Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; @struppi: Danke, dass Du uns weiter informierst. Ich finde es sehr interessant, wie diese Geschichte weitergeht. Leider stellen hier viele Leute...

  1. #421 Corinna72, 01.04.2014
    Corinna72

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    @struppi:
    Danke, dass Du uns weiter informierst. Ich finde es sehr interessant, wie diese Geschichte weitergeht.
    Leider stellen hier viele Leute Anfragen zu Problemen ein, und informieren dann nicht, wie es weiterging, dabei wäre das doch so interessant!

    Dein Anwalt wird schon wissen, wie er mit der Erpressung Deiner Mieter umgeht.

    Ich kann Dir nur schreiben, was ICH tun würde. Das ist zugegebenermaßen recht hemdsärmelig und bestimmt nicht das, was ein Anwalt empfehlen würde, also demnach nicht als Empfehlung verstehen, sondern nur als persönliche Meinungsäußerung meinerseits. Allerdings hat es bei mir in einem vergleichbaren Fall schon einmal perfekt funktioniert.
    Ich persönlich würde den Mietern per Einschreiben mitteilen, dass sie ja offensichtlich das Mietverhältnis als beendet ansehen, weil sie schon lange ausgezogen sind und schon lange keinerlei Mietzahlung mehr leisten. Außerdem haben sie ja selber schon fristlos gekündigt.
    Dann würde ich einen Termin zur Übergabe festsetzen mit der Aufforderung binnen 10 Tagen einen Ersatztermin zu benennen, wenn ihnen der Termin nicht passt.
    Wenn sie sich nicht melden und nicht zum Termin erscheinen würde ich die Wohnung betreten und zusammen mit einem Zeugen den Zustand genau dokumentieren, alle Schäden genau festhalten, auch mit Fotos.
    Das so erstellte Protokoll würde ich Ihnen per Einschreiben zusammen mit der Nebenkostenabrechnung (die muss man sowieso erstellen) per Einschreiben schicken, zusammen mit der Aufforderung, die Schäden zu beheben und Terminsetzung, ab wann ich selber zur Tat schreiten werde.
    Wahrscheinlich werden sie nicht machen.
    Dann würde ich selber alles reparieren, bzw. reparieren lassen. Die Rechnungen und auch eine Abrechnung über Material und meine Arbeitszeit bekämen sie dann wieder per Einschreiben zusammen mit der Forderung über die einbehaltene Miete und eine Rechnung über die Monate, in denen Sie gar nichts mehr bezahlt haben. Die Summe ist sicher höher, als das Kautionssparbuch.
    Schon gut möglich, dass man ab diesem Punkt nichts mehr von ihnen hört.
    Falls doch noch etwas kommt, würde ich als Kompromissvorschlag das nicht verhandelbare Angebot unterbreiten, das Kautionssparbuch zu behalten, dabei auf weitere Forderungen zu verzichten, wenn sie auch auf alle Forderungen verzichten.
    Falls die dann immer noch nachtarokken, wäre ich ab diesem Punkt völlig taub, würde kein Schreiben mehr beantworten, etc.. Einzig bei einem gerichtlichem Mahnbescheid würde ich aufpassen, diesen würde ich natürlich abweisen.
    Danach müssten sie klagen. Ich glaube aber nicht, dass sie das wirklich tun würden.
     
  2. struppi

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    ja ja ich reg mich gar nicht auf, es ist halt nur lächerlich dass sowas von einem Anwalt kommt ....
     
  3. struppi

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    hm ja das ist ja eigentlich schon rum ums eck, ich will meine Schlüssel und dann sollen die zum Teufel fahren.....
     
  4. #424 andi5783, 01.04.2014
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    Ich hab den Verdacht, dass das mit Sicherheit noch weiter geht. Irgendwann will ja deren Anwalt auch Geld verdienen und so wie das wirkt, werden die darauf pochen, dass du das übernehmen sollst. Was hat denn dein Anwalt dazu gesagt bzgl. Schlüssel gegen Sparbuch?
     
  5. struppi

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    Mein Anwalt sagte das ist lächerlich und kommt einer Erpressung gleich ...
    Ich habe 6 Monate nach Übergabe Zeit das Sparbuch zurückzugeben ...

    Wenn die die Schlüssel nicht rausrücken klage ich eben, das ist mi jetzt langsam echt egal ...
     
  6. #426 andi5783, 01.04.2014
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    Ok, er wird ja dann entsprechend geantwortet haben. Dann warten wir mal ab was zurück kommt.
     
  7. #427 Annette1968, 01.04.2014
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    Neuer Schließzylinder= Summe Kosten, Zeit, Nerven??

    weiterer Rechtsstreit = Summe Kosten, Zeit, Nerven??


    überleg es dir gut......
     
  8. struppi

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    ja ich weiß aber mir langts echt langsam ....
     
  9. #429 Corinna72, 01.04.2014
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    Du musst doch nicht klagen. Du hast doch nach das Geld (Kaution).
    Die müssen klagen, wenn sie es zurück wollen.
    In die Wohnung kommst Du auch ohne Klage wieder rein...
     
  10. struppi

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    ja schon....
    ich will eigentlich auch nicht klagen ...
     
  11. #431 andi5783, 01.04.2014
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    das klingt so als würde ein aber kommen...
     
  12. struppi

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    aber ich bins echt leid was ich mir alles bieten lassen muss.
     
  13. #433 Corinna72, 01.04.2014
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    und was hältst Du von meinem hemdsärmeligen Tip?
    Hat bei mir schon mal bestens funktioniert.
     
  14. #434 Annette1968, 01.04.2014
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    Bring es endlich zu Ende - das kostet doch nur unnötige Lebensenergie!

    Draußen fängt es an zu grünen und blühen. Geh raus, es beginnt neues Leben! Halt doch nicht an dem alten fest!
     
  15. struppi

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    genau deswegen will ich auch nicht klagen, klar wenn die ihre Kaution wieder haben wollen sollen nur die klagen....
    ich will nur meine Schlüssel.
    Als kleines Bonbon für meine ExMieter habe ich mir schon was aufgehoben.
     
  16. #436 Annette1968, 01.04.2014
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    Viel zu aufwändig! Neues Schloss rein, Abrechnung erstellen inkl zurückbehaltener Miete und Zylindertausch = größer als Kaution, Rücksprache mit dem Anwalt. Schreiben aufsetzen, Kaution wird damit verrechnet. (falls keine größeren Schäden in der Wohnung)

    Sparbuch einbehalten, zurücklehnen, Frühling genießen und auf die Klage warten....
     
  17. #437 Annette1968, 01.04.2014
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    Lass es los! Das hat negative Auswirkungen auf dein Karma. :D
     
  18. #438 Corinna72, 01.04.2014
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  19. #439 Corinna72, 01.04.2014
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    Leider aber nicht rechtssicher!
    Schäden darf man nämlich nur dann auf Kosten der Mieter beheben lassen, wenn man diese zuvor erfloglos abgemahnt hat. Macht man dies einfach so ohne Abmahnung, dann bleibt man zu 100% auf seinen Kosten sitzen. Habe ich so auch schon einmal erlebt.

    Das gleiche mit der Nebenkostenabrechnung! Vergisst Du sie zu erstellen, verfallen Deine Ansprüche zum Ende des Folgejahres. Wenn Fehler zu Deinen Ungunsten drin sind, darfst Du sie dann auch nicht mehr korrigieren. Sind aber Fehler zu Ungunsten des Mieters drin, müssen diese auf unbegrenzte Zeit noch korrigiert werden. Das Dt. Mietrecht ist himmelschreiend ungerecht und vermieterfeindlich!
     
  20. #440 andi5783, 01.04.2014
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    Bis dann die nächste Retourkutsche kommt :mauer
     
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