Verteuerung einer Baumaßnahme

Diskutiere Verteuerung einer Baumaßnahme im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe eine Baumaßnahme im Jahr 2012 für einen Privatkunden (BGB) durchgeführt. Wegen einiger Mängel, kündigte der Kunde unseren Vertrag im...

  1. #1 Mauermann, 03.02.2014
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    Ich habe eine Baumaßnahme im Jahr 2012 für einen Privatkunden (BGB) durchgeführt. Wegen einiger Mängel, kündigte der Kunde unseren Vertrag im Januar 2013. Ich forderte mein recht auf Mängelbeseitigung ein und behob diese 2013. Nun möchte der Kunde das wir im Jahr 2014 auch die Rest arbeiten fertigstellen.
    Nun sind aber innerhalb der letzten 2 Jahre die Kosten für Baumaterial und Subunternehmer um ca. 10 % gestiegen.
    Muss Ich die Arbeiten zu dem Preis Fertigstellen, für den ich die Arbeiten 2012 Angeboten habe, oder habe ich die Möglichkeit meine Preise zu erhöhen?
     
  2. #2 Nutzername, 03.02.2014
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    Was ist denn aus der Kündigung geworden? Wurde die im Rahmen der Einforderung des Mängelbeseitigungsrechts bestritten?

    War die damalige Kündigung tatsächlich nur auf den Mängeln begründet? Falls ja, dann stünde die ja durch das verweigerte Mängelbeseitigungsrecht auf tönernen Füßen.

    Wie ging es abgesehen von der Mängelbeseitigung denn sonst mit dem Vertrag weiter? Wurde eine Schlussrechnung gestellt?

    Gab es sonst noch irgendwelchen Schriftverkehr hinsichtlich der Ausführung der Restarbeiten?
     
  3. R.B.

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    Achtung, Laienmeinung. Wenn Du Gewissheit haben möchtest, dann Fachanwalt konsultieren.

    Definiere "Restarbeiten". Waren die vorher ausgeführten Arbeiten nicht abgeschlossen? Handelt es sich um eigenständige Arbeiten/Positionen?

    Wenn der Vertrag gekündigt wurde, dann sind die darin getroffenen Vereinbarungen über den gesamten Arbeitsumfang ja nicht mehr relevant. Der Vertrag wurde ja mit Ausführungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung beendet, und mit Beseitigung der Mängel ist alles erledigt. Somit bestehen nur noch Pflichten im Rahmen der Gewährleistung. Ein gekündigter Vertrag tritt ja nicht mit Beseitigung der Mängel automatisch wieder in Kraft. In diesem Fall müsste für die neuen Arbeiten auch ein neuer Vertrag gemacht werden, und ihr könnt alles neu vereinbaren, also auch die Preise.

    Jetzt könnte man wohl noch darüber streiten, ob der alte Vertrag rechtskräftig gekündigt wurde. Das sollte ein Fachanwalt nach Prüfung der Unterlagen beantworten können.

    Unabhängig davon würde ich mich fragen, ob es sinnvoll ist für so einen Kunden weiter zu arbeiten. Wer wegen Mängeln gleich Verträge kündigt, dem traue ich noch mehr zu. Andererseits kenne ich nur Deine Beschreibung des Falls, es könnte ja sein, dass der AG das völlig anders darstellt und der Vertrag nicht grundlos gekündigt wurde. Zudem kann ich ja nicht wissen, was ihr vertraglich vereinbart habt.

    Aus der Ferne sagt mir meine Glaskugel, mit Beseitigung der Mängel war alles erledigt.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2014
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    Die Frage wäre erst einmal - warum erst nach 2 Jahren???
     
  5. #5 Nutzername, 03.02.2014
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    Genau das, sonst macht die bisherige Schilderung (insbesondere die Kündigung) ja keinen Sinn. Der Vertrag über die 2012 durchgeführten Arbeiten wurde gekündigt, die geschuldeten Leistungen waren noch nicht vollständig erbracht. Das sind die Restarbeiten.
    Bei den bereits erbrachten Leistungen gab es Mängel. Diese wollte der AG wohl durch einen Dritten beseitigen lassen. Dagegen hat sich der TE erfolgreich gewehrt und die Mängelbeseitigung selbst durchgeführt.
    Da der AG aber vor Vertragsende jederzeit kündigen darf, spricht trotz der sehr kurzen Darstellung sehr viel dafür, dass der Vertrag tatsächlich gekündigt wurde. (Erfolgte diese Kündigung nur aufgrund der Mängel, könnte der TE m.E. Vergütung für die entfallenen Leistungen fordern.)
    Dann wäre die jetzige Ausführung der Arbeiten natürlich in einem neuen Vertragsverhältnis zu regeln. Die alten Preise sind Geschichte.

    Komisch ist natürlich schon das eine Jahr zwischen Kündigung und nun doch dem Wunsch nach Ausführung. Wer weiß, ob da nicht ein paar wichtige Details fehlen...
     
  6. #6 Elopant, 04.02.2014
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    Ich denke, dass der Bauherr die Restarbeiten an eine andere Firma vergeben wollte, ihm aber jetzt aufgefallen ist, dass er dann deutlich mehr bezahlt und so zum TE zurückkommt, zum alten Preis versteht sich. Aber nach einer rechtmäßigen Kündigung müsste halt neu kalkuliert und werden.
    Ob es Sinn macht für solche Bauherren zu arbeiten???:28::bef1005:
     
  7. LaZi

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    Was waren denn das für Mangel? Wurde damals nicht sauber gearbeitet?

    Achtung Laienmeinung:
    Ich als AG und Laie würde keine höhere Preise zahlen wollen. Wäre alles mangelfrei 2012 gewesen, müsste man nichts beseitigen. Ergo: das ist das Problem des Handwerkers, wenn die Materialien heute mehr kosten.

    Wenn noch Arbeiten geschuldet sind, würde ich erwarten, dass sie zum ursprünglich vereinbarten Konditionen ausgeführt werden.
    Allerdings, wenn der Vertrag gekündigt ist, dann würde ich anstelle des Handwerkers nur die Mängelbeseitigung durchführen.
     
  8. #8 Annette1968, 04.02.2014
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    Es gab Mängel, warum auch immer. in gewissen Rahmen sind die "normal".

    Der AG war unzufrieden und wollte daher alles, also nicht nur die Restarbeiten= noch nicht ausgeführten Auftragspunkte sondern auch die Mängel durch einen anderen Betrieb durchführen lassen, vermutlich beides zu lasten des TS.

    Der TS hat die Kündigung der offenen Restarbeiten offensichtlich akzeptiert, auch ohne Entschädigung für die nicht ausgeführten Arbeiten, jedoch die eigenständige Beseitigung zu Recht eingefordert. Eigentlich ein für beide Seiten faires Vorgehen (falls der AN die Mängel korrekt beseitigen kann, was ich einfach mal unterstelle.)

    Es geht also nicht um mögliche Mehrkosten bei der Mängelbeseitigung. Und der AN schuldete dem AG danach auch nichts mehr, der Vertrag war gekündigt und die Mängel beseitigt.

    Meinethalben wurde eine Garage inkl. Zufahrt in Auftrag gegeben, und es kam zur Kündigung, bevor mit der Zufahrt begonnen wurde. Dann hat der der TS noch die Mängel offensichtlich korrekt beseitigt (denn darum geht es ja nicht) aber eben die Zufahrt nicht mehr gemacht - er wurde ja gekündigt. Und sofern die Kündigung rechtmäßig war, kann der ehemalige (!) Kunde natürlich nicht Jahre später kommen und erwarten, dass man jetzt die Zufahrt zu den Preisen eines gekündigten Vertrages von 2012 fertigstellt.

    Du mußt aus meiner Laiensicht also gar nichts. weder zu den alten Preisen noch überhaupt. Und das würde ich dem alten Kunden auch genau so sagen.
     
  9. #9 Gast036816, 04.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aus meiner sicht nein. wenn der vertrag gekündigt wurde, dann ist das vertragsverhältnis beendet. kommt der ag doch wieder und möchte später, dass du die arbeiten wieder aufnimmst, dann kannst du komplett neue preise anbieten. die hast höhere lohnkosten, neue materialpreise, eventuell sogar höhere fixkosten, die bei geringerem leistungsumfang auf die einheitspreise umzulegen sind etc. der alte/neue ag will da nichts von wissen. wenn er dir gekündigt hat, solltest du dir überlegen, ob du noch einmal ein vertragsverhältnis eingehst.
     
  10. Bowman

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    Der TE hätte ja einst vernünftig arbeiten können für den Kunden, um diesen gar nicht in diese missliche Lage zu bringen.
    Rechnet man die 10% Mehrkosten auf gegen die Zeit und den Ärger den der Kunde deswegen hatte, kann man doch froh, dass der Kunde nicht noch SChadenesersatz fordert für "Lebenszeitverlust"
    Ich denke mal, diese Frage kann man sich besser mit Anstand und Moral beantworten... als mit dem Fachanwalt.

    Falls jetzt wegen der 10% die eigene Existenz auf dem Spiel steht, kann man sich natürlich anders entscheiden um und jeden euro kämpfen. Das könnte ich dann nachvollziehen
     
  11. #11 saarplaner, 05.02.2014
    Zuletzt bearbeitet: 05.02.2014
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    Manche haben Ideen...
     
  12. Bowman

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    was spricht dagegen?
    In diesem Forum werden doch sonst immer Anstand , Sitte, Recht (nicht nur im judikativen Sinne) und Moral zu Recht hochgehalten!
     
  13. #13 Nutzername, 05.02.2014
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    @ Bowman:

    Ganz großer Quatsch, was Du schreibst. Von der rechtlichen Seite her sowieso (dessen bist Du Dir ja auch bewusst), aber auch bei der von Dir gewünschten Heransgehenweise (Sitte, Anstand und Moral).
    Grundsätzlich: Beim Bauen können Fehler passieren, es können Mangel auftreten. Übrigens nicht nur beim Bauen, deswegen sind ja Mängelansprüche sogar im BGB geregelt. Aber das Bauen ist eben fehleranfälliger als das Verkaufen von Massenware. Und deswegen gibt es in der VOB auch explizite Regelungen beim Auftreten von Mängeln.
    Hinsichtlich Moral: Es ist falsch ("hätte ja vernünftig arbeiten können"), dem Handwerker unmoralisches Handeln, Vorsatz oder dergleichen vorzuwerfen, wenn sein Werk zunächst Mängel aufweist. (Das kann der Grund gewesen sein, muss aber nicht.) Ein schönes Beispiel ist Beton. Da kommt es immer wieder zu Mängeln, obwohl niemand vorsätzlich gepfuscht hat. Ist nun einmal ein kompliziertes System, angefangen bei der Betonrezeptur, dem Einbau, der Nachbehandlung, etc. Wenn's dann mal zu Rissen kommt, heißt das noch lange nicht dass jemand gepfuscht oder schlecht gearbeitet hat. Und erst recht nicht, dass er das vorsätzlich getan hat. (Wäre auch dumm, denn durch die Mangelbeseitigung hat auch der Auftragnehmer zusätzlichen Aufwand.)
    Unmoralisch wäre es dann schon eher, den AN seinen Mangel nicht beseitigen lassen zu wollen. Zumindest aber unrechtmäßig.
     
  14. #14 JamesTKirk, 05.02.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Stimmt ... dann dürftest Du aber nicht mehr Mitglied dieses Forums sein ... :shades
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2014
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    @ Cpt. Kork :bef1003:
     
  16. Bowman

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    :) ich freue mich doch über jeden guten Spruch hier, auch ggf. auf meine Kosten... auch die Häme vom Ralle erfreut mich
    leider bin ich ja schon einmal verwarnt und dadurch gebrandmarkt worden, weil ralf mich verpetzt hatte und damit nicht mehr an Sitte und Moral gebunden :)

    ja nutzername da hast du natürlich in der sache absolut recht.
    nur regt sich der TE über 10% Materialkosten (etc.) auf , wsa vllt dann 5% max der Gesamtrechnung ausmachen.
    ich wollte ihm nur zu denken geben, dass er vllt nicht so rumjammern sollte und ja nunmal durchaus an der situation eine mitverantwortung trägt, ob durch geheime Betonbewegungen(=Pech) oder durch Pfusch am Bau
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Noch 14 Tage.....
     
  18. #18 wasweissich, 05.02.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    So lange darf pippi l. noch ihre selbsgebasteltemoral hier als das mass aller dinge verbreiten?
     
  19. #19 Gast036816, 05.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es ist erst mittwoch, für ein wort zum sonntag hast du noch 3 tage zeit!
     
  20. #20 Baufuchs, 05.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Er hat ab heute 14 Tage zeit die richtigen Worte zu finden:-)
     
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Verteuerung einer Baumaßnahme

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