Kellerdeckendämmung: Grundierung erforderlich?

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  1. #1 Kruemelmonster, 05.06.2014
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    Ein freundliches Hallo an Alle!

    In einem etwa 40 Jahre alten Mehrfamilienhaus soll die Kellerdecke mit 100mm Platten im Qju System gedämmt werden. Vorhanden ist ein Altanstrich, weiß. Was da genau verstrichen wurde, kann ich nicht sagen. Wahrscheinlich einfache Binderfarbe. Jedenfalls wird, wenn man mit viel Kraft mit dem Finger über den Anstrich reibt, der Finger leicht weiß.

    Wir haben nun 2 Angebote vorliegen. Laut dem einen Angebot ist eine Grundierung der Kellerdecke vor dem Verkleben der Dämmplatten zwingend erforderlich. Der 2. Handwerker hält diese Grundierung für unsinnig und behauptet, sie würde nur dazu dienen zusätzlichen Umsatz zu generieren.

    Was ist technisch richtig? Gibt es irgendwo technische Regeln dazu? Vielleicht eine Norm die jemand posten könnte?

    Da wir eine Eigentümergemeinschaft sind, gibt es nun 2 Fraktionen: Eine Gruppe will jeden Cent sparen, die andere Gruppe möchte auf Qualität setzen und die Grundierung machen lassen. Ich bin der Meinung die Grundierung sollte gemacht werden und suche nun Infos dazu ob ich Recht habe. Mit fundierten Infos könnte ich dann vielleicht Überzeugungsarbeit leisten.

    Vielen Dank für eure Tips und viele Grüße,

    Krümelmonster
     
  2. #2 GWeberJ, 05.06.2014
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    Lass die die Verarbeitungsrichtlinie für die Platten, die an die Decke kommen sollen, vorlegen. Da steht sowas drin. Oder es wird auf die Verarbeitungsrichtlinie des zu verwendenden Klebers verwiesen. Die läßt du dir dann auch vorlegen - oder googelst einfach schnell, sofern dir der Hersteller bekannt ist.

    Häufig wirst du wohl auf so eine Formulierung stoßen:

    Farbanstriche, Trenn-, Sinterschichten u. ä. sind durch geeignete Maßnahmen, z.B. Strahlen oder Fräsen zu entfernen
     
  3. uban

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    oder:

    der Untergrund muss klebfähig sein.

    da aber meist zusätzlich gedübelt wird werden die platten schon nicht abfallen.
    Falls aber beste Qualität gefordert wird dann würde ich den Werkvertrag von einem Fachmann aufsetzen lassen, denn, wenn der Untergrund ausreichend klebfähig ist könnte der Handwerker auf eine Grundierung verzichten.

    Wenn aber im werkvertrag jede Kleinigkeit eindeutig definiert ist dann hat der HAndwerker keine Chance mehr da was weg zu lassen und ihr wärt juristisch als auch technisch auf der absolut sicheren Seite.

    Bloss nicht den Handwerker den Vertrag aufsetzen lassen sondern alles durch eigenen fachlich-juristischen Sachverstand vorbereiten lassen.
     
  4. #4 Kruemelmonster, 05.06.2014
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    Hallo,

    danke für eure Antworten

    Die Frage ist: Wann ist ein Untergrund hinreichend klebefähig, bzw. wann muss er vorher grundiert werden, um nach der Grundierunghinreichend klebefähig zu sein. Gibt es dazu irgendwelche Regeln?

    Zusätzliches verdübeln ist bisher nicht vorgesehen.

    In den Verarbeitungshinweisen des Kleber habe ich folgendes gefunden:

    Wie ist stark saugfähig definiert?

    Das Problem ist, wir haben 2 Angebote vorliegen: Eine Fa. hat in ihrem Angebot eine Grundierung vorgesehen und schreibt dazu, dass sie zwingend erforderlich sei. Die andere Fa. bietet ohne Grundierung an und ist dadurch natürlich billiger. Beide Firmen verwenden ansonsten das gleiche Material.

    Jetzt gibt es halt 2 Fraktionen in der Eigentümergemeinschft: Eine Gruppe möchte das billigere Angebot, die andere Gruppe (ich gehöre dazu) möchte lieber etwas mehr Geld ausgeben und dafür mehr Sicherheit haben, dass die Platten auch an der Decke bleiben.

    Nun suche ich Argumente für die Grundierung oder lasse mich überzeugen, dass die anderen Recht haben (ungern natürlich :bef1005: )
     
  5. #5 GWeberJ, 05.06.2014
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    Ich bezweifle, dass du da ein hartes Kriterium finden wirst. Vielleicht kannst du dem Hersteller der Platten und/oder des Klebers Photos schicken und fragen, wozu sie raten. Ferndiagnosen machen die aber auch nicht gern, vermute ich.

    Wenn die Platten irgendwann von der Decke fallen, dann war der Untergrund wohl nicht hinreichend klebefähig. Sollte das nach Ablauf der Gewährleistung passieren, zahlt ihr letztlich doppelt.

    Wie groß ist denn der finanzielle Unterschied? Lohnt es sich überhaupt, deswegen so ein "Geschiss" zu machen?
     
  6. #6 Kruemelmonster, 05.06.2014
    Kruemelmonster

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    Hallo GWeberJ

    Es geht um gut 10% der Gesamtsumme, und nein es lohnt nicht deswegen so ein Geschiss zu machen. Nur leider haben die Sparfüchse in der Gemeinschaft z.Zt. eine Mehrheit. :frust Und das versuche ich zu ändern.

    Gruß vom Krümelmonster
     
  7. Mark

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    Die Grundierung kann natürlich erforderlich sein, wenn der Anstrich kreidet. Einfach mal eine Proberverklebung mit Klebeband machen.

    Die Dämmplatte, sehr wahrscheinlich aus Styropor, wiegt max. 2 kg/m2 und wird ca. Zu 40 % verklebt. Das bedeutet, dass die Verklebung 5 kg/m2 halten muss oder 50 Gramm auf 1 dm2 oder 0,5 Gramm pro cm2.

    Das ist wahrscheinlich nicht viel mehr Spannung als eine Fliege an der Decke verursacht ;)

    Wenn ein Klebeband fast von alleine wieder runterfällt oder sich sehr leicht abziehen lässt, sollte man schon grundieren. Wenn es etwas Widerstand leistet, dann passt das schon.
    .
     
  8. #8 Alfons Fischer, 06.06.2014
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    ich würde auch einen Test empfehlen.

    Ich kenne einen Fall, da hat ein Bauherr seine Platten mit einem mineralischen WDVS-Kleber verklebt. Hat zuerst scheinbar wunderbar gehalten, aber 2 Tage später sind die Platten von selbst abgefallen. Der Kleber hatte den letzten Farbanstrich angelöst, der sich dann von der Decke nur durch das Eigengewicht der Platten+Kleber ablöste...
     
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