Nachbar verweigert Zustimmung bei Einsicht in Bauvohaben

Diskutiere Nachbar verweigert Zustimmung bei Einsicht in Bauvohaben im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; aber er kann ja trotzdem dagegen dann klagen und den bau x jahre verzögern wenn er will, oder?

  1. Bowman

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    aber er kann ja trotzdem dagegen dann klagen und den bau x jahre verzögern wenn er will, oder?
     
  2. #22 Baufuchs, 12.01.2014
    Baufuchs

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    Wenn das Bauamt die Baugenehmigung erteilt hat, müsste der Nachbar die Kommune verklagen.
    Einen Baustopp löst die Klage nicht aus.
     
  3. #23 Ebbi2000, 14.01.2014
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    Also dann werd ich mal die Füße still halten und sehen wie es kommt. Mein Architekt hat mir gestern nochmals bestätigt, dass alle Abstandsflächen eingehalten sind und das Dingens voll im Bebauungsplan liegt.....

    Ich hätte jedoch schon die nächste Frage :

    Kann man Ausnahme oder Befreiung für eine Gaube erreichen, wenn diese etwas größer geplant wurde als eigentlich vorgeschrieben? Sagen wir mal mit dem Argument, dass es ein altersgerechter Umbau werden soll und spätere Pflegemaßnahmen wie Baden in der Badewanne durch eine Schräge erheblich erschwert bis unmöglich gemacht würde? Es handelt sich um ca 1/2 m mehr an Gaube.

    Gibt es hirzu Erfahrungen ? Tipps?

    Danke euch.
     
  4. #24 Baufuchs, 14.01.2014
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    Baufuchs Gast

    Nennt sich "Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B.-Plans".

    Dein Architekt weiß wie das geht.
     
  5. #25 Bauliesl, 14.01.2014
    Bauliesl

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    Ebbi2000,
    ob ein altersgerechter Umbau im Obergeschoss tatsächlich ein Argument ist....? ;-)
    Da würde ich mir etwas "Passenderes" einfallen lassen.... Sind andere Gauben in dem Gebiet größer gebaut worden? Das hilft immer schon etwas.
    Du musst nur aufpassen, dass Du dann oben kein Vollgeschoss bekommst.

    Ansonsten: Wenn Deine Planung mit dem B-Plan konform ist, dann wartest Du auf die Genehmigung und fertig. Dein Nachbar kann da nichts aufhalten. Die Kommune erteilt die Genehmigung, d.h. Dein Nachbar müsste gegen die Kommune klagen und nicht gegen Dich.
    Das Bauamt informiert die Nachbarn immer, diese haben dann (meine ich) 14 Tage Zeit um Einsicht zu nehmen, und können dann ihre Einsprüche etc. ans Bauamt formulieren. Die Behörde prüft die Einsprüche und erteilt ihnen, wenn sie unberechtigt sind, eine Absage - und fertig.
    Bei vielen Bauanträgen hat man Einsprüche von Nachbarn; die Argumente sind oftmals die selben: Verschattung, Wertminderung der eigenen Immobilie, Verletzung der "Privatsphäre" durch Terrassen, Balkone, Dachfenster etc....... Bauämter kennen das zu genüge. Ich würde mir an Deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen.
    Gruß,
    Liesl
     
  6. #26 Thomas B, 14.01.2014
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    Wenn alles B-Plan-konform ist, bedarf es (jedenfalls in BY!) nicht mal eines Bauantrages, welcher dem Nachbarn zur Unterschrift vorzulegen wäre. Hier würde man dann über das sogenannte "Genehmigungsfreistellungsverfahren" (einweiteres Wortungetüm derdeutschen Amtssprache...) den den Bau lediglich anzeigen (selbe Unterlagen wie Bauantrag!). Der Nachbar würde weder gefragt, noch gehört, noch hätte er überhaupt irgendwas zu melden....
     
  7. #27 Bauliesl, 14.01.2014
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    Thomas,
    ich meine aber, dass es in BW so ist, dass die Behörde die Nachbarn auch im Kenntnisgabeverfahren anschreibt. Sie bekommen also auch Einsicht und können ihre Einsprüche formulieren. Die Behörde selber prüft allerdings nicht die Unterlagen, sondern nur die Vollständigkeit.
    Gruß
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2014
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    Ebbi - pack die Gaube nicht an. Dein Nachbar wird eh kochen vor Wut, wenn er die Ignorierung Deiner Einwände vom Amt mitgeteilt bekommt.
     
  9. #29 Thomas B, 14.01.2014
    Thomas B

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    Kann natürlich in B-W so sein...weiß ich ehrlich gesagt nicht.

    Ist aber egal.

    Wie sollte und wollte denn der Nachbar gegen etwas vorgehen, was B-Plan-konform ist??????

    Der Sinn und Zweck eines B-Planes ist es doch planrechtliche Rahmenbedingungen vorzugeben. Danach möge man sich richten. Wer hiervon abweichen will, benötigt eine Befreiung und um diese (einfacher) zu bekommen am besten auch das einverständnis betroffener Nachbarn.

    Aber wenn doch alles so geplant ist, wie es der B-Plan vorsieht...wo will dann der Nachbar ansetzen??ß Und warum überhaupt?
     
  10. Taipan

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    Hat was mit Nasen zu tun und mit gefallen.
     
  11. #31 Thomas B, 14.01.2014
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    Damit könnte das "warum" geklärt sein.

    Das "wie" aber dürfte dem Nachbran noch gehörig Kopfzerbrechen bereiten. Er will also eine planungsrechtlich einwandfreie und b-plan-konforme Bebauung verhinder, weil es ihm nicht goutiert oder der Nachbar ihm nichtgefältt. Oder zumindest die Nase.

    Da würde ich mich aber jetzt mal ganz enbtspannt zurücklehnen und alles Weitere abwarten....ggf. unter Zuhilfenahme einer Tasse (Kanne?) Tee.
     
  12. Taipan

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    Guggst Du #6, die letzten beiden Zeilen :-)
     
  13. #33 Friedl1953, 14.01.2014
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    Ich fürchte nur es wird in Zukunft viel Tee gekocht werden müssen. So einen Nachbarn wünscht man sich.
     
  14. #34 Thomas B, 14.01.2014
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    Mag ja sein. Aber wenn schon B-plan konform geplant ... was soll man denn noch machen????

    Mehr geht mE nicht.

    Wenn man sich also an die Vorschriften und Gesetze nd Verordnungen hält ... und das genügt dem Nachbarn immernoch nicht.....tja dann
     
  15. #35 Friedl1953, 14.01.2014
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    @ Thomas, nichts schon klar. Man hat halt einfach Spass in aller Zukunft mit einem solchen Nachbarn.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2014
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    Da es sich dabei iun aller Regel um Herr- und Damenschaften älteren Baujahres handelt, erledigt sich das Problem meist durch Zeitlauf.
     
  17. #37 ralf9000, 14.01.2014
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    Hi Ebbi,

    hast Du das Haus mit den schwierigen Nachbarn gebraucht gekauft? Dann hast Du ein Rückgaberecht, siehe OLG Frankfurt, Aktenzeichen 4 U 84/01. :wow

    Auch etwas lesenswertes hier ...

    Grüße, Ralf.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2014
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    R9 Es geht um das E L T E R Nhaus des TE - viel Spass bei der Rückabwicklung wg. unbekannter Nachbarn
    Einfach mal in die Themenhistorie schaun hilft gewaltig.
     
  19. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    In BW ist das nicht ungewöhnlich.
    Beim Kenntnisgabeverfahren werden die Angrenzer angeschrieben.

    Das ist für Manche die Aufforderung nun auch mal seine Meinung kund zu tun. Bisher war da nix, es stört meine Aussicht, meine Einsicht, was auch immer....
    Egal, ob das alles baurechtlich konform ist. Man sieht die Welt, wie man sie sieht. Das hält auch nicht davor ab, dass man sich einen Anwalt nimmt, noch andere Angrenzer sucht, sich vereinigt. Und auch abschlägige Bescheide der Behörde halten nicht vor weiteren Schritten ab.

    Wozu wird man sonst von der Baurechtbehörde angeschrieben?

    Also ganz normaler Alltag.

    Deswegen für alle Antragsunterzeichner in Spe: Mal Kontakt mit den Nachbarn/Angrenzern aufnehmen, grillen, einen Flasche Trollinger köpfen oder ... einstreuen was man vor hat, was da kommt - vorher.
     
  20. #40 feelfree, 14.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Was reitet ihr eigentlich so auf dem Nachbarn rum? Sind das nicht alles bloß Spekulationen über sein Verhalten?
    Ich könnte mir vorstellen, dass der genauso wenig Ahnung vom Baurecht hat wie z.B. ich es hatte:
    Man bekommt also eine "Einladung" vom Bauamt, weil der Nachbar (um-)bauen will. Geht also beim Bauamt vorbei und sieht die Pläne ein (hier: kopieren verboten!) und merkt, dass einem der Nachbar "auf die Pelle" rückt, spricht näher kommt. Dann fragt man, welche Möglichkeiten man hat und bekommt die Auskunft, dass man formlos Einspruch erheben könne. Habe ich natürlich gemacht.
    Und irgendwann dann eine Mitteilung bekommen, dass das Bauvorhaben genehmigt wurde, weil eben nichts dagegen spricht und mein Einspruch unbegründet ist.
    So what? Ich bin weder sauer noch koche ich vor Wut. Alles in bester Ordnung.

    Ähnliches ist auch mit einem anderen Nachbar passiert, wo ein verfallenes Häuschen durch ein 6-Familienhaus mit TG ersetzt werden sollte - nahezu komplett in einer Bauverbotszone. Meine entrüstete Nachfrage auf dem Bauamt ergab, dass IMMER die Nachbarn angehört werden, ganz egal ob das BV genehmigungsfähig ist oder nicht. Haben also mindestens 5 Nachbarn Einspruch erhoben für ein BV, das sowieso nicht genehmigt worden wäre. Muss man nicht verstehen, oder?
     
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