Was gehört zur Leistungsphase 1-4 HOAI

Diskutiere Was gehört zur Leistungsphase 1-4 HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; @ThomasB Dabei kann das mit Architekt macht 1-4, Rest über GU doch ganz gut klappen, gell?

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  1. #101 Baufuchs, 04.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ThomasB
    Dabei kann das mit Architekt macht 1-4, Rest über GU doch ganz gut klappen, gell?
     
  2. #102 Thomas B, 04.02.2014
    Thomas B

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    @Manfred: genau!

    Vielleicht sollte man das Ganze zur Glaubhaftmachung bildlich darstellen?!
     
  3. #103 Baufuchs, 04.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Machen wir!
     
  4. #104 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
    KKVSOERENSEN

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    Hallo Zusammen,

    abschließend habe ich noch eine Verständnisfrage.

    Der Bauherr muss wissen, dass es eine s. g. HOAI gibt, dass es Abweichung von Gesetzestexten eine VOB gibt, dass Planung nicht gleich Planung ist sondern dass es hier Dutzende von Arten mit verschieden Maßstäben geben muss, dass es verschiedene Leistungsphasen gibt, etc, etc. pp.?

    Er muss quasi sich über Jahre sachkundig machen? Welcher Verbraucher macht das? Das ist doch nur beim bauen so, oder?

    Wenn ich ein Auto kaufe (kostet ja fast immerhin so viel wie ein Haus) reichen 10 min. Anleitung - dann fahre ich los weil alle Gewerke (sprich Kupplung, Getriebe, Motor, Chassis, etc. pp.) aufeinander abgestimmt sind. Oder ist der Vergleich zu platt?
     
  5. H.PF

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    Ja, ist zu platt...

    Auto = Massenware...

    Ausserdem kennen viele mehr von Autos als von Häusern. Sind im ADAC, lesen Autotests etc. Da wird über jede Feinheit der verschiedenen Modelle genau berichtet. Bei Häusern? Da wird sich nicht mal ansatzweise so genau informiert...
     
  6. #106 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
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    aber keine richtige Antwort auf meine Kernfrage...
     
  7. #107 OLger MD, 04.02.2014
    OLger MD

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    Für das Auto brauchst Du erst mal einen Führerschein.
    Du musst das Auto anmelden.
    Du musst Dich um die KfZ-Steuer kümmern.
    Du musst Dich um ASU und TÜFF kümmern.
    Du musst dich um wettergerechte Beteifung kümmern
    USW. Usf.
    Genauso musst Du Dich als Kaufmann, der Du als selbständiger Bauherr bist mit der AO, dem Handelsrecht, dem Steuerrecht, der Buchhaltung und vielem mehr auseinandersetzen, auch wenn das Alles weit Weg von deinem Fachgebiet ist.
    Dein Steuerberater macht auch nur das, womit er beauftragt ist und wofür er bezahlt wird. Ausnahme: Du machst es selber oder ein anderes Familienmitglied.
    So einfach wie ein Autokauf wäre nur der Erwerb eines fertigen Hauses.

    Gruß
    Holger
     
  8. #108 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
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    aber keine richtige Antwort auf meine Kernfrage... bzw. wenn ich es richtig interpretiere. Wer sich nicht genauestens über alles informiert - bei der Fülle im Bau gleicht es ja min. einem Studium - hat Pech...
     
  9. #109 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
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    @ Olger.

    Also haben meine Eltern doch recht. Berufstätig sein und gleichzeitig bauen geht nicht weil man immer präsent sein muss und sich ständig in alles einlesen muss, etc...
     
  10. #110 feelfree, 04.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Nein.

    Wer sich nicht genauestens über alles informiert, oder alternativ Sachkunde einkauft und prüfen lässt, KANN Pech haben.
    Das Risiko dürfte ganz grob mit dem Schnäppchenfaktor korrelieren.

    Analoges Beispiel: Ich habe von Finanzdingen keine Ahnung. Nehmen wir an ich möchte 400.000€ anlegen. Iich bekomme Angebote, die sich zwischen 2-3% Verzinsung bewegen, aber auch ein Angebot mit 5%. Wenn ich nun handeln würde wie Du, dann unterschreibe ich einfach das Angebot mit den 5%. Ist ja ein guter Kurs!
     
  11. #111 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
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    Das ist doch mal ne Aussage! Man muss sich genauestens über alles informieren oder alternative Sachkunde einkaufen und alternativ prüfen lassen.

    Also = 2 Architekten und 2 Rechtsanwälte und mehrere Jahre Referenzen aufsuchen - verstanden.

    Weil ich muss prüfen oder der Architekt auch Architekt ist. Ich gehe ja auch zu meine Kreissparkasse und muss prüfen ob der am Schalter auch da beschäftigt sein darf.

    o. k. - alles Verstanden!
     
  12. #112 feelfree, 04.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Eigentlich ist dein Beispiel noch krasser. Ich hole mir gar keine verschiedenen Angebot ein, sondern beauftrage einen Finanzmakler, mir Angebote einzuholen. Der kommt dann für seine Maklertätigkeit ein Honorar, das aber nicht anfällt, wenn ich das von ihm vermittelte tolle Angebot annehme. Doppelt gespart! Zugreifen!
     
  13. #113 feelfree, 04.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Nichts hast Du verstanden, gar nichts. Du warst auch nicht bei der Kreissparkasse, sondern beim windigen Vermögensberater, der dir das blaue vom Himmel versprochen hat.
     
  14. #114 KKVSOERENSEN, 04.02.2014
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    Logisch! Hätte ich doch gleich wissen müssen.

    Commerzbank 3 % Zinsen, KSK 3,25 % Zinsen, VoBA 3,33 % Zinsen.

    Voba macht pleite weil ja logisch 3,33 war Issuskeilerei - Wir haben es ja nicht so gemeint!
     
  15. #115 feelfree, 04.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich geb's auf. Mir kommt gerade aus den guten alten Usenet-Zeiten wieder der Begriff der Merkbefreiung in den Sinn, aber lassen wir das...
    Eigentlich habe ich gutes Stück Mitleid, wenn ich Storys wie deine lese. Aber das ist nach deinen Beiträgen hier jetzt langsam auf null gesunken. Trotzdem viel Glück noch.
     
  16. #116 Gast036816, 05.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich habe jetzt nicht alle beiträge gelesen aber:

    du solltest grundwissen haben, dass es vob, bgb und hoai gibt. du solltest da grundlegend reingeschaut haben, dass du fragen kannst, wie ein bauvorhaben ablaufen kann. planungsbüros, die nur bis phase 4 anbieten und danach an einen gu vermitteln, sind äußerst fragwürdig. da liegt der verdacht fehlender praxis nahe.

    gewisse ansprüche muss ein entwurf schon erfüllen,

    genehmigungsfähig - offenbar erfüllt,
    finanzierbar - offenbar erfüllt,
    baubar - ????

    da hätte der gu jedoch den finger heben müssen.
     
  17. #117 Thomas B, 05.02.2014
    Thomas B

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    Der TE ist sauer. Stinnkesauer. Kann man ja z.T. auch verstehen. Er wurde so richtig aufs Kreuz gelegt. Das ärgert ungemein. Verständlich. Und auch der Architekt hat sich wohl nicht mit Ruhm bekleckert.

    Aber (wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe): Grundsätzlich scheint doch alles zumindest korrekt beauftrgat worden zu sein. Arch. mach LP 1 - 4, GÜ macht 5 und wickelt den Bau selber ab (O.K., ist jetzt m.E. nicht die besten Konstellation, weil der GÜ idR dann natürlich eine schlanke, ihm genehme, einfache, kostengünstige Planung abliefern wird...aber egal).

    Nun hat der GÜ diese vertraglch vereinbarte Planung schlichtweg nicht geliefert und ohne diese gebaut. Mit einem verheerenden Endergebnis. Das ist natürlich Mist.

    Welche Schuld aber trägt diesbezüglich der Architekt? Ich sehe dies einfach nicht, weil diese Leistung ja gar nicht von ihm kommen sollte. Ein anderer hatte sie im Auftrag und diesen Auftrag wohl nicht erfüllt.

    Schuld des Bauherren? Ein wenig schon. Wenn eine solche Werkplanung vereinbart wurde, würde ich als Vertragspartner diese natürlich auch sehen wollen. Ich würde sehen wollen wie mein Haus denn nun gebaut werden soll, wo zieren Fallstränge und Schächte meine noble herberge, wie funktioniert das mit der Dachterrasse, wie hoch sind denn nun dieses und jenes Bauteil in der Realität....? Ich hätte schon gefragt wo denn die Pläne sind nach denen gebaut wird.... da hat der TE wohl einfach nicht aufgepaßt oder blind vertraut.

    Die Hauptschguld jedenfalls scheint beim GÜ zu liegen, der vertraglich vereinbarte leistungen schlichtweg nicht geliefert hat. Und dieser hat sich per Insolvenz dem Zugriff entzogen.
     
  18. #118 Gast56083, 05.02.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    so traurig das alles ist....Ja.
    DIE Hauptentscheidung beim bauen liegt beim Bauherrn, nämlich die Wahl, wie und mit wem baue ich.

    Du musst nicht wissen, was in HOAI, VOB, BGB bzgl. bauen drin steht, aber es ist in Deiner Verantwortung Dich zu informieren, auf welche Arten man einen Neubau angehen kann. Früher und heute gab/gibt es dafür Bücher, heute zusätzlich digitale Informationsquellen und es ist Deine Verantwortung, diese zu nutzen und zu interpretieren.

    Und wenn man sich dafür entscheidet, 2 RA, 2 Archis, 2 SV´s und was weiß ich noch einzuschalten und zu bezahlen, dann hat man immer noch keine Garantie, dass der Bau fehlerfrei abläuft, aber man minimiert das Risiko dass schwere Baumängel entstehen und falls doch, dass man jemand oder etwas hat, der dafür geradesteht und/oder behebt.

    Und daher auch Ja, es ist in Deiner Verantwortung, dass Du bei der Wahl des GU/GÜ´s entsprechend abgesichert bist, falls der gute insolvent geht.

    Zuletzt auch noch einen Vergleich: wenn man sich in einer Firma einer Partner/Dienstleister für ein Projekt sucht, dann gibt es innerhalb der Firma ein Management (analog BH), der eine Heerschar von Spezialisten (RA, Einkäufer, Analysten, Projektleiter, Fachexperten etc.) beschäftigt, um den richtigen Partner für das Projekt zu finden und entsprechende Verträge zu vereinbaren. Die Information und die Auswahl dauert oft Monate bis Jahre.
    Wir hatten hier letztens ein rel. kleines Projekt mit einer Auftragssumme von knapp über 1 Mio €. (also ähnlich einem Bau) für die Digitalisierung von Eingangspost. Was denkst Du, welche Lasten- und Pflichtenhefte, Verträge, Referenzen, Betriebs- und Servicevereinbarungen etc. da untersucht, erarbeitet und letzlich geschlossen wurden?
    Kein Manager kann das alles alleine, aber es zeichnet einen guten Mgr. aus, das Projekt auf die richtigen Füße zu stellen / richtig zu initiieren.

    Fazit: wer baut braucht Mgmt. Qualitäten oder Glück, um das Projekt erfoglreich zu gestalten.
     
  19. rodopp

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    nicht nur beim Bauen, in den sich anschließenden jahrelangen Gerichtsprozessen auch - wir hätten schon mehrmals fast alles verloren, wenn wir nicht eigene Recherchen gemacht hätten und entsprechende Hinweise dem Rechtsanwalt geliefert hätten. Einmal hat sogar das Gericht selbst eine volkommen falsche rechtliche Wertung gegeben, danach würde die Klage abgewiesen werden. Also ja, Du bist für alles und immer zuständig, die anderen kassieren nur Geld und haben meistens entweder gar keine Veranwtortung (Richter, Anwalt) oder machen schnell Insolvenz oder so ;-)
     
  20. #120 saarplaner, 05.02.2014
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    Es reicht mir jetzt mit deiner ständigen Stänkerei gegen alles und jeden!

    Alle sind schuld und machen ständig Fehler, nur du, armer Tropf, nicht!

    Merkst du was?

    Du hast vor lauter Ärger über die Situation schon lange den klaren Blick verloren.

    Nochmal: HÖR AUF MIT DEN STÄNKEREIEN!
     
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