KfW70 mit Gasheizung und Solar

Diskutiere KfW70 mit Gasheizung und Solar im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich bitte um eine Bestätigung, ob folgende Aussagen richtig sind bzw. sein können: 1. Bei einem 140m²-Einfamielienhaus mit Gasheizung...

  1. #1 Maiworm, 03.12.2013
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    Hallo,

    ich bitte um eine Bestätigung, ob folgende Aussagen richtig sind bzw. sein können:

    1. Bei einem 140m²-Einfamielienhaus mit Gasheizung kann durch den Abschluss eines Ökögas-Vertrags mit dem Gasanbieter die EnEV erfüllt werden.

    2. Um KfW70 zu erreichen müssten wir eine Solaranlage, die ca. 10.000 Euro kostet installieren.

    Danke und Gruß
     
  2. #2 Mycraft, 03.12.2013
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    1. Wahrscheinlich eher nicht...
    2. Jein...man kann muss aber nicht...gibt ja auch andere Massnahmen
     
  3. #3 Alfons Fischer, 03.12.2013
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    zu 1: vermutlich geht's weniger um die EnEV als um das EEWärmeG. Das mit dem Biogas gab's mal im alten EEWärmeG. Im neuen EEWärmeG ist das so nicht mehr drin.
    zu 2: muss man rechnen...
     
  4. #4 Maiworm, 03.12.2013
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    Maiworm Gast

    Ich weiß gar nicht, ob es um EnEV oder EEWärmeG geht. Der Hausbauer hat gesagt, dass wir mit diesem Ökögas-Tarif eine Baugenehmigung bekommen und ansonsten allein mit Gasheizung nicht mehr gebaut werden darf.
     
  5. Taipan

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    1. Nein.
    2. Nein.

    Sag dem "Hausbauer" bitte, dass die Karpfenverkaufsaison nur zw. den Feiertagen ist.
     
  6. #6 mastehr, 03.12.2013
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    Die Alibi-Solaranlage sollte man auch für sehr deutlich unter 10000 Euro bekommen können.
     
  7. #7 Rellikon, 18.06.2014
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    Ich stehe vor der identischen Frage um eben nicht die aus meiner Sicht unwirtschaftlichen Maßnahmen einbringen zu müssen.
    Gemäß EEWärmeG ist es zulässig Ersatzmaßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien einzubringen. z.B. Unterschreitung des Q(p) / H(T) um 15%. Quelle
    Damit würde doch eine Gasheizung ausreichen. Falls nein, was habe ich übersehen?

    Zu 1. des TE: Warum nicht? Lt. EEWärmeG 50% Einsatz von Biogas bei Brennwertkesseln notwendig. Reicht hierfür nur der Tarif oder benötigt man einen Tank?

    Zu 2. des TE: Weil einige mit nein geantwortet haben. Was wären denn Alternativen um keine Technik nutzen zu müssen?

    Danke für die Auseinandersetzung.
     
  8. Taipan

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    Vergiss die Nummer mit dem Biogas ... Du müsstest bis in alle Ewigkeit SICHERSTELLEN, dass Du den Biogasanteil hältst.

    Kompensationsmaßnahmen um das EEWärmeG einzuhalten ist einfach ausgedrückt eine Verringerung des Transmissinswärmebedarfs um 15% (h'tmax=85%), was einfach durch eine bessere Dämmung und manchmal/meist durch eine detailierte Berechnung der Wärmebrücken erreicht wird. Genaueres erklärt Dir der Ersteller des enev-Nachweises und des EEwärmeG-Nachweises.
     
  9. #9 Rellikon, 18.06.2014
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    Ok, das sehe ich ein zumal man beim Tausch der Heizungsanlage vor dem gleichen Problem stehen wird bzw. die Gesetzeslage sich sicherlich nicht bessern wird.
    Trotzdem wie würde eine Sicherstellung aussehen? Zwang der dauerhaften Nachweisführung?

    Sind die Dämmmaßnahmen für ein KfW70 Haus ausreichend oder werden die 15% nicht erreicht?

    Ich hätte gerne KfW Darlehen jedoch ungern in schlecht amortisierte Technik investiert, deshalb die Fragen.
     
  10. Taipan

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    hängt vom h't des Referenzgebäudes ab. Meist reicht aber der Transmissionswärmeverlust nach kfw70. Frag den Enevnachweis-Ersteller.
     
  11. #11 Alfons Fischer, 19.06.2014
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    im EEWärmeG steht klar drin, dass Biogas nur angerechnet werden darf, wenn dieses in einer KWK-Anlage verfeuert wird.
    Also nix Gasheizkessel + Biogasvertrag.



    Das hört sich aber nach einem Bestandsgebäude an.
    Sind Sie sicher, dass Sie überhaupt eine Nutzungspflicht haben?

    Gruß aus DKB!
     
  12. #12 Rellikon, 19.06.2014
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    Wo steht das genau das es nicht geht? Ich finde es nicht.
    Ist ein Gasheizkessel = Gasbrennwerttherme? Oder scheitert man hier schon an der Begriffsdefinition.
    Unterschreitet ein KfW70 Haus das Referenzgebäudes um 30% und erfüllt somit automatisch die Ersatzmaßnahme oder muss jeder einzelne Wert im EEWaermeG unterschritten werden?

    Lt meiner Interpretation:

    EEWaermeG gilt als erfüllt wenn:

    a) KWK = 30% gasförmige Biomasse

    b) Auszug aus Anlage EEWaermeG (flüssige Biomasse zu 50% genutzt):

    2. Flüssige Biomasse
    a) Die Nutzung von flüssiger Biomasse gilt nur dann als Erfüllung der Pflicht nach § 3 Absatz 1 oder
    2, wenn die Nutzung in einem Heizkessel erfolgt, der der besten verfügbaren Technik entspricht.
    b) Die Nutzung von flüssiger Biomasse gilt unbeschadet des Buchstaben a nur dann als Erfüllung der Pflicht nach § 3 Absatz 1 oder 2, wenn die zur Wärmeerzeugung eingesetzte Biomasse die folgenden Anforderungen erfüllt:

    Es ist ein Neubau. Die Antwort oben ging nur in die Richtung Tausch nach x Jahren.

    Gruß aus Ansbach
     
  13. #13 Alfons Fischer, 19.06.2014
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    Also:
    Erst mal das EEWärmeG: klick

    und dann:
    entscheidend ist das fett gedruckte. Und dort heißt es:



    Achtung:
    das hier aus Anlage, Nr. II:
    gilt nur für §3 Abs. 2. Also dann, wenn die öffentliche Hand bestehende Gebäude grundlegend renoviert.
     
  14. Taipan

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    Alfons vergiss es. Ich stelle immer häufiger fest, das nicht vollständig gelesen wird - seleketive Wahrnehmung - und dass nicht verstanden wird was gelesen wird, bzw. Textzusammenhänge nicht erfasst werden können.

    Das grenzt mittlerweile an eine Volkskrankheit.
     
  15. #15 Alfons Fischer, 19.06.2014
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    ich glaube immer noch an das Gute im Menschen... ;)
     
  16. nolu13

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    Und da liegt die Wahrheit,wie man das verklickert!
    Was ist denn Öko-Gas?
    Öko ist für mich ,wenn die Erdbeeren auf dem Feld mit dem" Mist" von der Kuh gedüngt werden,die nur Gras und Kräuter auf einer naturbelassenen Wiese zu fressen bekommt.
    Wenn die Kuh viel davon verdaut,kann man damit auch heizen.
     
  17. nolu13

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    Jo,das hat mit Gas nix zu tun,ist aber Öko.
    Um was ging es nochmal?
     
  18. #18 Rellikon, 19.06.2014
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    Danke, jetzt habe ich es umrissen.

    Die Variante reduziert die Investition jedoch um ca. 5000 €. Ich suche nach der investitionsgünstigsten Lösung und mit der Vorliebe in Vermeidung investieren zu wollen. Um Flexibilität zu haben und nicht gleich die ganze Anlage tauschen zu müssen, kann ich mir ja noch immer eine Solarvorbereitung installieren lassen. Ich habe leider eine Dachfläche von 14° Süd und darf nicht aufständern.
    Biogas hat derzeit keinen höheren Preis als die Grundversorgung mit Erdgas. Biogas müsste also entfallen oder erheblich teurer werden als Erdgas (leider habe ich keine Glaskugel) um mich zum handeln zu zwingen.

    Übersehe ich hier etwas?
     
  19. Taipan

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    Warum veringerst Du nicht einfach den Transmissionswärmeverlust und bist mit der Nummer durch. Mit viel Gläck reicht es sogar schon die Wärmebrücken einzeln nachzuweisen statt 0,1 Aufschlag zunehmen.
     
  20. nolu13

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    :bef1011:
    Warum zwingend?
     
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