KFW 70 erreichen ohne Unterbodenplattendämmung

Diskutiere KFW 70 erreichen ohne Unterbodenplattendämmung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hi Bauexperten, nachdem ich von meinem Anwalt erfahren habe,das ein selbständiges Beweisverfahren,auch sehr lange dauert, laut Anwalt kann es...

  1. #1 Bitumen Mine, 25.03.2014
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    Hi Bauexperten,

    nachdem ich von meinem Anwalt erfahren habe,das ein selbständiges Beweisverfahren,auch sehr lange dauert,
    laut Anwalt kann es schon mal ein Jahr dauern,bis der vom Gericht bestellter Gutachter sich zur Baustelle bemuht.

    Also Mängel aufnehmen,alles ausarbeiten usw.....
    Das Problem ist hier,das wir in dieser Zeit nicht am Haus weiterbauen können.

    Solange das also der Fall ist,wollte ich zu einem Punkt noch wissen,um Ruhig schlafen zu können.

    Wir bauen ein KFW 70 Haus,haben eine Gasbrennwerttherme,Flüssiggastank im Garten ohne Solaranlage.

    Nun steht in den statischen Berechnungen das bei Energiesparhäuser eine Unterbodenplattendämmung gemacht werden muss.
    Wir haben ja ein Energiesparhaus.Die Unterbodenplattendämmung soll aus Styrodur 5000cs gemacht werden.(laut Statiker)

    Nun zum Problem:

    Das wurde bei uns nicht gemacht.Kann man nach EnEV den KFW 70 Standard erreichen,ohne Unterbodenplattendämmung.
    So wie es oben beschrieben ist.Gasbrennwert Therme mit Flüssiggas.

    Wie auch oben geschrieben hat mich die dauer für ein selbständiges Beweisverfahren etwas geschockt.

    Ein Privater Gutachter war auch schon da.Leider hat er dazu nichts in seinem Gutachten geschrieben.
     
  2. #2 DerBjoern, 25.03.2014
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    Also bei uns haben wir KFW70 auch ohne Unterbodenplattendämmung hinbekommen. Gasbrennwert ohne Solar und einer KWL mit WRG.
    Also generell geht es auch ohne. Kommt halt drauf an was bei dir explizit geplant wurde. Steht denn in deiner Planung/Vertrag drin das Unterbodenplattendämmung gemacht werden muss und es wurde einfach nicht gemacht?
     
  3. R.B.

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    und wieso wird nicht derjenige gefragt der die Berechnungen gemacht hat? Der hat die Daten in seinem Rechner und kann Dir mit ein bisschen Spielen sofort sagen, welche Maßnahmen wie geändert werden müssen, oder welche Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden müssen, dass es trotzdem für KfW70 reicht.
    Die EnEV Berechnungen müssen ja sowieso überarbeitet werden, denn wenn jetzt schon Dämmung vergessen wurde, wird´s später mit dem Nachweis richtig heftig. Deswegen rechtzeitig eingreifen. Vielleicht kann man auf der Bodenplatte noch dämmen, oder an anderer Stelle die Dämmung verstärken, oder was weiß ich. Das muss derjenige beantworten der hier plant.
     
  4. #4 Bitumen Mine, 25.03.2014
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    Weil der Statiker ja auf den Anwalt der Gegenseite hört und der hat nun mal gesagt,er soll meine Fragen ignorieren.
    Wir befinden uns im Rechtstreit und müssen ja nun das selbständige Beweisverfahren einleiten.
    Leider dauert das laut meinem Anwalt bist zu einem Jahr,bis der Gutachter mit allem fertig ist.Ich muss aber langsam schauen weiterzubauen.

    Und deshalb kann ich nur das hier Schreiben was in den Statischen Berechnungen steht.
    Dort steht das bei Energiesparhäuser eine Unterbodenplattendämmung gemacht werden soll.
    Bei mir kommt eine Dämmung auch auf die Bodenplatte.Gehört also zum Fussbodenaufbau.
     
  5. #5 DerBjoern, 25.03.2014
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    Steht das da nur so allgemein oder auf dein konkretes Projekt bezogen?
     
  6. #6 Alfons Fischer, 25.03.2014
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    es gibt für kfw-geförderte Effizienzhäuser keine fixe Anforderung, dass es eine Dämmung unter der BoPla geben muss.
    Aber wenn eine bereits geplante Dämmung entfallen ist, muss diese nun entfallene Dämmung irgendwie kompensiert werden.
    Und darin sehe ich ein unter Umständen empfindliches Problem.
    Eine Beurteilung geht nicht, ohne zu rechnen.

    Wobei ich es schon für ein (vorsichtig ausgedrückt) ambitioniertes Ziel halte, den Standard eines Effizienzhauses 70 nur mit Gasheizung erreichen zu wollen. Ich will nicht behaupten, dass das nicht geht. Aber sicher nicht so einfach.

    Ich persönlich würde prüfen lassen, ob man nicht den Unternehmer schriftlich per Einschreiben auffordern kann, den entsprechenden Nachweis auf die tatsächliche Ausführung anzupassen. Und gleich mit Ersatzvornahme drohen kann, wenn die entsprechenden Nachweise (welche ja auch für die Finanzierung relevant sind) nicht erbracht werden.
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nur so am Rande:
    Was ist ein "Energiesparhaus".
    Vielleicht so etwas wie ein Wohlfühlhaus?

    Oder was soll
    konkret bedeuten?
     
  8. Taipan

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  9. R.B.

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    Ich nehme mal an, Du hast alles Berechnungen. Ansonsten müssten die ja dem Bauantrag beiliegen und auf dem Bauamt verfügbar sein. Also könnte man das durch einen externen SV prüfen lassen.

    Dann solltest Du mal mitteilen mit wem Du welches Vertragsverhältnis hast. Sprich, GU, GÜ, oder was auch immer, und mit wem Du Dich im Rechtsstreit befindest. Unter Umständen darfst Du gar nicht weiterbauen.

    Wenn das so dort steht, dann ist das schlichtweg Quark. Entweder es braucht eine Dämmung unter der Bopla, dann ist genau festgelegt was notwendig ist, oder es braucht diese Dämmung nicht. Formulierungen wie "Gemacht werden soll" und "Energiesparhäuser" sind nichts wert.

    Wie Alfons schon geschrieben hat, ist es gar nicht so einfach, bei einer Beheizung mit einer Gastherme die KfW70 Anforderungen zu erreichen. Wer weiß, welche Register da bereits gezogen wurden, damit es auf dem Papier ausreicht. Entfällt die Dämmung der Bopla, dann verschlechtert sich ja ein wesentliches Bauteil der Hülle. Ob man das kompensieren kann, das steht in den Sternen.

    Ich würde zuerst einmal prüfen lassen, ob Du überhaupt weiterbauen darfst. Das sollte Dein Anwalt beantworten können. Dann alle Unterlagen schnappen und prüfen lassen, denn hier muss sicherlich die Planung geändert werden. Sonst läufst Du Gefahr, dass die KfW Förderung beim Teufel ist. Das hat dann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Deine Finanzierung, und wenn Du Pech hast, dann steht auch noch Ärger mit der Bank in´s Haus.

    Deswegen sollte jeder Schritt gut überlegt sein. Mich wundert ehrlich gesagt, dass Dich Dein Anwalt nicht auf solche Dinge hingewiesen hat. Für einen Fachanwalt der täglich mit Baurecht zu tun hat, ist das doch Standard.
     
  10. #10 Bitumen Mine, 26.03.2014
    Bitumen Mine

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    Ich werde mal später das Schreiben von den statischen Berechnung hochladen.
    Ich habe 24 cm Ytong Wände.Da kommt noch 12 cm WDVS drauf.
    Dann noch Flüssiggas und eine Gasbrennwert Therme.
    Eine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
    Laut Anwalt soll ich das Obergeschoss fertig bauen.Damit wir einziehen können.Unten darf zwecks Beweissicherung nichts gemacht werden.
    Die Bank will ab September auch noch das die Tilgung beginnt.
    Also war die Idee vom Anwalt richtig.
    Doppelte Belastung geht nicht.
     
  11. R.B.

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    und wie soll fertig gebaut werden wenn noch nicht einmal feststeht, wie die einzelnen Bauteile aussehen müssen? Wird jetzt nach den alten Plänen gearbeitet, dann ist sehr wahrscheinlich, dass Du das Thema KfW vergessen kannst. Da wird sich die Bank freuen, denn wenn die KfW Förderung ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung war, steht auch gleich noch die Finanzierung auf der Kippe.
    Alternativ muss später mit viel Aufwand nachgearbeitet werden.
    Dass das Haus dann nicht so gebaut wird wie im Bauantrag vorgesehen ist dabei fast schon das geringere Übel.

    Wenn Dein Anwalt der Meinung ist, dass Du weiterbauen darfst, dann wäre der nächste Schritt umgehend die Berechnungen zur EnEV prüfen lassen. Das Ergebnis wird wahrscheinlich sein, dass die KfW Anforderungen nicht mehr eingehalten werden. Dann muss man Alternativen austüfteln, was angesichts Gastherme für sich schon schwierig werden dürfte. Erst wenn klar ist was geändert werden muss, dann kannst Du weiterbauen.

    Die Prüfung der Berechnungen sollte nicht ein Forum machen, sondern jemand vor Ort der Dir dann auch gleich die notwendigen Unterlagen aufbereitet.

    Denke daran, DU als Bauherr bist für die Einhaltung aller Anforderungen verantwortlich. Wenn´s Ärger gibt dann wird sich das Bauamt nicht mit irgendwelchen Firmen oder Deinem Anwalt auseinandersetzen, sondern ausschließlich mit DIR !
     
  12. #12 Bitumen Mine, 28.03.2014
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    Also ich werde nicht ganz schlau aus dem Bodenaufbau.

    Das ist in den Werksplänen angegeben.

    Bodenaufbau EG 17,5 cm:

    Bodenaufbau 1.0 cm
    Zementestrich 6.5 cm
    Verlegeplatten 2.0 cm
    PS Hartschaumplatten WLG 0,35 8,0 cm
    Dampfbremse
    Betondecke d=16 cm gem. Tragwerksplaner

    PsHartschaumplatten WLG 0.35 8 cm
    Kommen die unter die Bodenplatte oder oben auf die Bodenplatte.

    Wenn die unter der Bodenplatte hin gehören,habe ich ein Problem.
    Ich habe es seitlich aufgegraben.
    Unter Bodenplatte zu sehen istnatürlich Schotter,dann eine PE Folie.Dann kommt die 16 cm Bodenplatte und darauf ist momentan die V60 S4 Bitumenschweisbahn.

    Ich befürchte,jetzt kommt die Antwort,Ps Hartschaumplatten gehören unter der Bodenplatte.
     
  13. #13 Skeptiker, 28.03.2014
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    Für mich ist eine Decke nicht identisch mit einer Bodenplatte. So wie zitiert erwarte ich die Dämmung jedenfalls oben auf dem Betonbauteil.

    Aber mit Verlaub: Sollte man diese Frage nicht vor dem Weg zum Anwalt klären? Oder sollte der Anwalt nicht zumindest die sachkundige Klärung dieser Frage vor alles weitere stellen?

    mobil gesendet
     
  14. #14 Bitumen Mine, 28.03.2014
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    Hier der Auszug aus der statischen berechnung vom Statiker.

    Ist das nur eine Empfehlung oder Pflicht.
     

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  15. #15 Bitumen Mine, 28.03.2014
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    Bei den Energiesparhäuser wird eine Unterbodenplattendämmung Styrodur 5000cs mit der zulässigen Dauerdruckspannung von 250 KN/m2 (nach Zulassung)eingebaut.
    Wenn es oben schwer zu lesen ist.Das muss doch im KFW Antrag drin stehen wie der Wert erreicht wird.
    Die Bank hat ja Ihr Ok gegeben.
     
  16. #16 Thomas Traut, 28.03.2014
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    Das ist anscheinend eine mehr oder weniger globale Vorbemerkung in der Statik. Ich wüsste nicht, dass 1. eine Vorbemerkung in der Statik einen Einfluss auf das geschuldete Soll der wärmeübertragenden Hüllte hätte und 2. der Begriff "Energiesparhaus" ein bestimmtes Dämmniveau fordert.

    Was steht denn im EnEV-Nachweis zur Bodenplatte?
     
  17. #17 F Gleiwitz, 29.03.2014
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    Eventuell sollte man erstmal die Begrifflichkeiten klären:

    Es gibt die statischen Berechnungen, von denen du einen Screenshot gezeigt hast. Das ist jedoch nicht der Nachweis nach Energieeinsparverordnung. Dies sollte ein gesondertes Dokument sein. In diesem sollten unter anderem die Anforderungen an die Bauteile definiert sein.

    Die Statik hilft dir da nicht weiter, die erforderliche Dämmungen für ein KfW 70 Niveau können von den Angaben abweichen. Sind Statiker und Nachweisersteller gemäß EnEv diesselbe Person?
     
  18. #18 Bitumen Mine, 31.03.2014
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    Ohje und jetzt

    Hi ich habe nun die bei der Bank nötigen Unterlagen hochgeladen.
    Und nun ist es so gekommen wie erwartet.
    Da ist es angekreuzt.solarthermische Anlage für Warmwasserbereitung.

    Und jetzt.Wer ist nun der wo Ärger bekommt.
    Ich habe ein Werksvertrag wo ausgemacht wurde,das ich ein KFW 70 Haus bekomme.Der Generalübernehmer hat doch nun die Planung so zu machen,
    das der Standard erfüllt wird.

    Und wenn der Sachverständiger Dipl.Ing .... in seinen Berechnungen eine Solaranlage vorschreibt,ich aber keine im Vertrag habe,es dadurch aber nun zu dem Problem kommt,
    das ich den Standard nicht erreiche.

    Planungsfehler.Kann ich Ihn nun auch deshalb dran bekommen.
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Stelle das noch einmal OHNE Namen ein. Ich habe Deine Anhänge entfernt.
     
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