Wie viele Fehler/Pannen beim Hausbau normal?

Diskutiere Wie viele Fehler/Pannen beim Hausbau normal? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Fehler anderer Gewerke sollten nicht von den Handwerkern gemeldet werden, sondern von den Planern und Bauleitern. Bei einem Umbau mal 5 Gewerke...

  1. #61 Skeptiker, 21.03.2014
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    Nach VOB sind aber in jedem Falle die Vorleistungen zu prüfen, zumindest soweit sollte Einigkeit bestehen. Und das ist keine Planung, das ist aber auch keine - bei mehreren Gewerken immer erforderliche Koordination, welche - hoffentlich ebenso unstrittig - durch eine Bauleitung zu erfolgen hat.
     
  2. #62 Nutzername, 21.03.2014
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    Mag sein, dass das im EFH-Bau Usus ist. Der Schuss kann aber nach hinten losgehen, wenn ein Handwerker auf einer mangelhaften Vorleistung auf-/weiterbaut, obwohl diese Mangelhaftigkeit für ihn erkennbar war.
    Edit: Skeptiker war schneller.
     
  3. #63 the motz, 21.03.2014
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    Witzige Einstellungen hier...
    Hinweispflichten, die nur im groben Vorhandensein sollen,
    Überwachung und Planung nur von einer Person,
    Handwerker, die keine Fehler melden sollen, weils sonst deren Geld kosten könnte...

    Probiert das mal auf großen Baustellen- das wird ein Spaß!
     
  4. #64 Achim Kaiser, 21.03.2014
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    Welche Möglichkeiten hab ich denn wenn die Burg gemauert dasteht und die Grundvoraussetzungen fehlen .... natürlich Bedenken anmelden und der Hinweispflicht nachkommen und was kommt danach (wenn der ganze formale Bockmist erledigt ist). Jetzt haben wir über den Tellerrand geschaut, Elend gesehen und nu ?

    Fazit : Bauherr deine Planung funktioniert nicht und jetzt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #65 Skeptiker, 21.03.2014
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    Dieses Urteil bezieht sich auf eine "Vorleistung", auch wenn diese nicht vor der Installation der Heizungsanlage vorhanden war. Das entscheidende ist hier der Begriff "Vorleistung", die eindeutig zu prüfen ist, nicht auf Nachbargewerke! Das Montieren eines Heizkörpers so, dass die späetere Zimmertür nicht 90° öffnet hingegen, könnte vertragskonform sein.
     
  6. #66 Skeptiker, 21.03.2014
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    Ich habe grad drei Jahre auf einer sehr großen Baustelle viel Spaß gehabt und verstehe leider überhaupt nicht, was Du uns sagen willst!
     
  7. Neutal

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    Das ist mir schon bekannt. Auch die VOB ist mir geläufig, dennoch ist jeder Hinweis auf bestehende Mängel der Vorgewerke ein Garant für Kosten die mir keiner erstattet.
    Nahezu alle Dachsanierungen die mir bekannt sind, werden OHNE Planer nur auf Kundenwunsch durchgeführt. Was ich da sehe verdient oftmals nicht mal mehr die Bezeichnung Pfusch. Das sind katastrophen.
    Der Schuß bei überwchten Baustellen geht aber auch nicht immer nach hinten los. Zum einen muß der Planer auch belegen warum Ihm einige Mängel nicht aufgefallen sind, zum anderen habe ich nicht den Auftrag ( streng genommen auch nicht das fachwissen) andere Gewerke zu kontrollieren. Es muß also schon ein sehr offensichtlicher Mangel sein, damit er von einem durchschnittlichen Gesellen auch als solcher erkannt wird. Hinzu kommen Auftraggeber/ Planer, die aus Angst vor Mehrkosten sogar das ignorieren einiger Mängel direkt anordnen.
    @ Motz: Gerade auf Großbaustellen wird gepfusch bis der Arzt kommt
     
  8. #68 Nutzername, 21.03.2014
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    Aber zumindest nicht die eigene Leistung trotz mangelhafter Vorleistung ausgeführt, was schlimmstenfalls den Rückbau der eigenen Leistung zur Folge hätte, damit die Mangelhaftigkeit der Vorleistung beseitigt werden kann. Achja, Rückbau und zweites Mal Ausführung der eigenen Leistung sind dann schlimmstenfalls für lau. Ggfs. noch Schadensersatz durch die Verzögerung.

    Rein formal kommt dann eine Behinderungsanzeige, wenn die eigene Leistung nicht erbracht werden kann, weil die Mängel der Vorleistung erst beseitigt werden müssen.
     
  9. #69 Achim Kaiser, 21.03.2014
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    @the motz

    An größeren BV´s gibts ohne Ausschreibung keine Auftrag ... da gibts *mach mal ein Angebot* (Ende der Anforderungen) ganz einfach nicht.
    Da existiert regelmäßig ein Anforderungsprofil durch eine Leistungsbeschreibung ...
    Da gibts regelmäßig eine Bauleitung, nen Fach-Ing. etc .... und keine Zitronenfalter ...

    Das ist ne ganz andere Nummer als das EFH das heute zwischenzeitlich immer mehr zum Tal der Ahnungslosen verkommt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #70 Skeptiker, 21.03.2014
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    Dann bist Du anteilig in der Haftung, im Zweifel im selben Maße wie der Überwacher, der diesen Mangel nicht entdeckt. Das Argument mit den Gesellen zählt nicht, der Auftragnehmer (meist. mind. Meister) muss den Mangel erkennen und dazu auch seine Leute ausreichend heranziehen. Wenn diese und ihr Meister Probleme an Vorgewerken nicht erkennen, werden diese Probleme zu denen ihrer Firma.

    Es geht nicht um andere Gewerke, sondern um "Vorleistungen", und die muss Du überprüfen können. Objektüberwacher müssen nach heutiger restlage und - sprechung sowieso wahre Supermänner sein, die brauchen sowieso eine Standleitung zu ihrer Haftpflichtversicherung oder sie werden vom Bauherrn als Bremser und Bedenkenträger 'rausgeworfen. Ich bezweifle, dass es dieses Tätigkeitsfeld bei unveränderter Rechtslage so noch lange geben wird. In ein paar Jahren wird's dafür ähnlich wie bei Hebammen vermutlich keine Haftpflichtversicherer mehr geben, die Auswahl ist ja jetzt schon sehr eingeschränkt.
     
  11. #71 Skeptiker, 21.03.2014
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    In der Tat. Allerdings ist der bulgarische Subbi dort oft auch recht ahnungslos beim Verarbeiten der Dichtschlämme oder Schweißbahn. Allerdings schreibt der GF des Hauptauftragnehmers währenddessen bereits auf dem Smartphone die Behinderungsnaziege und danach die Bedenkanmeldung. Der wüsste auch wie's richtig geht, hat aber leider keine Zeit es seinem Subbi zu erklären und klettert sowieso nicht auf's Dach, in den Sprinklertank ...
     
  12. rodopp

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    @Skeptiker - es muss ja gar nicht ein bulgarischer Subbi sein, wir hatten eine deutsche mittelständische Baufirma aus der Region und die haben nicht einmal die Verklebung von Unipor-Ziegeln vollflächig durchgeführt, obwohl es sowohl die DIN-Normen als auch die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zwingend vorschreiben ... ;-) Überbindemaße nicht eingehalten usw.
    Mit Auflistung weiterer Mängel schon am Roh-Mauerwerk will ich gar nicht fortfahren ;-)
     
  13. #73 Achim Kaiser, 21.03.2014
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    @Nutzername
    Ich schrieb :
    Das da das DU gesagt ...
    Und dein Beispiel stinkt.
    Ein BHKW ist NICHT gewerkeübergreifend, nur weil der Wärmeerzeuger von einer zweiten Firma ausgeführt wird.
    Hier besteht ein UNMITTELBARER Zusammenhang der Leistungen.

    Die Prüfung von Vorleistungen ist auch nicht das Thema sondern PLANUNG und wie immer wird die Zeitschiene dabei vollkommen ausgeblendet. Ab einem gewissen Zeitpunkt gibts im Grunde nichts mehr zu PLANEN sondern nur noch die Suche nach dem geringsten Elend .... und der Zeitpunkt ist im EFH regelmäßig erreicht wenn ein Handwerker angeblich planen soll.

    Bauherr was willste ?
    Schallschutz ? Klasse :) In deinem 11,5er Pustefixwändchen ein 110 er Abflußrohr mit Wickelbandage na gut ok, wenn der Verputzer bizzli dick aufträgt wird die Tapete das ohne Falten schon decken. Eigentlich sollteste ja die Wand raushauen und ne schwere KS Wand plus Vorwand hinmachen damit die gewünschte Schallschutzklasse erreicht werden kann.
    Wie, Bad zu klein wenn da noch 18 cm Vorwand hinkommen soll ? Ach die Wand kannste nicht mehr verschieben weil da gleich ein Fenster .... ja und was machen wir nun ?
    Na, ach weisste, ich melde jetzt erst mal Bedenken an, weil .... den Anspruch kann ich nicht erfüllen. Damit ist ja das Problem immer noch nicht gelöst aber die Richtung der Arschkarte ist schon mal ne andere .....
    Ach, nen engen Finanzplan haste auch noch und kosten solls auch nix .... dafür haste aber Ansprüche für 200 000 Baukosten teurer .... ja und jetzt ? Mei, man hätte ja das bessere Rohr nehmen können, löst zwar das Problem nicht wirklich, machts aber etwas erträglicher als der Klepperbilligwerkstoff ... wir wissen ja ... gut ist was anderes, aber ...

    Wer braucht eigentlich solche Dinge wirklich ?
    Ich nicht .... und bei sowas brauch ich nicht mehr *planen* da gehts nur und ausschließlich um Schadensbegrenzung ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #74 Skeptiker, 21.03.2014
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    Ja, die Welt ist schlecht.

    Die hier erörterte Fragestellung ist aber eine andere, nämlich ob und in welchem Maße es opportun erscheint, auf Mängel angrenzender Gewerke hinzuweisen. Bei Vorgewerken ist die Sache meiner Meinung nach klar, aber auch dazu gibt es hier andere Auffassungen.
     
  15. Neutal

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    Nur noch einmal um Mißverständnisse zu vermeiden. Auf meinen Baustellen muß im Normalfall niemand auf irgend etwas hinweisen. Merkwürdiger Weise kommt es hier so selten mal vor das etwas nicht simmt, das man aus diesem Thema fast raus ist. Allerding bin ich auch mal auf Fremdbaustellen unterwegs, da verschließe ich lieber die Augen und wüßte gar nicht wo ich mit schreiben beginnen sollte.
    Möglicherweise hat das Thema Pfusch auch eine Kleinigkeit mit den Preisen zu tun. Ich habe meine Preise und gelte selten zu den günstigsten, habe aber meistens auch die hochwertigsten Materialien und kann stets mit guten Referenzen aufweisen. Auf viele Neubauobjekte gebe ich oft schon gar keine Angebote mehr ab.
     
  16. #76 the motz, 21.03.2014
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    Es muß ja nicht zwingend Pfusch sein, auf den hingewiesen werden muß...

    Wenn die Vorleistungen nicht passen muß genauso reagiert werden!
     
  17. moser7

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