Was gehört zur Leistungsphase 1-4 HOAI

Diskutiere Was gehört zur Leistungsphase 1-4 HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; .. wurdest du via Pistole am Kopf gezwungen, diesen GU-Vorschlag des Architekten anzunehmen? (mal bildlich gesprochen)das hat mit den problemen...

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  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das hat mit den problemen nix zu tun:
    weder mit der vermuteten schlechtleistung des unternehmers,
    noch mit der "........" rolle des planers und erst recht nicht
    mit den gründen, warum solche verkrampften konstrukte
    überhaupt zustandekommen.

    obwohl .. mit letzterem vielleicht schon ;)
     
  2. #82 trekkie, 04.02.2014
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    Jep, aber mal runtergebrochen, der TE war nach Beauftragung bis LP4 bzw. Erteilung Baugenehmigung eigentlich völlig vogelfrei in seiner weiteren Vorgehensweise.
    Du hast recht, warum dann ein solches Konstrukt ohne Not übehaupt zustandekommt, bleibt ein Geheimnis.
     
  3. #83 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2014
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    Ist das denn bewiesen oder nur eine weitere wilde Behauptung????
     
  4. #84 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2014
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    Ääääähh - NÖ. Jedenfalls für mich ist das offensichtlich!
     
  5. #85 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
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    Natürlich ist das bewiesen! Genauso wie das GU-Angebot: "Wir haben uns an die stregen Planungsvorgaben des Architekten mit zwei Balkonen und je Stockwerk einem Abluss gehalten.

    Das GU-Angebot wurde vom A. geprüft, für gut befunden und uns in seinem Arch.-Räumen feierlich übergeben!

    So ja auch die Werbung: Sie erhalten bei uns eine Architektenplaung mit Festpreis GU!
     
  6. #86 Thomas B, 04.02.2014
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    ...nochmals nachgefragt: bewiesen??? Es gibt also eine Rechnung, die der A. dem GU gestellt hat? Und diese liegt vor??? Oder zumindestens die glaubhafte Aussage des GU, daß Geld geflossen ist?

    Dies dürfte mE standeswidrig sein!

    Der A. ist dem wohle des Bh verpflichtet. Zum einen zahlt diese Provision ja letztendlich der BH, es ist also eine versteckte Honorierung (aber für was?), zum anderen kann man kaum erwarten, daß der A. den für den BH besten und fähigsten und preiswertetsten GU aussucht, sondern den, von dem er (der A.) am meisten Provision erhält.

    Das wäre was für die Architektenkammer und ggf. auch etwas für den RA!!!
     
  7. #87 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
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    Die Rechnugn liegt mir vor: Wortlaut: Für Auftragsbeschaffung, Baugesucherstellung sowie Planung darf ich wie folgt berechnen:

    Daher auch der Konstrukt über Planungs-GmbH oder wie auch immer (!) Jetzt ist keiner greifbar! Alle sagen alles erfüllt zu haben!
     
  8. #88 Thomas B, 04.02.2014
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    Dann hätte er mE Ihnen kein Honorar berechnen dürfen, denn das scheint ja bereits dem GU berechnet worden zu sein. Und Ihnen. Doppelt gemoppelt hält besser?

    Was sagt denn der RA dazu? Architektenkammer? Die mögen so was ganz besonders....
     
  9. #89 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
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    RA = Schwierige Rechtslage, mehrere Konstrukte, kann Jahre/Jahrzehnte dauern - Ausgang ungewiß
    AK = Der Bauvorlageberechtigte gemäß LBO ist zwar Mitglied aber hat mit der Praxis der GmbH nichts zu tun da ja als nur freier Mitarbeiter in der GmbH.
    AT = Ich Stempel so viele Bauvorhaben ab, kann mir auch nicht immer alles einzeln anschauen.
    GU = Wir haben uns streng an die vorgegebenen Pläne des Architekten gehalten und diese von 1:200 in 1:100 umgewandelt!
    Die GmbH sagt: Bauberatung ist nur während der Planungsphase nicht während dem Baubetrieb, dann wäre es ja Baubetreuung
    Und das hiesige Bauexpertenforum lässt durchklinigen. Geschieht Dir rechts als Bauherr. Hör auf mit Dreck zu werfen. Füge Dich in Dein Schicksal
     
  10. H.PF

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    Hast du wie hier immer und immer wieder gepredigt das komplette Geflecht vor Unterschrift mal von einem Anwalt durchleuchten lassen?

    Hast du den Architekt komplett nach HOAI bezahlt und hat er deinen Bau von der Pieke auf entworfen?

    Der GU hat schon mal einen riesigen schwarzen Peter, er hat die Pläne zu überprüfen. Das wäre normal der, der dafür schon mal eine Kopfnuss zu bekommen hätte...
     
  11. #91 Thomas B, 04.02.2014
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    Frustbewältigung????

    Sorry,...aber es scheint ja so zu sein, daß mit dem fall schon RAe, Gerichte und Gutachter beschäftigt sind. Diese scheinen wohl insgesamt zu einer ganz ähnlichen Sichtweise zutendieren (daher wohl auch hier dieser angesäuerte Auftritt?).

    Sicher ist das richtig sche*** gelaufen und es scheint auch, daß der Planer seinen Obliegenheiten nicht in allen belangen nachgekommen ist. Und der GU, der wohl die Ausführung nebst der dazugehörenden Planung schuldete? Dieser ist nun leider nicht mehr greifbar. Das ist blöd. Wirklich! Das tut mir auch wirklich leid für Sie...ganz ehrlich.

    Aber ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mich hier weiter zu äußern, wenn da ständig mehr oder weniger deutliche Zwischentöne zu hören sind, die darauf hindeuten, daß wir hier ja wohl eher auf der Seite des Planers stünden und der BH sowieso an allem selber schuld sei.

    So sollen dann eben die sich damit befassen, die das ohnehin hautberuflich tun.
     
  12. #92 Baufuchs, 04.02.2014
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    Baufuchs Gast


    @ThomasB

    ein abenteuerliches Konstrukt, was das Planunsghonorar angeht:

    Aus der HP des TE:
    Irgendwie verstehe ich nicht, wieso der TE glaubt, dem mit LP 1-4 beauftragten Planer nun Planungsmängel anzuhängen, die in der Ausführungsplanung zu suchen sind.

    Vermutlich deshalb, weil der, den er mit der Werk-/Detailplanung beauftragt hat nun pleite ist und damit nicht mehr greifbar.

    Auf meine Frage im Thread aus 2010, was denn hinsichtlich Planung und Bauleitung im Vertrag mit dem BU/GU vereinbart war, antwortete Soerensen am 12.01.201o:

     
  13. #93 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Also - mein Mitleid hält sich klar in Grenzen, denn für mich ist das ganze etwas, das Josefs Spruch entspricht - jeder bekommt, was er beauftragt hat.#

    Lt Hp des TE war für LP 1/4 eine Summe von 8.800 vereinbart (incl. MWST) Baukosten 400k€
    Macht nach meiner 2002er HOAI bei III min. schon mal rd. 10.300 € netto zzgl Mehrwurst und Statikus
    http://www.hoai.de/online/Euro-Honorartafeln/Honorartafel16Abs1.php

    Da wurde also schon deutlich unter Mindestsatz vereinbart (und es erzähle mir keiner, ein Kaufmann habe das nicht gewusst)
    Dann wird noch die Rückerstattung bei der beauftragung eines (bestimmten) GÜ vereinbart.
    Oh geil. Geiz ist geil!

    Als nächstes wird für eine utopisch niedrige Summe ein mH Bastler gesucht. Es find dich keiner. Das kann aber nicht an einer nicht auskömmlichen Preisvorstellung liegen, nein nie nicht.
    Dann kommt doch einer daher, der das dafür anbietet und das ist genau der, bei dem es Geld zurückgibt - na dann ist doch alles gut. :mauer
    Wenn man sich den dann auch noch schön reden kann, weil er nicht mal der billigste Apfel zwischen den Weintrauben war - um so besser.

    Ja - ICH sage, der Bauherr trägt ein gerüttelt Maß an Mitschuld an diesem Desaster, weil er meinte alles für die Hälfte zu kriegen.
     
  14. #94 Gast036816, 04.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    einer der re-finanzierer, die eigene fehler zu lasten anderer verteilen.
     
  15. #95 Thomas B, 04.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

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    Weiß nicht....

    Natürlich ist "Geiz mega-geil".

    Aber neben dem Geizigen gibt es natürlich auch immer solche, die diese sparsame Leistung anbieten!

    Anscheindend hat hier der A. LP 1 - 4 abgewicklet und ist mit Erteilung der Baugenehmigung draußen...hat seine (günstig angebotene) Leistung erbracht.

    Auf dieser Leistung aufbauend hätte dann wohl der GU (oder GÜ!) eine werkplanung erstellen und das Ganze dannauch umsetzen sollen.

    Gebaut wurde aber wohl nach den 100stel Plänen. Mit der Folge gravierender Baumängel.

    Das ist bitter. Und das Verhalten des Architekten (Provision) auch sehr dubios.

    Dennoch: Die Planungsleitung der Werk- u. Detailplanung (LP 5) hätte wohl der GÜ erbringen sollen, hat dies aber nicht. Und dieser ist nun insolvent.

    Wieso aber nun der Architekt für die fehlende Planungsleistung haften sollte, erschließt sich mir nicht, hatte er sie doch gar nicht im Auftrag! Nicht nur das: Offenkundig war diese wohl in der Leistung des GÜ inkludiert. Wieso hätte der Architekt diese Plaung dann auch noch erbringen sollen??????
     
  16. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das mal gelesen (Beitrag 89!)

    Alles immer kurioser.

    John Rushkin läßt sich hier schon zitieren - siehe auch R.D.
     
  17. #97 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2014
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    Naja - weil er sich an den GÜ angebiedert hat (Kosten an den AG zurück + Provi für den A.) und die (Detail)Planung und Bauleitung für den GÜ machen sollte.

    Das man da dann sagt, der Architekt hat seine Leistung nicht erbracht, ist ja verständlich. Nicht verständlich ist das Ignorieren der Tatsache, dass er eben den Teil, der von Schlechtleistung betroffen ist, nicht im Auftrag des Bauherren, sondern des (insolventen) GÜ erbracht hat.

    Wenn denn der Architekt das sowieso hätte erbringen sollen, dann hätte ja auch der Bauherr in direkt mit LP 5 - 8 beauftragen und dafür vergüten können. Und der GÜ hätte die Leistungen in seinem Preis gutgeschrieben!

    Warum das so nicht gelaufen ist, wissen die Götter (vielleicht).
     
  18. #98 Baufuchs, 04.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es gab keine Detailplanung.

    Baubeginn war 27.01.2010/Richfest 03.04.2010

    Gem. TE teilte GU am 28.05.2010 mit:
    Fazit: GU hat die von ihm lt. Werkvertrag geschuldete Planung gar nicht ausführen lassen, sondern hat nach Baueingabeplänen gebaut.
     
  19. #99 Thomas B, 04.02.2014
    Thomas B

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    ...so hatte ich das auch verstanden.

    Das ist natürlich alles andere als klug gewesen -wie man sieht-, ist aber doch wohl kaum die Schuld des Architekten. Das wäre wohl auch alles nicht so dramatisch, wenn es den GÜ noch gäbe....
     
  20. #100 Gast036816, 04.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es dann auch noch aufgeblasene 200-stel waren, war doch das desaster vorprogrammiert.
     
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