Wie viele Fehler/Pannen beim Hausbau normal?

Diskutiere Wie viele Fehler/Pannen beim Hausbau normal? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; ... Ihr Bedenkenträger. Ich habe keine rosa Brille auf, aber immer alles UNGESEHEN so schlecht zu machen?... Fang du erstmal mit deinem Bau an,...

  1. #41 saarplaner, 20.03.2014
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    Fang du erstmal mit deinem Bau an, dann sehen wir weiter!

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  2. moser7

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    Nur das hier gar nicht gemotzt wurde, sondern nur eine Frage gestellt wurde die dann mal wieder zum Anlass genommen wird gleich polemisch "rumzuflamen".
    Die TE ist jetzt wohl verunsichert über Ihren "Mängel"-Bau und ärgert sich berechtigterweise über das Forum. Ist das auf Dauer zielführend?
    Nur weil das so in anderen Foren läuft muss das hier doch nicht der Maßstab sein.

    Gruß
    Benjamin
     
  3. moser7

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    Das mach ich. :lock
     
  4. moser7

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    Achtung OT:

    ... wobei die Mängel einer Hifi Anlage zu 95% am Umfeld liegen oder die Erwartungshaltung nicht zum erworbenen Produkt passt.
    (warum klingt das Surroundset für 149 EUR denn so komisch?) :sleeping

    Ist mein Spezialgebiet. Hobbymässig.

    Gruß
    Benjamin
     
  5. Neutal

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    Damit sind wir doch schon am Kern angelangt. Der Satz: Das habe ich mir aber ganz anders vorgestellt. Ist nicht ganz selten.
    Die Erwartungshaltung vieler Kunden ist, gemessen an dem Preis den sie zahlen wollen, sehr hoch. Auch wird immer häufiger erwartete, das der Handwerker Planungsleistungen übernimmt, obwohl er dafür meist kein Geld bekommt. Im Angebot steht meist ein Preis für ein Stück Arbeit. Hier ist aber keine Planung enthalten. Der Preis für ein Stück Arbeit bezieht sich darauf das eine Planung vorliegt und die Arbeit ausgeführt wird. Mehr nicht.
     
  6. #46 saarplaner, 20.03.2014
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    @Flocke:

    Absolut richtig! :bierchen:
     
  7. moser7

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    Das steht ausser Frage, aber kritisch wird es, wenn normales mitdenken nicht mit im Stundenlohn drin ist.
     
  8. #48 Achim Kaiser, 20.03.2014
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    Hmmmm .... ketzerische Ansicht zur Konditionierung :

    erstes Gebot : muss billig, sonst nix Auftrag.
    Wenn muss billig, dann muss schnell schnell.
    Wenn muss schnell schnell, muss gucken dass alles was *Scheissgeschäft* - macht anderer.

    Von *Denken* steht nix im Auftrag ... von billig kann jeder lesen unten rechts an der Auftragssumme.
    Und billig unten rechts an der Auftragssumme zieht so ähnlich wie im Puff *all you can f**k*

    ...und auch von dem Angebot kommt so mancher mit nem fröhlichen Jucken nach Hause.

    Warum solls beim Häuser bauen anders sein ?
    Jeder kriegt den Geschäftspartner den er sich raussucht.
    Jeder kriegt maximal das was er bezahlt ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. moser7

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    Gut möglich das "normales mitdenken" und als Premiumoption ein "erhöhtes mitdenken" mittlerweile je eine eigene LV Position wert sind.

    Gruß
    Benjamin
     
  10. #50 Achim Kaiser, 20.03.2014
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    Falsche Denke ....

    Grundsätzlich wird ein Handwerker fürs Erbringen einer definierten Bauleistung beauftragt und nicht fürs (am besten gewerkeübergreifende) Denken ... das ist Sache der Planung. PLANUNG ist grundsätzlich Bauherrenhoheitsaufgabe !

    Dabei definiert die Planung einerseits das ANFORDERUNGSPROFIL und andererseits auch die dafür vorgesehene Art der Lösung bzw. Ausführung um die Anforderungen einzuhalten und vor allem koordiniert sie die Schnittstellen der Gewerke. Der Handwerker prüft allerhöchstens noch ob sich Anforderung mit der vorgesehenen Ausführung erreichen lässt .... geht meistens aber recht einfach ... ohne Anforderung gehts nur um DIN-Mindestsstandard.

    80% der vermeindlichen Probleme haben ihren Ursprung in der Planung.
    Halbgare Pläne, minimale bis gar keine Anforderungsvorgaben, 0,00 Schnittstellendefinition und nicht vorhandene Details .... *Machmal Angebot*

    ... und die ganze Palette der Planungshoheitsverfehlungen sollen dann die einzelnen Gewerke per mitdenken ausbügeln ??
    Träum einfach weiter :-)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. H.PF

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    Das Problem ist doch: Wenn der Handwerker MITDENKT und seine Idee ist doch nicht so gut muß er dafür gerade stehen... Ohne das es bezahlt wurde vorher... Oft genug das die Handwerker in die Planungsfalle tappen...
     
  12. moser7

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    Das wäre dann die dritte Kategorie, planerisches mitdenken, sehr teuer...

    Zu meiner aktiven und operativ tätigen Zeit hat man halt zumindest weitergemeldet, das da was danebenläuft und nicht seinen Stiefel gemacht und dann nach mir die Sinflut oder wird schon keiner merken...
    Ist aber auch schon 10 Jahre her und war nicht aufm Bau.

    Gruss
    Benjamin
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

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    warum "sehr"?
    weg vom efh-klein-klein und der variante "bauherr beauftragt handwerker"
    (was angeblich auch schon mal erfolgreich funktioniert haben soll :p ) und
    hin langzeit-geschäftsbeziehungen: wie sollen die funktionieren, ohne das
    ordentlich kalkuliert wird? da gehört doch wohl eine einbeziehung der kosten
    für planungsleistungen des handwerkers (egal, ob "bürotätigkeit", teilnahme
    an steuerungsrunden, erstellen von fertigungszeichnungen usw.) dazu.

    siehe da: es gibt verschiedene definitionen für "planung" ;)
     
  14. #54 karo1170, 21.03.2014
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    Bei einer produktneutralen Ausschreibung (im Bereich Kommunalbau z.B) wird häufig eine Werksplanung (in Abhängigkeit vom angebotenen Produkt) vom AN gefordert, angeboten und vergütet.
    Dem Planer obliegt gem. HOAI LP5 dann die Nachprüfung der Werkplanung. Was man allerdings unter dem Titel "Werkplanung" angeboten bzw. eher nicht angeboten bekommt, steht da auf einem anderen Blatt...
     
  15. #55 saarplaner, 21.03.2014
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    @Karo:

    Da geht es nicht um Planung sondern um die Erstellung von Werkstattzeichnungen, die vom AG oder dessen bevollmächtigen geprüft werden.

    Das ist ein gewaltiger Unterschied!
     
  16. #56 Nutzername, 21.03.2014
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    Vielleicht meinst Du es anders, als Du es schreibst. Aber so wie geschrieben, ist es falsch. Der Fachbetrieb unterliegt Prüf- und Hinweispflichten. Dies geht über sein Gewerk hinaus (etwa die Feststellung, dass die Vorleistungen anderer Gewerke unzureichend sind, um seine Leistung ausführen zu können.
    Er muss also definitiv über den Tellerrand schauen! Nur Bauleistung ist zu kurz gesprungen.
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2014
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    Nein - Achim hat es richtig ge-und beschrieben!

    In dieser Debatte geht es um P L A N U N G! Die ist nicht Aufgabe der ausführenden Unternehmen! Und hat nichts mit Prüfpflichten zu tun. Oder mit Bedenkenanmeldungen.
    Oder soll der Trockenbauer prüfen, ob der Klempner noch seine Objekte montieren kann, nachdem der Fliesör seinen Trockenbau verfliesst hat?
    Oder ob die Armaturen und Elteinsätze auch ins Fugenraster des Fliesörs passen????
     
  18. Neutal

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    @Nutzername: Die Prüf und Hinweispflichten mögen im groben auch vorhandensein, aber auf vielen Baustellen wird parallel gearbeitet. Der Installatuer und der Elektriker ziehen Ihre Leitungen in eine noch nicht fertiggestellte Wand, es gibt tausende von Beispielen wo ein Handwerker nicht auf Fehler hinweisen kann, weil Teilleistungen noch nicht ausgeführt waren.
    Die Planung und Überwachung sollte also immer von einer Person ausgeführt werden, die Gewerkeübergreifend den Überblick behält.
    Jede Meldung eines Fehlers von anderen Gewerken kostet MEIN Geld, weil ich zu diesem Punkt meine Leistung bis zur Nachbesserung nicht erfüllen kann. Allein aus diesem Grund melden die Meisten Handwerker schon keine Bedenken an, sondern arbeiten Ihren Auftrag ab. Dem Fliseur ist es egal ob der Trockenbau schon gespachtelt ist. Niemand wird ihm seine zweite Anfahrt und den verlorenen Tag bezahlen. Der Dachdecker drückt seine Pfannen auch irgendwie auf die Lattung und schreit nicht groß auf.
    Fehler anderer Gewerke sollten nicht von den Handwerkern gemeldet werden, sondern von den Planern und Bauleitern. Bei einem Umbau mal 5 Gewerke anrufen und sich darauf verlassen das diese schon wissen was sie tun ist einfach blöd und ist schon gar kein Grund sich hierfür mit seinen "Bauleiterischen" Fahigkeiten zu brüsten. Ein gewissenhafter Planer erstellt Zeitpläne, macht eine Ausführungsplanung, kontrolliert die Arbeiten......
    Noch einmal. Alles worauf ein Handwerker hinweist kostet sein Geld
     
  19. mls

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    wie das technisch-organisatorisch selbst im idealfall funktionieren soll, kann ich
    nicht ersehen, aber von den einzelfällen ausgehend, die mir regelmässig
    unterkommen:
    das gilt für alleallealle beteiligten! und erst recht recht im öffentlichen bereich
    und besonders dann, wenn 100 euro weggeworfen werden, um 10 euro zu sparen ..
     
  20. #60 Nutzername, 21.03.2014
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    Kein Handwerker hat die Pflicht den Bau zu koordinieren. Und selbstverständlich braucht es Planung und Bauüberwachung.

    Aber Achim schrieb: "gewerkeübergreifendes Denken wird vom Handwerker nicht geschuldet"
    Das ist so schlicht falsch. Siehe auch: BGH VII ZR 183/05 (Blockheizkraftwerk eines anderen Unternehmers liefert zu wenig Wärme. Der Heizungsinstallateur installiert seine Heizung, diese funktioniert nicht - durch die ungenügende Vorleistung. Trotzdem ist das Werk des Installateurs mangelhaft.)
     
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