Wann wird der Gewährleistungseinbehalt gezahlt?

Diskutiere Wann wird der Gewährleistungseinbehalt gezahlt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; du hast bis jetzt 5 % einbehalten. schlussrechnung liegt nocht nicht vor. da werden auch 5 % einbehalten. bringt dir der auftragnehmer danach eine...

  1. #21 Gast036816, 06.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast bis jetzt 5 % einbehalten. schlussrechnung liegt nocht nicht vor. da werden auch 5 % einbehalten. bringt dir der auftragnehmer danach eine akzeptable bürgschaft über 5 % der abrechnungssumme, dann zahlst du betrag aus. die bürgschaft gibst du dann nach 5 jahren dem auftragnehmer zurück.
     
  2. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Ist das immer so? Ich kenne nur Bürgschaften, in denen ein Enddatum (Gewährleistungsende) eingetragen ist. Also nach dieser Frist ist die Bürgschaftsurkunde ungültig.
     
  3. #23 Skeptiker, 07.05.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Die mir bekannten Versicherer wollen sie trotzdem im Original zurück haben. Keine Ahnung weshalb, hab das Kleingedruckte noch nie gelesen, ist Sache des BH bzw. dessen Anwalt.
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 07.05.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Die zuerst genannten 5 % in deinem Vertragstext ist die Erfüllungssicherheit (§ 632a Abs. 3 BGB) für die Dauer der Bauphase. Die gilt nur bis zur Abnahme. Ihr habt das falsch gehandhabt, denn es hätte von Anfang an ein Betrag von 5% der Gesamtauftragssumme einbehalten werden können. Also bei z.B. 200.000 € Auftragssumme 10.000 € als Einbehalt schon von der ersten Rechnung und nicht nur 5 % von jedem Rechnungsbetrag. Aber sei´s drum, das ist Geschichte.

    Davon unterscheiden musst du die vereinbarte 5 % Gewährleistungssicherheit. Die gilt (sofern nichts anderes vereinbart) für die Dauer der Gewährleistung ab der Abnahme. Ihr habt als Betrag für die Gewährleistungssicherheit einen anderen Ansatz vereinbart, nämlich 5 % der „Netto-Gesamtrechnungssumme“. Da ihr jetzt die Schlussrechnung erhalten habt, sollte sich auch die Netto-Gesamtrechnungssumme entweder daraus ergeben, oder zumindest errechnen lassen. Alle Summen aus etwaigen Zusatzaufträgen hinzuaddieren und vom so errechneten Gesamtnettobetrag 5 % ausrechnen = Summe X.

    Die Schlussrechnung sollte eure tatsächlich geleisteten Zahlungen berücksichtigen und weist dann einen Endbetrag aus.

    Ihr braucht nicht die 5 % aus der Erfüllungssicherheit erst auszuzahlen, sondern könnt das mit dem Gewährleistungseinbehalt (5 % vom netto) verrechnen. Zieh die Summe X einfach von dem ab, was ihr eigentlich noch zu bezahlen hättet.

    Wenn ihr die VOB/B wider Erwarten wirksam vereinbart haben solltet, also auch den Text der VOB/B bei Vertragsschluss ausgehändigt erhalten habt, könnte es sein, dass ihr den Gewährleistungseinbehalt schon 2 Jahre nach der Abnahme an die Baufirma auszahlen müsst, § 17 Absatz 8 Nr. 2 VOB/B, bzw. eine im Austausch gestellte Gewährleistungsbürgschaft zurückgeben müsst, obwohl zu dieser Zeit die Gewährleistungszeit noch nicht verstrichen ist.

    Ich persönlich halte diese 2-Jahres-Klausel des § 17 Absatz 8 Nr. 2 VOB/B zwar in Verträgen mit Verbrauchern gem. § 305c BGB als „überraschende Klausel“ für unwirksam, aber zu diesem Thema gibt es leider, soweit ersichtlich, noch kein veröffentlichtes Urteil.
     
Thema: Wann wird der Gewährleistungseinbehalt gezahlt?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gewährleistungseinbehalt ion geld

    ,
  2. gewährleistungseinbehalt firma gibt es nicht mehr

    ,
  3. erfüllungssicherheit netto

    ,
  4. vob gewährleistungseinbehalt AB WANN
Die Seite wird geladen...

Wann wird der Gewährleistungseinbehalt gezahlt? - Ähnliche Themen

  1. Wann darf eine Trockenbauwand noch nicht geschlossen werden?

    Wann darf eine Trockenbauwand noch nicht geschlossen werden?: Mich interessiert die praktische Sicht aus Ausführung und Bauleitung: Welche Arbeiten, Prüfungen oder Freigaben müssen aus eurer Erfahrung...
  2. Gültigkeitszeitpunkt historische DIN 4109 ab wann genau?

    Gültigkeitszeitpunkt historische DIN 4109 ab wann genau?: Hallo, ab welchem Zeitpunkt gilt eine historische DIN 4109? Beispiel: Die DIN 4109 in der Fassung von 1962 ist im September 1962 veröffentlicht...
  3. Technikschacht Weiße Wanne

    Technikschacht Weiße Wanne: Hallo zusammen, ich will unter einem vorgesehenen Gartenhaus, welches auf Punktfundamenten stehen wird, einen Technikschacht als weiße Wanne...
  4. Unschlüssig, wann die Wärmepumpe eingebaut werden soll?!

    Unschlüssig, wann die Wärmepumpe eingebaut werden soll?!: Hallo zusammen, Folgendes Vorhaben: Von meinen Eltern soll die Gasheizung gegen eine Wärmepumpe getauscht werden. Erdgeschoss bleibt eigentlich...
  5. Abstandshalter zwischen Fugenband bei weißer Wanne

    Abstandshalter zwischen Fugenband bei weißer Wanne: Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Ausführung einer Weißen Wanne (WU-Konstruktion) und der Bewertung eines möglichen Ausführungsfehlers....