Ist das Q3 bzw. Q2?

Diskutiere Ist das Q3 bzw. Q2? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bräuchte mal eine pragmatische Einschätzung zur Leistung meines Stukkateurs. Ich habe Q3 Decke + Dachschräge und Q2 Wände beauftragt...

  1. #1 rokker33, 17.02.2014
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    Hallo,
    ich bräuchte mal eine pragmatische Einschätzung zur Leistung meines Stukkateurs. Ich habe Q3 Decke + Dachschräge und Q2 Wände beauftragt (und möchte das auch bezahlen, wenn die Leistung stimmt).

    Allerdings bin ich mit einigen Stellen nicht einverstanden. Bitte um kurze Einschätzung, ob ich das richtig sehe.

    Konkrete Fragen (siehe Fotos):

    * Gesamtbild: ist die Decke so Q3, oder muss die nicht "scharf abgezogen" werden, also der Gipskarton eigentlich gar nicht mehr zu sehen sein? Der Stukki kannte (leider) zuerst die Norm mit "scharf abgezogen" nicht und meinte dann, das fällt beim Schleifen eh wieder runter :wow

    * es wurde MagicCorner verlegt. Aber die "Flanken" des Bandes wurden an einigen Stellen nicht voll eingegipst, sondern schauen raus. Das ist doch nicht OK? An anderer Stelle wurde zwar eingegipst, aber so dünn, dass das Band (mit den "Löchern") noch voll durchscheint (Bild 1453). Reicht das?

    * Eckschienen ebenfalls die Flanken nicht immer voll eingespachtelt.

    * Gewebeband nicht voll überspachtelt.

    * Schraube nicht voll eingespachtelt, siehe Bild. Sind die braunen Flecken Korrosion? Ich meine, kann das passieren? Weiß nicht, was das sonst sein könnte.

    * Bild 1451: ist das Q3 geschliffen? Ich denke nicht :wow

    Bisher waren die Gespäche Ok, aber der Kollege hat seinen Gipser schon dreimal zum Nachbessern vorbeigeschickt, aber es bleibt immer was über.

    Vielen Dank für eine kurze Einschätzung :winken

    https://www.dropbox.com/sh/zif1gnriujcy0od/06vLocZZwD
     
  2. #2 Gast943916, 17.02.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    so wenig Vertrauen in seine eigene Arbeit,
    das was du hier beschreibst ist höchstens Qmist, er soll sich mal die Vorgaben der Hersteller anschauen, da steht genau was Q2 oder Q3 ist und wie es herzustellen ist
     
  3. Peeder

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    nee, er meinte damit die " Nullzonenproblematik .
    Aber die ist nicht da, Q 3 sagt ganz klar aus, ein Porenverschluß der Kartonoberfläche.

    Peeder
     
  4. #4 Gast036816, 17.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    besonders gut ist, eine ungespachtelte dachschräge nach Q3 zu bewerten.
     
  5. #5 rokker33, 18.02.2014
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    Die ungespachtelte Fläche sollte nur den Ausgangszustand zeigen. Die gespachtelte Deckenfläche ist in den Bildern zu sehen. Das Bild der Schräge habe ich vergessen hochzuladen. Werde ich heute Abend nachreichen. Sorry.
     
  6. #6 rokker33, 18.02.2014
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    Danke für die Info soweit.

    Das ärgerliche ist, dass ich eigentlich nach einem guten Betrieb gesucht habe. Die Gespräche vor Angebot mit dem Chef waren soweit auch OK, zumal der Chef auch Sachverständiger ist. Das Angebot sah im Preis auch vernünftig aus (kein Billigangebot). Nur, auf die Baustelle hat er dann einen osteuropäischen Kollegen geschickt, der es so machte, wie er dachte (sorry, wenn ich das so sagen muss).

    Die Frage ist nur, was ich jetzt mache. Möchte den Kollegen mit Sachargumenten konfrontieren. Könnt Ihr mir vielleicht nochmal konkret sagen, ob ich mit folgender Einschätzung richtig liege?

    * Bänder müssen voll eingespachtelt sein.
    * MagicCorner und Eckschienen müssen voll eingespachtelt sein.
    * die freien Kartonoberflächen an der Decke sind kein Q3 ?

    Was mache ich, wenn jetzt schon bei der dritten Nachbesserung die Qualität nicht erreicht wurde? Weiterhin kommen lassen, auch wenn es keine Besserung gibt?

    Vielen Dank.
     
  7. Peeder

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  8. #8 evilthommy, 18.02.2014
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    nur mal so am rande...

    wenn der mann aus dem osten, in seinem betieb angestellt ist, ist das leider schade, das du ihn bekommen hast.
    wenn es aber ein sub-unternehmer ist, musst er den Auftraggeber darüber informieren.
    auch wenn dies nicht so gehandhabt wird.
     
  9. #9 rokker33, 24.02.2014
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    Hallo,

    vielen Dank für Eure Einschätzung.

    Eine Frage noch: der Kollege hat jetzt die dritte Nacharbeit angeboten. Wie lange muss ich das eigentlich mitmachen, wenn bisher nach keiner einzigen Nacharbeit die vereinbarte Qualitätsstufe hergestellt wurde? Bin nicht zuversichtlich, dass das besser wird.

    @evilthommy: danke für den Hinweis. Ich denke aber schon, dass der Facharbeiter angestellt ist. Zumindest hat mir sein Chef etwas von "Kurzarbeitergeld" erzählt (nach dem Motto: wenn er schon zuhause sitzt, dann soll er solange antanzen, bis der Kunde aufgibt).
     
  10. #10 Gast036816, 24.02.2014
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    Gast036816 Gast

    wer legt denn die qualitätsstufen vor ort fest und nach welchen kriterien?
     
  11. #11 rokker33, 24.02.2014
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    Über eine gemeinsame Begehung / Abnahme. Allerdings habe ich bisher einer Abnahme nicht zugestimmt.

    Aber siehe oben:

    * nicht vollflächig eingespachtelte Eckschienen
    * nicht vollflächig eingespachteltes MagicCorner
    * nicht vollständig geschliffene Dachschräge

    Bei Q3 "vollflächig scharf abziehen" bin ich kompromissbereit. Will das Ding ja auch endlich rumkriegen. Wäre schon froh, wenn es halbwegs passt.

    Falls es hilft hier nochmal ein paar Fotos:
    https://www.dropbox.com/sh/tp857aza59iur14/tajX_M4S2L

    Kriterien sind für mich die Verarbeitungsrichtlinien von Knauf.
     
  12. #12 Gast943916, 24.02.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Peeder hat dir doch in #7 ein Werkzeug an die Hand gegeben, die abgebildete Ausführung entspricht vermutlich nicht mal Q1.
    Ab zum Anwalt, Frist setzen lassen unter Androhung von Ersatzvornahme, anders wird das nichts, der kann das nicht und umso mehr die da rumspachteln umso schlechter wird es
     
  13. #13 rokker33, 24.02.2014
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    Gipser,

    sch... so schlimm. OK, aber selbst mit Androhung Ersatzvornahme hat er immer noch das Recht zur Nachbesserung, oder?

    Das PDF von Peeder werde ich verwenden. Danke.
     
  14. #14 Gast943916, 24.02.2014
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    Gast943916 Gast

    hat er doch schon zweimal gemacht, oder? wie oft denn noch, das wird nur noch schlechter
     
  15. #15 rokker33, 24.02.2014
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    Sachlich sehe ich das leider auch so: wird nicht besser. Bisher hatte ich aber keine offizielle Frist gesetzt. Zum ersten Mal gestern. Hat er aber das weitere Recht zur Nachbesserung?
     
  16. #16 Gast943916, 24.02.2014
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    Man kann, dem Auftragnehmer eine zweite Nachbesserung gestatten, muss aber nicht. Wenn ich mich richtig erinnere ist in § 636 BGB geregelt, dass bei fehlgeschlagener Nachbesserung keine erneute Fristsetzung erforderlich ist. Genaue Auskunft darüber kann dir aber nur ein RA geben
     
  17. #17 rokker33, 25.02.2014
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    Ok, vielen Dank für die Info. War sehr hilfreich.
     
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Ist das Q3 bzw. Q2?