"Spezialbaufacharbeiter" für einfache Arbeit ?

Diskutiere "Spezialbaufacharbeiter" für einfache Arbeit ? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Grundsätzlich ist es natürlich richtig einfache Arbeiten durch entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen. Aber: Man stelle sich vor, daß...

  1. #21 Thomas B, 22.05.2014
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    Grundsätzlich ist es natürlich richtig einfache Arbeiten durch entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen.

    Aber: Man stelle sich vor, daß dieser Einsatz z.B. für die Dauer von 2 Std. benötigt wurde. Da wäre es auch für den AG unwirtschaftlich, wenn er zwar für die Dauer des Einsatzes weniger berappen müßte, aber für das An- u. Abfahren des Personals eine entsprechende Summe hinlegen müßte.

    Auchist es nicht immer möglich für jede Arbeit die günstigsten Leute vorzuhalten. Auf größeren Baustellen, mit entsprechend mehr Personal funktioniert dies idR natürlich schon.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 22.05.2014
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    Falls die VOB/B vereinbart wurde, gilt § 15 VOB/B. Dann kann nach Stundelohn nur abgerechnet werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde, aber das sollte ja nicht dein Thema sein.

    Der AN hat stets das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und hinsichtlich der personellen Kosten bei Stundenlohnarbeite dieselbe Sorgfalt aufwendet, als wenn er die Leistung zu Einheitspreisen oder zu einem Pauschalpreis zu erbringen hätte, siehe Ingenstau/Korbion-Keldungs, VOB-Komm., 18. Auflage, § 15 Abs. 3 VOB/B, Rdnr. 12-14.

    Zudem gilt:
    ---------------------------------------------------------------------------------------------
    BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 – VII ZR 74/06 –, juris
    Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, deren Verletzung sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd auswirkt, sondern einen vom Besteller geltend zu machenden Gegenanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB entstehen lässt.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ich würde die evtl. zu hoch abgerechneten Stundensätze zurückweisen und zunächst um Darlegung bitten, warum es im Einzelfall ggf. wirtschaftlicher gewesen sein sollte, statt von Bauhelfern diese Arbeit von teuren Spezialbaufacharbeitern verrichten zu lassen. Vorsorglich die Aufrechnung erklären mit einem Gegenanspruch in Höhe der Vergütungsdifferenzen nach § 280 Abs.1 BGB wegen Verstoßes gegen das Gebot der wirtschaftlichen Betriebsführung.
     
  3. #23 Gast943916, 22.05.2014
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    Gast943916 Gast

    wir wissen aber immer noch nicht um wieviele Stunden es geht, ob die Aufregung überhaupt lohnt
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 22.05.2014
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    Da sehe ich etwas anders, aber darüber lässt sich natürlich diskutieren.

    Fahrtkosten des Personals sind nämlich, wenn nichts anderes vereinbart ist, in den Stundenlöhnen in aller Regel kalkulatorisch enthalten.

    „Bei der Vereinbarung bestimmter Sätze für Stundenlohn ist grundsätzlich davon auszugehen, dass daneben Kosten für Geräte und Fracht nicht gesondert ersetzt verlangt werden können. Dies gilt im Regelfall auch für Fahrtkosten“, siehe Ingenstau/Korbion-Keldungs, VOB-Komm., 18. Auflage, § 15 Abs. 1 VOB/B, Rdnr. 2.
     
  5. Neutal

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    Sorry Herr Wortmann, aber mit der Zurückweisung der abgerechneten Stundensätze kommt man doch auch nicht weiter. Der AG war schlicht zu blöd im Vorfeld Art und Umfang der Arbeiten festzulegen. Es kann nicht wirtschaftlich sein für geringfügige Nebenarbeiten einen Helfer mitzunehemen. Im Regelfall sind 2 Fachkräfte allein schneller unterwegs als 2 Fachkräfte plus Helfer. Auf den kleineren Baustellen wird kaum ein Betrieb einen Helfer mitschicken, weil genau dies unwirtschaftlich ist.
    Gerade von Ihrer Seite hätte ich hier eine andere Antwort erwartet. Selbstverständlich leben sie als Anwalt von dieser Art der Streitigkeiten, aber eine solche Empfehlung ohne hintergrundwissen der Auftragsvergabe... das ist nichts. An anderer Stelle wird hier so oft gejammert das kein Facharbeiter da ist, ist er da soll es auch wieder falsch sein??? Ne.
    Als Auftraggeber ist es eben auch eine Pflich sich vor der Auftragsvergabe zu erkundigen. Das hier im Forum die wenigsten etwas planen lassen ist ja auch kein Geheimnis, aber wo ist das Problem im Vorfeld einen Rahmen festzulegen?
    Stundelohnarbeiten sind, entgegender hier oftmals zu lesenden Statements, bei vielen Handwerkern gar nicht mal beliebt, weil ich mit einem Pauschalpreis meist besser fahre.
    Bei Kleinbaustellen ist die Anfahrt gesondert ausgewiesen, weil die Stundenlohnkalkulation meist vom Arbeitseinsatz für einen ganzen Tag ausgeht. Kleinaufträge verursachen deutlich höhere Kosten, die im normalen Stundensatz nicht berücksichtigt sind
     
  6. #26 Ralf Wortmann, 22.05.2014
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    @Flocke:
    Bist du einverstanden, dass wir „per Du“ kommunizieren?

    Ich habe deinen leicht verärgerten Beitrag erstmal zum Anlass genommen, mir die anderen Beiträge von Doozer anzusehen. Es scheint tatsächlich nur um einen Einfamilienhausbau zu gehen.
    Aufgrund der Berufsangabe „Revisor“ war ich davon ausgegangen, dass es um was Größeres geht. Baurevisoren beschäftigen sich i.d.R. nur mit Großbauvorhaben. Deshalb auch meine Annahme, dass die VOB/B vereinbart worden ist.

    Wenn es also nur um 50 – 100 € Lohndifferenzen bei Pflasterarbeiten für ein Einfamilienhaus gehen sollte, gebe ich dir völlig recht – dann lohnt es sich nicht, darüber zu streiten.

    Akzeptieren, zahlen und gut ist.
     
  7. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    :bef1003:
    Wenn Du wüßtest in welchem Umfang mitlerweile um den Preis gefeilscht wird. Es geht schon bei dem ersten vor Ort Termin los, nächste Runde nach erhalt des Angebotes, folgend vom Finale bei Rechnungsstellung.
     
  8. #28 stockstadt, 22.05.2014
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    Hallo,

    erstmal vorweg .. ich feilsche nur im Voraus :mega_lol: In so einem Fall einfach mal bezahlen.

    Es sind aber auch die Geister die man rief.
    SPEZIAL BAU FACH ARBEITER suggeriert natürlich auch eine ganz besondere Qualifikation.

    Handwerker-, Monteur- vielleicht auch Facharbeiter- Stunden tun es auf der Rechnung auch.

    LG
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 22.05.2014
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    Spezialbaufacharbeiter ist der terminus technikus für den Gesellen im Bauhandwerk!
     
  10. #30 ars vivendi, 22.05.2014
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    Wäre als erstes wichtig zu wissen, welche Pflastersteine, 10x20 Rechteck, kein Problem 30 Stück in Schubkarre
     
  11. Stoni

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    Wäre es Dir lieber gewesen, 2 Stunden An - und Abfahrt für einen Helfer plus die Stunden des Helfers und plus die Überwachung durch den Fachgesellen zu zahlen?
    Oder soll der Unternehmer bei allen "hol mal - bring mal - halt - oder gucke mal- Arbeiten" den Gesellenlohn kappen und dafür Helferstunden ansetzen?
    Davon ab - was definiert eigentlich den Begriff "Spezial------". Baufacharbeiter ist schon klar.


    Gruß Stoni
     
  12. #32 JamesTKirk, 22.05.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ich finde diese Diskussion (und auch schon die Fragestellung) hanebüchen. Wir wissen doch gar nicht genau, worum es geht. Vielleicht musste eine qualitfizierte Auswahl von Steinen getroffen werden, die der Helfer oder der Stift nicht leisten kann. Vielleicht war kein Bauhelfer verfügbar, etc. pp.
    Nun wird 2 Seiten geredet, philosophiert, Gesetze zitiert und wertvolle Lebenszeit verschwendet, nur weil der Fragesteller, Revisor seines Zeichen, nicht mit dem Rechnungssteller reden mag. Revisor hat ja eher was mit Auditor, also Hören zu tun, aber vielleicht sollte er sich erst einmal anhören, was der Rechnungssteller zu sagen hat.

    Nur dem Menschen, der spricht, kann geholfen werden ...
     
  13. #33 wasweissich, 22.05.2014
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    wasweissich Gast

    mancher schwachsinn , der hier steht , ist garnicht komentierbar ......
     
  14. Ortwin

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  15. #35 stockstadt, 22.05.2014
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    "Herbert" verdient sein Geld :mega_lol:

    LG
     

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  16. towika

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    Verstehe die Aufregung auch nicht wirklich.

    Ich bin auf meinem Gebiet auch "Spezialist" und koste den Kunden > 100Euro/h + MWST.
    Egal, ob ich eine Kleinigkeit vorfinde, die ansich auch ein Hausmeister hätte beheben können, oder eben etwas mit mehr Tiefgang.
    Ist halt mal so. Ich weiß nicht wieso der TE nicht vorher fragt, was ihn die Stunde Arbeitseinsatz kostet, meine Kunden zahlen jedenfalls ohne Murren, weil sie die Preisliste kennen oder eben mitgeteilt bekommen.
    Davon abgesehen finde ich 42Euro Stundensatz nun wirklich nicht viel, da bleibt nicht viel über.
    Und wenn der Spezialfachbauarbeiter die Steine nicht nur ranschleppt, sondern auch einbaut, ist doch alles ok und gerechtfertigt. Kann der Pflasterbetrieb ja nix für, daß die Stelle anscheinend nicht mit dem Fahrzeug angefahren werden kann...

    Gruß Tobias
     
  17. #37 gunther1948, 23.05.2014
    gunther1948

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    hallo
    kein weiterer kommentar. erinnert mich an meinen metzger-bauherr der am liebsten die worschthaut zweimal verkaufen würde.

    gruss aus de pfalz
     
  18. Doozer

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    Oh je oh je oh je !!!!!!
    Wenn ich gewusst hätte, welche Lawine hier losgetreten wird, hätte ich nicht gefragt.
    Ich möchte das Thema auch gern abschließen, jedoch noch folgende Info (hier werden nämlich Annahmen getroffen, da wird es einem schwindelig ...)
    Nein, es handelt sich nicht um mein Haus, also nicht um Pflasterarbeiten an einem EFH.
    Und nein, der Auftrag wurde nicht gesamt im Stundenlohn vergeben. Alles, was beim Vertragsschluss erkennbar war, wurde über Flächen-Einheitspreise (mit LV) abgefragt und angeboten, zusätzlich auch Stundenlohnsätze angefragt. Der Unternehmer war nun der Meinung, nicht im LV aufgenommene Leistungen (es ging um eine im LV nicht berücksichtigte Leistung: Wiederherstellen einer Pflasterfläche mit vom AG bereitgestellten Pflastersteinen) über Stunden abzurechnen (soweit erstmal ok) und hat halt auch die "einfache Leistung" (Herankarren der Pflastersteine) über den höheren Stundenlohn in Rechnung gestellt. Dass die ausführenden Arbeitskräfte tatsächlich "Spezialbaufacharbeiter" waren, ist zu bezweifeln.
    Und dass von dem höheren Lohn auch ein entsprechender Anteil beim Arbeiter ankommt, glaubt ja wohl hier nicht wirklich jemand ...

    Danke für Eure Antworten, aber bremst die Lawine !!!
     
  19. Doozer

    Doozer

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    Maschinenraum an Brücke!
    Sich über Spekulation aufregen und selbst spekulieren ... Hut ab.

    Steht an irgendeiner Stelle, dass ich der Auftraggeber bin? Und nur dann habe ich überhaupt das Recht (und die Pflicht) mit dem Unternehmer zu sprechen.

    Aber spielt das für meine Frage überhaupt eine Rolle???
     
  20. #40 Gast943916, 23.05.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    hättest die Infos aus #38 mal früher rausgegeben, wären diese Spekulationen gar nicht entstanden, dich jetzt darüber aufzuregen ist ja wohl etwas ballaballa....

    übrigens ein Stundensatz von €42,- ist nicht gerade üppig...
     
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