Worauf bei der Auswahl achten?

Diskutiere Worauf bei der Auswahl achten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Diese bedeutet aber bspw. keine Vollmacht zur Erteilung von Auftragserweiterungen, welche bei mir in den allermeisten Fällen nach meiner Vorlage...

  1. #41 ralf9000, 11.12.2013
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    Diese Konstellation hatten wir nicht, die Aufträge wurden direkt von uns gegeben, der Bauleiter war hier beratend tätig.
     
  2. #42 Skeptiker, 11.12.2013
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    Dann war Dein "Bauleiter" also kein Bauleiter und kein "Bauüberwacher" sondern ein "Bauberater"? Interessant, aber dann schreibe das doch bitte gleich, denn ich schreibe die ganze Zeit und das steht da auch mind. einmal so, vom "Bauleiter im Sinne der LBO" und auch "im Sinne der HOAI", Anlage 10 (zu §34 Absatz 4, §35 Absatz 7 HOAI) "Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume ... Anhang LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)".

    Weshalb sollte man einem Berater eigentlich das Hausrecht einräumen?
     
  3. #43 ralf9000, 11.12.2013
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    Nein, es war ein Bauleitervertrag, die Person hat die Funktion der Bauleitung. Die Aufträge und wurden allerdings von uns vergeben, hier hat der Bauleiter unterstützt und beraten, den Auftrag unterschrieben haben wir, nicht der Bauleiter. Die ausführenden Unternehmen wurden von ihm in der Ausführung betreut, angewiesen, begleitet, ... und eine ordnungsgemäße Ausführung nach den Plänen wurde von ihm garantiert. Der Rechtsanwalt hat dies auch als typischen Bauleitervertrag gewertet, jedoch an verschiedenen Stellen mit den für "diese Branche üblichen Klauseln", die keine Rechtsgültigkeit haben.

    Der Bauleiter hat auch bei den entsprechenden Dokumenten (Baubeginnanzeige, Rohbauabnahme, ...) als Bauleiter gezeichnet.
     
  4. #44 Bauliesl, 11.12.2013
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    Ralf9000,
    Du hast einen Vertrag mit einem "Bauleiter" (was auch immer diese Bezeichnung verbergen mag.....) unterschrieben, in dem es eine Klausel gab, dass nur er das Hausrecht hat????? Du musstest ihn um Erlaubnis bitten, Dein Grundstück betreten zu dürfen??????
    Sachen gibt´s.
     
  5. #45 ralf9000, 11.12.2013
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    Drehen an Äußerungen hilft nicht.

    Der Bauleiter wurde von uns genommen, weil er
    • Vom Architekten, der es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr konnte, empfohlen.
    • Er von der Ausbildung Bau-Ing. ist.
    • Er als Architekt in der Archtektenkammer registriert ist.
    • Die Zertifizizierung "Bauleiter (???) in fünf Modulen" eines großen technischen Überwachungsverein vorweisen konnte.
    • Er eine Haftpflichtversicherung nachweisen konnte.

    Wir haben nichts unterschrieben, das wir das Grundstück nicht betreten dürfen, das habe ich an keiner Stelle gesagt. Wir haben in einem ellellangen Standardvertrag von ... unterschrieben, das wir ihm für die Ausübung seiner Tätigkeit das Hausrecht übertragen. Punkt. Das es dann diese Auswirkungen hatte, wussten wir nicht und die Verweigerung des Zugangs war wohl auch nach dem unterschriebenen rechtsmäßig, so der Rechtsanwalt. Erst die Unmöglichkeit der Überprüfung von Leistungen, für die wir bezahlen sollten, führte zu der Ungültigkeit. Deshalb soll - so der Rechtsanwalt - nur eine solche Vereinbarung mit der gegenseitigen Klausel von Bauherren vereinbart werden. Wird auch so vom Verband privater Bauherren e.V. vertreten ...
     
  6. #46 Bauliesl, 11.12.2013
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    Wenn es ein Architekt war, dann hättet Ihr mit ihm einen Architektenvertrag über die Leistungsphasen 6-8 geschlossen.
    Architekten sind für gewöhnlich nicht Bau-ings, sondern Dipl.-Ings der Fachrichtung Architektur (wenn wir mal von den heutigen Bachelors und Masters absehen).
    Insofern kann ich mir das kaum vorstellen. Aber ok, wenn es so war, dann war´s wohl so.

    Im Übrigen habe ich nicht an Äußerungen gedreht, sondern nur in zwei Sätzen die Quintessenz Deines (meiner Meinung nach) höchst ungewöhnlichen Vertrags zusammengefasst.

    Und, ganz ehrlich, ich werde bei der Bezeichnung "der Bauleiter" immer ein wenig stutzig. Ich habe mich selber noch nie als Bauleiter vorgestellt, sondern immer als Architekt - das ist nämlich meine Berufsbezeichnung. "Bauleiter" hat (für mich) eine Aussagekraft wie "Heilpraktiker".

    Immer noch skeptisch grüßt
    Liesl
     
  7. Baumal

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    ich sag nix.:D
     
  8. #48 ralf9000, 11.12.2013
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    Wir hatten im Bauleiter-Vertrag die HOAI Leistungsphasen 7 und 8 referenziert und beschreiben. Die Phase 6 war Bestandteil des Vertrags mit dem eigentlichen Architekten (inkl. der Phasen vorher). Die Bezahlung fand auch nach HOAI statt. Vertragsrecht war BGB.

    Sorry, dann hab ich mich falsch ausgedrückt, in der Registrierungsdokument der Architektenkammer steht "Dipl.Ing". Bin mit den Ing-Titeln nicht so geläufig ...

    Im oben erwähnten zertifizierten Lehrgang Bauleiter gibt es einen Beispielvertrag in den Schulungsunterlagen, der genau diesen einen Satz so beinhaltet. Der Verband privater Bauherren e.V. kennt dies und hat auch mittlerweile reagiert. Von daher ist dieser Vertrag wohl gar nicht so ungewöhnlich, die Praxis der meisten Bauleiter sieht nur anders aus und unser Bauleiter hat es eben anders ausgelebt.

    Einen Bauleiter mit diesem Zertifikat wurde uns empfohlen, "Meister oder Techniker mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis. Architekten und Ingenieure" wird dort als Voraussetzung geprüft. Wir dachten halt, ist mehr als nur der Nachweis Architekt ... damals.
     
  9. #49 ralf9000, 11.12.2013
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    So hab jetzt nochmal das damaliger Schreiben vom Verband, die der Rechtsanwalt um eine Stellungsnahme gebeten hatte, rausgeholt:

     
  10. #50 Bauliesl, 11.12.2013
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    D.h. Architekt 1 hat die Ausschreibungen gemacht, Architekt 2, respektive der Bauleiter hat dann die Preisspiegel erstellt etc..... und die Vergaben gemacht...... Das finde ich erst recht ungewöhnlich.
    Offensichtlich lebe ich aber noch in der alten Bauwelt ;-)
     
  11. #51 ralf9000, 11.12.2013
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    Architekt 2 = Bauleiter, es gibt keine 3.

    Was sollte Architekt 1 den machen, als einen Nachfolger zu empfehlen? Den Bau im Krankenhaus fertig machen? Sollten wir auf unbestimmte Zeit warten? Verstehe die Denkweise nicht ...
     
  12. #52 Skeptiker, 11.12.2013
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    Nö, ist so ungewöhnlich nicht. Bei größeren Bauvorhaben und institutionellen Bauherrn ist das mittlerweile sogar recht weit verbreitet - wenn man nicht sowieso mit GÜ baut. Oft wird sogar noch einmal nach der LP 4 gewechselt - "zur tiefergehenden Kontrolle, ob die Leistungen der LP auch vollständig erbracht wurden". Mit der selben Begründung wird dann auch wieder anch der LP 6 oder 7 gewechselt.

    Toll, oder? :bau_1:
     
  13. #53 Gast036816, 11.12.2013
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    der wechsel zwischen phase 6 und 7 ist ungewöhnlich, hier wohl eher der erkrankung geschuldet.

    idealerweise wechselt man zwischen den phase 4 und 5 oder zwischen den phasen 5 und 6. alles andere ist eher eine problembehaftete konstellation.
     
  14. mls

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    hab ich das richtig verstanden?
    wenn man jemandem "das hausrecht überträgt",
    verliert man damit selber das hausrecht?
     
  15. #55 Skeptiker, 12.12.2013
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    Ja, genau so stellt ralf9000 es dar und das scheint lange Zeit nicht nur bei BT, sondern auch bei GU gängige Praxis gewesen zu sein oder sogar noch zu sein - zumindest wenn keine Einschränkung formuliert wird. Ob die von mir ohne juristische Vorkenntnis formulierte Vollmacht da im Sinne des Bauherrn besser ist - ich hoffe es. Die alleinige Ausübung des Hausrechtes durch GU auch gegen die Grundeigentümer ist jedenfalls das letzte! Grrrrrr!
     
  16. #56 Gast036816, 12.12.2013
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    Gast036816 Gast

    ich handhabe es so: hausrecht hat der bauleiter. der bauherr hat das recht, die baustelle zu betreten, jedoch muss er den weisungen des bauleiters folgen, wenn gefährliche situationen auf der baustelle bestehen oder der bauherr nicht baustellengerecht gekleidet ist - sicherheitssandalen und fehlende kopfbedeckung.

    wer über eine andere hausrechtsregelung dem auftraggeber den zutritt verwehrt, will etwas verbergen! eine regelung mit dem bauträger kann nur so lauten, zutritt zur baustelle nur nach terminabsprache und dann in begleitung durch einen mitarbeiter des bauträgers.
     
  17. #57 Bauliesl, 12.12.2013
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    das hab ich schon verstanden, dass es nur zwei waren



    ... und den Passus hatte ich überlesen - sorry.
     
  18. #58 Thomas B, 12.12.2013
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    Unabhängig davon, daß die Klausel ja wohl wirklich unwirksam ist (insofern also egal..), finde ich es schon ziemlich abenteuerlich, daß der Bauleiter denm Eigentümer und Zahlmeister den Zutritt verwehren will. Wie kommt der auf das schmale Brett?

    natürlich darf (soll) der BH keine Anweisungen geben, soll sich technisch/ logistisch usw. aus dem Ganzen herauishalten, aber daß man seinen vier Wände auch mal live und in Farbe sehen oder gar antatschen will, ist doch wohl mehr als verständlich.

    Ein BL, der dem BH den Zutritt verwehrt hat mE ganz gewaltig was an der Denkmurmel...wo gibt's denn sowas....
     
  19. #59 ralf9000, 12.12.2013
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    Nach Aussagen meines RA damals ist in Verträgen die Klausel nur in der folgenden Form überhaupt wirksam, damit §309 BGB nicht greift:

    Es wird auch sehr wahrscheinlich so sein, dass auch die zeitliche Einschränkung der Hausrechts-Übertragung mit Skeptikers Formulierung gehen würde:

    Das war eigentlich meine ursprüngliche Aussage, ich wollte die alte Kamelle, wie wir zu dieser Einsicht gezwungen wurden, gar nicht diskutieren.

    Der Bauleiter (=Architekt 2) hat allerdings keinen "Dreck am Stecken" gehabt, es war von der Tätigkeit alles in Ordnung, es war nur ein "Haudegen nach alter Schule", der auch uns genauso wie die Handwerker (z.B. zu spät kommen gab es hier nicht!) überkorrekt streng militärisch behandelte. Er war dies anscheinend so gewohnt, Bauherren als Fremdkörper anzusehen, er war erst seit 3 Jahren selbsständig und war vorher bei einem BT angestellt.
     
  20. #60 Thomas B, 12.12.2013
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    Da hatte er wohl die dort übliche (und in dem Fall dann auch korrekte!) Vorgehensweise zu sehr verinnerlicht!

    Off Topic: man liest ja hier im Forum, und Du schriebst es gerade auch, daß der Ton am Bau einfach rauher...ja manchmal gar militärisch daherkäme. Ich kann dies nicht bestätigen. natürlich gibt es am Bau den ein oder anderen eher kommunikativ weniger talentierten, der sich dann auch mal einer etwas unbeholfenen...ja vielleicht auch mal plumpen Sprache bedient. Aber daß es auf (meinen!) Baustellen lauter/ rauher /seemännischer (?) zuginge, kann ich nicht bestätigen. Im gegenteil: Ich hasse nichts mehr, als daß man sich auf der Baustelle gegenseitig anmacht. Wem sollte das was bringen?

    Es kommt gaaanz selten vor, daß ich dann doch mal etwas "deutlicher" werden muß. Zumeist ist das gar nicht nötig. Passiert dies dann doch mal, wird der Betreffende (Vorarbeiter / Firmenchef) von mir aber persönlich und nicht in Anwesenheit seiner Angestellten rundgemacht. Den Chef vor seinen Untergebenen abzukanzeln ist stillos...würdelos.

    Aber auch dann, wenn es mal etwas deutlicher wird, kann man dies in Rughe und in Achtung des Anderen tun. Anschreinen hilft mE nichts. Es blockiert ein vernüngftiges Weiterarbeiten, der Gegenüber macht zu, er bockt...das kostet dann allles nur Zeit und Nerven. Brauch' ich nicht.

    Es gab bisher einmal den fal, da hat mich der Chef einer Putzerfirma vor den Bauherren zur sau machen wollen. ich habe mir das dann kurz angehört und ihn in akustisch sichere Entfernung von den BH gebeten. Dann gab es einen kurzen, hitzigen Meinungsaustausch. Ende vom Lied: Ich hatte Recht, er war dafür umso lauter und er bekommt von mir keine Ausschreibungen mehr.
     
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