Unverputzte EPS-Platten in Tiefgarage

Diskutiere Unverputzte EPS-Platten in Tiefgarage im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich möchte gern eine Frage zur Dämmung der Tiefgarage unseres neuen Heims in den Raum werfen. Es handelt sich um eine Garage...

  1. #1 GWeberJ, 12.12.2013
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    Hallo zusammen,

    ich möchte gern eine Frage zur Dämmung der Tiefgarage unseres neuen Heims in den Raum werfen.

    Es handelt sich um eine Garage mit ca. 10 Stellplätzen (also "Mittelgarage"), die einen Teil des Kellergeschosses des Hauses einnimmt. An der Decke und dem oberen Teil der Wände der TG wurde vom Bauträger 2-lagig insgesamt 14 cm EPS-Platten geklebt. Die Platten weisen keinen Putz, keine Armierung auf, wie ich es von Hausfassaden kenne. An manchen Stellen gibt es Spalte von mehreren cm zwischen den Platten, wo vermutlich in naher Zukunft allerlei Ungeziefer einziehen wird.

    Meine Fragen:

    1) Entspricht des den "Anerkannten Regeln der Technik", solche Platten einfach so an Decken und Wände zu kleben, ohne anschließen Fugen zu verfüllen und einen Deckputz aufzubringen?
    2) Im Netz bin ich mehrfach auf die Aussage gestossen, dass EPS-Platten zur Dämmung von Decken nicht stärker als 8 cm sein dürfen. Gilt das nur für das Innere von Wohnungen oder wäre diese Regel auch auf die TG anzuwenden?

    Herzlichen Dank!
     

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  2. #2 evilthommy, 12.12.2013
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    sieht doch ganz gut aus.
     
  3. Julius

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    Und so eine Falle wurde feuerpolizeilich zugelassen?
    Na, viel Spaß dabei...
    (in hiesigen Tiefgaragen brennt es immer mal wieder - mit nacktem PS verkleidete hab ich zum Glück noch nie gesehen)
     
  4. #4 Bauking, 12.12.2013
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    Ich kann mir schlecht vorstellen, dass unverputzte EPS-Platten in einer Tiefgarage nur annähernd den Brandschutzvorschriften
    entsprechen, da sind die minimalen Wärmebrücken und das Ungeziefer eher das kleinere Übel. ;)
     
  5. H.PF

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  6. #6 GWeberJ, 12.12.2013
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    Hallo Julius,

    ich habe inzwischen in der "Garagenverordnung" (Thüringen) nachgelesen. Da wird für Mittelgaragen (100 bis 1000 m2) nur "schwerentflammbar" für die Materialien zur Wand- und Deckendämmung/-verkleidung gefordert. Grundsätzlich sollte das mit Polystryrol also möglich sein (keine Ahnung, ob dieses Material seine volle Brandschutzwirkung erst im verputzen/armierten Zustand entfaltet - intuitiv würde ich das aber annehmen).

    Allerdings konnte ich noch kein Material im Bereich "Organischer Hartschaum" finden, dessen Einstufung "B1/schwerentflammbar" nicht mit der Einschränkung "bei horzotnaler Verlegung nur bis Stärke 80 mm" versehen war. Unsere Dämmung ist fast doppelt so dick. Aber ich bin ja Laie. Was mir zuerst auffiel und mich skeptisch werden ließ, war das "rohbaumässige" Aussehen der Dämmung.
     
  7. #7 Skeptiker, 12.12.2013
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    Da EPS "schwer entflammbar" ist, ist das genau so zulässig.

    Mir fällt kein Grund ein, weshalb nicht - und es ist besonders billig.

    Nein, denn bei Dir handelt es sich um eine Dämmung auf der kalten Seite der Decke, also eine Außendämmung. Da gibt es kein bauphysikalisch begründetes Maximalmaß. Woher die Aussage mit einer maximal zulässigen Dämmstärke einer Innendämmung (warme Seite) aus EPS an Decken kommen soll, ist mir erstmal nicht erklärlich. Grundsätzlich sind dampfdiffusionsoffene Innendämmungen bauphysikalisch immer schadensträchtig und deshalb nicht sinnvoll. Bei Dir geht es aber um eine Außendämmung.
     
  8. #8 GWeberJ, 12.12.2013
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    Hallo Skeptiker,

    soviel ich weiß, muss das Prädikat "schwerentflammbar" für den konkrete Dämmaterial "EPS Supidupi-Platte von Hersteller XY" durch das DIBT bestätigt werden (keine Ahnung, ob es noch andere Zertifizierungsstellen gibt). In allen derartigen "Allgemeinen Baufaufsichtliche Zulassungen" habe sinngemäß folgenden Einschränkung entdeckt:

    "Schwerentflammbar/B1 im Fall von horitontaler Verlegung nur bis zu einer Stärke von 80 mm."
     
  9. Julius

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    Auch wenn es noch nicht brennen sollte, verursacht das Zeug schwerste Verletzungen, wenn es einem heiß und flüssig ins Genick tropft...

    Von den Atemwegsschädigungen gar nicht zu reden.

    Fazit:
    Nicht alles, was zulässig ist, ist auch sinnvoll!
    Auf manch grenzwertigen Einsatz sollte man verzichten. Möglichst aus eigener Einsicht...
     
  10. #10 GWeberJ, 12.12.2013
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    Ohne ihm einen Fehler nachzuweisen, werde ich den Bauträger leider kaum eines besseren belehren können. Wenn aber tatäschlich der Brandschutz nicht in Ordnung ist, dann reicht vielleicht schon ein Anruf bei der Feuerwehr.
     
  11. #11 Skeptiker, 12.12.2013
    Zuletzt bearbeitet: 12.12.2013
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    Also, unabhängig davon wie ich das finde (ich habe hier vor ein paar Wochen ausdrücklich und beharrlich davon angeraten) ist EPS als Deckendämmung in Mittelgaragen in Thüringen grundsätzlich zugelassen, da nach DIN 4102 als "B1", also "schwer entflammbar" klassifiziert. Andere Bundesländer verlangen "A"-Materialien und ehrlich gesagt bin ich auch noch nie auf den Gedanken gekommen, Styropor irgendwo an die Decke kleben zu lassen, schon garnicht in einer TG.

    Mir ist kein WDVS (egal welchen Materials) bekannt, welches an Deckenunterseiten im Außenraum zugelassen ist - mag es aber geben. Nichts desto trotz werden diese immer wieder so hergestellt. Insofern schien auf den ersten Blick die unverputzte Ausführung zulässig. Ich habe jetzt aber nachgeschaut, mehrere mir bekannten Systeme aus EPS sind tatsächlich an Deckenunterseiten nur bis zu einer Stärke von 80 mm zugelassen - und einlagig, wären unter diesen Bedingungen also bei Mittelgaragen in Thüringen eindeutig zulässig.

    Die realisierte Ausführung hingegen widerspricht eindeutig der Thüringer Garagenverordnung - (ThürGarVO), denn die zulässige Stärke nach Prüfzeugnis wurde erheblich überschritten. Der Ansprechpartner ist in diesem Fall die Bauaufsicht, nicht die Feuerwehr! Liegt für das Gebäude ein mangelfreies Abnahmeprotokoll durch die Bauaufsicht vor?
     
  12. #12 Skeptiker, 12.12.2013
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    Korrekt, dann so unzulässig!
     
  13. #13 AlexSinger, 13.12.2013
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    das sieht ja aus wie meine Fliesen :yikes :yikes
     
  14. #14 Gast036816, 13.12.2013
    Gast036816

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    ein blick in die baugenehmigung, in das brandschutzkonzept sowie in den prüfbericht des brandschutzprüfingenieurs sollte hier die klarheit bringen. anschliessend die datenblätter zur deckendämmung vom bauträger einfordern. über das ungeziefer nachzudenken, lohnt nicht, das ist das kleinste problem.

    die sinnvollere variante ist immer eine dämmung aus mineralwolle, die untersicht als sauerkrautplatte und weiss gespritzt, ggf. mit metallenen tellerankern gesichert auszuführen.
     
  15. #15 Viethps, 16.12.2013
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Und das hätte es sogar als Verbundplatte in genannter weißer Ansicht am Markt gegeben!
     
  16. #16 GWeberJ, 18.12.2013
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    Noch ein Nachtrag:

    Mit Brandschutz scheint es unser Bauträger wohl ohnehin nicht so zu haben. Solche Fugen bei Rohrdürchführungen durch Brandschutzwände sollten eigentlich hohlraumfüllend verschlossen werden. Grrrrrr.
     

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  17. #17 Skeptiker, 18.12.2013
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    Einer der Standardmangel für Brandschutzsachverständige in der Auführungskontrolle (leider).
     
  18. #18 Gast036816, 18.12.2013
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    wenn du ihn jetzt anregst, die rohrdurchführung hohlraumfrei zu füllen, dann wird jemand mit einer kartusche silikon losgeschickt.
     
  19. #19 GWeberJ, 18.12.2013
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    Dann werde ich danach anregen, das Silikon beidseitig herauszukratzen und durch einen formstabilen, nichtbrennbaren Füllstoff zu ersetzen.
     
  20. #20 Gast036816, 18.12.2013
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    dann musst du auch anregen, dass die isolierschalen auch mit prüfzeugniss eingebaut werden müssen. die normalen miwo-dämmschalen reichen nicht!
     
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