Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Eine Nötigung wäre das Blockieren des geparkten Fahrzeugs, so dass der Mieter es nicht nutzen könnte. Aber das Absperren des freien Carports ist...

  1. mastehr

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    Eine Nötigung wäre das Blockieren des geparkten Fahrzeugs, so dass der Mieter es nicht nutzen könnte. Aber das Absperren des freien Carports ist IMHO rechtlich unbedenklich, wenn der Mieter eventuell dort abgestellte Gegenstände (Fahrräder u. ä.) problemlos entfernen kann.
     
  2. mala

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    Das habe ich auch zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Bitte auch die Zitate beachten.
     
  3. #283 Pascal82, 11.12.2013
    Pascal82

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    einbehalten von eigentum als pfand wird öfters gemacht,
    ich kenn nen autoschrauber der das so handhabt.
    reparatur fertig- ruft er den kunden an sagt was es kostet, auto gegen bares.
     
  4. mastehr

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    Das immer ein ganz schwieriges Thema, gerade weil die Verhältnismäßigkeiten selten gegeben sind. Bei einer Schuld von 100 Euro ist es unverältnismäßig, einen Gegenstand mit dem 100-fachen Wert einzubehalten.
     
  5. #285 Pascal82, 11.12.2013
    Pascal82

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    schon klar, aber zahlen der schuld hilft ja- ganz einfach!
    vorallem muss der autoschrauber der 100€ bekommt ja für 60€ teile in daus auto reinstecken die er vorstreckt....
    das ist alles eine folge der miesen zahlungsmoral....

    im mietfall oben die 90% mietkürzung!!!! stell dir mal vor du hast ne hütte renoviert,zeit/ arbeit /liebe/ geld reingesteckt und natürlich nen kredit am laufen und nun vermietest weil du MUSST. du bist auf diese mieteinnahmen angewiesen- die bank interessiert es warscheinlich wenig ob da mietpreller wohnen- die wollen kohledamit die kredite bedient, also spaarst du dir evtl das geld vom mund ab, und die dreckschweine sitzen in deiner bude und lachen sich eins...
    mir dürfte das nicht passieren...könnte da für nix garantieren
     
  6. struppi

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    Pascal du sprichst mir aus der Seele, trotzem helfen mir diese Emotionen nichts und ich muss einen kühlen Kopf bewahlen ....
    ;-)
     
  7. #287 Corinna72, 12.12.2013
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    Ich möchte hier nicht Ihre fachlichen Aussagen zur Bauphysik kritisieren, diese sind perfekt und allererste Sahne!

    Aber zum Mietrecht, da sind Sie auf dem Holzweg. Einfach mal im BGB nachlesen.
    Zahlt der Mieter 2 Mal nicht, kann er FRISTLOS (!) gekündigt werden, daher auch meine Frage, ob es sinnvoll ist erst abzumahnen, wenn der Mieter 2 Mal nicht gezahlt hat:

    BGB § 543
    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. ...

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    3.
    der Mieter

    a)
    für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder

    b)
    in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
     
  8. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Und schon wieder irrt die liebe Corinna.
    Man darf sich im Rechtswesen nicht einfach nur den einen §, Absatz oder gar Satz herauspicken, der einem gefällt!

    Hier würde nämlich der Mieter sagen: Ich hab ja nicht die Zahlung unterlassen, sondern "nur" stark gemindert. War also gar nicht im Verzug.
    Und selbst wenn er diesbezüglich im Irrtum war (also zu sehr oder gar völlig unberechtigt gemindert hat), ist das kein ausreichender Grund für fristlose Kündigung. Und einen Vorsatz müßtest Du ihm erst einmal nachweisen...

    Im Übrigen nutzt einem selbst eine begründete fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges erst einmal HERZLICH WENIG!
    Denn so ein Mieter wird die schlicht ignorieren. Dann muß der Vermieter auf Räumung klagen. Hierzu erhebliche Verfahrenskosten vorstrecken. Dann kommt es irgendwann zum Prozeß. In diesem hat der Mieter (wenn das sein erster solcher Vorfall beim DIESEM Vermieter war) das Recht, die ganze Sache durch Nachzahlung zu heilen.
    Man wird ihn dann also trotzdem nicht los!

    Vielleicht widmest Du Dich doch besser mehr der Jahresenddekoration...?
     
  9. ultra79

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    Deswegen muss man _immer_ die Kürzung ankündigen und begründen - denn dann kann einem eine Mietkürzung eben nicht als Verzug ausgelegt werden. Wenn es um größere Beträge/längere Zeiträume geht kann man sogar darüber nachdenken ein separates Konto einzurichten und das Geld dort zu parken... das kommt vor Gericht gut...
     
  10. #290 Corinna72, 12.12.2013
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    Lieber Julius,
    das ist ja nun rethorisch unterste Schublade, da hätte ich Dir schon etwas mehr Niveau zugetraut!
    Wo bitte behaupte ich denn etwas, das nicht stimmt? Das Recht, eine fristlose Kündigung wegen zweier hintereinander nicht bezahlter (oder zu einem erheblichen Teil nicht bezahlter) Monatsmieten auszusprechen hat der Vermieter definitiv. Und etwas anderes habe ich auch nicht behauptet.

    Vermutlich hebst Du auf die sog. Schonfrist ab, innerhalb derer der Mieter durch Nachzahlung eine Heilung herbeiführen kann.

    Dennoch bitte auch BGH, Urteil v. 11.01.06, Az. VIII ZR 364/04 beachten, das ganz klar besagt, dass man einem Mieter, der bereits zweimal abgemahnt wurde, nach nur einer weiteren unpünktlichen Mietzahlung direkt fristlos kündigen kann. Weder muss man ihn ein drittes Mal abmahnen, noch ist erforderlich, dass der Mieter nach der zweiten Abmahnung die Miete mehr als einmal unpünktlich zahlt.

    Und für die Zukunft bitte keine solchen verbalen Rundumschläge und sachlich falsche Unterstellungen mehr - Danke!
     
  11. #291 kappradl, 12.12.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Ich habs schon mal geschrieben, diesmal noch mal mit Zitat
    Ob und was angemessen ist, wird jetzt der Streitgrund sein.
     
  12. #292 Corinna72, 12.12.2013
    Corinna72

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    Sehr interessant ist auch diese Zusammenfassung zu diesen Thema:

    http://www.gevestor-immobilien.de/a...staenden-mieter-hat-eine-schonfrist-5456.html

    Darin findet sich z.B. die Erklärung dass der Mieter im Falle einer Räumungsklage wg. zweimaliger Nichtzahlung und Heilung durch Nachzahlung alle Kosten (Gericht, Anwalt etc.) dann selber zu tragen hat, und zwar auch diejenigen des Vermieters:

    "Haben Sie nach fristloser Kündigung eine Räumungsklage wegen offener Mieten gegen Ihren Mieter erhoben, wird Sie der Richter im Verhandlungstermin als erstes fragen, ob der Mieter seine Rückstände zwischenzeitlich beglichen hat.
    Ist dies der Fall, hat sich der Rechtsstreit damit für Sie erledigt. Und genau dies teilen Sie dem Gericht auch mit: „Ich erkläre den Rechtsstreit für erledigt“.
    Der Richter braucht nun kein Urteil mehr fällen, sondern nur noch entscheiden, wer die Kosten des Rechtsstreits zahlen muss. Und das ist bei einer Zahlung innerhalb der Schonfrist immer der Mieter. Das Gericht wird also einen Beschluss fassen, wonach Ihnen Ihr Mieter alle Kosten ersetzen muss, die Ihnen wegen Ihrer Räumungsklage entstanden sind."
     
  13. mala

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    Ich habe jetzt nicht mehr alles im Kopf, was hier schon geschrieben wurde, aber zahlt der Mieter denn unpünktlich oder hat er die Miete nur gekürzt und zahlt die gekürzte Miete regelmäßig weiter? In dem Urteil geht es um einen Mieter, der mehr oder weniger dann zahlt, wenn er Lust dazu hatte bzw. erst nach Aufforderung und Mahnung.
     
  14. struppi

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  15. struppi

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    er hat jetzt eine Miete um 90 % gekürzt.
     
  16. mala

    mala

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    Gekürzt ja, aber er zahlt nach wie vor! Und das ist der Unterschied zu dem zitierten BGH-Urteil. Dort wurde gar nichts gezahlt.

    Und dass eine Mietkürzung direkt zu einer sofortigen Kündigung berechtigt geht aus dem genannten BGH-Urteil nicht hervor.

    Auch auf der verlinkten Seite:
    ...erheblicher Mietrückstand (was ist erheblich)?
    ...unter bestimmten Voraussetzungen
     
  17. ultra79

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    Das würde auch bedeuten das eine Mietkürzung faktisch nicht möglich ist - das würde die Rechte der Mieter erheblich schwächen... wird in D nicht passieren...
     
  18. struppi

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    ich hab keinen Nerv jetzt mit nicht Juristen über sowas zu diskutieren, ich bin ja auch keiner....
    es gibt BGH Urteile, siehe mein Link nach denen Die Mieter einen großen Fehler machen und die Kündigung riskieren, sogar Mieterverbände raten hier dne Mietern zur Vorsicht.

    Lassen wir das jetzt das ist nur Zeitverschwendung.

    Wenns was neues gibt melde ich mich wieder.
     
  19. struppi

    struppi

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  20. #300 Corinna72, 12.12.2013
    Corinna72

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    Nach diesem Link stärkt der BGH aber sogar Deine Position.
    Bin gespannt, wie es ausgeht bei Dir un drücke Dir fest die Daumen!
     
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Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

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