Baulast auch nach Abriss gültig?

Diskutiere Baulast auch nach Abriss gültig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich brauche das wie gesagt ja sogar in eigener Sachehttp://www.aknds.de/

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  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
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  2. Bowman

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    ich kann ja nicht so Amt gehen und sagen... sorry ihr amtstanten.... und auch eure aufsicht vom Landkreis.. ihr habt keine ahbnung... denn die Baulast bleibt bestehen, weil das sagt der taipan in GROßBUCHSTABEN!

    ich brauche die quelle. das würde mich wirklich AUFRICHTIG freuen:) kein Witz.. das wäre toll:)
     
  3. Bowman

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    quelle: www.aknds.de ????
    wie soll ich das verstehen ? ernst gemeint? oder soll ich nur verhöhnt werden?

    meine nächste promotion gebe ich ab, mit dem quelleverweis: "Google.com"?
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Wo sind Ihre Belege (Urteile, Gesetze, ...) für Ihre Behauptung. Und jetzt kommen Sie nicht mit Ihren links, denn die sagenn ALLE k a n n entfallen, nicht erlischt durch Abriss!
     
  5. H.PF

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    Du hast den Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstanden den Ralf dir gezeigt hat?

    Such dir einen Architekten und bezahl ihn dafür. Du glaubst doch nicht das jetzt hier noch einer sein Wissen nach deiner Aktion dir freiwillig mitgibt? Dafür war deine Art etwas zu *hust*...
     
  6. Bowman

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    ich geh kaputt :)

    Diepholz , Landkreis
    Zitat:
    "Ein öffentliches Interesse an einer Baulast besteht dann nicht mehr, wenn sich entweder die Rechtslage ändert oder sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben (z. B. bei Abbruch eines Gebäudes, dass im Grenzbereich errichtet worden war und hierfür eine Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen wurde)."

    da wird das Wort "kann" nicht verwendet. Für mich steht da genau das, was mir mein zuständiges Amt gesagt hat.

    Außerdem was gäbe es Schöneres als mich durch eine echte quelle zu widerlegen.
    Zumal es eine Win-Win-Situation wäre. Wir könnten alle gewinnen, mit der Quelle die das Bestehen der Baulast nach Gebäudeabriss für einen Neubau belegt! :)

    Ihr hättet Recht, und ich hätte UNRECHT !!!! und ich habe eine Quelle, die ich nie fand bis dato!!!
    Und der ganze Thread hätte neben dem Entertainment für andere Leute noch was Sinnvolles:)
     
  7. Bowman

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    was ist das für eine Logik, hpf? So funktioniert eine Forenkultur nicht:
    man behauptet etwas und dann belegt man es
    man widerspricht, und auch dann belegt man es

    ich habe einen Architekten bezahlt , genauer gesagt 2 ( der statiker ist ja auch Architekt) und das ergebnis habe ich ja hier kundgetan.

    ich bin ja sogar bereit, weil ich ein sachlicher typ bin, das baugesuch an die hier anwesenden zu vergeben!!!!
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Aha

    Fiktion:
    Ich habe ein Haus, das eine Abstandsbaulast benötigt. Bj 195x Das Haus brennt ab, Sanierung nicht möglich; Abriss und Neubau erforderlich.
    Denke ich Ihre Argumentationskette zu Ende, darf ich nicht wieder aufbauen, weil ja mit dem brandbedingten Abriss die Baulast weggefallen ist.
    Glauben Sie das wirklich?
     
  9. #49 feelfree, 03.03.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Also ich könnte mir so etwas schon vorstellen.
    Ich habe jetzt die ganze Diskussion nicht verfolgt und weiß nicht ob es relevant ist:
    Ich kenne ein Haus, das umfangreich kernsaniert/umgebaut worden ist. D.h. eigentlich ist es abgerissen und neugebaut worden. BIS AUF EINE AUßENMAUER. Die musste nämlich stehenbleiben, sonst hätte das Haus so aus baurechtlichen Gründen nicht wiederaufgebaut werden dürfen. Sah' ziemlich lustig aus, ein 3/4 Neubau mit Poroton, aber EINER uralten Sandstein(?)-Mauer.
    Nähere Details zur rechtlichen Situation kenne ich aber auch nicht.
     
  10. Taipan

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    Fiktion2:

    Eine Baulast wurde eingerrichtet, damit überhaupt ein Gebäude gebaut werden kann. Dieses muss nun abgehen. Ohne die Baulast wäre das Grundstück aber unbebaubar. Fiele nun die Baulast mit dem Abgang des Gebäudes automatisch weg, würde das Grundstück unbebaubar ... Der Nachabr wäre ja schön blöd einer neuen Baulast zuzustimmen. Damit ist eine an ein Gebäude gebundene Baulast weiterbestehend, auch wenn das Baulastauslösende Gebäude abgeht.
     
  11. Bowman

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    nein , rein logisch kann ich das auch nicht glauben.


    aber ein beweis dafür oder dagegen ist nicht gegeben, wenn ich einen Einzelfall rauspicke der mit der ursprungsfrage (Gebäudeabriss und Neubau) nichts zu tun hat.
    zudem brand, wiederaufbau wird ja im Baurecht (z.B. §35 Bauen im Außenbereich) auch oft extra behandelt.

    zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass ich nach dem brand das Gebäude dann vergrößert wiederaufbauen dürfte?

    aber hier sind wie wieder bei dem grundproblem. wir wissen ja nicht wie die fiktive Beispiel geregelt ist.
    auch weil wieder eine quelle fehlt.
     
  12. Bowman

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    heißt das spiel jetzt: fiktionen kreieren und ich google?

    wie gesagt. ausgangsfrage ist klar! ich habe meine quellen und Erfahrungen genannt. dazu gerne auch andere quellen.. gerade vom GROßBUCHSTABEN-Anwender und nicht weitere fiktionen, die nichts konkretes beinhalten.
    zumal auch jede fiktion als Einzelfall belegbar oder widerlegbar sein muss mit Quellenangabe.

    wir können ja erst mal Fall 1 klären: Aufgabenstellung "was passiert mit der Abstandsflächenbaulast nach Gebäudeabriss und Neubau"

    danach können wir gerne gemeinsam in gewohnt charmanter Manier alle weiteren fiktionen klären, die ihr euch noch ausdenken möchtet.
     
  13. Taipan

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    weisst Du was andersherum wirklich lustig ist?

    Man kriegt als Grundstückseigentümer sogar Baulasten aufgehalst, die man icht will und muss Baulasten bei anderen Grundstückseigentümern eintragen lassen, weil anglo-amerikanische Abrissunternehmen gute Arbeit geleistet haben. Un dass, 105 Jahre nach Errichtung des Gebäudes und 60a nach Freistellung.
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
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    GAnz einfach:
    Sie bleibt bestehen, wenn sie nicht ausdrücklich an den Bestand des Gebäudes gekoppelt wurde (Bedingung bei der Eintragung)
     
  15. Taipan

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    Um das zu verstehen, muss man aber den Gesetzestext und den Text der Baulast verstehen und nicht nur sinnfrei wutentbrannt vor sich hinbrabbeln.
     
  16. #56 wasweissich, 03.03.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dass ihr euch immer noch die mühe macht , diesem besserwisser die welt zu erklären ... :shades
     
  17. Taipan

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    Die Hoffnung stirbt eben zuletzt.
     
  18. #58 JamesTKirk, 03.03.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ich finde, sie sollte es jetzt aber langsam tun ...
     
  19. #59 wasweissich, 03.03.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist aber ein langes siechtum ......
     
  20. #60 Nutzername, 04.03.2014
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    Ich hab jetzt nicht die anderen LBO geprüft, aber in Sachsen gibt es durchaus auch den genehmigungsfreien Abriss.

    Und jetzt wird das schwierig mit dem Automatismus. Wenn der Abriss dem Bauamt gar nicht mitgeteilt wird, weil er verfahrensfrei ist, dann können die m.E. auch nicht automatisch die Baulast austragen. Weil sie von dem Abriss und dem erloschenen öffentlich rechtlichen Interesse gar nichts mitbekommen haben.
     
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