Lokere Fallrohrschelle ein Mangel?

Diskutiere Lokere Fallrohrschelle ein Mangel? im Dach Forum im Bereich Neubau; Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich hier im Forum registriert um von Ihrer professionellen Erfahrung zu profitieren und ggf. eine...

  1. #1 DerMayer, 09.01.2014
    DerMayer

    DerMayer

    Dabei seit:
    09.01.2014
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestelter
    Ort:
    Braunschweig
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mich hier im Forum registriert um von Ihrer professionellen Erfahrung zu profitieren und ggf. eine Antwort auf meine Frage zu erhalten.

    Beim meinem 4 Jahre alten Neubau habe ich festgestellt, dass einige Fallrohrschellen, welche die Regenwasserfallrohre an der Hauswand halten wackeln und lose sind.
    Da nun die Gewährleistung des Bauunternehmens (5 Jahre) bald abläuft, habe ich die Baufirma gebeten dies zu korrigieren. Die Baufirma ist jedoch der Meinung, dass dies kein Mangel ist. Das Fallrohr muss ja kein Gewicht tragen. Die Schellen selbst werden auch nur wie Nägel in das Mauerwerk getrieben und besitzen kein Gewinde, Dübel udgl. Meine Vermutung ist jedoch, dass die Schellen auf Grund der Stärke des WDVS zu kurz gewählt wurden und deswegen nicht richtig halten. Der ehemalige Bauleiter schiebt diesen Umstand auch auf die Gärtner, die angeblich mit dem Rütteln der Pflasterfläche diese verursacht hätten. Ich bin mir nun sehr unsicher ob ich mich damit abfinden / abspeisen lassen sollte? Schließlich widerspricht sich der Bauleiter. Einerseits ist der feste Halt nicht wichtig und andererseits wären die Gärtner schuld. Kann ich auf einen Festsitz der Schellen bestehen? Ist das ein Mangel dessen Behebung ich schriftlich einfordern kann? Will mich ja auch nicht lächerlich machen…

    Ich bedanke mich für eure Mühe und hilfreiches Feedback.

    MfG
    Der Mayer
     
  2. #2 Gast036816, 09.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was war beauftragt und was ist vertraglich geschuldet? warum wurde dies bei der abnahme nicht gerügt?

    den bauleiter hast du beauftragt und bezahlt oder handelte er im auftrag seines chefs?
     
  3. #3 DerMayer, 09.01.2014
    DerMayer

    DerMayer

    Dabei seit:
    09.01.2014
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestelter
    Ort:
    Braunschweig
    Hallo,

    der Bauleiter handelt im Auftrag des Chefs. Wir hatten ein Generalunternehmen mit der Errichtung und Fertigstellung unseres EFH beauftrag. Im Vertrag steht diesbezüglich (zum Thema Fallrohre) explizit drin. Bei der Abnahme hatten wir einen Betreuer des Verbandes Privater Bauherren. Dem ist das genauso wie mir nicht aufgefallen bzw. in den Sinn gekommen dies zu prüfen. Erst jetzt habe ich zufällig an den Fallrohren gerüttelt und dies entdeckt.
     
  4. #4 DerMayer, 09.01.2014
    DerMayer

    DerMayer

    Dabei seit:
    09.01.2014
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestelter
    Ort:
    Braunschweig
    ich meinte im Vertrag steht "NICHTS" explizit zum Tehma Fallrohre.
     
  5. #5 DerMayer, 09.01.2014
    DerMayer

    DerMayer

    Dabei seit:
    09.01.2014
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestelter
    Ort:
    Braunschweig
    Hallo,

    ich habe noch einmal in den Werkvertrag gesehen und da wird lediglich unter dem Punkt "Dach" aufgeführt -> XX.XX Regenwasserfallrohr aus Titanzink
    Mehr nicht. Muss da was von "Fest" stehen?
     
  6. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Laienmeinung: Wenn dazu im Vertrag nichts steht, dann gelten die Anerkannten Regeln der Technik. Jetzt musst Du nur herausfinden, ob das den Anerkannten Regeln der Technik entspricht. Falls nicht, dann muss der AN beweisen, dass es auch entgegen der Anerkannten Regel der Technik so gut ist. Soweit die Theorie.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    1) Vier Jahre nach der Abnahme sind Sie in der Beweispflicht für Mängel, nicht mehr der Unternehmer.
    2) Die Aussage, die Schellen müssten bloß die paar Gramm Blech halten, ist Blödsinn!
    Zum einen entsteht an den Fallrohren Winddruck, der abgeleitet werden will, zum anderen wiegt bei einem ordentlichen Gewitterregen das Wasser im Rohr ja auch was.

    3) Wenn sich nicht beweisen lässt, dass die Schellen wirklich nur im WDVS stecken, dann ist es für Sie billiger, einfach einen Dachdecker zu beauftragen, die Schellen vernünftig zu setzen und den zu bezahlen als aic h mit dem BT/GÜ rumzustreiten!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Blödsinn!

    Der TE muss erstmal den Verstoß gegen die aRdT beweisen. Hat er dann dem BT/GÜ keine Befreiung von den aRdT beweisbar (durch den BT/GÜ) erteilt, hat der BT/GÜ verloren. Denn die aRdT sind einzuhalten (mindestens); nur nach oben (besser) darf abgewichen werden!
     
  9. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Was ist daran Blödsinn?
    Ich habe doch geschrieben
    1. Er (der TE) muss "herausfinden" also "beweisen" ob es den Anerkannten regeln der Technik entspricht oder nicht.
    2. FALLS nicht, dann muss der AN beweisen, dass es auch so gut ist und hält

    Wo ist dort ein Blödsinn?
     
  10. #10 Thomas B, 09.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...egal wer nu Schuld ist, denn diese Frage wird sich wohl nur mit einem gewisen Aufwand klären lassen (vielleicht sogar nicht mal zerstörungsfrei!), ist es m.E. besser das Problem einfach zu lösen in dem man die Teile ggf. neu montieren läßt. "Schaden": ein paar Euros, zeitaufwand: geht gegen Null.

    Anders herum: Briefe schreiben, SV beurteilen lassen, nochmals ganz viel schriftverkehr, viel Zeit geht ins Land (Fristen!) .. und irgendwann hat man (vielleicht) gewonnen ... lohnt sich nun wirklich nicht....
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    DA!!!
    Der AN kann das nicht beweisen! Oder besser formuliert - sein Beweis ist wertlos, weil eben ohne die Zustimmujng des Bauherren gegen die aRdT verstossen wurde!
     
  12. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Ach so, na das ist ja aber interessant. Dann wundere ich mich aber, warum in meinem Gerichtsprozess bei bereits eindeutig bewiesenen Verstößen gegen Anerkannte Regeln der Technik (Mauerwerk und die Bodenplatte komplett entgegen den Anerkannten Regeln der Technik erstellt) seitens des Gerichtes Gutachten in Auftrag vergeben werden, wo es in Beweisbeschlüssen heisst (Zitate)
    "Welche Arbeiten erforderlich und welche Kosten hierfür erforderlich sind, um die Mängel zu beseitigen?"

    Und die Gutachten natürlich auf meine Kosten, es ist ja nach der Bauabnahme, und gegen die Beweisbeschlüsse des Gerichtes hat der Anwalt natürlich "keine Rechtsmittel" ;-)

    Aber schön zu erfahren, dass der Richter "Blödsinn" verbreitet und von mir bezahlen lässt ;-)
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    JA und - wo ist der Blödsinn????

    1) Die Antwort auf diese Fragen kann auch heissen:
    Arbeiten: Haus abbrechen und neu bauen
    Kosten: xyz.000 €

    2) Gibt es im Prozess noch das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Wenn also zwar ein Mangel durch Verstoß gegen die aRdT vorliegt, dieser Mangel aber nur akademisch, weil ohne Schadenfolge ist oder mögliche Schäden auch anders als durch Rückbau und Neuerstellung gemäß aRdT vermeid- oder behebbar sind, dann muss der Richter das abwägen!
    Dieses Verhältnismäßigkeitsgebot liegt bei einer Sohlplatte eines fertigen Hauses nun mal in anderen Bereichen als bei fertigen aussenliegenden Fallrohren.
     
  14. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    *gähn* Da nimmt man mal eben die Rohre ab, nimmt die losen Schellen raus, bohrt ein Loch, dübelt die passende Schelle dahin und fertig ist die Laube...

    In der Zeit wo das fertig ist hat man nicht mal das Schreiben an den GU aufgesetzt oder dieses Posting hier ins Forum reingesetzt ;)

    Aber besser bis zum Frühling warten, bei DEM Wetter ist das schon Höchststrafe *grmpf*
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Dann wohnste verkehrt. :D

    Hannover - 13°, wolkig, gerade etwas Nieselregen. Ich hab auf einer Baustelle gerade die Zimmerer (Dachuntersichten) und die WDVSler rumlaufen. Die hatten sich sicher alle auf verlängerte Weihnachtsferien gefreut :p
     
  16. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    OK danke, ich dachte nur "sein Beweis ist wertlos, weil eben ohne die Zustimmujng des Bauherren gegen die aRdT verstossen wurde! "
    also ich habe keine Zustimmung zu Verstößen gegen Anerkannte Regeln der Technik gegeben.

    Aber ok, ich wusste nicht, dass "wenn der Mangel nur akademisch" ist, dann die Verstöße gegen Anerkannten Regeln der Technik hingenommen werden müssen.
    Jetzt muss nur noch entschieden werden, ob die Mängel "nur akademisch" sind.
     
  17. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Hier ist für 11 Uhr Dauerregen angesagt gewesen. Um 11:02 hat es angefangen zu schütten... Bei einer Flachdachbaustelle nicht gut. Morgen gehts weiter...
     
  18. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Wenn also gegen die aRdT nachweislich verstoßen wurde, muss dann noch irgendetwas begutachtet und bewiesen werden - der Beweis ist dann wertlos, lese ich hier, wenn keine Zustimmung des Bauherren vorliegt ...
     
  19. #19 Gast036816, 09.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    rodopp - die leistung wurde abgenommen, mit mangel. der AN muss da gar nichts beweisen.

    für ein paar euro sind schellen gesetzt, wie H.Pf geschrieben hat. den streit mit dem gu zu suchen ist zwecklos. den beweis zu führen ist teurer und dauert länger als neu schellen zu setzen.
     
  20. #20 DerMayer, 09.01.2014
    DerMayer

    DerMayer

    Dabei seit:
    09.01.2014
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestelter
    Ort:
    Braunschweig
    OK. Bevor dies hier zum allgemeinen Plausch über die unterschiedlichen Wetterzonen in Deutschland wird ;-) mache ich mal Schluss, in dem ich mich bei Ihnen / Euch für die Informationen Bedanke. Ich werde wohl der Empfehlung folgen und die Rohre im Frühling selbst instand setzten. Leider habe ich etwas Höhenangst und mein Haus hat zwei Vollgeschosse was sich in ~7m bis zur Regenrinne ausdrückt. Ich muss sicherlich das ganze Rohr abnehmen oder?
    Ein nachträglicher Beweis ist sicherlich nicht mit vertretbarem Aufwand zu machen.

    Vielen Dank & Gruß
    DerMayer
     
Thema:

Lokere Fallrohrschelle ein Mangel?

Die Seite wird geladen...

Lokere Fallrohrschelle ein Mangel? - Ähnliche Themen

  1. Fliesen Mängel

    Fliesen Mängel: Hallo Zusammen, Ich befinde mich kurz vor der Abnahme meines Neubaus und ich habe an den Fliesen Auffälligkeiten entdeckt. Leider kenne ich mich...
  2. Befestigung Fallrohrschelle Gebäudetrennfuge 1993

    Befestigung Fallrohrschelle Gebäudetrennfuge 1993: Hallo, bei uns am Reihenhaus (1993) wurde von den Vorbesitzern eine Fallrohrschelle genau zwischen den Häusern entfernt indem sie einfach...
  3. Fallrohrschelle hat sich an der WDVS Fassade etwas gelockert

    Fallrohrschelle hat sich an der WDVS Fassade etwas gelockert: Hallo , An meiner WDVS Fassade sind Fallrohre mit jeweiligen Schellen befestigt . Diese Schellen wurden vor den WDVS arbeiten vom Dachdecker...
  4. Fallrohrschellen besondere halterungen bei WDVS??

    Fallrohrschellen besondere halterungen bei WDVS??: Hallo ich habe ein Haus wo 5-6 m Fallrohr befestigt werden. Ich habe einige meinungen dazu gehört das man speziele dübel benutzen sollte wegen...
  5. Mittel zum festigen lokerer Fliesen?

    Mittel zum festigen lokerer Fliesen?: Also ich habe folgendes Problem: In meinem Keller sind einige Fliesen :mauer locker, bzw. hinten ist die Wand hol. Meine Frage wäre folgende:...