Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Du hast immer noch nicht begriffen, worauf es ankommt. Ob Du Dir Deiner Sache sicher bist, interessiert außer Deiner Freundin niemanden. Du musst...

  1. #261 ThomasMD, 11.12.2013
    ThomasMD

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    Du hast immer noch nicht begriffen, worauf es ankommt.
    Ob Du Dir Deiner Sache sicher bist, interessiert außer Deiner Freundin niemanden.
    Du musst einen Richter überzeugen können und davon bist Du weit entfernt.

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  2. struppi

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    Ach ja ? ... und wie soll ich den genau überzeugen erkläre mir das mal????
     
  3. Julius

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    Ist aber trotzdem keine Nötigung seitens des unerlaubten Parkers (außer er würde damit z.B. ein dahinterstehendes Fahrzeug am Wegfahren hindern. Also keine Gegen-Nötigung zu empfehlen. Auch wenn man damit vor Gericht vielleicht durchkäme.

    Traurig ist, daß der Fragesteller offenbar beratungsresistent ist.
    Denn das:
    hatte ich ihm schon gleich zu Beginn empfohlen. Gemacht wurde NICHTS.
    Selber schuld!
     
  4. Julius

    Julius

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    Das hat masn Dir aber schon längst gesagt.

    Bei der Frage, ob Fenster auf waren oder zu, steht hingegen Aussage gegen Aussage. So kannst Du weder überzeugen noch gewinnen.

    Glaub mir das. Ich hatte selbst schon solche Mieter und es ärgert einen sehr, denn man ist sich sicher (und es stimmte auch - wie ich hinterher feststellte - die hatten die Fenster sogar alle zugeklebt und teils die Flügel mit dem Rahmen verschraubt). Aber man muß sich eben klarmachen, daß man mit solcher Aussage vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen kann.

    Da gibt es numal erfolgversprechende einfache Wege (hier: die Eigenbedarfskündigung) oder aussichtsreiche mühselige Wege (hier: den Ansatz, die verweigerte Mithilfe bei der Feststellung der Ursachen durch einen Sachverständigen anzukreiden), aber leider keinen bequemen Königsweg. Bequem wäre nur, erst gar nicht zu vermieten. Wenn man es sich leisten kann...
    Ich kann es auch nicht und habe daher immer wieder mal Ärger mit Mietern (den ich aber mental nicht derart an mich heranlasse wie Du).
     
  5. struppi

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    Hallo Julius, davon hatte Mir mein Fachanwalt für Mietrecht abgeraten. Er meinte es macht keinen Sinn das am Parkplatz eskalieren zu lassen.
    Vor Gericht spricht das dann eher fü mich, das sehe ich auch so und gegen ihn...
     
  6. struppi

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    Ich arbeite gerade daran das nicht an mich heranzulassen ...:-)
    Was soll ich machen wenn die Mieter die Aufstellung der Datenlogger verweigern.
    Unser Ziel ist die fristlose Kündigung aufgrund der Mietkürzung die vollkommen überzogen ist....
     
  7. #267 Alfons Fischer, 11.12.2013
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    Sie können davon ausgehen, dass nicht er das Gegenteil beweisen muss. Sie werden ihm wohl das fehlerhafte Verhalten beweisen müssen, wenn Sie es in den Ring werfen wollen. Und ich befürchte, das wird Ihnen nicht gelingen (Sie kommen ja bisher nicht in die Wohnung rein, Datalogger lässt man Sie ja auch nicht aufstellen)
    Darum hatte ich Ihnen ja schon empfohlen, tätig zu werden, die Lüftung zu verbessern. Durch Lüftung zum Feuchteschutz. Und vom Heizungsbauer schriftlich bestätigen lassen, dass die Heizung korrekt arbeitet (es steht ja immer noch die Behauptung im Raum, dass die Wohnung nicht ausreichend beheizbar sei.
    All dies dem Mieter schriftlich mitteilen.

    Ich hatte schon gesagt: Informieren Sie den Mieter schriftlich darüber, dass Sie sich um die Probleme kümmern wollen und dass hierfür ein Orts- und Besichtigungstermin mit eingehender Begutachtung in Verbindung mit Feuchtemessungen sowie der Aufstellung von Dataloggern erforderlich sind.

    Oder (mal ein bisschen provokant, aber das könnte auch ein Ansatz sein): Sie schmieren sich die 90% ans Bein, sitzen die verbleibenden 6 Monate aus und verbuchen dies als Lehrgeld... Könnte u.U. günstiger sein als eine gerichtliche Auseinandersetzung...

    ich glaube nicht, dass eine fristlose Kündigung aufgrund einer Mietkürzung rechtens ist! Ich vermute, dass Sie nicht mal dann fristlos kündigen könnten, wenn diese gar nichts zahlen...
     
  8. struppi

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    Hallo Herr Fischer,

    es gibt diverse Urteile wonach die Aufstellung von Datenloggern vom Mieter zu dulden ist.
    Die Heizungsfirma ist bereits instruiert und wird die Heizung nochmals prüfen.

    Wenn die Kürzung unrechtmäßig oder vollkommen überzogen ist, ist wie in diesem Fall die fristlose Kündigung durchaus möglich - ich vertraue hier mal auf meinen anwalt (Dazu gibt es sogar ein katuelles BGH Urteil).

    Sollte alles nichts bringen ziehe ich andere Seiten auf. was genau schreibe ich hier lieber nicht.
     
  9. vOlli

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    Ich verstehe aktuell nicht, warum Struppi unbedingt ein Ratschlag gegeben werden muss, der von seiner Strategie, die er mit seinem Anwalt eingeschlagen hat, abweicht.

    Struppi dreht im Moment eigentlich auf schlaue Art den Spieß um. Er lässt den Mieter eine Tat begehen, die eindeutig ist. Mietkürzung. Die ficht Struppi vor Gericht an mit Ziel zum Loswerden der Mieter. Die Eindeutigkeit benötigt Struppi für sein Recht, weil er aktuell nichts in der Hand hat und durch die Verweigerung der Datalogger auch nichts in die Hand bekommt. Zudem steht ja auch eine Unsicherheit im Raum, dass der Fenstereinbau zumindest begünstigend auf die Schimmelbildung wirken KÖNNTE.

    Der Mieter wird die Kürzungen (bitte um Berichtigung, wenn ich den langen Thread nicht komplett in Erinnerung habe) auf zu hohe Heizkosten und Schimmelbildung schieben, was dann gerichtlich in die Ursachenforschung geht. Und hier punktet Struppi.

    Eskalation auf dem Abstellplatz würde ich ebenfalls versuchen zu vermeiden - wenngleich die Untersagung aus meiner Sicht schriftlich dokumentiert werden sollte.

    Struppi, wird trotzdem ein langer Weg. Viel Erfolg!
     
  10. struppi

    struppi

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    HAllo vOlli

    ja so ist es, das Parkverbot wurde bereits zweimal per Anwalt mitgeteilt. Die Mietkürzung ist 80% wg. schimmel (in der gesamten wohnung - das war bisher nur in zwei schränken, wovon man gar nicht ins Schlafzimmer gelassen wurde - auch der BauIng nicht) und 10% wegen mangelnder Heizleistung (hier habe ich aber 2 unabhängige Gegenzeugen).

    Diese beiden hinterfotzigen :motzAmöben zermalme ich
     
  11. Julius

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    Was hat das mit eskalieren zu tun?
    Es geht nur darum, klare Grenzen zu setzen!
    Im Gegenteil: Wenn man sowas zu lange duldet, ohne ernstliche Maßnahmen zu ergreifen, legt einem das der Richter dann gerne als Duldung aus. U.u. erreicht der Mieter dann damit sogar ein Gewohnheitsrecht (genau darauf legt er es ME an)!

    Ich würde daher eine ganz klare Trennung ziehen wischen der Parksache (welche Du auf die beschriebene Weise mit wenig Aufwand für Dich entscheiden kannst) und der Heiz-/Lüftungssache bzw. Wohnungskündigung.

    Mit den "anderen Seiten" (gemeint sind sicherlich "Saiten") sei vorsichtig!
    Das kann ganz schnell zu üblen Weiterungen führen.

    Ich hab mal einer meiner Mietwohnungen die Wasserzufuhr gesperrt, weil aus dem Badezimmer Wasser durch die Decke in die darunterliegende Etage lief. Statt mich einzulassen, um nach der Schadenursache zu suchen, lief man zu Gericht und ich bekam eine einstweilige Verfügung zugestellt, mit der amtlichen Aufforderung, umgehend die Wasserzufuhr wieder herzustellen...
    Solche Sachen entscheidet man dort generell OHNE Anhörung der betroffenen Gegenseite, also NUR auf Grund des einseitigen Vortrags des Mieters! Es ließ sich dann zwar im Widerspruchsverfahren in meinem Sinne klären, was mir aber Kosten und Mühen bereitet hat.

    Von aller Art von "Selbsthilfe", die nicht rechtlich gedeckt ist, rate ich daher DRINGEND ab!!!
     
  12. struppi

    struppi

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    Ja ja ich weiß es ja Julius,
    übrigens gibt es im Mietrecht KEIN Gewohnheitsrecht ...!

    Wurde mir von mehreren Anwälten bestätigt.

    Das mit dem Parken und ner dicken Kette überlege ich mir ...
     
  13. Julius

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    Welchen Ratschlag meinst Du?
    Den mit der Geltendmachung von Eigenbedarf?

    Nette Verdrehung der Realität. Er läßt die Mieter eine Mietkürzung vornehmen...
    Auf die Idess so einer kruden Interpretation muß man erst einmal kommen.

    Naja, er hat zumindest den Umstand der Verweigerung in der Hand.

    Das ist sicherlich so. Dummerweise wird er es versämt haben, den Mietern eine schrifliche Anweisung zum korrekten Lüften schon mit dem Mietvertrag auszuhändigen.

    Vielleicht. Sogar wahrscheinlich.W enn er bis dahin durchhält - finanziell und mental!

    Genau. Und Eskalation (wie das Zuparken oder wiederholt nötige Aufforderungen zur Räumung) vermeidet man ME am besten durch Herstellen klarer Sachlagen. Hier eben der technischen Sperre das Platzes. Ich würde den außerdem umgehend an einen externen Dritten vermieten.
     
  14. Julius

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    Da kenne ich aber eine Reihe ganz anderer Urteile!
    Mag juristisch dann anders ausgedrückt werden, aber gerade was die (Mit)Benutzung von nicht eindeutig zur Mietsache gehörenden Bereichen angeht, ist da schnell ein Kind im Brunnen...


    Nicht lange überlegen - handeln!
    Dick muß die Kette nicht sein, nur fest...
    Ich hab für ähnliche Fälle sogar ne Parkkralle angeschafft. Kostet nicht viel, hilft aber insbesondere in der Tiefgarage (wo man den Platz nicht absperren kann).
    Selbst notorisch säumige Parkplatzmieter finden dann plötzlich noch Geld, wenn ihr "heiligs Blechle" im Kittchen ist...
     
  15. struppi

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    Ja mag alles sein wies ist und jeder hat eine andere Meinung dazu...
    Ich halte mich jetzt an das was ich mit dem RA besprochen habe und melde mich sobald es was neues gibt.
     
  16. vOlli

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    doppelt
     
  17. vOlli

    vOlli

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    die werden aber ziemlich lange zappeln (-;
     
  18. vOlli

    vOlli

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    Ich gebe auch Dir nicht Unrecht. Die Frage ist doch, wie Struppi an sein formuliertes Ziel kommt mit den Fakten die aktuell vorliegen.

    Der Mieter hat aus Struppis Sicht völlig abwegig und mangels ausreichender Begründung eine überhöhte Mietkürzung vorgenommen. Dies aus Sicht von Struppi aufzugreifen ist doch sinnvoller als faktenlos zum Gericht zu rennen, mit dem Ziel, dass die Mieter lüften.

    Mittlerweile will Struppi nicht mehr, dass seine Mieter lüften. Er will sie raus haben. Und da sehe ich seinen eingeschlagenen Weg - auch wenn er die ursprüngliche Intention umdreht - mit höherer Erfolgschance.

    Im Auge behalten: Wass will Struppi, was braucht er, um sein Ziel zu erreichen. Das Ziel hat sich durch die Interaktion der beteiligten Parteien vielleicht auch verändert.
     
  19. mala

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    Auch hier: Rechtlich höchst bedenklich! Ich würde mich mit solchen "Tipps" zurückhalten.
    Säumige Parkplatzmieten werden auf dem Rechtsweg eingeholt, aber nicht durch mögliche Nötigungen oder gar Erpressungen - auch wenn es schwer fällt!

    Aber vielleicht kann der im Forum anwesende RA diese Sache mal ganz kurz klar stellen.
     
  20. Julius

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    Nein, das war weder Nötigung noch gar Erpressung.
    Sondern zulässige Geltendmachung eines im Mietvertrag ausdrücklich vereinbarten Vermieterpfandrechts (unter Ausschluß der Notwendigkeit, vorher ein Gericht anzurufen) am eingestellten Gegenstand, welcher im Eigentum des Mieters steht.
    Rechtlich abgeklärt, alles korrekt!

    Im Falle des Fragestellers ist die Rechtslage natürlich eine andere.
    Da muß man dann wohl aus der Besitzstörung heraus argumentieren.

    Deswegen war das auch KEIN Tipp zur Nachahmung im Falle des Fragestellers.
    Was ich diesem stattdessen empfehle, steht ja nun schon mehrfach da!
     
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Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

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