Verschiedene Ausführungsangebote für Anschluss von Regen- und Abwasseranschluss.

Diskutiere Verschiedene Ausführungsangebote für Anschluss von Regen- und Abwasseranschluss. im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei unseren EFH müssen wir demnächst unser Abwasser- und Regenwasser auf die bereits auf unseren Grundstück vorhandenen Anschlüsse...

  1. Posent

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    Hallo,

    bei unseren EFH müssen wir demnächst unser Abwasser- und Regenwasser auf die bereits auf unseren Grundstück vorhandenen Anschlüsse anschließen lassen. Wir haben uns verschiedene Angebote eingeholt und mit zwei Tiefbau Unternehmen vor Ort alles besprochen. Laut Gemeinde müssen wir mindestens einen Revisionsschacht für Abwasser 1000mm setzen und eine Dichtigkeitsprüfung durchführen. Leider kann ich als Laie die verschiedenen Durchführungsangebote nicht beurteilen und würde mich daher um einen Tipp bzw. euren Rat sehr freuen.

    1. Angebot
    Die im Haus DN 100 verlegten Abwasseranschlüsse verbreitern auf DN 125 und an 2 Revisonsschächte anschließen. Die Beton Revisionsschächte sollen höher wertig sein, da diese komplett Dicht sind (Gummidichtung usw.). Das Gefälle von Abwasser soll 0,5 - 0,7% und Regenwasser 1% betragen.

    Anmerkung: Das Tiefbauunternehmen hat die Verbreiterung auf DN 125 empfohlen, damit die Verstopfungsgefahr verringert wird.

    2. Angebot
    Die Im Haus DN 100 verlegten Abwasseranschlüsse werden weiter auf DN 100 verlegt und an 1 Revisionsschacht (Duplex). Die Revisionsschächte sollte preiswert sein, da diese nicht Dicht sind. Damit die Dichtigkeit gewährleistet ist, wird eine Revisionsklappe eingebaut. Das Gefälle von Abwasser und Regenwasser beträgt 1%. Zusätzlich soll bei dem Abwasseranschluss eine Inspektionsöffnung gesetzt werden.
     
  2. #2 meisterLars, 25.04.2014
    meisterLars

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    Variante 2. Machen wir auch immer so. :bef1003:
     
  3. Posent

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    Danke meisterLars :-)

    Ich hatte zu Angebot 1 ursprünglich tendiert. Der Gedanke von "besseren/hochwertigen" Revisionsschächten die keine Revisionsklappe benötigen gefiel mir als Laie gut. Ist denn die Empfehlung von Angebot 1 die Rohre auf DN 125 nachträglich zu erweitern zu empfehlen ? Die unterschiedlichen Gefälle von 0,5% vs. 1% bei Abwasser bei den verschiedenen Angeboten sind beide ok ?
     
  4. #4 Achim Kaiser, 25.04.2014
    Achim Kaiser

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    Nein. *Grundlose* Nennweitenvergrößerungen sind nicht zu empfehlen.

    Grundsätzlich halte ich ein *rumgegurke* am Mindestgefälle für ziemlichen Blödsinn.
    In kleinen Anlagen, mit relativ kurzen Strecken liegt das *ideale Gefälle* bei etwa 2 - 2,5%.
    Die obere Grenze ist fix bei 5% die sollten nicht überschritten werden.
    Die untere Grenze ist etwas variabler und liegt bei 1 : DN.
    Heisst ein Rohr DN 125 kann mit weniger Gefälle verlegt werden als ein Rohr DN 100, wobei die verminderte Transportleistung entsprechend zu berücksichtigen ist.

    Solange es die Verhältnisse vor Ort hergeben sollte man bei DN 100 1,5 bis 2% Gefälle anstreben und sich nur bei Zwängen auf das Mindestgefälle festlegen, denn man sollte nie vergessen bei solchen Aktionen ist schnell mal ein halber cm/m Gefälle irgendwo verschlampert ... Bau ist kein Reinstraumgeschäft.
    Deswegen werd ichs nie verstehen warum immer alle meinen am untersten Ende der Fahnenstange (das ist übrigends genau da wo alle hinschiffen ... ergo ist man da sehr schnell angepi**t) ihr Heil suchen blos um vielleicht 10 oder 20 cm Aushub auf die an einem Grundstück auftretenen Längen einzusparen ...

    Schächte sind dann nochmal ein anderes Thema ... ich verwende ausschließlich Schächte aus Kunststoff, garantiert 100% dicht ab Werk, mit der Möglichkeit Rückstausicherungen oder ne Pumpe ggf. nachrüsten zu können, wenn Rückstausicherung ein Thema ist.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Manfred Abt, 25.04.2014
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    Ich versteh nur Bahnhof. Klar müssen die Schächte dicht sein. Und wie macht man aus einem nicht dichten Schacht mit einer Revisionsklappe einen dichten Schacht? Revisionsklappe, Inspektionsöffnung, ... ???
     
  6. #6 Manfred Abt, 25.04.2014
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    Hast du da ne Quelle? Kenn ich so bisher nicht aber Grundstücksentwässerung ist ja auch nicht mein Ding.
     
  7. Posent

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    Mir hat das Tiefbau Unternehmen gesagt, dass wenn man eine Rückhalteklappe (das ist wohl der exakte Begriff) einbaut, müssten die Schächte nicht Dicht sein. Die nicht dichten Schächte sind 50% billiger (weniger Dick, keine Dichtung usw.). Anscheinend verbaut meisterLars (siehe zweiten Beitrag) auch immer.

    Ob das eine einwandfreie und empfehlenswerte Lösung ist, davon hab ich leider keine Ahnung.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 25.04.2014
    Achim Kaiser

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    Servus Manfred,

    sicher kann ich dir sagen auf was sich meine Aussage stützt.
    Kommentar zur DIN 1986, Ausgabe 1978 ...

    7.1.1.1 Liegende Leitungen sind zwischen Reinigungsöffnungen in gleichmäßigem Gefälle zu verlegen, das nicht größer als 1 : 20 sein soll.

    7.1.1.2 Für größere Höhenunterschiede sind gegebenenfalls Abstürze mit Reinigungsmöglichkeit anzuordnen.

    In der neuen 1988-100 / DIN EN 12046-4 Ausgabe 2008 habens die Jungs entweder gut verschoben oder weggelassen.
    Nachdem sich aber die grundsätzliche Systematik nicht geändert hat gilt für mich die alte Festlegung immer noch.
    Ich hab aber grad keine Zeit in der neuen Normkommentierung 450 Seiten durchzublätten ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Achim Kaiser, 25.04.2014
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    Wenn *nicht dichte* Schächte eingesetzt werden, muss die Schachtverrohrung *dicht* sein.
    Hier gibts dann kein offenes Gerinne sondern eine durchgehende Verrohrung mit Reinigungsöffnungen.

    Grundsätzlich hat die Abführung der Abwässer dicht zu sein ....

    Der Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze sollte als dichter Schacht mit offenem Gerinne (oder gleichwertige Konstruktion)
    und belüfteter Abdeckung ausgeführt werden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 Manfred Abt, 25.04.2014
    Manfred Abt

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    Hallo Achim,
    brauchst nicht blättern. Nachfrage war aus reinem Interesse, weil mich zuletzt ein ex-Forumskollege gefragt hatte, ob ich eine Normenangabe zum Maximalgefälle wüsste. In froher Hoffnung hab ich dann mal in die Normen reingeschaut und zu meiner Überraschung nix gefunden. Allerhöchstens indirekt über die maximale Fließgeschwindigkeit von 2,5 m/s, für welche Abflussmenge auch immer.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 25.04.2014
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    Manfred,

    für mich ist die *alte* Regelung insofern schlüssig, da sie direkten Bezug zu Abstürzen und Schächten damit herstellt ausserhalb des Gebäudes und gleichzeitig auch bei waagrecht verzogenen Sammelleitungen ne Grenze definierte.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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