Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun?

Diskutiere Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun? im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich bin total verwirrt das es so viele Ansichten gibt:motz kann nun endlich jmd bitte das richtig beantwort? gerne auch per PN

  1. #81 dannyfuxx, 02.05.2014
    dannyfuxx

    dannyfuxx

    Dabei seit:
    28.04.2014
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Riegelsberg
    Ich bin total verwirrt das es so viele Ansichten gibt:motz

    kann nun endlich jmd bitte das richtig beantwort?

    gerne auch per PN
     
  2. #82 bauschaden, 02.05.2014
    bauschaden

    bauschaden

    Dabei seit:
    01.10.2010
    Beiträge:
    300
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Hannover
    Vielleicht, wenn man nur durch durch die Röhre "aus technischer Sicht" schaut.

    Leider kommt nach der "technischen Sicht" die "baurechtliche Sicht".

    Folgend nicht meine Sicht der Dinge, sondern die von Experten, die letztlich darüber entscheiden, ob ein Mangel vorliegt oder nicht:

    Die Missachtung von Herstellervorschriften bei der Verarbeitung von Produkten führt nur insoweit zu einem Werkmangel, als die Verletzung der Produktregeln das Risiko der vertraglichen Verwendungseignung erhöht. Der Mangel besteht dann in der Regel auch nur in der größeren Risikoungewissheit und nicht im Verstoß gegen die Werksanleitung. Siehe: OLG Köln, Urteil vom 20.07.2005 - 11 U 96/04 -, MDR 2006, 147 = BauR 2005, 1681 (Ls.) = BeckRS 2005, 09831.

    … Natürlich kann es zugesichert sein oder (heute) zur Beschaffenheitsvereinbarung gehören, auch die Herstellerregeln einzuhalten; das ist Auslegungsfrage. Im Regelfall kommt es für den Werkmangel jedoch nicht auf den Weg zum Ziel, sondern auf den [Werk]-Erfolg an. Dieser ist bei einer Verletzung von Herstellervorschriften nur verfehlt, wenn das vertragliche Ergebnis nicht sicher erreicht ist, sondern (wenn auch ungewisse) Risiken verbleiben. Solche Risiken liegen allerdings nahe, wenn es sich um unerprobte Produkte handelt und der Hersteller sie gerade mit seinen Verarbeitungsvorschriften eingeführt hat. Die Entscheidung des OLG Köln entspricht im Kern der BGH-Rechtsprechung (zuletzt: BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00 -, IBR 2003, 186) und bedeutet deshalb eine erfreuliche Klarstellung. Zum sorglosen Umgang mit Verlegeregeln sollte sie allerdings nicht verleiten. Siehe: IBR 2005, 530.

    Fazit:
    Mit der hier dargestellten Berg- und Talverlegung der Folie hat der DD nicht den Werkerfolg erreicht. Die Risikoungewissheit hinsichtlich der Verlegetechnik verbleibt zusätzlich beim AG.
     
  3. #83 bauschaden, 02.05.2014
    bauschaden

    bauschaden

    Dabei seit:
    01.10.2010
    Beiträge:
    300
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Hannover
    Welche verschiedenen Ansichten über was?
     
  4. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    @Bauschaden: Lange lese ich jetzt mit. Sie verrennen sich hier gerade und vesuchen auf teufel komm raus Ihre Sichtweise zu rechtfertigen. Das führt zu nichts und verunsichert den TE.
     
  5. #85 bauschaden, 02.05.2014
    bauschaden

    bauschaden

    Dabei seit:
    01.10.2010
    Beiträge:
    300
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Hannover
    Gibt es auch Konkretes hierzu von Ihnen?
     
  6. #86 Ralf Dühlmeyer, 02.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wieso - Sie haben doch die juristische, bauphysikalische, bautechnische und sprachliche Weisheit mit solch grossen Löffeln gefressen, dass Sie auf kein noch so stichhaltiges Argument eingehen, sondern bestenfalls in den Aalmodus verfallen und sich so lange winden, bis Sie mal wieder meinen sich gerettet zu haben.
    Leider treiben Sie damit andere Laien in Angst, Schrecken und falsche Ansichten!

    In Hannover stehen jede Menge Schrebergärten leer - da wäre Ihre Zeit sinnvoller angebracht als damit, hier andere Laien zu verwirren.
     
  7. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ja, und das wurde hier schon mehrfach genannt. Niemand hier kennt, außer in Auszügen, das Vertragswerk, die Art der Absprachen, den Auftrag im Wortlaut.
    Der einzige Weg für den TE ist es sich einen Sachverständigen an die Seite zu nehmen und mit den Erkenntnissen einen Baufachanwalt aufzusuchen, so denn der DD nich selber einlenkt und nachbessert.
    Allein die Aussage des Hersteller das seine DB für diesen Zweck nicht geeignet ist reicht nicht aus. Die meisten Hersteller geben auch Produkte für Anwendungen frei die dann stark gegen das aktuelle Regelwerk verstoßen.
    Die Begutachtung sollte also aufgrund der aktuell gültigen Fachregeln im Dachdeckerhandwerk erfolgen. Der Preis für die Arbeiten wurde vom TE schon im Vorfeld akzeptiert, sonst wäre der Auftrag nicht zustande gekommen. Ob jetzt ein Sparren oder der Schornstein abgezogen oder übermessen werden ist eher zweitrangig
     
  8. #88 dannyfuxx, 29.05.2014
    dannyfuxx

    dannyfuxx

    Dabei seit:
    28.04.2014
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Riegelsberg
    Hallo an alle,

    Gutachten ist da, einmal neu!

    Frage:

    Im Gutachten sind keine Preis o.ä. notiert.

    Wie gestalltet sich jetzt der Vorgang weiter?
    Was muss ich tun?


    mfg
     
  9. #89 gunther1948, 29.05.2014
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    siehe #27 + # 29

    gruss aus de pfalz
     
Thema:

Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun?

Die Seite wird geladen...

Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun? - Ähnliche Themen

  1. DG welcher Boden wegen Dampfsperre an oberster Geschossdecke

    DG welcher Boden wegen Dampfsperre an oberster Geschossdecke: Hallo zusammen, wir sanieren gerade unser Häusschen aus dem Jahr 1990. Wir haben nun die Dachschräge im OG sowie die oberste Geschossdecke wie...
  2. Dachgeschoss Ausbau Balkendecke mit doppelter Dampfsperre/Bremse

    Dachgeschoss Ausbau Balkendecke mit doppelter Dampfsperre/Bremse: Hallo zusammen, ich bin trotz langer Recherche leider nicht wirklich fündig geworden, daher versuche ich es mal hier im Forum. Wir haben ein...
  3. Verständnissfrage zu Dampfsperre und Tapete

    Verständnissfrage zu Dampfsperre und Tapete: Hallo ich hab eine verständnissfrage: -rigippsplatten sind laut meiner recherche anfällig für schimmel (pappe / Gippseigenschaften). -bei einer,...
  4. Dampfbremse und Dampfsperre

    Dampfbremse und Dampfsperre: Moin Zusammen, Freunde von uns haben ein Haus neu gebaut und nun im Winter ein Kondensatproblem im Dachüberstand festgestellt. Kurze...
  5. Dampfsperre notwendig bei Spanplatte?

    Dampfsperre notwendig bei Spanplatte?: Hallo zusammen Unser Haus wurde 1972 gebaut. Das dachgeschoss wurde mit glaswolle ca 10 cm gedämmt (zwischen sparren) . Die glaswolle klebt auf...