Beton und Schotter der Straße auf meinem Grundstück

Diskutiere Beton und Schotter der Straße auf meinem Grundstück im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, Ich sehe das ähnlich. Wenn die Stadt 4m Breite braucht, um eine 3m-Straße zu bauen, dann sie das vorher einplanen, aber nicht "fremde...

  1. #21 stockstadt, 08.06.2014
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    Hallo,

    Ich sehe das ähnlich.
    Wenn die Stadt 4m Breite braucht, um eine 3m-Straße zu bauen, dann sie das vorher einplanen, aber nicht "fremde Gründstücke" benutzen.

    LG
     
  2. #22 wasweissich, 08.06.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    trotzdem glaube ich , dass der TE auch höflich nicht weit kommen wird , weil die kommune (wenn dort nicht alle ganz palle sind ) eine absicherung irgendwo in eingebaut hat . eine anliegersackstrasse in einem neubaugebiet ...... da werden die schon ihre erfahrungen haben .
     
  3. #23 Chris77Mz, 09.06.2014
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    Ich werde mich am Dienstag an die Stadt wenden - wie wo was dabei heraus kommt werde ich dann sehen. Ganz wie BJ67 es schreibt.
    Ich hoffte hier auf Erfahrungswerte oder gar einen §, ob ich mir Hoffnung machen kann oder ich gänzlich auf dem Holzweg bin (und das einfach glauben muss, was die von der Stadt mir erzählen).

    Naja, schauen wir mal.
     
  4. #24 wasweissich, 09.06.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nur dass du ganz bestimmte erfahrungswerte lesen wolltest . die , die nicht ins bild passten wolltest du eigentlich nicht lesen .

    und glaube mir , solcher neubaugebieterschliessungstrassen gibt es bundesweit hunderttausende .
    und sie werden so gut wie alle so gebaut wie bei euch .............. ich frage mich dann wieso .....
     
  5. BJ67

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    Die Frage die aber noch bleibt: Die Straße gehört auch wirklich der Stadt und nicht dem Erschließungsträger (ggf. identisch mit Verkäufer Grundstück) ? Sonst wäre die Stadt der falsche Ansprechpartner, aber den richtigen können sie dir nennen.
     
  6. #26 Chris77Mz, 09.06.2014
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    @ wasweissich
    Deine Beiträge sind (die letzten besonders) sowas von unnütz...
    Mir wären jede Art von Erfahrungen zu genau dieser Problematik lieb gewesen - bisher kamen nur Vermutungen, in beide Richtungen. Und du trägst dazu nicht viel bei - schreibst aber die meisten Beiträgen. Glückwunsch!
    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F*** halten!" so D. Nuhr - wie passend. Aber dann kommt man ja nicht auf über 15.000 Beiträge...
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Du willst keine Erfahrungen zu dem Punkt, du willst Bestätigungen deiner Meinung.

    Ich würde dir nahelegen, die Angriffe auf die Leute hier zu unterlassen. Du hast hier nicht zu bestimmen, wer wie Antwortet.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2014
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    Die einzig richtige Antwort!
    Ich sehe allerdings eine schicke Retourkutsche der Stadt kommen, wenn die Eiben gepflanzt sind. In allen entsprechenden Regelungen gibt es Mindestvorschriften für den Abstand von Bäumen, Büschen und Sträucher zu Grenzen und wenn der Streifen nur 50 cm breit ist, dann.........
     
  9. #29 wasweissich, 09.06.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lieber Chris77Mz

    auch wenn es für dich nicht vorstellbar zu sein scheint , ich habe mit soetwas durchaus einige erfahrung .
    und meine vermutungen stützen sich eben auf diese .

    dass die antworten sich nicht mit deinen erwartungen decken ist aber nicht meine schuld , wird an den erwartungen liegen .

    über den hinweis auf DN kann ich nur lachen . du würdest auch zu denen gehören , die damals die überbringer schlechter nachrichten zur strafe haben köpfen lassen ;)

    DU solltest die signatur vo mark carden durchlesen und versuchen zu verstehen .


    der hinweis von RD auf den mindestabstand soltest du auch mit der jetzigen istsituation vergleichen ..... und in dem augenbick , in dem du es verstanden hast , ist dein problem eigentlich kein problem mehr .
     
  10. #30 Chris77Mz, 09.06.2014
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    Handfeste Erfahrungen zu diesem Punkt hätte ich gerne gelesen, noch lieber eine gesetzliche Bestimmung welche das regelt. Wenn es dann die Bestätigung meiner Meinung wäre, natürlich umso lieber... Man hofft doch wohl immer, dass das ganze gut für einen selbst aus geht, oder etwa nicht?

    Und ganz richtig, ich habe nicht zu bestimmen, wer hier wie antwortet, aber ich kann das kritisieren - "Angriffe" würde ich das nicht nennen.

    @ Ralf Dühlmeyer
    "Die einzig richtige Antwort!" ist das ihre "Meinung" oder "Erfahrung"?
    Der Abstand ist wahrscheinlich zu knapp - insgesamt hoffe ich auf eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung, wie auch immer die ausfällt.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2014
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    Weder noch :D!

    Es ist die Rechtslage! Mein Grund gehört mir. Auch unter der Grasnarbe (bis das Bergrecht greift).
    Aber:
    1) Wo ist die gewachsene Geländehöhe entlang der Strasse. Die Strasse selbst ist hangig, so wird wohl auch das Gelände gewesen sein. Wer aufschüttet (Stadt) oder abgräbt (DU), muss die angrenzenden Grundstücke dagegen sichern, dass diese abrutschen! Denn die gehören deren Eigentümern!
    Wenn Du also eine grosse Klappe hast, teilt Dir das Amt sicher mit, dass die den Rotz entfernen, nachdem Du den Hang der Belastung entsprechend abgefangen hast! :bef1021:

    2) Wenn Deine Eiben so schick wurzeln und in einem Streifen von 50 cm stehen = 25 cm von öffentlichem Grund weg, dann bist Du Dir hoffentlich darüber klar, dass Du für Schäden am öffentlichen Grund haftbar bist. :think

    3) Wie oben schon geschrieben - Eiben werden groß! Abstand zu den Grenzen beachten.

    Insgesamt würde ich vor der grossen Klappe auf meinem Grund für sachgerecht Verhältnisse sorgen. Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht naß, ist nicht.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2014
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    @ josef

    Du glaubst gar nicht, wie palle die Gemeinden sind. Warum? Weil sie den Billigsten der Billigsten mit der Erstellung beauftragen, vorher schon an einer sachgerechten Planung gespart haben und die Bauleiter- wenn überhaupt - nur zum dekorativ rumstehen rauskommen.

    Sprichst Du dann die Jungs von der Tief Stechen, weit schmeissen, kurz denken-Truppe an, kriegste dumme Sprüche von:
    Steht so im Gesetz über machen wir immer so bis Verp*** Dich.
     
  13. rose24

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  14. #34 wasweissich, 09.06.2014
    wasweissich

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    Nur ob die gemeinde überhaupt eigentümer ist , ob der grenzverlauf so stimmt ,welche auflasyungen vom BT/erschliesser/wwi was da noch denkbar ist oder im bbp steht who knows .

    Da gibts die dollsten sachen
     
  15. #35 alex2008, 09.06.2014
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    dass eine Randbefestigung auf der Grenze steht und die Rückenstütze auf Privatgrund, dass die Mineralstoffschichten für Frostschutz/Tragschicht auch bis auf den privatgrund reichen mag nach den Buchstaben der Gesetze nicht korrekt sein.
    Nur ist dass was irgendwelche Juristen austüfteln eben hin und wieder recht weltfremd.

    Aber vielleicht hat ja einer der Schlauberger mal nen passenden Regelquerschnitt zur Hand, ich beurteile den dann gerne mal aus Ausführungspraktischer Sicht.
     
  16. BJ67

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    Sehr guter Hinweis ! Dazu kann dann nur auf das Nachbarrecht RLP verwiesen werden. Dort heißt es dann :
    Das heißt, die Eiben dürfen nicht höher als 1 m werden. Wenn die Eiben schon heute 1,2 m hoch sind, wars das wohl.
    Dazu kommt, das ich eine Eibe mit ihren schön roten, sehr giftigen Früchten und giftigen sonstigen Bestandteilen nie als Einfriedung zu öffentlichen Grundstücken, schon gar nicht Straße, wählen würde.
     
  17. BJ67

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    Das es in der Praxis bei einer korrekten Ausführung nur so geht, mag ja richtig sein. Nur dann hat der Planer der Straße geschlafen. Denn er darf nicht die privaten Grundstücke in Anspruch nehmen. Ich vermute ja mal, dass die Kommune nicht Eigentümer der Straße ist, sondern der Erschließungsträger und ehemalige Grundstückseigentümer eines Baugebietes. Der hat dann die zu verkaufenden Grundstücke zu Gunsten seiner Brieftascche optimiert und großzügig die Straße in den eben erst verkauften Grund und Boden gebaut. Blöd nur, wenn da jemand buddelt und etwas pflanzen möchte.
     
  18. #38 alex2008, 09.06.2014
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    dann sind bei uns in der Gegend nahezu alle Planer im Dauertiefschlaf.
     
  19. #39 wasweissich, 09.06.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sehr falsche ausführung
    aus wikki
     
  20. BJ67

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    Na dann hoffe ich, das die Kinder, die sich die Früchte in den Mund stecken, vorher die giftigen Samen (in den Früchten) heraus basteln .

    Quelle: Botanikus.de

    Dort auch weitere Ausführungen zur Wirkung des Giftes, weshalb es für mich eine Pflanze ist, die man nicht haben muss, schon gar nicht mit Gefährdung Dritter.
     
Thema: Beton und Schotter der Straße auf meinem Grundstück
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