fensterausrichtung Nachbargebäude

Diskutiere fensterausrichtung Nachbargebäude im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; ....Hättest "Du" ja evtl. auch schon machen können... :mauer Deine Formulierung ist auch nicht ganz korrekt. Es geht nicht um mich sondern um...

  1. #21 Bauliesl, 18.03.2014
    Bauliesl

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    Das kann ich mir vorstellen - ich wüsste nur nicht wie.
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wurde der B-Plan geändert, NACHDEM Grundstücke verkauft wurden und diese Grundstücke bereits beplant waren? Welche Grundlagen galten dann für die Planung der ersten gebauten Häuser?
    Der einzige Hebel, meiner Meinung nach, könnte sein, dass die Stadt irgendwo einen Verfahrensfehler gemacht hat. Insofern würde ich Dir einen Gang zu einem Fachanwalt empfehlen. Wenn Ihr Euch zu sechst zusammentut, wird´s auch nicht so teuer.

    Und sorry, aber das Argument "uns wird die Privatsphäre gekillt" und "unser Garten wird verschattet" hören Planungsämter tagtäglich als Einwendung gegen geplante Nachbarhäuser.
    Wie gesagt - wenn der B-Plan nach den ersten Planungen bzw. Genehmigungen geändert wurde, dann gibt´s evtl. ne kleine Chance.
     
  2. #22 Baufuchs, 18.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da wird sich wohl gar nichts ändern lassen.

    Verklagt werden müsste die Stadt beim Verwaltungsgericht wg. der erteilten Baugenehmigung.

    Wenn alles B.-Plan und Baurechtskonform ist, ein aussichtsloses Ansinnen.

    Ich habe auch dann Zweifel, wenn B.-Plan nachträglich geändert wurde.
    Sofern das Verfahren "öffentliche Auslegung" etc. ohne Widersprüche durchgelaufen ist wirds schwierig.
     
  3. #23 mastehr, 18.03.2014
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    Auch wenn dieses Verfahren zulässig ist, so ist das Verfahren also solches doch irgendwie praxisfremd. Es gibt doch wohl kaum jemanden, der sich regelmäßig darüber informiert, ob es sein Grundstück betreffende B-Plan-Änderungen gibt.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Darüber könnte man streiten. Überall wird diskutiert, dass die öffentliche Verwaltung effizienter werden muss, und dann sollen sie jeden anschreiben? Vielleicht auch noch persönlich zum Beratungsgespräch einladen? Ich finde es gut, dass man das nicht mehr macht. Wenn ich auf eine effiziente Verwaltung poche, die ja durch meine Steuergelder finanziert wird, dann muss ich auch bereit sein Eigenverantwortung zu übernehmen.

    Wenn wir bei unserer Vollkaskomentalität bleiben, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn wir immer mehr Verwaltung brauchen, immer mehr Gesetze, Verordnungen, Regeln, und immer mehr Personen die sich darum kümmern.

    Warum schreibt mich das Landratsamt nicht alle 2 Jahre an und erinnert mich daran, dass mein PKW seine HU braucht? Eigentum verpflichtet, und wenn es um so wichtige Dinge wie einen B-Plan geht der mein Eigentum betrifft, dann kann man wohl erwarten, dass ich mich als Eigentümer darum kümmere. B-Plan, Änderungen, das sind alles Dinge die veröffentlicht werden. Zeitung, Veröffentlichungen der Gemeinde (Ortsnachrichtenblatt), ja selbst online gibt es diese Informationen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, wie man so etwas übersehen kann. Zudem gibt es ja auch noch Nachbarn, und bei solchen Dingen funktioniert das Nachbarschaftsradio doch immer (zumindest ist es bei uns so).
     
  5. #25 mastehr, 18.03.2014
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    Ich fände es nicht zu viel verlangt, jeden Eigentümer, den diese geplante Änderung betreffen wird, darüber zu informieren, dass an eine Änderung gedacht wird. Die Daten liegen vor, zum Grundsteuereinzug reicht es ja auch.
    Weil der TÜV-Termin, im Gegensatz zur B-Plan-Änderung, ein regelmäßiger Vorgang ist. Beim letzten Mal hat mich sogar der TÜV vorher angeschrieben und darauf hingewiesen.
    Ich würde mich ja darum kümmern, wenn man mich vorher informiert, dass man über eine Änderung nachdenkt.
    Vielleicht ist das bei Dir so. Von meinem Ort gibt es keinen einzigen B-Plan online.
    Weil die Menge der Informationen, die mich nicht interessieren, Einige tausend Mal größer ist, als die Menge, die mich interessiert. Ein B-Plan wird vielleicht in 10 Jahren einmal geändert. Die Mitteilungen der andern 3649 Tage interessiert mich nicht.
    Wenn das betroffene Grundstück in dem Bereich liegt, in dem Du wohnst.
     
  6. UpsSry

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    Besten dank für die Anregungen und rege Teilnahme

    Grüße

    Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
     
  7. R.B.

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    Nicht den B-Plan, sondern wenn Änderungen anstehen. Wenn ich den B-Plan einsehen möchte, dann kann ich ja schnell auf´s Bauamt gehen,

    Na klar ist es bequemer wenn man zuhause in seinem Sessel sitzen kann und nur abwarten muss, aber wie gesagt, die Welt ändert sich. Mich interessiert schon, was in "meinem" Dorf so abgeht, und dabei bekommt man auch automatisch mit, was einem direkt betrifft.

    Das verstehe ich nicht. Wenn mich das eigene Grundstück bzw. Nachbargrundstücke bzw. der dafür zuständige B-Plan nicht interessieren, was interessieren mich dann B-Pläne irgendwo sonst in der Stadt?

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann wurden früher alle betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben. Niemand hat sich dafür interessiert, und wenn es dann zu spät war, kamen die Schnarchnasen trotzdem angetrabt, weil sie angeblich keinen Brief bekommen hätten, oder was weiß ich. Es findet sich immer ein Grund wenn man nur gelange genug danach sucht.

    Das jetzige Verfahren finde ich deutlich besser. Änderungen werden veröffentlicht, wer sich darum kümmert der weiß Bescheid, und wer sich nicht darum kümmert, da kann man wohl davon ausgehen, dass es ihn sowieso nicht interessiert. Das spart Zeit, Geld, Personal, Steuergelder. In meinen Augen ist Deregulierung wichtig und müsste noch viel weiter gehen. Es kann nicht sein, dass jeder Schritt den man geht reguliert werden muss. Ein erwachsener Mensch sollte auch Eigenverantwortung übernehmen können. Der Staat bzw. unsere Staatsverwaltung sollte sich auf die Kernaufgaben konzentrieren, und diese Aufgaben möglichst effizient bewältigen. Davon profitieren alle.
     
  8. #28 Mauerfall, 18.03.2014
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    Na mit dem BPlan läuft das ja noch halbwegs ordentlich...

    Bei uns geht das so:

    Neues Baugebiet mit eng ausgelegtem BPlan... wenig Befreiungen... und wenn dann nur Kleinigkeiten. 2 Jahre später kommt der örtliche Bauträger, kriegt den Rest, macht auf gute Beziehungen mit Bauamt, Bürgermeister und Gemeinderat und erhält Befreiungen, dass die Schwarte kracht...

    Und auf einmal steht mitten im Baugebiet mit max. 2 Vollgeschossen ein 4-geschossiges Monster + Penthouse, dieses als Alleinstellungsmerkmal mit Bodenseeblick, aber Parkplätzen nur was unbedingt minimal sein muss, Infrastruktur am Rande dessen was gerade noch geht und wenns mal eng wird, dann sind doch die bösen Anwohner schuld, die sich dem ach so tollen Fortschritt verweigern...
     
  9. #29 Mauerfall, 18.03.2014
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    Da hats in RV ja auch genug davon ;-)

    Ich denke da aber eher an den täglichen Wahnsinn, so Fenster zu Fenster... wenn gegenüber in 1m Entfernung nicht gerade die Angebetete wohnt sondern vielleicht ein etwas exaltiertes Pärchen, dann bist du mittendrin statt nur dabei... ich möcht gar nicht wissen bei was alles :offtopic:
     
  10. #30 mastehr, 18.03.2014
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    Wie bekommst Du mit, dass gerade ein B-Plan geändert wird, der Dich betrifft, ohne dass Du Dir die anderen 10000 Sitzungs-Themen ansiehst?
    Genau. Deshalb existieren schon lange Möglichkeiten, mit den Bürgern kostenlos per Email zu kommunizieren.
    Nicht jeder wohnt in der Nähe seiner Grundstücke.
    Was in meinen Augen auch eigentlich selbstverständlich sein sollte.
     
  11. #31 Baufuchs, 18.03.2014
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    @masterh
    es ist schlichtweg Unsinn, wenn Du schreibst, das Dich nicht alle 1000 Sitzungsthemen interessieren und Du die deshalb nicht liest.

    Öffentl. bekanntgemacht werden nur geplante Satzungsänderungen/Satzungen.
    Dazu gehören auch Bebauungspläne.
    In den Tageszeitungen gibt es dafür die Rubrik "Öffentl. Bekanntmachungen" und die ist in wenigen Augenblicken auf Interessantes gecheckt.
     
  12. #32 mastehr, 18.03.2014
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    Die Sitzungsthemen kann ich immerhin im Internet einsehen, die öffentlichen Bekanntmachungen hingegen nicht, jedenfalls nicht die meiner Stadt. Das finde ich im Jahr 2014 schon nicht mehr unbedingt zeitgemäß.

    Dass Du als GÜ/GU täglich die Bekanntmachungen zu B-Plan-Änderungen liest, ist klar; schließlich bist Du durch Deinen Beruf davon ständig pontentiell betroffen.

    Als private Hausbesitzer ist man vielleicht ein Mal in zehn Jahren von einer B-Plan-Änderung betroffen, da sieht man nicht jeden Tag nach.
     
  13. H.PF

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    Man sollte aber die öffentlichen Bekanntmachungen seiner Stadt regelmäßig durchforsten. Zwangsläufig stolpert man dann über die Bekanntmachungen...
     
  14. #34 Baufuchs, 18.03.2014
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    @masterh
    Dann mach doch Deiner Stadtverwaltung mal den Vorschlag dass die auf Ihrer HP eine Rubrik "Öffentl. Bekanntmachungen" einrichtet.

    könnte klappen.....
     
  15. #35 Baufuchs, 18.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @masterh
    Dann mach doch Deiner Stadtverwaltung mal den Vorschlag dass die auf Ihrer HP eine Rubrik "Öffentl. Bekanntmachungen" einrichtet.

    könnte klappen.....

    wenn man dann noch News abonnieren könnte wärs perfekt
     
  16. #36 Bauliesl, 19.03.2014
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    Also, in diesem Fall betrifft es sechs Grundstückseigentümer, die wohl zum Teil auch dort wohnen. Und niemand von ihnen hat es mitbekommen? Niemand liest die Zeitung unter der Rubrik "öffentliche Bekanntmachungen"? Und das, obwohl nach TEs Aussage der B-Plan ja schon zu Anfang noch nicht ganz ausgegoren war...? Das finde ich wenig glaubwürdig.

    Aber sehr häufig läuft es halt so, dass man entweder den B-Plan und alle Folgen die sich daraus ergeben, nicht versteht oder zu Anfang auch die Augen davor verschließt. Und dann baut tatsächlich jemand B-Plan-konform auf seinem Grundstück nebenan und der Nachbar fühlt sich in seiner Privatsphäre gestört.....

    Gruß,
    Liesl
     
  17. UpsSry

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    @Bauliesl

    a) ich hoffe du hast Verständnis dafür, dass ich hier nicht die ganze Entwicklung mit allen Details posten kann. Das würde den rahmen sprengen.
    b) auf Grund a) liegst du mit deiner Aussage/Vermutung leider falsch.
    Wenn ich nur lese "noch nicht ganz ausgegoren war"...
    Warum wird ein B-Plan offiziell verabschiedet wenn er nicht "ausgegoren" ist/war?

    Als Beispiel:
    Viele der Grundstücke sind mit passivhaus Bebauung vorgeschrieben die Schablone sagte hier 1,5geschosse ist das max.
    viele Grundstücke wurden verkauft, bei vielen dieser Grundstücke wurde die Planung abgeschlossen, Anträge etc. durchgeführt und ggf. die Holzhütten in die Produktion gegeben.
    Wie es denn nun so war, haben einzelne Grundstückeigner mit Passivhausbebauung Einspruch eingelegt und die 2-Geschossigkeit für die Grundstücke gefordert. Denn PH sind ja sehr teuer und rentieren sich finanziell erst ab zwei Vollgeschossen. Dem wurde dann zugestimmt.

    Rate mal wie die lieben Passivhauseigentümer mit 1,5 Geschossen geschaut haben, als viele der Nachbarn 2vollgeschossige Passivhäuser hochgezogen haben!?!
    Ich habe mich vor lachen kaum halten können. Wie schaut das denn wohl aus, nen "Bungalow" neben 2 Vollgeschossen? im Sommer dann auch noch beim grillen von der Dachterrasse der Gerage (is kein Witz) aus rüber schauen und dem Nachbarn die Grillwurst madig machen....

    Und das beste: KEINER DER ANDEREN PASSIVHAUSGRUNDSTÜCKSEIGNER wurde über die Änderung informiert, KEINER!!! Kannst dir denken wie die geschaut haben? Wie glücklich die nun sind?

    Ich bin zum Glück nicht betroffen. :/

    Wegen diesem und weiterer Vorgänge bzw. "Anpassungen" ist die ganze Siedlungsplanung für die Mülltonne geworden, aber keiner der Stadt hat in irgendeiner Form korrigierend eingegriffen - Hauptsache die "Genehmigungsgebühren" fließen und zwar ordentlich - Stichwort: Ausnahmegenehmigungen - in die Stadtkasse.
     
  18. #38 Bauliesl, 19.03.2014
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    Du hast selber geschrieben, dass der B-Plan mehrfach "abgewandelt" wurde.
    Nach Deiner jetzigen Schilderung wurde er es nicht, sondern es wurden Befreiungen erteilt. Ist rechtlich eine ganz andere Sache.
    Nachbarn müssen informiert worden sein, wenn für das Nachbargrundstück ein Bauantrag eingereicht wird. Insofern fällt es mir schwer, Deiner Schilderung zu folgen....
    Schönen Abend.
     
  19. UpsSry

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    1. Es war ein beispiel
    2. Müssen die Nachbarn jetzt informiert worden sein!? Sind sie aber nicht.
    3. Wieso fällt es schwer meinen Schilderungen zu folgen? Weil ich nicht alle Details erläutern kann und will.
    4. Ich hatte eingangs eine frage die von baufuchs beantwortet wurde. Besten Dank nochmal :)

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  20. #40 Baufuchs, 20.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Festsetzung "1,5-geschossig" gibt es baurechtlich nicht.
    Es müsste also die Festsetzung 1-geschossig gewesen sein. Auch die ermöglicht den Ausbau von Dachgeschossen, allerdings darf das ausgebaute Dachgeschoss nach den LBO-Regeln des jeweiligen Bundeslandes kein Vollgeschoss sein.

    Über im Einzelfall erteilte Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Nachbarn (z.B. NRW) nicht informiert.
    Solche Befreiungen sind möglich, wenn die "Grundzüge der Planung" (B.-Plan) nicht berührt werden.

    Eine 4-geschossige Bebauung über Befreiung in einem Gebiet mit B.-PLan Festsetzung "1-geschossig" ist m.M. sicher nicht erteilt worden.
    Da muss es schon eine B.-Plan Änderung gegeben haben.
     
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