Abnahme Bauamt bei Infrarotheizung

Diskutiere Abnahme Bauamt bei Infrarotheizung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. unseres neuen Holzhauses (aus massiven Fichtenbalken). Aus Platz- und Kostengründen haben wir uns für...

  1. #1 Constructor, 31.12.2013
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. unseres neuen Holzhauses (aus massiven Fichtenbalken). Aus Platz- und Kostengründen haben wir uns für eine Inrarotheizung entschieden. Das Haus (ca. 80m2 Nutzfläche, EG plus DG) wird als Praxis und Yogastudio genutzt, ist also nicht bewohnt. Fertiggestellt wurde es 2013 im Herbst.

    Jetzt meine Frage: Wie bekommt man am geschicktesten eine Abnahme beim zuständigen Bauamt? Denn laut Gesetz muss man ja 15% des Energieverbrauchs mit erneuerbare Energien nachweisen.

    Auch mit einer Gasheizung alleine hätten wir die 15% nicht hinbekommen. Außerdem wäre es mit dem Standort für das Hauptgerät der Heizung auch schwieriger geworden als jetzt mit Infrarot.

    Wie gesagt, die Platzverhältnisse sind sehr begrenzt (da Bebauung innerstädtisch, 25.000 Einwohner Stadt, Grenzbebauung auf einer Seite). Wir haben quasi keine Möglichkeit, um irgendwelche Speichermedien zu installieren, der einzige Abstellraum unter der Treppe wird für Yogamatten, Stühle etc. genutzt.

    Außen haben wir nur eine Einfahrt, mit einem kleinen überdachten Bereich dahinter für Mülltonnen. Die Einfahrt ist von 2 Seiten mit den Garagenwänden der Nachbargrundstücke eingefasst, zur dritten Seite steht der Neubau.

    Auch eine Solaranlage für Warmwasser rechnet sich nicht, da kaum Warmwasser benötigt wird. Höchstens mal zum Händewaschen.

    Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen mit sowas?

    Vielen Dank vorab und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    Gruß aus Hessen
     
  2. R.B.

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    Was steht dazu im Bauantrag?

    Die 15% sind ja nicht zwingend erforderlich wenn man dafür Ersatzmaßnahmen umsetzt. Der Zug dürfte aber schon durch sein wenn das Haus bereits steht, denn solche Ersatzmaßnahmen erfordern üblicherweise Planung bevor man mit dem Hausbau beginnt. Nachträglich lassen sich solche Maßnahmen nicht oder nur schwer umsetzen.

    Evtl. §9 EEWärmeG (Ausnahmen, sprich Befreiung) prüfen lassen.

    Vielleicht könnte man zur Beheizung auch eine L/L-WP einsetzen, denn bei den IR Paneelen wirst Du nach der ersten Stromrechnung sowieso nach Alternativen Ausschau halten.
     
  3. #3 Constructor, 06.01.2014
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    Im Bauantrag ist eine Gasheizung vorgesehen, ohne weitere Angaben.
    Ich denke, wir werden § 9 des EEWärmeG in Anspruch nehmen.

    Danke für die Info!

    Viele Grüße
     
  4. Taipan

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    Wenn Du mal nicht falsch denkst. Was sagt denn dein "Architekt" (sprich Bauvorlageberechtigter) dazu? *d&r*
     
  5. H.PF

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    Schon mal drüber nachgedacht, das ihr da einen riesengroßen Bock geschossen habt? Wie kann man nur so blöde sein *kopfschüttel*

    Sowas gehört VORHER geklärt und nicht einfach das Amt vor vollendete Tatsachen gesetzt! Mich würd es nicht wundern (fänd ich ehrlich gesagt auch korrekt so!) Wenn ihr dafür noch richtig einen verbraten bekommt.

    Dreist kommt weiter? Hier sind schon dafür Sachen rückgebaut worden... Ihr hättet ja anders planen können!

    Boah, was für eine Dreistigkeit...

    Es wäre technisch möglich gewesen, ihr wolltet einfach nicht.
     
  6. #6 Constructor, 06.01.2014
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    Vielen Dank für die freundlichen Worte. Der Bauantrag wurde 1 Jahr vor Baubeginn eingereicht, eben mit einer Gasheizung. Unser Architekt hat alles begleitet und gemeint es würde auch mit Infrarot Heizung funktionieren. Außerdem hätten wir die 15% auch nicht mit Gas hinbekommen, so die Aussage des Architekten. Die begrenzten räumlichen Verhältnisse spielen auch eine Rolle. Wie gesagt, es ist alles in Begleitung des Architekten gelaufen...Und jetzt komm' mal wieder runter von Deinem Ross!
     
  7. Taipan

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    Dann mal Klartext: Dein Architekt und Du habt mit der Baueingabe die Forderungen der Bauordnung, der enev, der BimschV, des eewärmeg und noch ein paar anderer Gesetze und Verordnungen nachzuweisen. Diese Anforderungen werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde nur teilweise auf vorhandensein, vollständigkeit und korrektheit geprüft. Dein Architekt und DU haben zu verantworten, dass die gesetzlichen Forderungen eingehalten werden. Wende Dich an deinen Architekten und frage ihn, wie er das gradezubiegen gedenkt. Und fass Dir an die eigene Nase, da deiner Berufsbezeichnung zu entnehmen ist, dass du zumindest grundsätzlich mit der Problemematik vertraust bist und die entsprechenden Nachweise hättest einfordern müssen.

    Aus dem Gefühl herraus wird bei der Faktenlage die zuständige Fachbehörde einen Teufel tun und dir nachträglich Absolution in Form einer einfachen Befreiung erteilen.


    Ach, bevor ich's vergesse: Dein enev-Nachweis ist wahrscheinlich mit dem Wechsel des Energieträgers auch geplatzt, da ihr sonst (aus dem Bauch raus) die Forderungen des eewärmeg mit Gas geschafft hättet.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 07.01.2014
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    "Infrarotheizung" wird geschrieben, 'Stromheizung' ist gemeint?
    ja, die Stromheizungsbauer haben sich seit der EnEV immer wieder schöne Phantasienamen einfallen lassen, um ihre Produkte an den Mann zu bringen...

    Man könnte eine PV-Anlage zur Eigenstromnutzung aufs Dach knallen und hoffen, dass das irgendwie mit der EnEV in Einklang zu bringen ist.

    Was sagt denn der Aufsteller des EnEV-Nachweises (Nichtwohngebäude!) dazu?
     
  9. R.B.

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    Na ja, ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Zuerst mal prüfen ob das überhaupt möglich ist. Der §9 ist ja kein Wunschkonzert, sonst könnte man ja gleich das komplette EEWärmeG in die Tonne treten.

    Wenn im Bauantrag eine Gastherme vorgesehen war, dann kannst Du das nicht so einfach ändern. Wie oben schon geschrieben, ist dann auch der EnEV Nachweis für den Müll. Ihr habt somit gegen so ziemlich Alles verstoßen gegen das man verstoßen kann. Ich sehe gewaltige Probleme auf Euch zukommen, und die Verantwortung trägt erst einmal der Bauherr.
     
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