Stadtbauweise

Diskutiere Stadtbauweise im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in einer Innenstadtbebauung ist zur Straßenfront "Haus an Haus" gebaut. Hier gilt die Stadtbauweise als Bebauungsplan. Nun soll in...

  1. JBR123

    JBR123

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Problemlöser
    Ort:
    Pfälzer Wald
    Benutzertitelzusatz:
    Hobby-Heimwerker
    Hallo,

    in einer Innenstadtbebauung ist zur Straßenfront "Haus an Haus" gebaut.
    Hier gilt die Stadtbauweise als Bebauungsplan.

    Nun soll in einem Hinterhof ein Carport errichtet werden und schon scheint man
    an der Stadtbauweise zu rütteln denn der Carport muß nun mit 3 Meter Abstand
    zur Nachbarsgrenze aufgebaut werden - bei 11 Meter Grundstücksbreite wird das
    ein schwieriges Unterfangen!

    Aussage beim Bauamt:
    Der Carport ist nicht genehmigungspflichtig aber die Grenzbebauung ist zu beachten
    da der Carport als Nebengebäude behandelt wird. Wobei man mit einer Baulast, auf dem
    Nachbargrundstück, dann doch zur Grenze bauen darf.
    NUR: Welcher Nachbar macht sowas gerne???


    Ist das alles so richtig wie man das beim Bauamt denkt??

    DANKE
    JBR
     
  2. #2 Baufuchs, 15.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsätzlich gilt zunächst BauO NRW §6 und der sagt aus, dass Car-Ports/Garagen/Gebäude die als Abstellraum genutzt werden ohne Grenzabstand auf der Grenze gebaut werden dürfen.

    Ausnahme:
    Es sind per Bebauungsplan überbaubare Flächen durch Baugrenzen festgelegt.

    Verstehe nicht, was damit gemeint sein soll.
    Scheint mir eher so zu sein, dass es keinen Bebauungsplan gibt und nach §34 beurteilt werden soll.

    Tipp:
    Geh mit einem Fachmann (Architekt) zum Bauamt und lass den das klären.

    Stell also mal eine Kopie des Bebauungsplanausschnitts des betreffenden Grundstücks ein.
     
  3. JBR123

    JBR123

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Problemlöser
    Ort:
    Pfälzer Wald
    Benutzertitelzusatz:
    Hobby-Heimwerker
    Stadtbauweise - zumindest dachte ich bisher, dass dies so genannt wird!!

    Damit meinte ich die Bebauungsart von schmalen/lamgen Grundstücke im Stadtkern.
    In meinen Fall ist das grundstück 11 Meter breit und ca. 80 Meter lang - somit kann
    man ja nur auf die Grenze bauen wenn man irgendwas aufstellen möchte.

    Vielleicht weiß jemand wie man das nennt und wie man vorgehen muß.

    DANKE
    JBR
     
  4. #4 ManfredH, 15.01.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    "Geschlossene Bauweise" - definiert in § 22 Baunutzungsverordnung
     
  5. #5 Baufuchs, 15.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie kommt man bei geschlossener Bauweise in den Hinterhof?
     
  6. #6 ManfredH, 15.01.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Vielleicht durch einen sog. Durchgang bzw. Durchfahrt ?
     
  7. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    so? oder so. Baust Du nur freistehende EFH?
     
  8. #8 Baufuchs, 15.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So was gibt's ? :-))

    Angenommen so siehts aus, dann ist immer noch nicht nachvollziehbar, wieso das CarPort nicht auf der Grenze stehen soll/darf obwohl dies nach BauO zulässig wäre.
     
  9. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Da die Beschreibung des TE etwas wirr ist, gehe ich davon aus, dass wir nicht alles wissen und das das, was wir wissen nicht unbedingt richtig dargestellt ist. Hier kommt mal wieder der Rat: Architekt (von mir aus auch einen Bauvorlageberechtigten Bauing) einschalten.
     
  10. JBR123

    JBR123

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Problemlöser
    Ort:
    Pfälzer Wald
    Benutzertitelzusatz:
    Hobby-Heimwerker
    Ihr habt das schon richtig erkannt!
    Eine Durchfahrt durch das Gebäude bringt uns in den Hinterhof.
    Dort stehen schon Garagen und nun wollte ich noch einen CarPort
    für 4 PKWs hinzu stellen.
    Die Garagen, mit jeweils 4 Plätzen, stehen links und rechts auf der
    Grundstücksgrenze - also schon 2 Nebengebäude ,mit jeweils 16 Metern.
    Jetzt kämen nochmals 12 Meter auf einer Seite hinzu.

    Alles klar oder fehlen noch weitere Infos???

    DANKE
    JBR
     
  11. #11 Baufuchs, 15.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum kommen die Infos immer nur kleckerweise?



    Stell mal einen Lageplan/-Skizze ein, der zeigt, wie das Ganze werden soll.

    Im übrigen wie vor:
    Architekt an den Start bringen!
     
  12. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Womit die Bagatellgrenze bereits überschritten wäre ... Stell nicht nur den Lageplan ein, sondern auch den von dir wähnten Bebauungsplan. Und gehe hinsichtlich der Baulast mir deinem Nachbarn ein Bier trinken. Geh hinsichtlich der überbauten Fläche mit der Bauamtstante einen Kaffee trinken und lade sie auf ein großes Stück Kirschwälder ein. Rede mit Ihr nicht über dein Bauvorhaben.
     
  13. #13 Gast036816, 15.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich fürchte, dass die gemeinde bei der ansammlung von garagen nicht noch mehr für das heilige blechle grenzständig zuässt. verstehen kann man das!
     
  14. JBR123

    JBR123

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Problemlöser
    Ort:
    Pfälzer Wald
    Benutzertitelzusatz:
    Hobby-Heimwerker
    Die Fahrzeuge stehen schon dort auf Ihren Stellplätzen - sind nur nicht überdacht!
    Dies wollte ich nun mit einem Carport lösen und dabei auch keine Flächen versiegeln.
    Die Stellplätze sind eingeschottert und das soll auch so bleiben!

    DANKE
    JBR
     
  15. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Trotzdem willst Du ein oberirdisches Bauwerk errichten.
     
  16. JBR123

    JBR123

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Problemlöser
    Ort:
    Pfälzer Wald
    Benutzertitelzusatz:
    Hobby-Heimwerker
    Ja, würde ich gerne machen!
    Wie könnte man dieses Thema angehen?
    Gibt die "geschlossene Bauweise" mehr Spielraum bei der Grenzbebauung
    oder spielt das hier keine Rolle ??

    Danke
    JBR
     
  17. #17 ManfredH, 16.01.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Lies doch nochmal ganz genau den letzten Satz in Posting #2
     
  18. #18 Gast036816, 16.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die geschlossene bauweise gibt eigentlich wenig spielraum, egal ob als grenzbebauung oder auf dem grundstück mit geregeltem abstand. die nachverdichtung im sinne der vermehrung 'vereinter hüttenwerke' soll unterbunden werden. da musst du mit viel fingerspitzengefühl oder mit sachverstand vorgehen. überleg dir vielleicht auch eine kompensationmaßnahme, die du dem amt vorstellst.
     
  19. JBR123

    JBR123

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Problemlöser
    Ort:
    Pfälzer Wald
    Benutzertitelzusatz:
    Hobby-Heimwerker
    Grundsätzlich würde es kein Problem geben - dafür muß ich aber 3 Meter von der Grenze bleiben, da
    ein CarPort "genehmigungsfrei" ist! In meinem Fall gehts nur um die bisherige Grenzbebauung und meine
    vorgesehene Erweiterung.
    Leider kann ich den CarPort nicht in die Mitte des Grundstücks stellen, wobei ich mir das am Ende
    sogar noch überlegen werden - man kann ja auch mal das Bauamt ärgern!!
     
  20. #20 ManfredH, 16.01.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nachdem du auf die nun schon mehrfach geäusserten Nachfragen nach genaueren Infos - insbesondere Bebauungsplan, Lageplan, Skizze - offenbar nicht eingehen willst, ist es vielleicht am besten, wenn du das Problem selber löst - dürfte dir ja schon von Berufs wegen nicht schwerfallen...

    Carports sind übrigens nicht generell "genehmigungsfrei", sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen - zumindest ist das in Bayern so; ich vermute, dass es im Pfälzer Wald nicht viel anders sein wird.

    Und "auch mal das Bauamt ärgern"... ich glaube, da überschätzt du die Bedeutung deines Bauvorhabens ein wenig. Dem Bauamt (oder besser gesagt den Mitarbeitern des Bauamts) wird dein Carport vermutlich herzlich egal sein - und wenn es tatsächlich mal ums Ärgern gehen sollte, dann hat "das Bauamt" mit Sicherheit die weitaus grösseren Möglichkeiten...
     
Thema: Stadtbauweise
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. stadtbauweise