Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Niemand hat geschrieben, dass grundsätzlich der Mieter schuld ist. Ich kenne auch so einen Fall wo der Vermieter keine Vernunft walten lässt. Da...

  1. Siedler

    Siedler

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    Naja, wenn ich mir die letzten Beiträge so durchlese, dann könnte man schon den Eindruck bekommen, daß sich ganz klar der Mieter fehlverhält.
    Ich war auch zuerst der Meinung, daß Frauchen falsch heizt und lüftet. Nachdem ich die Wohnung überall mit Hygrometern versehen habe und mit div. Feuchtigkeitsmeßgeräten die Mauerfeuchte gemessen habe, war mir klar, daß hier irgendwas an der Bausubstanz im Argen ist.
    Samstag abend um 20.30 Uhr die Wohnung verlassen, kurz vorher ausgiebig gelüftet, Heizung nahezu voll aufgedreht (damit zumindest 19 Grad in der Bude sind) und am nächsten Morgen um 10 Uhr zurückgekommen und sämtliche Fenster waren 2/3 angelaufen und im unteren Bereich klatschnaß. Und daß, obwohl sich über Nacht niemand darin aufgehalten hat und auch so gut wie keine Pflanzen in der Wohnung sind.

    Gruß
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Der Eindruck trügt. Da musst Du Dir den ganzen thread durchlesen.
     
  3. struppi

    struppi

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    Also da muss ich schon auch mal noch was sagen.
    Ich habe dem mieter grundsätzlich nicht die Schuld gegeben. Aber er hat sich dermaßen bei der Aufklärung quer gestellt .

    Er Hat das Aufstellen von Datenloggern verweigert, wollte auch nicht dass ein vereidigter Sachverständiger kommt und gelüftet haben Sie auch nach Belehrung ebenfalls nicht.

    Der Mieter hat pauschal und aus eigener Abschätzung behauptet es liege ein Fehler in der Dämmung vor der behoben werden soll....:mauer

    R B schreibt als haettte er die Wohnung gesehen und mit meinen Mietern gesprochen und stellt mich hier indirekt als schuldigen dar ... das finde ich gar nicht gut :motz
     
  4. struppi

    struppi

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    Und was ich eigentlich schreiben wollte ...
    Meine Mieter sind heute in einer Hauruckaktion ausgezogen ... gekündigt haben Sie den Mietvertrag bisher nicht ! Das ist das allerletzte ....
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wo habe ich das geschrieben? Es ging mir nur um das pauschale "der Mieter ist immer schuld". Eine Medaille hat immer 2 Seiten. Dein Fall ist doch klar, zumindest nach 23 Seiten voll mit Beiträgen.
     
  6. bernix

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    ...aber vermutlich nicht das allerschlechteste...
     
  7. Taipan

    Taipan

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    eben. Jetzt noch ausrechnen, wie Lange die längstens hätten noch bleiben müssen und denen in den nächsten 10 Jahren schön genüsslich per Anwalt die ausstehende Miete aus dem Kreuz leiern. Mit einer, wie geschrieben, ordentlichen Rente, wäre ja Pfändbares da.

    Sollte von keiner Seite bisher eine Kündigung erfolgt sein, würde ich nun auf die Kündigung der Mieter "warten".
     
  8. struppi

    struppi

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    Hallo RB,

    ich gebe Dir Recht, ich war auch lange Meiter und verstehe/verstand auch die Sorge meines Mieters.

    Und natürlcih ist der Mieter nicht immer schuld.
     
  9. struppi

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    Hallo Taipan und Bernix,

    ja ich bin froh dass die raus sind. Ich warte auf die Kündigung. Mal sehen was passiert...
     
  10. #350 Corinna72, 20.01.2014
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    Pass nur auf, dass Dir bezüglich Deiner Renovierungs / Beschädigungsansprüche nicht die Zeit davonläuft.
    6 Monate nach Rückgabe ist Dein Anspruch nämlich bereits verjährt, auch wenn der Mietvertrag noch läuft, bzw. nicht gekündigt ist.
    Ob z.B. ein einfacher Schlüsseleinwurf in den Briefkasten bereits als erfolgte Rückgabe angesehen werden kann, darüber streiten sich die Gelehrten...
     
  11. #351 Alfons Fischer, 20.01.2014
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    das heißt, dass ab jetzt gar nicht mehr gelüftet wird? Und vermutlich auch nicht mehr geheizt?
    Informieren Sie Ihre Mieter schriftlich, dass auch die (zeitweise?) unbewohnte Wohnung zur Vermeidung weiterer Schäden ausreichend beheizt und belüftet werden muss.

    beobachten Sie jetzt die Fenster genau. Sind diese frühmorgens stark beschlagen?
     
  12. struppi

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    Hallo Herr Fischer, ja mache ich ....

    was würde es bedeuten wenn die Fenster beschlagen sind? bzw. was wenn nicht?
    Vorrausgesetzt die Heizung läuft zumindest auf Grundniveau weiter ...

    VG
     
  13. #353 Corinna72, 20.01.2014
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    Ganz einfach, wenn sich die Scheiben von innen beschlagen, ist es zu feucht in der Wohnung und es droht verstärkter Schimmel.
    Die haben doch garantiert die Heizung abgedreht. Da nun auch niemand mehr lüftet, ist die Verschärfung der Katastrophe vorprogrammiert...
     
  14. struppi

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    Hallo Corinna

    ja ja das wusste ich schon dass es dann zu Feucht ist, :mega_lol:
    Ich dachte eher daran ob man daraus schon auf eine Ursächlichkeit schließen könnte ...

    Rein gehen darf ich ja nicht, auch wenn die Wohnung leer steht:-(
     
  15. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Doch! Z.B., um Frostschäden vorzubeugen.
    Sind denn nur die Personen weg oder auch deren Sachen?
     
  16. struppi

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    Hallo Julius,

    die Wohnung ist komplett geräumt worden . Kannst Du mir sagen welche legitimation (gesetzlich) ich da habe wenn ich rein muss???
     
  17. #357 Corinna72, 21.01.2014
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    Bin zwar nicht Julius, aber bei Gefahr im Verzug darfst Du rein, also z.B. bei Frostgefahr.

    Oder wenn ein Wasserschaden droht (hörbares Wasserrauschen in der Wohnung), wenn ein Brand droht (Herdplatte an), o.ä...

    In diesen Fällen am besten einen Zeugen zur Seite haben.
     
  18. ultra79

    ultra79

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    Und evtl. mit Kamera dokumentieren.... damit einem nicht hinterher noch was angehängt wird
     
  19. struppi

    struppi

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    UPDATE:

    Nachdem es meine ExMieter bisher ausser einem Fax nicht geschafft haben eine ordentliche Kündigung zu schicken kam jetzt ein neuer Knaller.
    Sie haben meiner RA von Haus und Grund die Schlüssel sowie die beiden Taster fürs Garagentor per Post zugesandt. Diese hat sie natürlich postwendend zurückgeschickt, das Sie nicht berechtigt sind diese anzunehmen.

    Die haben doch einen an der Klatsche, mal von Ihren Pflichten abgesehen - verplempern Sie ja auch ihre Rechte .

    Scheinbar wollen die jeden Kontakt mit mir meiden (und ich war wirklich nett zu diesen Pe....). Kann mir jemand sagen wie ich das am besten machen soll wenn die wirklich eine persönliche Übergabe verweigern?

    Danke Vg.
     
  20. Taipan

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    Wöllte ich mit jemandem keine Kontakt mehr, würde ich seinen Krempel (in dem Falle deine Schlüssel) per Übergabeeinschreiben mit Rückschein zuschicken ... Du hast doch gar nichts zu machen ... akzeptiere die Kündigung per Fax, im Zweifel fristgerecht, hole einen obuv, der Dir die eventuell vorhandenen Schäden gerichtsfest dukumentiert und rücke den lieben Leuten dann per RA auf den Pelz ... Was alle immer alles so kompliziert machen müssen ... mein RA hat heute erst wieder ein Kilo Papier von mir bekommen. Irgendwann hebet einen DAS nicht mehr an.
     
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Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

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