Carport / Garage / Schuppen ohne Baugenehmigung auf schmalen Grundstück möglich?

Diskutiere Carport / Garage / Schuppen ohne Baugenehmigung auf schmalen Grundstück möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bevor wir unnötig den nachbarlichen Frieden stören, hätte ich gerne mal Euren Rat. Zwischen unserem Grundstück und dem unseres...

  1. #1 Annette1968, 22.03.2014
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    Hallo zusammen,

    bevor wir unnötig den nachbarlichen Frieden stören, hätte ich gerne mal Euren Rat.

    Zwischen unserem Grundstück und dem unseres Nachbarn liegt ein schmales 7 m breites Reststück. Dieses soll irgendwann möglicherweise zur kleinen Anliegerstraße für einige Grundstücke dahinter werden. Bis dies in 1-2 Jahrzehnten soweit ist, hat der bisherige Eigentümer Nutzungsrecht seitens der Stadt.

    Auf diesem Grundstück möchte er jetzt einen möglichst großen Carport, möglichst sogar für ein Wohnmobil bauen. Dafür brauche er nach eigenen Angaben keine Baugenehmigung. Von seiner ursprünglichen Idee (4 Pfosten inkl Dach) hat ihm jetzt jemand wegen der Statik abgeraten so dass er als Rückwand einen Schuppen für Fahrräder etc "als Stütze" setzen möchte.

    Der zukünftige Anblick freut uns natürlich nicht sonderlich. denn da es erstens ja rückbaubar sein muss und zudem weitab des eigenen Gartens stehen wird, wird in die Optik nicht viel Geld investiert werden.

    Wir beiden Anlieger fragen uns nun, welche Größenordnung ein solcher Carport wirklich haben darf. Abstandsflächen können aufgrund der Breite (7 m) natürlich keine eingehalten werden. kann er dort wirklich ein 14 m! langes Monstrum hinstellen, wie es momentan auf der Erde markiert ist? mit max 1 m Abstand zur Grenze?

    Wo muss ich in der Bayerischen Bauordnung nachlesen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

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  2. #2 Kalle88, 22.03.2014
    Kalle88

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    Schaust du in die Garagenverordnung und dann siehst du es. Das es für Wohnmobile ohne Baugenehmigung geht, mag ich irgendwo bezweifeln. Bei uns ins SH st 2,75 mittl. Wandhöhe verpflichtend, da passt kein Wohnmobil unter...
     
  3. #3 ars vivendi, 22.03.2014
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    Kommt darauf an was man unter Wohnmobil versteht,zb ein Concorde oder einen ausgebauten T5?, welcher ja auch als Womo zählen kann.:shades Das macht schon viel in Höhe und Breite aus.
     
  4. H.PF

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    Wenn ich das jetzt richtig interpretiere: 9m an einer Grenze, insgesamt 15m. Da er ja an 2 Seiten an die Grenze geht: 7,5m max...
     
  5. #5 Gast56083, 22.03.2014
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    Laienmeinung:
    Geht er an 2 Seiten an die Grenze? 7m breites Grundstück, könnte er ja 4m breit bauen auf eine Grenze, oder sehe ich das falsch?
    @ Annette: er hat sich offenbar mit dem Thema beschäftigt, wg den 14m. 9+5...
    Bleibt er unter 3m mittlerer Höhe, könnte das für Ihn klappen.

    Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 und Art. 57 BayBo.

    Aber: ich würde schon bei der Stadt nachfragen, was das Nutzungsrecht genau bedeutet.
     
  6. #6 mastehr, 22.03.2014
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    Glaubst Du die Stadt würde Dir erzählen, was sie für Verträge mit Dritten abgeschlossen hat?
     
  7. Julius

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    Wäre Dir denn eine schon jetzige Staßennutzung wirklich lieber als so ein Maxi-Unterstand...?
     
  8. #8 Gast56083, 22.03.2014
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    Gast56083 Gast

    Zu dem Teil des Vertrags, der evtl. Einfluß auf die direkten Anwohner hat (z.b. Nutzungsbeschränkungen), würde ich schätzen ja.
    Wie will man denn sonst raus finden, ob er z.b. gar keine baulichen Massnahmen durchführen darf?
    Ich würde mit der ganz konkreten Anfrage bzgl. dem Vorhaben dahingehen.
     
  9. #9 mastehr, 22.03.2014
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    Wenn er das Carport direkt auf Deine Grenze setzt oder die Abstandsfläche auf Dein Grundstück fallen würde, wirst Du wahrscheinlich Auskunft bekommen. Die Auskunft würde dann aber das Bauamt und nicht die Stadt als Eigentümer geben.

    Wenn Du kein berechtigtes Interesse hast, wirst Du gar nicht offiziell herausfinden, wer der Eigentümer ist. So lange die Abstandsflächen eingehalten werden, hast Du keine berechtigtes Interesse.
     
  10. Julius

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    Wer die Eigentümer der Nachbargrundstücke sind, erfährt man als Eigentümer stets problemlos. Da brauchts gar kein Bauvorhaben etc.
     
  11. #11 OLger MD, 22.03.2014
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    Auskunftsersuchen an:
    http://vermessung.bayern.de/service/kontakt.html
    mit der Bitte um Übermittlung eines Katasterauszuges und Ausdruck aus den Liegenschaftsbuch mit Begründung "direkter Nachbar" und "Bauvorhaben / Bauantrag" (gegen Gebühr) und schon hat man die amtlichen Unterlagen.
    Im Notfall geht das über einen Vermesser noch viel schneller, weil diese oft einen Zugang zu den elektronischen Karten haben und diese online abrufen können.
     
  12. #12 trekkie, 22.03.2014
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    Wenns wirklich nur ein temporärer Carport werden soll:

    Die 9m und 6m Grenzbebauungen beziehen sich auf Eckgrundstücke,
    Eckgrundstück haben wir hier nicht, also würde ich interpretieren,
    ein Carport von 9m Tiefe wäre realisierbar, mit nicht mehr als 50m2 BGF,
    damit komt man rein rechmnerisch bereits an die genehmigungsfreien Aussenmaße.

    Die 9m+6m zu addieren und zu halbieren ist denke nicht im Sinne des Gesetzes,
    im Schlechtfall, wäre da ja dann bei 3-Ecken nur eine 5x5 Garage zulässig.

    Einfach mal beim Amt hinterfragen, mit dem Hintergrund der geplanten Zufahrtsstraße,
    da gibt es sicher den einen oder anderen legalen Hinweis.
     
  13. #13 Annette1968, 22.03.2014
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    Also, der Eigentümer ist definitiv die Stadt. Er als Alteigentümer hat "nur" das Nutzungsrecht für ehemals 20 (?) Jahre. Bei den Jahren mag ich mich gerade nicht festlegen, aber die Eigentumsverhältnisse waren bisher kein Geheimnis. Und der Plan, dort ein Carport hinzusetzen, bestand wohl schon im Rahmen des Grundstücksverkauf. Ich unterstelle jetzt der Einfachheit halber mal, dass die damalige Aussage, er dürfe dort ein Carport hinsetzen, es müsse halt nur später rückgebaut werden, zunächst stimmt.

    Wohnmobil ist wohl auch vom Tisch, insofern wird eine normale Höhe reichen.


    Nur besteht halt ein Unterschied zwischen einem netten Carport, dass sich jemand direkt neben sein EFH stellt, und einem möglichst günstigen Marke Eigenbau, dessen Optik definitiv keine Rolle spielt, bzw. wohl so wird, dass er es am Ende seines jetzt 40 m tiefen Gartens nicht haben will, sondern lieber dafür noch hinterm Garten die Straßenseite wechselt.

    Wie sieht das denn aus: auch wenn ein normales Carport ohne Baugenehmigung gebaut werden darf, gilt das auch noch, wenn eine Wand geschlossen ist, bzw. gleich aus einem Schuppen besteht?
    Und gibt es auch bei einem Carport keinerlei "Baufenster" oder dergleichen? Sprich man könnte diesen Streifen, wenn ich Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 und Art. 57 BayBo. richtig verstehe, z.B. mit einem 5,5x 9 m großen Carport bebauen (wahlweise mittig oder an eine der beiden Grenzen) und im Anschluss auch noch eine knapp 5x 5 m große Hütte, sofern man eine mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überschreitet?

    Und bestenfalls, wovon ich nicht ausgehe auch noch ein Satteldach draufsetzen, sofern die 70° nicht überschritten werden.

    Gibt es eine maximal überbaubare Fläche?
     
  14. #14 trekkie, 22.03.2014
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    50m2
     
  15. #15 mastehr, 22.03.2014
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    In Bayern vielleicht. Mir wurde hier in Niedersachsen die Information verwehrt, allerdings ein Blick auf die Baugenehmigung des Carports erlaubt.
     
  16. #16 ManfredH, 22.03.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nein - die frühere Begrenzung auf max. 50 m² gibt es in der aktuellen BayBO nicht mehr. Massgebend für die Zulässigkeit der Grenzbebauungs sind alleine Wandhöhe und Wandlänge.
     
  17. #17 ManfredH, 22.03.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Und was macht man in Niedersachsen, wenn man sein Grundstück bebauen will - braucht man dann keinen Amtlichen Lageplan mit Katasterauszug?
     
  18. #18 Annette1968, 22.03.2014
    Annette1968

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    Ja, ich weiß :D

    Ich habe auch ein entscheidendes Wort vergessen: prozentual :D

    Denn ein 50 m2 Carport bedeckt ja eine nicht unerhebliche Fläche des gesamten "Grundstücks"
     
  19. KlausK

    KlausK Gast

    Braucht man und bekommt man problemlos. Selber 2x durchgeführt.
     
  20. #20 mastehr, 23.03.2014
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    Meine Baugenehmigung wurde seltsamerweise ohne Katasterauszug genehmigt.
     
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