Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Sie haben meiner RA von Haus und Grund die Schlüssel sowie die beiden Taster fürs Garagentor per Post zugesandt. Diese hat sie natürlich...

  1. #361 Annette1968, 21.02.2014
    Annette1968

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    Naja, wissen die, dass die RA die nicht annehmen darf?? Mal abgesehen davon, dass du um diese Mieter nicht zu beneiden bist/warst, hätte ich als mit meinem Vermieter zerstrittene Mieterin vermutlich auch gedacht, dass die RA, mit der ich, bzw. mein RA kommuniziert, eine (rechts)sichere Adresse ist.
     
  2. struppi

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    Hallo Taipan,

    OBUV? Und ich kann erst mal wieder den Sachverständigen bezahlen....? Sonst noch was....
    Weisst du Die habens mir nicht gerade leicht gemacht, ich will es denen auch nicht leichter machen ....

    VG
     
  3. struppi

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    Hallo Annette,

    denen Ihr RA hat die Schlüssel geschickt. Ja kann sein , aber wenn denen Ihr RA so eine Niete ist , dann ist das nicht mein Problem ....
     
  4. #364 Annette1968, 21.02.2014
    Annette1968

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    Aber ganz ehrlich, warum hat denn deine RA nicht einfach Dich angerufen und vor dem zurückschicken gefragt, ob du sie so annehmen würdest?? denn mal ehrlich, ob sie nun bei dir oder bei ihr im Briefkasten liegen ist doch gehupft wie gesprungen. Wenn sie bei dir drin gelegen hätten, hättest du sie doch auch angenommen, damit das Kapitel abgeschlossen wird - oder etwa nicht?
     
  5. struppi

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    Na Anette so einfach ist das nun auch nicht.
    Was ist mit eventuell entstandenen Schäden. Was ist mit der Ablesung von Wasser und Gas, das lief bzw. läuft beides auf Sie?
    Wie stellst Du dir das vor? Die haben zwei Monate auf kein Schreiben reagiert und ich soll das jetzt so hinnehmen...?
     
  6. #366 Annette1968, 21.02.2014
    Annette1968

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    Nein, aber was wäre, wenn sie dir den Schlüssel in den Briefkasten geworfen hätten? Ist man als Mieter verpflichtet, eine Wohnungsübergabe zu machen?

    Datum der Schlüsselübergabe ist exakt dokumentiert, du liest unter Zeugen alles ab und machst mit Zeugen eine Wohnungsabnahme mit genauer Dokumentation.

    Klar weiß ich, dass die Situation unerfreulich ist, die Frage ist doch nur, wie kommst du am schnellsten und mit den geringsten Kosten (!) wieder an deine Wohnung und an neue Mieter (und damit Mieteinnahmen)? Recht haben ist eben nur die eine Seite der Medaille, Wenn es am Ende zu einem Vergleich kommt, ist der einzige, der sein ganzes Geld bekommt, der RA. Für den Rest kommt in aller Regel vergleichsweise weniger rum als die Auslagen, insb. wenn man die Zeit und Nerven mit ein kalkuliert.
     
  7. #367 Corinna72, 21.02.2014
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    Danke dass Du uns wieder informierst.

    An Deiner Stelle würde ich (falls sie Dir die Schlüssel direkt schicken) das Briefkuvert vor Zeugen öffnen und zusammen mit diesen oder mit diesem die Wohnungstüre öffnen und alle Schäden sehr genau dokumentieren.
    Ich würde dabei auch festhalten, dass seit Wochen alle Heizkörper abgedreht sind, dass die Raumtemperatur viel zu niedrig ist, dass die Luftfeuchtigkeit viel zu hoch ist, dass wochenlang nicht gelüftet wurde und dass sich der Schimmel evtl. verstärkt hat.
    Zusammen mit dem oder den Zeugen erstellst Du ein Übergabeprotokoll und Ihr unterschreibt es. Es ist dabei nicht zwingend nötig, dass der Mieter dieses unterschreibt, sofern Du Zeugen hast.
    Du hast Recht, die Mieter verplempern hier tatsächlich ihre Rechte, aber das ist ja nur gut für Dich!
     
  8. Julius

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    Die Schlüssel zurückzuschicken, war äußerst unklug!
    Wenn der Anwalt das ohne Rücksprache mit Dir gemacht hat, könnte dies ME u.U. einen Schadenersatzanspruch Deinerseits gegen ihn bedeuten.
     
  9. struppi

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    Hallo Julius,

    ja das war ohne Absprache. Ich will ja nun nicht auch noch gegen meinen Anwalt vorgehen... ;-)
    kann jemand das Vorgehen von Corinna verifizieren? Macht man das so?
    Das ist ja so lächerlich von denen. die sollen doch einfach anrufen einen Termin für die Übergabe vereinbaren und dann bringt man das eben hinter sich...

    naja ich werde ja sehen wie es aussieht da drin ....
     
  10. #370 ThomasMD, 21.02.2014
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    Dazu musst Du aber erstmal den Schlüssel haben, den Deine schlaue Anwältin zurückgeschickt hat...

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  11. struppi

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    ja Thomas gscheit daherreden kann ich auch.... aber sicher weißt du das alles viel besser als die Fachleute auf Ihrem Gebiet- also bitte.

    Es ist jetzt eben so.... die sollen erst mal ordentlich kündigen....

    Man kann sich auch nicht jeden Scheißdreck bieten lassen von diesen Kretins.
     
  12. #372 Annette1968, 22.02.2014
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    woher nimmst du eigentlich die Überzeugung, dass eine Wohnungsübergabe persönlich erfolgen MUSS?

    Und so ganz verstehe ich nicht, wieso eine RA nicht den Wohnungsschlüssel für ihren Mandanten entgegen nehmen darf.

    Ich hab das Gefühl, da wird gerade völlig unnötig Geld verbrannt, nur weil man "Recht haben" und "Recht bekommen" will. Verdienen werden daran ausschlißlich die RA.


    Was machst du denn, wenn die Mieter kopfschüttelnd die Schlüssel wieder aus dem Briefkasten nehmen. Den nächsten Termin mit Ihrem RA Ende März abwarten und du dann irgendwann im April die Schlüssel in deinem Briefkasten findest. Ist dann irgendwas anders? Ja, die Kaution ist inzwischen längst aufgebraucht. Anfang Mai gehst du das erste Mal wieder in deine Wohnung, stellst fest dass du einige Kleinigkeiten sanieren musst und setzt dann zum 1.7. wieder eine Anzeige in den Wohnungsmarkt. Fazit:

    dir fehlen bis dahin 8 Monatsmieten,wovon vielleicht 3 durch die Kaution gedeckt sind. Zusätzlich investierst du 1.000€ in die Renovierung der Wohnung. Dir fehlen also 4.5-5 Tausend Euro, die du gerichtlich einfordern wirst. Die Gegenseite kommt mit Schadensersatzforderungen von 4.000€ weil man die Wohnung wegen des Schimmelbefalls nicht mehr bewohnen konnte, Umzugskosten angefallen sind, die Küche in der neuen Wohnung angepasst werden musste, die neue Wohnung sowieso teurer ist und der Anwalt bezahlt werden will. Irgendwann Anfang 2015 schließt man dann einen Vergleich, die Gegenseite muss dir noch 2.000€ nachzahlen, was sie Mitte 2015 nach diversen weiteren Anwaltsschreiben endlich tun. Allerdings bekommt davon der RA und ggf. dein Sachverständiger auch noch ein Stück ab.

    Wow, das hat sich dann gelohnt.

    Ganz ehrlich? Gesetzeslage hin oder her. Ich bezweifele, dass das Zurückschicken der Schlüssel letzlich zu deinen Gunsten war....
     
  13. #373 ThomasMD, 22.02.2014
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    Das tust Du aber gerade und statt dem Ganzen ein Ende zu bereiten und zu versuchen, mit der Kaution den Schaden zu begrenzen, spielst Du den Prinzipienreiter und rutschst immer tiefer in die Verlustzone.
    Merke: Du bist denen mental nicht gewachsen und wirst letztendlich keinen Stich sehen...



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  14. struppi

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    Naja Anette ich sehs nicht ganz so düster wie Du ....

    ich möchte nicht auf alles eingehen, aber nur eines - die Wohnung ist nicht unbewohnbar und ein Auszug auch nicht notwendig . Ich bin da inzwischen relativ gelassen.

    Die Übergabe muss nicht persönlich erfolgen, aber irgendwie haben die wahnsinnig Schiß davor mir zu begenen. Zumindest kann ich Sie damit noch ein bisschen ärgern. Zur Not klage ich bis zum bitteren ENDE , aber nur zur Not. ...

    Ich haette die Schlüssel wohl auch nicht zurückgeschickt - Ich gehe davon Dass die die Schlüssel jetzt an mich schicken.
     
  15. struppi

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    Ich glaube da täuschst Du Dich Thomas, ich kann die zwei sehr gut einschätzen und ich weiß dass das die fertig macht.... Er hat beim Auszug zu mir gesagt "Sie wollen nur hier raus und wollen keinen Ärger machen" .
    aus Ihrer letzten Wohnung sind sie ausgezogen weils mit einem aus dem Haus Ärger gab und mein Exmieter ein Magengeschwür bekommen hat...

    JETZT sollen sie richtig leiden.
     
  16. #376 Annette1968, 22.02.2014
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    Das mag aus deiner Sicht so sein, und von unbewohnbar hab ich auch gar nicht gesprochen. Nur darfst du eines nicht vergessen: Vor Gericht bringen beide Parteien ihre durchaus auch subjektiven Argumente. Da sitzen dann auf der anderen Seite Mieter, die von einer feuchten und zu kühlen Wohnung sprechen, Temperatur protokolle aus dem Ärmel ziehen, , aus einer frühren Wohnug bereits Schimmelerfahrung hatten und nun erneut bei angeschlagener Gesundheit um ihre Unversehrtheit bangen mussten. Und da der Vermieter ihnen nur uneinsichtigen entgegentrat, nach Möglichkeiten suchte, ihnen die Schuld in die Schuhe zu schieben, statt zunächst angesichts des nahenden Winters für eine wohltemperierte Wohnung zu sorgen. habe man im eigenen Interesse schnellstmöglichst eine neue Bleibe gesucht und in dem ganzen Chaos leider versäumt, die Kündigung rechtzeitig abzusenden.

    Ja, diesen Fehler habe man begangen. Der Vermieter habe aber bereits im Januar vom Auszug gewußt und Mitte Februar auch über seinen RA die Schlüssel erhalten.

    Ich wette mit dir, das schreit nach einem Vergleich. ;)

    Düster? Na ja, es soll durchaus vorkommen, dass man subjektiv weiß, dass man 100%ig im Recht ist (zumindest ist man aus vollem Herzen davon überzeugt, sonst würde man ja nicht vor Gericht ziehen ;)) nur, - man ist da eben nie allein vor dem Richter....
     
  17. Julius

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    Jeder ist seines (Un)Glückes Schmied...
    Aber für Prinzipienreiterei statt Lösungssuche wirst Du hier nicht mehr viel Unterstützung erwarten dürfen.

    Und wie ich die Situation so einschätze, steht noch längst nicht fest, welche Partei da auf Dauer "so richtig leiden" wird!
     
  18. #378 Ralf Wortmann, 22.02.2014
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    In der Regel handelt es sich bei Anwaltsvollmachten um Formulare. Diese Formulare enthalten fast immer - so oder ähnlich – eine Empfangsvollmacht, z.B. mit folgenden Text:

    „Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis (...) den Streitgegenstand, Erstattungsbeträge, Geld, Wertsachen und Urkunden vom Gegner (...) oder sonstigen Dritten entgegenzunehmen.“

    Wer sich als Anwalt beim Gegner legitimiert, legt oft auch auch eine Kopie der Vollmacht vor. Schau mal rein, was du da in der Vollmacht unterschrieben hast. Könnte sein, dass ein Richter zudem auch ohne anwaltlicher Vollmachtsvorlage eine solche Schlüsselübersendung an den Anwalt durchaus als ausreichenden Rückgabeakt ansieht.

    Wenn ich das recht verstehe, hast du von den Mietern eine Kündigung per Telefax erhalten. Wenn diese mieterseits unterschrieben wurde, genügt das gem. § 568 BGB den dortigen Anforderungen an die „Textform“. Bis Ende 2001 hieß es im § 568 BGB noch „Schriftform“; damals wäre eine Kündigung per Telefax unwirksam gewesen.

    Wenn also in deinem Mietvertrag nicht abweichend vom § 568 BGB die „Schriftform“ für die Kündigung vereinbart wurde, könnte die Telefax-Kündigung wirksam sein.

    Eine Telefaxkündigung ist für den Kündigenden (wenn Textform genügt) in erster Linie eine Beweisproblem. Aber da du hier im Thread (Beitrag 359) ja den Zugang des Telefaxes quasi bestätigt hast, stellt sich dieses Problem nicht.
     
  19. mseppo

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    Kann ich nach meinen Erfahrungen verneinen. Weder in BW noch in NRW ist irgendein Vermieter mit solchen Wünschen an mich herangetreten. Da hätte es von mir auch die rote Karte gegeben.

    So sieht's aus. Daher war bei einer Vermieterin, die mir beim ersten Anruf auf ihre Anzeige hin mitteilte, dass man sich erst mal "kennenlernen müsste", schon nach diesem Anruf für mich Schluss. Auf solchen Spielchen habe ich keine Lust. Wer vermieten will, braucht ein wenig Menschenkenntnis. Wer glaubt, mit Selbstauskünften sicherer zu sein, vertreibt wahrscheinlich genau das Klientel, das er eigentlich am liebsten in seiner Wohnung hätte.
     
  20. mseppo

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    Allein diese Aussage zeigt schon in aller Deutlichkeit, dass Du dem Geschäft des Vermietens mental nicht gewachsen bist. Mir stellt sich auch zunehmend die Frage, ob hier die Rollen von "Gut und Böse" so klar verteilt sind, wie Du das hier immer dargestellt hast.
     
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