Meterriß

Diskutiere Meterriß im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Fachmenschen, In einem Bauvorhaben wurde durch uns ein Fließestrich eingebracht. Dabei wurde festgestellt, dass ein bodentiefes Fenster...

  1. #1 dgeneratexsrbsk, 06.07.2014
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    Hallo Fachmenschen,

    In einem Bauvorhaben wurde durch uns ein Fließestrich eingebracht. Dabei wurde festgestellt, dass ein bodentiefes Fenster zu tief sitzt,
    und es nach Einbau der Bodenbeläge nicht mehr öffnen wird. Leider wurde der BL nur telefonisch informiert und nicht schriftlich. Inzwischen
    ist der Meterriß entfernt worden, und es ist daher nicht mehr nachweisbar, welche Firma hier den Fehler verursacht hat.
    Jetzt zur Frage: Der Meterriß muss m.E. nach so angebracht werden, dass er nachvollzogen werden kann, bzw. darf nicht entfernt werden aus ebendiesen
    Mängelanspruchsfragen. Wo ist dies geregelt? Ich bilde mir ein, ich hätte dies mal in einer DIN gelesen, kann es aber leider nicht mehr finden. Oder liege ich gar falsch?
    Danke.
     
  2. #2 Carden. Mark, 06.07.2014
    Carden. Mark

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    In der VOB/B [wenn vereinbart] §4;(2)3 steht aber auch, dass die Leistung der Vorgewerke (hier Meterstrich - Fenster" zu überprüfen sind und Bedenken hinsichtlich dieser "schriftlich" mitzuteilen sind.
    Die etwaige Folge hieraus ist Stillstand. Hier kommt dan §6 ins Spiel.
    Ich sehe hier Schwarz für Dich.
    Selbst wenn ein anderer Schuld sein sollte - beweisen musst Du das jetzt.
     
  3. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ein Meterriß gilt aber auch nur, wenn er als solches eindeutig ausgewiesen wurde. Wir machen uns für unsere Arbeiten oft einen Riß zur kontrolle unserer höhen. Der gilt aber eben nur zur kontrolle für uns und nicht für andere Gewerke. Ist kein Meterriß vorhanden, so muß mit dem Planer der Bezugspunkt ermittelt und bestätigt werden
     
  4. caauoo

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    Ich weiß nicht, ob das gesetzlich so ist, aber allgemein gilt die Regel, das sich Türen usw nach dem Estrich und Bodenbelag zu richten haben, nicht umgedreht. Meist hat auch die Höhe von Estrich / Boden stärkere Randbedingungen als die Höhe einer Tür. Es wird wohl auch nicht im ganzen Haus Estrich und Bodenbelag neu gemacht werden, statt eine Tür höher zu machen, oder (falls möglich und/oder zumutbar, sie unten sauber absägen). Der schwarze Peter dürfte beim Türenmann liegen. Sowas könnte dann evtl. auch ein Planungsfehler sein.
     
  5. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Es gibt vorgaben für die Höhen die schon im Plan vereankert sin. Der Estrichleger ist nicht das Maß der Dinge, auch er hat sich an die Höhen zu halten ansonsten kann es mit Türen bei 2 m Sturz schon mal eng werden und der Sturz ist vor dem Estrich da. Normalerweise hat der Planer einen Meterriß verbindlich anzubringen
     
  6. Taipan

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    Und der wird so angebracht, dass er möglichst bis zum Schluss bleibt wo er ist (Laibung irgendeiner Innentür bspw). Versetzen darf ihn nur die Bauleitung.
     
  7. #7 Gast036816, 06.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... du haust aber alles durcheinander .....
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.07.2014
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    Man kann aber auch ("durfte" ich gerade bei einem GÜ-Pleite BV machen) aus den planerischen Vorgaben einen Meterriss rekonstruieren.

    Zimmertürhöhen werden zu 99,9% nach den Normzargen geplant. Also 2,01 oder 2,125 ....
    Von daher kann man, wenn der Maurer nicht zu arg geschlapmt hat, alle Sturze durchmessen und einen Meterriss rückberechnen.

    Ist natürlich nicht im mm-Bereich ein Beweis für oder gegen einen Ausführenden, aber wenn es um grössere Abweichungen geht, kann das schon helfen (wenn mans nicht war)
     
  9. caauoo

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    Ich hatte mal einen Estrich gemacht, die Höhe der Fliesen war vorgegeben da schon in den Räumen seitlich fertig. Als ich von der hinteren Wand her vorne bei den Türen ankam, waren sie erst schon auf meinem Estrich rumgetrampelt. Dann haben sie die Eingangstür eingehängt, und gesagt, die sei 6 cm höher, ich soll den Estrich und die Verflliesung 6 cm höher machen. Ich hab gesagt nein, das geht schon nicht wegen den Seitenräumen, außerdem sollen die ihre Tür tiefer hängen. Die Diskusion hat eine Stunde gedauert, dann kamen sie mit der Seitentür, die hätte gerade auf den noch fehlenden Fliesen gekratzt, jetzt haben sie gesagt, ich soll den Estrich und die Verfliesung neu machen, 1 cm tiefer. Ich hab mich geweigert, sollen die doch die Tür höher machen.

    Siehe Fotos.

    Also @rolf aib "du haust aber alles durcheinander": wie würdest du das lösen ???

    Ich hab meinen Bekannten gefragt, der hat mir gesagt, guck ob dein Estrich zwischen 4 und 5 cm hoch ist, wenn ja, beruf dich auf die technischen Regeln, dann ist er richtig. Und allgemein haben sich die Türen nach Fliesen/Estrich zu richten und nicht umgekehrt.

    Mein Estrich war da 4,2 cm hoch, sowieso vorgegeben wegen der Fliesen seitlich. Also mußten beide Türen geändert werden, nicht mein Estrich . Wollten sie aber nicht, es gab Zoff, ich hab die Arbeit dann so gelassen, später durch die Gendarmerie auch mein Geld gekriegt, und die 25 Tsnd Euro Strafe
     

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  10. Taipan

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    Wo befindet sich das Bauvorhaben, um das es hier ursprünglich geht?
     
  11. #11 Skeptiker, 06.07.2014
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    Du liegst falsch! Nach § 3 (2) VOB/B (= DIN 1961) ist die Aufgabe des Auftraggebers "das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen" (Hervorhebung von mir). Das ist bspw. ein Schnurgerüst außerhalb, das sind aber keine Meterrisse im Objekt.

    Die VOB/C definiert in DIN 18299 § 4.1. als kostenlos zu erbringende "Nebenleistungen" unter 4.1.3. "Messungen für das Ausführen ... einschließlich des Vorhaltens der ... Absteckzeichen ... des Erhaltens der Absteckzeichen während der Bauausführung". Demnach hat jeder Ausführende sich "seinen" Meterriß ohne besondere Berechnung selbst herzustellen. Eine Pflicht zum Erhalt oder gar Weitergabe kenne ich nicht.

    Dessen ungeachtet hat es sich bewährt, von einem fachkundigen unabhängigen Dritten (also Vermesser) zumindest den Meterriss im EG, bei mehrgeschossigen Gebäuden sogar in allen Geschossen anbringen und auch unabhängig sichern zu lassen. Das kostet aber (extra) und wird deshalb von sparsamen Bauherren gerne unterlassen.
     
  12. Taipan

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    Ich bin skeptisch, dass die VOB gilt.
     
  13. caauoo

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    Lös es einfach wie in meinem Fall. Guck ob der Estrich zwischen 4 und 5 cm über dem Beton ist. Dann ist der Estrich richtig. Wenn der Türenfritze nicht mind. 5,3 - 6,3 cm (Estrich + Kleber + Fliesen) Platz über dem Beton gelassen hat, ist die Tür zu tief, weil er damit rechnen mußte daß der Estrich + Belag so hoch wird, und der Estrich nur diese Dicke haben darf, weder dünner noch dicker. Wenn das im Plan so vorgesehen war, ist die Planung falsch.

    PS: Mist, geht der Anhang nicht als miniatur anzuzeigen ?
     

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  14. #14 Skeptiker, 06.07.2014
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    Ich auch, aber das war ja nicht die Frage. Selbst bei Ausführung auf Basis der VOB/C lässt sich eben aus dieser keine Pflicht zur Erhaltung eines Meterrisses ableiten, insofern hilft die VOB/C hier in keinem Fall weiter.
     
  15. #15 dgeneratexsrbsk, 06.07.2014
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    Das BV ist in Leipzig, und die VOB gilt. Der Meterpunkt war 1x je Wohnung vorgegeben, aber ist jetzt leider entfernt worden. Wie kann jetzt der Auftraggeber nachweisen, in welchem
    Bereich der Fehler liegt? Die Situation ist jetzt folgende: Estrich und Fenster sind verbaut, aber Fenster sitzt zu tief, oder Estrich zu hoch. Wie kann jetzt nachgewiesen werden, wer der Verursacher ist?
     
  16. #16 Gast036816, 06.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mess doch einmal einige türhöhen vom estrich aus! vielleicht sieht man dann weiter.
     
  17. #17 Brombeerdone, 06.07.2014
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    Normalerweise hat man ja in einem ordentlichen Werkplan FOK und ROK angegeben oder noch besser wenn gleich ein Detailplan des Fußbodenaufbaus angegeben ist.
    Und nun wo es möglich ist (Treppenaufgang, Türnische), die Höhe zwischen Rohboden und Oberkante Estrich/ Fußbodenbelag messen.
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    Eine Tür passt nicht? Alle anderen und Treppe und Fensterbrüstungen sind ok?

    Tjaaaa.... scharf nachdenken.... was könnte da falsch eingebaut sein? Estrich? Sicher, die haben alle die Fensterbrüstungen und Türen und noch schnell die Treppe geändert...
     
  19. caauoo

    caauoo

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    zu nix nutze
    Sind denn mehrere 'bodentiefe Fenster' vom selben Einbauer vorhanden, und ist davon nur eins falsch ? Und sind die Türen richtig also einige mm bis 1 cm über den Fliesen, oder auch alle zu tief, und sind sie vom selben Einbauer ? Günstig wäre es wahrscheinlich, wenn sich ein Grund herausstellt, das nur das Fenster / die Tür zu tief und nachzubessern ist, den Estrich zu ändern dürfte komplizierter sein.

    Bei manchen Bauprojekten ist kein Meterris vhd, bei anderen mehrere von verschiedenen Leuten, wahrscheinlich muß man dann sicherheitshalber sein eigenes noch dazu machen
     
  20. #20 feelfree, 06.07.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wie andere schon geschrieben lassen, sollte sich doch ein Meterriss einigermaßen zuverlässig aus Türstürzen rekonstruieren lassen.

    Aber gehen wir jetzt mal davon aus, dass wirklich das bodentiefe Fenster zu tief sitzt, also /eigentlich/ der Fensterbauer oder der Planer Mist gebaut hat.

    Ihr habt also gemerkt dass es nicht passt und trotzdem den Estrich eingebaut? Dann würde ich - abseits von Normen/Vorschriften und rein nach dem gesunden Menschenverstand - euch eine gute Portion Mitschuld geben. Und wenn ich Mark in #2 richtig verstehe, ist die Rechtslage nicht ganz so weit weg von meinem Gefühl.
     
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