Nachbar verweigert Zustimmung bei Einsicht in Bauvohaben

Diskutiere Nachbar verweigert Zustimmung bei Einsicht in Bauvohaben im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Diese Fälligkeitsvoraussetzung kann aber auch nur auf die Schlussrechnung zutreffen. Bei einem langdauernden Auftrag (was eine Architektenleistung...

  1. #61 Ebbi2000, 20.01.2014
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    Bei mir muss keiner kämpfen.... ich bezahle was vereinbart ist, wenn geleistet wird , was vereinbart ist.
    Letztlich kann es ja nicht mein Problem sein, wenn der Fachmann plant und es in die Hose geht, nur weil ein Nachbar denkt, er muss dumm machen.
    Planungsgrundlage war immer Bebauungsplan ohne irgendwelche Befreiungen oä. von daher war ich auch sehr überrascht, dass der Nachbar ein paar Dinge durch seinen Anwalt bemängeln konnte..... .
    Ich will nur, dass die Planung passt und ich im Rahmen des Möglichen bleibe, ohne großartig Ausnahmen, Befreiungen zu beantragen, oder gar beim Nachbar betteln zu müssen, um die Planung durchzubekommen.
    Nicht mehr und nicht weniger.
     
  2. #62 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2014
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    Ich kann mich bei Deiner vorgesetzten Behörde auch darüber beschweren, dass mein Kind bei Dir zu wenig gelernt hat.
    Egal, ob Du ein guter oder ein schlechter Lehrer und mein Kind das beste oder das schlechteste Kind in der Klasse ist!
     
  3. #63 Thomas B, 20.01.2014
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    Der Anwalt bekommt für sein Tun Geld.

    Dafür muß er auch was leisten.

    Zum Beispiel einen geharnischten Brief schreiben.

    Und danach eine Rechnung.
     
  4. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Vielleicht war ja gemeint: "erfolgreich bemängeln konnte"...
     
  5. #65 Thomas B, 20.01.2014
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    wenn dem so ist, dann wäre es ja wohl doch nicht B-Plan-konform und die ganze bisherige Diskussion eher für die Tonne.....
     
  6. #66 Ebbi2000, 20.01.2014
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    ...leider eben teilweise nicht konform mit B-Plan

    Das ist wohl so. Ich bin halt auf die Planung meines Architekten angewiesen und hab mich darauf verlassen.... Naja er ändert jetzt ab und gut ist - hoffe ich. Eigentlich ja ein fachlicher Fehler, aber was solls..., die Änderungen sind nicht so dramatisch. Aber überrascht war ich schon, dass mein Architekt etwas an Sorgfalt hat vermissen lassen, oder mich auf offensichtliche "Stolpersteine" nicht aufmerksam gemacht hat, so denn er sie überhaupt wahrgenommen hat...... Deshalb auch die Frage nach LP 1-4 und deren Bezahlung.....


    Danke euch für eure Meinungen
     
  7. Seev

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    Hallo Ralf,

    ich wollte es auch nicht anders verstanden wissen, aber vielleicht hab ich es ungeschickt ausgedrückt. Sorry.
    Hätte nicht das Wort "Bescheid" für den informellen Vorgang verwenden sollen, denn ich wollte mehr jedes positive Signal betonen, ... das bei uns schon kurz nach der Einreichung kam und wir wussten, dass es genehmigungsfähig sein wird.

    Gruß
    Seev
     
  8. #68 Ebbi2000, 22.01.2014
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    Der Architekt hat ja auch Rücksprache gehalten und grünes Licht bekommen... Dann kam der Brief vom Anwalt und nun heißt es ändern.
    Kommt das bei euch auch schon mal vor? Oder ist das ungewöhnlich? Es gibt ja immer wieder Mitmenschen die einem in die Suppe spucken wollen, weil ihnen dies und das nicht passt.

    Bin etwas verunsichert ob nach der Änderung jetzt noch was kommt ....oder kommen könnte.
     
  9. Taipan

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    Wieso muss Dein Architekt, wenn er vorab vom Amt "Grünes Licht" bekam (wie eigentlich?) Änderungen einarbeiten weil ein Herr Kunz oder eine Frau Hinz einen Brief an irgendwen schreibt?

    Hier gilt es zu ergründen, ob nicht die Genehmigungsbehörde hier mächtig einen auf den Deckel bekommen sollte. Die scheinen nicht zu wissen, was sie tun - bzw. tun, was weinigsten Druck erzeugt.
     
  10. #70 Ebbi2000, 24.01.2014
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    naja, so wie ich das sehe, hat der Baufachanwalt des Nachbarn 5 Dinge aufgezeigt, die so wohl nicht ok sind, bzw. Ausnahmen erfordert hätten, was ich ja sowieso nicht wollte. Der Architekt hat jedoch auf vereinfachtes Verfahren spekuliert.
    Beispiel: Abstand Gaube zu Giebel >= 1,5m , oder Haustürüberdachung 1,5m x5m anstatt 1,8m x 5m und solche Sachen halt....

    Er hat es jetzt geändert und somit sollte der Genehmigung nix im Weg stehen, außer der Unwillen des Nachbarn, der mich nicht weiter juckt.
     
  11. Taipan

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    Die Gaube hat also Dein Architekt NICHT verzapft.

    Ah ja .. Nicht genehmigunggsfähige Pläne einreichen wollen, weil das Bauamt. das eh übersieht?? Hat der Architekt auf die Knackpunkte vor hingewiesen?

    Offensichtlich nicht ...

    Die Du schon wolltest ... Der Architekt hat in deinem Namen gepokert ... Den Giebel hast, deiner Beschreibung nach, DU verzapft ... wie man (Du oder dein Planer) auf die Idee kommt, ein Vordach einzuzeichnen, was größer als erlaubt ist, ist ganz schön gaga.
     
  12. #72 Ebbi2000, 25.01.2014
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    Denke mal das trifft zu, aber ich wüßte gerne vorher davon!!!

    NEIN ! hat er nicht. Bis zu der Nachricht des Anwalts war ich felsenfest von einer tadellosen Planung ausgegangen.

    Ich will aber dem Architekt jetzt auch nicht irgendwie komisch kommen. Er hat die Pläne geändert und nun hoffe ich, das alles so ist, wie es sein soll..... bleibt mir denn was anderes übrig?

    Ist dies eine so große fachliche Fehlleistung, dass ich mir Sorgen machen sollte? :wow
     
  13. Taipan

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    Nein keine große fachliche Fehlleistung. Er hat Dir zugehört, erfasst was Du wolltest und dann ein wenig die durch den Bebauungsplan gesteckten Grenzen überdehnt. Da die jetzt notwendigen Änderungen ja offensichtlich für dich auch nicht Kriegsenstscheidend sind, waren die eh nur nice to have. Man hats mal versucht. Allerdings hätte Dich dein Architekt durchaus drüber aufklären können, an welchen Stellen er versucht zu tricksen. Aber Kommunikation ist immer das schwierigste am Geschäft - man versucht für die Kundschaft das beste rauszuholen und vergisst mal fix über Details zu informieren. Passiert allen immer mal wieder.
     
  14. #74 Ebbi2000, 25.01.2014
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    Zuerst einmal vielen herzlichen Dank für diese Rückmeldung. Jetzt bin ich etwas beruhigter, da nächste Woche das Teil durch den Gemeinderat geht und dieser Stellung nimmt.
     
  15. #75 Ebbi2000, 07.05.2014
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    noch ne Frage bzg. Lehrgeld.....

    Hallo zusammen,

    ich hol den Fred nochmals hoch, weil ich noch ne Frage an euch habe.

    Durch die Planänderung kam noch eine 2. Rechnung des Ingeneurbüros (Vermessung) in gleicher Höhe wie die erste Rechnung. Bleibe ich jetzt auf diesen Kosten sitzen, oder muss der Architekt da auch was dran bezahlen, schließlich lautete der Auftrag plane im Baufenster und Bebauungsplan ohne Ausnahme usw.
    Der Einspruch des Querolantennachbarn hatte ja die Planänderung zur Folge, bzw. deckte ja Planungsmängel auf, die einer Genehmigung im Wege gestanden hätten.....

    Wie sehen das die Architekten hier? Ich würde gerne haben, dass mir da der Architekt entgegenkommt.
    Was meint ihr?

    Gruß
    JAn
     
  16. #76 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Erstmal würde ich klärern (lassen), ob dem Vermesser das volle doppelte Honorar zusteht. Und dann das Geld vom Planer zurückfordern. in voller Höhe.
     
  17. #77 Ebbi2000, 07.05.2014
    Ebbi2000

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    Ist durch den Archi passiert und er schrieb mir ne Mail, die Rechnung ist ok und kann von mir bezahlt werden.
     
  18. Julius

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    Da hat er also doch nur ein kleines Wort (es muß "ihm" heißen) verwechselt...
     
  19. #79 Ebbi2000, 07.05.2014
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    schaun ma mal

    Da bin ich mal gespannt wie er reagiert. Will auch kein Erbsenzähler sein, aber habe ja auch mindestens 1 Monat Verzögerung dadurch gehabt, die Bank fragt mich ja auch nicht ob ich evtl. noch nen Monat zinsfrei brauche....und Miete zahl ich ja auch länger dadurch. Dann sollte wohl die Rechnung schon drin sein...
    Na mal schaun was kommt ;)

    Danke für eure Meinungen.

    Wie reagiert ihr als Architekt, wenn ein AG von euch sowas macht?
     
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