Luftwärmepumpe und Entfernung bei Spiltgerät

Diskutiere Luftwärmepumpe und Entfernung bei Spiltgerät im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Liebes Forum, aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. Trinkwasserschutzgebiet etc.) ist entweder eine Luftwärmepumpe (geplant war Junkers...

  1. Josven

    Josven

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    Liebes Forum,

    aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. Trinkwasserschutzgebiet etc.) ist entweder eine Luftwärmepumpe (geplant war Junkers Supraeco 75 ODU) oder Gasheizung möglich.
    Das Bauamt sagt, dass die Luftwärmepumpe mit 66 dB (+3dB wegen Hausnähe) zu laut sei und damit nicht genehmigt werden kann. Nun hätten wir die Möglichkeit die Split-Außeneinheit in Richtung Wald (da wird es ja keinen stören) zu schieben (also um eine Häuserecke und auf eine Länge von ca. 20m). Leider finde ich nirgendwo, wie weit die Inneneinheit und die Außeneinheit getrennt sein dürfen? Schließlich soll die Anlage ja noch effizient laufen. Andere Geräte von Stiebel oder Vaillant sind zwar wesentlich leiser, aber um ein vielfaches teurere, sodass wir dann wieder auf Gas gehen würden.

    Wie weit darf die Außeneinheit von der Inneneinheit entfernt sein (technische Schwierigkeiten) und sind damit Effizienzverluste verbunden?

    Danke
     
  2. #2 ultra79, 06.03.2014
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    Auch wenn ich deine Frage nicht beantworten kann: lies dir im Forum mal die Beiträge LWP vs. Gas durch. Die Essenz ist deutlich: LWP ist fast immer die teurere Lösung was die Verbrauchswerte angeht. Wenn du Gas zu realistischen Kosten haben kannst (also nicht 50m Gasleitung verlegen musst), dann solltest du dies nochmal ganz ernsthaft in Erwägung ziehen. Dann erübrigt sich auch das Problem mit der Lautstärke.
     
  3. Josven

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    Das mit den 50m ist genau bei uns der Fall ;) Und bei der Krise mit Russland - wer weiß wie sich die Gaspreise noch entwickeln...
     
  4. R.B.

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    Die Split-Geräte sind vorgefüllt, das reicht für teilweise bis zu 30m Entfernung zwischen Innen- und Außeneinheit. Andere Entfernungen sind auch möglich, das sollte für einen Kälte-/Klimafachbetrieb gar kein Problem sein.
    Solche Informationen stehen normalerweise in den Installationsanleitungen.

    Aber, auch wenn ich ein Freund von Wärmepumpen bin, ich würde mir an Deiner Stelle sehr gut überlegen ob eine LWP hier die richtige Lösung ist. Wenn die Option für einen Gasanschluss besteht, dann würde ich diese Variante mal genauer rechnen und dann vergleichen. Erfahrungsgemäß sind die mit LWP erreichbaren Arbeitszahlen nicht so berauschend. Sie bewegen sich typ. irgendwo zwischen 3 und 3,5. Da wird man bei den aktuellen Tarifen keinen Vorteil gegenüber einem Gasbrennwerter erzielen.

    Zum Schallpegel, bitte beachten, dass die 66dB(A) den Schallleistungspegel darstellen und nicht den Schalldruckpegel. Aus dem Schallleistungspegel kann man nicht automatisch auf den Schalldruckpegel zurückrechnen, sofern nicht bekannt ist, wie sich der Schall um das Gerät verteilt. Bei einer idealen Verteilung wäre in 10m Abstand der Schalldruckpegel ca. 35dB(A). Wie sich der Schall in der Praxis um dieses Gerät verteilt, das weiß niemand. Dazu müsste man den Bericht sehen in dem die Schallleistung ermittelt wurde.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Noch zur Ergänzung. Ein Blick in die technischen Daten verrät, dass man den Abstand zwischen Innen- und Außeneinheit bis auf 50m vergrößern kann.

    Weiterhin findet sich dort der Schalldruckpegel in 1m Abstand. Dieser wird mit 48 dB(A) angegeben. Das kommt mir jetzt verdächtig wenig vor, aber wie gesagt, ohne die Messwerte zu sehen kann man nicht sagen wie sich der Schall um das Gerät herum verteilt. Da können auch 48dB(A) in irgendeine Richtung passen.
     
  6. Josven

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    Danke für die gute Antwort!!! Habe parallel die ewig lange Anleitung angeschaut. Nun muss ich erstmal erkennen, was nun für die Lautstärke einscheidend ist und was das Bauamt interessiert. 48dB zu 66 dB ist natürlich schon ein ordentlicher Unterschied. Für eine Erleuchtung in diese Richtung wäre ich sehr dankbar. Man man man, was man alles dazu lernt :)
     
  7. R.B.

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    Grenzwerte, beispielsweise nach TA Lärm, sind als Schalldruckpegel angegeben. Wenn man also wissen möchte wie laut die WP in einem bestimmten Abstand ist, und ob sie den Grenzwert überschreitet, dann nimmt man den Schalldruckpegel in 1m Abstand und rechnet diesen auf beispielsweise 10m hoch. Der Schallleistungspegel spielt hier eine untergeordnete Rolle, denn der gibt ja den Schall in alle Richtungen an, auch in die Richtungen die mich gar nicht interessieren (beispielsweise senkrecht nach oben).

    Ich vermute das Bauamt interessiert sich für den Schalldruckpegel um sicherzustellen, dass im Abstand x zum Nachbarn die Grenzwerte nicht überschritten werden. Ob die irgendwelche Strategien haben um aus dem Schallleistungspegel irgendwas zu rechnen, das kann ich nicht sagen.

    Wie weit sind die Nachbarn entfernt? also Abstand zur Grundstücksgrenze und zu Fenster(n)?
     
  8. Josven

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    So würde ich es jetzt auch denken - Dann müssten man tatsächlich die 48dB nehmen und auf die entsprechenden Entfernung rechnen. Beide in Frage kommenden Schallrichtungen sind mit unbebauten Grundstücken versehen (die Nutzung als Garten interessiert das Bauamt nicht, weil es theoretisch einzeln verkauft und bebaut werden könnte). Somit rechnet das Bauamt sicherlich den Beginn der Häuser (Fenster) bei 3m Entfernung. Bei uns ist das Haus 3,5 geplant und die LWP wäre dann 2,9m zum Grundstück (Austritt) entfernt. Also 2,9 + 3 = 5,90 m bis zu einem möglichen zukünftigen Fenster. Bei Richtfaktor Q=4 (weil am Haus dran) würden dann rd. 20 dB abgezogen werden (laut Leitfaden Schall des BDEW). Dann wären somit 48 - 20= 28dB anliegend. Immissionswerte im reinen Wohngebiet Tag= 50 dB und Nachts= 35 DB wären unterschritten. Habe ich hier einen Denkfehler?
     
  9. R.B.

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    Korrektur, es könnte sich auch um den Pegel in 10m Abstand handeln. Das wäre dann wieder plausibel. Also am besten nachfragen was da genau gemessen wurde.
     
  10. R.B.

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    Klingt plausibel. Aber wie gesagt, zuerst müsste man wissen, was der Hersteller da für einen Pegel angegeben hat.

    Bei nur 6m Abstand zu einem benachbarten Fenster würde ich mir trotzdem Gedanken machen, egal welcher Pegel im Datenblatt steht. Eine WP erzeugt ja auch Geräusche die durch die Schallmessungen gem. Norm nicht abgedeckt werden. Dann kann man zwar dem Nachbar sagen "nach Norm alles OK", aber wenn der einen entsprechenden Richter findet, darfst Du sie wieder abbauen.

    Das Thema Schall bei WP immer ernst nehmen, da gab es in der Vergangenheit schon die heftigsten Streitereien zwischen Nachbarn. Ich würde das Teil möglichst weit weg von den Nachbarn stellen, selbst wenn man dafür ein paar Meter Rohr durch den Garten ziehen muss.
     
  11. Josven

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    Laut Installationsanleitung sind es 48dB (A) in 1m Meter Abstand...
     
  12. Josven

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    Die erste Option ist tatsächlich die Verlegung der Anlage in Richtung Wald. Zum Thema Effizienzverlust mit zunehmender Länge der Leitung zwischen Außen- und Innengerät finde ich leider nichts...
     
  13. R.B.

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    Das müsste man den Hersteller fragen. Andere Hersteller geben 0,x% pro Meter an, bei 20-30m also irgendwas um 2-3%
     
  14. Josven

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    ok, Danke für die Unterstützung - war sehr hilfreich!
     
  15. R.B.

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    Aber im Eifer des Gefechts meinen obigen Ratschlag nicht vergessen:

    Vielleicht wäre ein Pelletkessel eine Alternative. Diese Variante könnte man ja auch einmal in den Vergleich mit einbeziehen. Ein Pelletkessel erfordert zwar mehr Aufmerksamkeit vom Betreiber (Asche entfernen, reinigen), dafür sind die Brennstoffkosten noch moderat.

    Eine weitere Möglichkeit wäre eine DV-WP, die bei entsprechendem Kältemittel auch in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden darf. Selbst eine SWP wäre unter Umständen denkbar. Natürlich nicht mit Tiefenbohrungen sondern mit einem Flächenkollektor (Fläche, Graben o.ä.). Wenn man den Nachweis führen kann, dass die Anlagen unbedenklich sind, werden sie auch in Wasserschutzgebieten zugelassen.

    Ich würde mich noch nicht zu sehr auf nur 2 Varianten (Gas oder LWP) festlegen, sondern zuerst einmal abklären, was überhaupt möglich ist. Ein Gespräch mit dem "Amt" könnte auch hilfreich sein. Da sollte man aber wissen über was es sich zu diskutieren lohnt, denn wenn ich einfach dort anrufe und sage "ich will eine Erdwärmepumpe" aufstellen, dann sagen die natürlich vorsorglich schon mal NEIN. Ist auch logisch, denn "Erwärme" wird erst einmal mit Sole und Tiefenbohrung in Verbindung gebracht, und das ist in Wasserschutzgebieten ein rotes Tuch.
     
  16. #16 alex2008, 09.03.2014
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    und wieviel Angebote zu LWP hast vorliegen?
    Die Kisten machen unterschiedlich Krach und haben recht unterschiedliche COPs was sich wiederum auf die Betriebskosten auswirkt.

    Und ohne nähere Vollkostenvergleiche würde ich Gas nicht rauskegeln, auch wenn der Gasanschluß einen dicken Batzen kosten wird.
     
  17. Josven

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    Also wie es sich abzeichnet, wird die LWP (unabhängig vom Typ) in weiterer Entfernung vom HWR sein, so dass es hier 1. zu Mehrkosten aufgrund der Mehrlänge kommen wird und 2. die Effizienz bei den ohnehin schon nicht so genialen Werten der LWPn weiter sinkt. Also kurzum: Gas ist wieder im Rennen.

    Flächen- und Grabenkollektor geht nicht, da zu wenig Platz auf dem Grundstück (und teilweise noch Baumbestand). Dann noch ein System entdeckt (Vertical Therme Pipe) mit 5 Bohrungen á 10m Tiefe (wäre erlaubt), aber die Mehrkosten stehen in keinen Verhältnis zu den (vermuteten) Ersparnissen.
     
  18. R.B.

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    Wer sagt das? Man sollte nie eine Option beerdigen so lange nicht alle Möglichkeiten geprüft wurden. Bisher habe ich noch nichts zur Heizlast und zum Grundstück gelesen, außer die Sache mit dem Wasserschutzgebiet.

    Was ist mit der Option "Pelletkessel"? Darüber schon nachgedacht?

    Die Variante mit 5 x 10m bohren haut mich nicht vom Hocker. Das wird bei einer genaueren Berechnung wohl eher auf 10 x 10m hinauslaufen.
     
  19. Josven

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    Das mit dem Graben- und Flächenkollektor hat eine (aus meiner Sicht zuverlässige) Firma gesagt, die sich den voraussichtlich Bedarf und die Fläche angeschaut hat. Dreimal 50m sind dann wohl nicht möglich, da Bäume und verfügbare Fläche die Verlegung stören.

    Pelletkessel ist zwar ok, fehlt aber der Lagerplatz für die Pellets im HWR...
     
  20. R.B.

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    Wie kommst Du auf 3 x 50m?

    Oben ist noch von einer 7kW LWP die Rede. Jetzt von 3 x 50m aus denen man auch die doppelte Leistung versorgen könnte. Viel planloser geht wohl kaum.

    Sorry, aber Du musst schon ein paar Fakten liefern, sonst spekulieren wir in 4 Wochen noch.

    Also, zuerst brauchen wir die Heizlast. Ohne die geht nichts. Liegen keine Berechnungen vor, dann zumindest mehr Infos zum Haus damit man überschlägig schätzen kann. Mit der beheizten Fläche alleine kann man nichts anfangen. Da kann man schon eher aus den Verbrauchsdaten der Vergangenheit Rückschlüsse ziehen. Man kann aber auch überschlägig über die Hülle rechnen.
    Dann braucht´s Infos zum Grundstück, und ganz wichtig bei WP, Heizflächenauslegung. FBH, Heizkörper, Heizwassertemperaturen.

    Einfach eine LWP in den Garten stellen, das wäre der erste Schritt um sinnlos viel Geld zu versenken. Gerade bei Wärmepumpen ist eine sorgfältige Planung das A und O, und macht den Unterschied ob man Geld verbrennt oder eine effiziente Heizung bekommt.
     
Thema: Luftwärmepumpe und Entfernung bei Spiltgerät
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