Phase 1-4, Beispielunterlagen

Diskutiere Phase 1-4, Beispielunterlagen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich nehme aber am liebsten rot, das sieht man einfach am besten. Dito, außerdem darf man sich dann endlich 'Mal ein bischen wie ein Lehrer fühlen!

  1. #21 Skeptiker, 03.01.2014
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    Dito, außerdem darf man sich dann endlich 'Mal ein bischen wie ein Lehrer fühlen!
     
  2. #22 Manfred Abt, 03.01.2014
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    Schwierig wirds nur bei der Prüfung der DA11.
     
  3. #23 Gast23627, 04.01.2014
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    Akademisches Farbenspiel

    Hallo ihr "Farbenspieler" ab Beitrag 7 habt ihr euch offensichtlich verlaufen...

    @ spiderstar,

    sende mir als "Beispielunterlage" mal die Programmierung einer Auftragsbearbeitung oder besser eines CAD Programmes ectr. oder ähnliches.

    Merkst Du was?

    Gruß
     
  4. mls

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    ich vermute, du leitest das her aus der verpflichtung, e.
    genehmigungsfähige (usw. ..) planung zu leisten?

    da möchte ich mich der hoai anschliessen, die an keiner
    stelle vorschreibt, der architekt soll "immer wieder neu",
    bis endlich konsens besteht, sondern (in der 2013er wird
    das sehr deutlich) er möge sich vernünftiger systematik
    befleissigen - d.h. lph 1 und 2 beweisbar abarbeiten.

    bsp 1: raumprogramm überprüfen, wunschkonzert zum
    streichkonzert wandeln, wenn finanziell oder baurechtlich
    nötig - ohne in lph 3 einzusteigen. wenn die grundlagen
    geklärt sind, sollte lph 3 ohne grosse störungen darauf
    aufbauen können. wenn lph 1/2 nicht/schlampig gemacht
    wird, dann wird lph 3 zum ratespiel mit hamsterrad.

    bsp 2: wenn in lph 1/2 ein wohnzimmer mit 30m2 konsens
    ist, aber nach lph 3 erstaunlicherweise nur noch 15m2 übrig
    sind -oh wunder- ist die lph 3 nicht ok > nachbessern >
    hamsterrad... selber schuld!

    was mir hier bei den grundrissdiskussionen auffällt:
    wenn ein schlechter entwurf, möglichst mit maximalem
    einsatz von profi-cad, vom professionellen planer
    kommt, steckt da -gemessen am ziel "entwurf"-
    unnötig viel ach so imposante und ebenso unnötige
    detailarbeit drin: das ist aber kein qualitätszeichen, sondern
    zeigt bestenfalls die motivation, viel unnütze arbeit leisten
    zu wollen.
     
  5. lawyer

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    Nur am Rande: Die HOAI ist reines Preisrecht und enthält überhaupt keine Vorgaben für das Leistungssoll des Architekten. Wir das zu Leistende nicht vertraglich definiert, gerät man in den Bereich nebulöser Vertragsauslegung durch Juristen...
     
  6. Taipan

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    Und wie bitte soll der Preis bestimmt werden, wenn die Leistung nicht fixiert ist? Die HOAI bestimmt einen Preis für die dort genannte mindestens zu erbringrende Leistung. Mehr darf natürlich vereinbart werden. Mehr ist dann auch zu zahlen.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2014
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    Na - das finde ich jetzt mal eine spannende Aussage von Ihnen, wo ich doch schriftlich aus Ihrer Feder anderes in den Akten habe. :D
     
  8. lawyer

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    Eben nicht. Die HOAI bestimmt einen Preis lediglich für die dort textlich aufgeführten Leistungen. BGH, Urteil vom 22.10.1998, VII ZR 91/97.
    Die geschuldete Leistung bestimmt sich nach den Vereinbarungen der Vertragsparteien.
     
  9. #29 Nutzername, 06.01.2014
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    Korrekt. Siehe auch Vertrag mit Architekt #2
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2014
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    Ach Nutzername - holst DU jetzt wieder Deinen untauglichen Laienversuch heraus, den Erklärer der HOAI zu spielen. Und dann noch unter Bezug auf eine Aussage, die der Schreiber in der realen Welt (der vor der virtuellen hier) selber anders getroffen hat?

    Mensch lass es endlich!
     
  11. lawyer

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    Immer persönlich werden und rückwärtsgewandt? Mal das Thema voranbringen?
     
  12. Taipan

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    Ein bissl erklärt die HOAI schon was von wem zu leisten ist:

    Siehe HOAI §3 Abs. 2, §7 Abs. 5, §8 Abs. 2 und §34 Abs. 4
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2014
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    1) Mal #10 lesen!
    2) Wenn dann in #25 diese Aussage
    kommt, dann ist es leider erforderlich, das Thema durch eine Richtigstellung dieser falschen Aussage wieder in die Spur zu bringen. Voran heisst nämlich auch - nicht auf falsche Pfade.

    Habe ich Namen genannt? NEIN! Wieso also "persönlich"???
    Aussagen nach vorne sind nur mit Glaskugel möglich und meine ist grad zum Kalibirieren weg. Also kann ich nur auf das Bezug nehmen, was andere gestern oder eher gesagt haben. Zwangsläufig lautet die provozierte Abntwort also JA.
     
  14. Taipan

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    Aber wieso erklär ICH das eigentlich einem ANWALT?
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2014
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    :mega_lol:
     
  16. Taipan

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    Mach Dich nur lustisch ... ich habe seine Berufsangabe eben erst realisiert.
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2014
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    Ich mach mich nicht über Dich lustig (auch wenn Username = english für Anwalt), sondern ich fand den Spruch einfach nur genial. ymmd
     
  18. Taipan

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    Na ist doch wahr .... normalerweise erzählt mir anhand der HOAI der gegnerische Anwalt, was ich hätte seiner Meinung nach leisten müssen ...

    und


    ... Benutzernamen nehm ich nie ernst ... die sind was sie sind ... Phantasieprodukte ... da fang ich nicht an zu übersetzen (aus welcher Sprache eigentlich) oder irgendwelche Deutungen vorzunehmen.
     
  19. #39 Nutzername, 06.01.2014
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    Nein, denn aus diesen Passagen ergibt sich nur, welche Vergütung für diese Leistungen fällig wird. Es ist nicht geregelt, wer diese zu erbringen hat.

    Der Sinn der HOAI ist in deren §1 eindeutig geklärt und deckt sich mit lawyers Aussage.

    Nichtdestotrotz ist es in allen Musterarchitektenverträgen üblich, die Leistung des A. über §3 zu definieren. Aber bloß weil es schon immer so gemacht wird, muss es ja nicht unbedingt korrekt sein...

    Und ziemlich genau das, kann man auch meinem zitierten Beitrag entnehmen.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2014
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    Ich sags ja - Laien (Nutzername) versuchen die HOAI zu erklären und scheitern kläglichst

    Nix anderes beinhaltet das von lawyer genannte Urteil und mit Bezug darauf wird Dir jeder Bauherrenanwalt (auch lawyer) das Honorar zu kürzwen versuchen, in dem er behauptet, der Architekt hätte Grundleistungen nicht (vollständig) erbracht und daher keinen vollen Honoraranspruch.
    Auch bei mündlichen Verträgen ohne über die HOAI hinausgehende Leistungsdefinition (unstreitig zwischen den Parteien)
    Das eben geht aber nur, wenn die HOAI sehr wohl eine Definition von (Grund)Leistungen enthält, die mit dem sich ergebenden Honorar abgedeckt werden.
     
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