Entwässerung Hanglage

Diskutiere Entwässerung Hanglage im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forenmitglieder, wir bauen schlüsselfertig in Hanglage. Das Haus liegt - aufgrund Vorgaben der Baugenehmigungsbehörde 60cm...

  1. #1 tommyro, 27.04.2014
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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    wir bauen schlüsselfertig in Hanglage. Das Haus liegt - aufgrund Vorgaben der Baugenehmigungsbehörde 60cm unterhalb der Straßenniveaus, "hinter" der Straße ist ein Hang und das Grundstück selbst fällt auch über 3,5m ab.

    Laut Baufirma und Bautechniker ist eine Rückstauklappe nicht erforderlich, weil

    1) der Keller über eine Kleinhebeanlage entwässert wird
    2) das EG zwar leicht unterhalb der Rückstauebene liegt, der im Zuge der Baumaßnahmen zu schaffende Revisionsschacht jedoch unterhalb der Rückstauebene und dem EG liegt, sodass bei einem Rückstau im Kanal das Wasser aus dem Deckel des Revisionsschachts läuft (und um das Haus abgeleitet werden soll).
    Zudem ist der Kanal abschüssig.

    Entwässerung.jpg

    Ich habe mich mit dem Entwässerungshandbuch von Herrn Abt beschäftigt. "Meine" Konstellation ist dort indirekt mitbehandelt, aber nirgendwo explizit aufgeführt.

    Ich würde gerne auf eine Kosten- und Wartungsintensive Rückstauklappe verzichten und erachte die Erklärung meines Bautechnikers nachvollziehbar. Zur Sicherheit würde ich dennoch gerne Eure Expertenmeinung hören, ob bei ggf. Konstellation auf eine Rückstauklappe guten Gewissens verzichtet werden kann.

    Vielen Dank,
    Tommyro
     
  2. #2 firefox_i, 28.04.2014
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    Hallo Tommyro,
    ich habe auch in Hanglage gebaut und habe eine Rückstauklappe drin.
    Die paar Euro ist mir die Sicherheit wert.

    Was ich an dem Entwässerungsplan (allerdings als Laie) kritisch sehe:

    a) Höhe Rückstauschleife
    Die Rückstauschleife geht nur minimal über die OK des Schachtes im Garten.
    Schonmal gesehen wie es sprudelt wenn bei Starkregen die Schächte überlaufen ?
    Ich hätte da massive Bedenken, dass es Dir in die Druckleitung deiner Hebeanlage drückt.

    b) Duschwanne
    Hier gilt ähnliches wie bei a).

    c) Ableitung des Schmutzwassers über den Garten.
    Also die "Notableitung" über den Garten....hmmmm.
    Das Abwasser enthält Fäkalien und ich bin einer der sowas ungern im Garten wiederfinden möchte.

    d) Versicherung
    Ich weiß nicht ob die Versicherung da irgendwas übernehmen würde, wenn mal was passiert.


    Sorry wenn ich da etwas gegen deinen Techniker schreibe.

    Gruß
    S.
     
  3. Julius

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    Es kommt dabei nicht auf die Lage des Fußbodens an, sondern der unterste Entwässerungsgegenstand (z.B. Oberkante WC-Schüssel oder eine - ggf. bodengleiche - Dusche) ist entscheidend.

    Ähm!
    Dir ist schon klar, daß sich dort dann nicht nur Dein Abwasser samt "Fracht" in Deinen Garten (und ggf. anschließende Grundstücke!) ergießt, sondern auch das aller Oberlieger an jenem Kanalstrang...?

    Selbst wenn so etwas zulässig sein sollte (was ich nicht weiß), sollte man das NIEMALSNICHT machen!!
    Und das nicht nur, weil Du ggf. für die Reinigung der Nachbargrundstücke aufkommen darfst (aber mit Schadenersatzrecht kennst Du Dich ja bestimmt gut aus).

    Was meinst Du mit:
    Fazit:
    Die Frage einer Rückstauklappe ist ME Dein geringste Problem.
     
  4. #4 tommyro, 29.04.2014
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    Hallo,

    was meinst du mit: die Frage einer Rückstauklappe ist m.E. dein geringstes Problem?

    Die Frage der Fäkalien in meinem Garten: ob der Dreck aus meinem Schachtdeckel läuft oder aus dem Öffentlichen ein paar Cm drüber, ist doch wenig entscheidend.

    An dem Kanalstrang gibt es nur einen Oberlieger und sowohl der Kanalstrang als auch der Hauptkanal haben ein großes Gefälle.

    Wenn ihr eine Klappe für erforderlich haltet: welche Art der Klappe und wo einbauen?

    Grüße,
    Tommyro
     
  5. #5 Manfred Abt, 29.04.2014
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    Na ja, immerhin hast du (gegenüber der Gemeinde) einen Anspruch darauf, dass dir keine Fäkaliensoße über die Grundstücksgrenze zuschwappt. Insofern gibt es hier schon einen Unterschied.
    Und ob du bei einer bei deiner Konstellation gezielt geplanten Freisetzung von klärpflichtigem Abwasser ggf. strafrechtlich belangt werden kannst würde ich auch mal abklären.

    Fazit dieser Info: gibt nur einen sinnvollen Weg für dich: Klärung Risiko durch Fachmann vor Ort und anschließende Risikoabwägung durch dich.


    Du willst also deine Entscheidungen davon abhängig machen, was irgendwelche Mitglieder der Internetgemeinde auf Grund deiner durch das Medium bedingt zwangsläufig nur eingeschränkt transportierbaren Informationen für erforderlich halten.
    Zur Sache: eine Klappe wäre der falsche Weg, siehe Handbuch. Deine Themen sind da ALLE abgehandelt. Na ja, fast alle. Das immer wieder auftauchende Thema der individuellen Absenkung der RSE mittels Fäkalienentlastungsanlage auf eigenem Grundstück nehme ich mir dann mal für die nächste Fassung vor.
     
  6. #6 Manfred Abt, 29.04.2014
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    Ach, hätte ich doch mal auf die Berufsbezeichnung des TE geschaut, dann hätte ich meine Anmerkung zum Strafrecht evtl. ja noch deutlicher formuliert.
     
  7. #7 tommyro, 29.04.2014
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    Hallo Herr Abt,

    das ist ja mein Problem: sowohl die Baufirma als auch der Bautechniker halten die Lösung für die richtige, der Entwässerungsplan wurde von der Gemeinde freigegeben, mit der Empfehlung einer Rückstauklappe (keine Verpflichtung).

    Ich möchte mir hier deshalb eine Zweitmeinung holen. Können Sie mir noch einen Tipp geben, was nach Handbuch die richtige Lösung wäre, wenn es eine Rückstauklappe nicht ist? Ich finde wohl die passende Stelle nicht.

    Viele Grüße, danke
    Tommyro
     
  8. #8 Manfred Abt, 29.04.2014
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    Baufirma, Bautechniker, Gemeinde, schon mal drei Beteiligte

    Und wer hat geplant? Bautechniker ist eher eine Berufsbezeichnung als eine Funktion in deinem Bauvorhaben.

    Aus der Ferne und ohne Kenntnis der Örtlichkeit/Besonderheiten:
    • Wie Julius schrieb: es kommt eigentlich nur auf die Höhenlage des tiefsten Entwässerungsgegenstandes an.
    • Und da es sich um Wohnräume handelt sind diese nicht von untergeordneter Bedeutung und somit kommt formell nur ein Schutz über Hebeanlage in Betracht.
    • Diese soll hier sowieso für die Entwässerung des Kellers eingebaut werden.
    • Also schließt man noch die betroffenen Entwässerungsgegenstände des EG an die Hebeanlage an.
    • Und führt die Rückstauschleife bis über die RSE, z.B. in einem Schacht
    • fertig

    Konkret gibt es aber zahlreiche mögliche Fehlerquellen wie Hofeinläufe, Schmutzfangmattenentwässerungen, Lichtschachtentwässerungen etc.
     
  9. #9 tommyro, 29.04.2014
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    Geplant hat Bautechniker und Baufirma. Die Gemeinde freigegeben. Dann sollte es eigentlich passen. Aber ich werde die Vorschläge nochmal erörtern.

    Danke,
    Gruß,
    Tommyro
     
  10. #10 Manfred Abt, 29.04.2014
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    Jetzt fühle ich mich/uns verarscht.
    • zuerst willst du die Aussagen deines Bautechnikers (in welcher Funktion auch immer) zur Sicherheit hinterfragen
    • dann machen sich mehrere Leute für dich Gedanken und weisen auf Ungereimtheiten hin
    • dann erklärst du, dass es wohl passen sollte, wenn der Bautechniker geplant und die Gemeinde freigegeben hat
    • Warum fragst du denn dann noch hier und vergeudest unsere Zeit/unser Geld?
    eine Freigabe der Gemeinde bringt dir im Ernstfall: NIX

    aber ich bin jetzt hier raus
     
  11. #11 firefox_i, 29.04.2014
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    Hallo,
    also ich komm mir da auch veralbert vor.
    Ich hab den Eindruck der TE wollte hier lediglich die Info "alles richtig" abholen und die Bedenken werden nun mit "passt schon, wurde ja geplant" vom Tisch gewischt.

    Auf die kritischen Höhen, das Thema mit de Fäkalien im Garten usw. wurde seitens des TE nicht eingegangen......

    Naja ich bin ebenfalls raus.

    Sven

    PS:
    Mich würde nicht wundern wenn irgendwann das Thema "Fehlplanung bei Entwässerung Hanglage" eröffnet wird in dem genau die angesprochenen Punkte plötzlich passiert sind und dann jemand anders in die Verantwortung genommen werden soll.....
     
  12. #12 tommyro, 29.04.2014
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    Hui...ich wollte hier niemandem zu Nahe treten.
    Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich allerdings sagen, dass normalerweise Techniker und Handwerker gute Arbeit abliefern und man als (technischer) Laie auch ein wenig vertrauen muss.
    Ich habe mich an das Forum gewandt, um getreu dem Motto: Prävention ist besser als Repression Alternativmeinungen zu hören.

    Eine Fäkalienhebeanlage für das EG kommt kostenmäßig nicht in Betracht. Ich habe Eure Ratschläge für eine Rückstauklappe aber ernst genommen und bereits mit der Baufirma besprochen. Auch wenn das nicht der Ideallösung von Herrn Abt entspricht, hab ich die anderen so verstanden, als dass das eine mögliche Alternative wäre.

    Beste Grüße und nichts für ungut,
    Tommyro
     
  13. #13 ThomasMD, 29.04.2014
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    Nein, Du hast absolut nichts verstanden. Soviel Beratungsresistenz erleben wir selten.
    Es geht nicht um Manfred Abts Ideallösung, sondern um zulässig oder nicht.
    Hier schlagen nicht so häufig Juristen auf, aber die zeichnen sich gewöhnlich durch eine gute Auffassungsgabe, die Fähigkeit rechtliche Texte lesen und verstehen zu können und stimmige Schlussfolgerungen ziehen zu können aus.
    Das alles kann ich bei Dir nicht erkennen.
    Bist Du wirklich der, der Du zu sein vorgibst, mache ich mir große Sorgen um den hoffentlich ganz kleinen und unbedeutenden Teil deutscher Justiz, dem Du zum Durchbruch verhelfen sollst.


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  14. #14 Achim Kaiser, 29.04.2014
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    Hmmmm .... wenn die Meinungen, die DIN und die Baupraxis aufeinander treffen ... wirds schon mal hitzig.

    Man könnte auch den 2. Schacht so gestalten dass er alle Möglichkeiten zur späteren Umrüstung bietet ...
    Von *nix* über *Klappe* oder *Hebeanlage* und das alles *nachrüstbar*.
    Die Option kostet ca. 500 Taler mehr als ein 08/15 Betonschacht ... plus die späteren Einbauten.

    Ich würde mir nie die Leviten verlesen lassen wollen wegen nem Rückstauproblem (und vom Staatsanwalt schon mal gar nie nicht ;) ).

    Dann sollte aber das OG strikt getrennt in den Schacht geleitet werden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. Julius

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    Warum nur hab ich Zweifel an der Richtigkeit jener Berufsangabe...?

    Zur Sache:
    Gibt es denn in einem OG eine Toilette, welche von den EG-Bewohnern im Rückstaufall benutzt werden kann?

    Wenn man es mit Klappe löst (was man vermeiden sollte, da die Dinger dazu neigen, im Ernstfall zu versagen), ist es ganz entscheidend, daß im Haus und aus ihm heraus zwei VÖLLIG GETRENNTE Abwasserstränge geführt werden!
    Sonst führt die Klappe nämlich ggf. dazu, daß Dein EG von der eigenen Soße aus dem OG geflutet wird...
     
  16. #16 tommyro, 11.05.2014
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    Hallo,

    also bitte keine weiteren Diskussionen zu den Berufen der Forumsmitglieder, wenn möglich.

    Zurück zur Sache. Ich habe Eure Auffassung, für die ich wie gesagt sehr dankbar bin, durchaus verstanden und nehme sie auch ernst. Ich fühle mich als Laie nur ein wenig allein gelassen, weil Bautechniker (der die Eingabepläne gemacht hat), HLS Betrieb und Baufirma die oben beschrieben Lösung vorgeschlagen haben und die Gemeinde dies mit der Empfehlung Rückstauklappe abgesegnet hat. Kein Wort zu einer Fäkalienhebeanlage, kein Wort zu einer Verlagerung der Rückstauebene.

    Zurück zur Sache:
    Welche Alternativen gibt es denn für uns?
    Ist eine getrennte Entwässerung des OG obligat oder kann dies zum Beispiel durch eine Anlage die auch gegen Rückstau entwässert umgangen werden? Ist eine Hebeanlage auch für das EG zwingend? Was uns daran stört wäre, dass ein Rückstaufall sehr sehr unwahrscheinlich ist und trotzdem jeden Tag das Abwasser unter Stromverbrauch abgepumpt werden muss, was ökologisch irgendwie bedenklich erscheint.
    Ich wäre den Experten hier also sehr dankbar, mich nicht zu schimpfen, sondern mir noch ein paar Tipps/Hilfestellungen zu geben, welche grundsätzlichen Möglichkeiten bestehen, die zumindest vertretbar erscheinen.

    Vielen herzlichen Dank,
    tommyro
     
  17. #17 tommyro, 11.05.2014
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    Die Anschlussstellen sind im Plan ersichtlich, die rechtlichen Rahmenvorgaben sollen natürlich selbstredend eingehalten werden, wobei DIN Normen gerade keinen Gesetzescharakter haben, zumindest für den Nichttechniker. Wenn aber nur eine DIN gerechte Lösung vertretbar erscheint, lasst es mich bitte wissen.

    Und zur Klarstellung: es soll so ausgeführt werden, wie es technisch nötig ist. Wenn DEB entsprechenden Kostenaufwand hier jmd abschätzen kann, bin ich auch insofern interessiert.

    Danke!
     
  18. #18 Manfred Abt, 12.05.2014
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    Ist doch schon vor gefühlten Ewigkeiten erfolgt:
    und: wie ist der heutige Stand deiner Umsetzung dieser einzig möglichen Hilfestellung?

    und das hat noch nicht mal was damit zu tun, dass es nicht Sinn des Forums ist, dir eine Onlineplanung zu erstellen.

    Bautechniker, Eingabepläne, .... wer hat denn unterschrieben?
     
  19. #19 Annette1968, 12.05.2014
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    Wenn das immer so wäre, wäre es in diesem Forum bedeutend ruhiger. :Brille

    Ich geb zu, den wörtlichen Sinn dieses Mottosatzes hab ich nicht wirklich verstanden, aber mir würden die Alternativmeinungen hier durchaus zu denken geben.

    Aber du kannst natürlich auch vertrauen und das nächste Hochwasser im Kanal abwarten. :shades
     
  20. #20 tommyro, 15.05.2014
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    Unterschrieben hat der Bautechniker (Planungsbüro ***), mit diesem habe ich ja auch bereits mein und Euer Bauchweh, insbes. bzgl. Absenkung gemeindlicher Rückstauebene etc. erläutert. Er bleibt bei der Meinung, dass der von ihm gefertigte Entwässerungsplan rückstautechnisch unproblematisch ist.

    Ich habe jetzt einen Baustellentermin mit der Baufirma und dem ausführenden HLS-Betrieb vereinbart und ausgemacht, dass dann mögliche Alternativen vor Ort geklärt werden. Letztlich habt ihr mir die möglichen Alternativen ja schon erläutert, wobei ich den Vorschlag mit der Risikoabwägung vor Ort sehr sinnvoll finde, wobei ich eigentlich kein Risiko eingehen mag. Meine Bedenken bzgl. elektrisch/hydraulischer Rückstaulösungen habe ich aber ja auch schon beschrieben! Bin daher für jeden - vertretbaren - Lösungsvorschlag dankbar, um bzgl. der Vorortplanung auf entsprechendem Niveau mitreden zu können!

    Grüße,
    Tommyro
     
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