Bauausführungsplanung beim Fenstereinbau nicht nötig?

Diskutiere Bauausführungsplanung beim Fenstereinbau nicht nötig? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Huiuiui - da hat aber eine Chuzpe! Ja - technische Ausstattung ist nicht Teil der LP 1-8 Hochbau. Darunter fallen aber Elektro, Sanitär, Heizung,...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Huiuiui - da hat aber eine Chuzpe!

    Ja - technische Ausstattung ist nicht Teil der LP 1-8 Hochbau. Darunter fallen aber Elektro, Sanitär, Heizung, Lüftung, Aufzug usw.
    Fenster sind purer Hochbau!
    Auch so genannte "handwerksübliche Ausführungen" müssen nicht detailiert werden. Ich muss also z.B. die Fugen zwischen Estrich sowie Bodenbelag und Wand nicht bemaßen.

    Aber die Abdichtungsebenen eines Fensters im Vertikal- und Horizontalschnitt nicht wenigstens idealisiert darzustellen, wenn man sie nicht im LV textlich "detailiert" hat - geht ja gar nicht!

    Aber wie gesagt - mein Verdacht geht in Richtung Unwissen über die Möglichkeiten, Varianten und Lösungen einer fachgerechten Fugenausbildung.
    Frei nach dem Motto - ich plane ein Loch, da passt ein Fenster rein, den Rest macht der Handwerker.
    Äh - NÖ!
     
  2. #22 Wir bauen bald, 31.07.2014
    Wir bauen bald

    Wir bauen bald

    Dabei seit:
    19.08.2009
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Berlin
    So...erstmal Chuzpe nachgeschlagen. Ja, das passt. Unwissen passt leider auch.

    Habe die HOAI nach "Fenster" durchsucht und wurde leider nicht fündig. Jedoch beschreibt die HOAI die Technischen Ausrüstungen:

    "Abschnitt 2 Technische Ausrüstung
    §53 Anwendungsbereich
    (1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte.
    (2) Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen:
    1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
    2. Wärmeversorgungsanlagen,
    3. Lufttechnische Anlagen,
    4. Starkstromanlagen,
    5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
    6. Förderanlagen,
    7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
    8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken."

    Werde das mal dem Planer schicken.

    Danke für die klaren Worte und die Denkanstöße.
     
  3. #23 Alfons Fischer, 31.07.2014
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    hat nix mit den Fenstern zu tun, aber ich frag mich grad, welche Details er sonst auch nicht plant, sich aber vergüten lässt...
     
  4. #24 Wir bauen bald, 31.07.2014
    Wir bauen bald

    Wir bauen bald

    Dabei seit:
    19.08.2009
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Berlin
    Fragen wir uns auch ab und zu. Haben auch einige Antworten darauf. Leider nicht nur schöne. Nächste Woche kommt ein Gutachter auf die Baustelle. Wir hoffen das erste und letzte Mal.
     
  5. #25 Achim Kaiser, 31.07.2014
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    8
    Genau für die in #22 aufgezählten Gewerke ist der Architekt nicht zuständig.

    Für diese Gewerke gibts Sonderfachleute.
    Aufgabe des Architekten ist wiederum die Abstimmung und Integration der Technischen Gewerke mit dem Bauwerk/Hochbau.

    Der Teil der HAOI zieht für Fenster also nicht ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #26 Wir bauen bald, 31.07.2014
    Wir bauen bald

    Wir bauen bald

    Dabei seit:
    19.08.2009
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Berlin
    Genau. Deshalb werden wir unseren Planer den Teil schicken. Er meint ja die Fenster wären technische...
    Es macht wohl unter diesen Umständen wohl keinen Sinn ihn weiter für das Gewerk zu befragen oder eine vernünftige Planung zu erwarten. Er hat sich eigentlich doch schon disqualifiziert. Wenn wir Sachverstand extra dafür einkaufen, wie könnte das aussehen? Einen Sachverständigen beauftragen? Kann man die Kosten weiterreichen?
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 01.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nicht ohne weiteres. Du musst ihn auffordern, seine Arbeit zu machen (mit Fristsetzung), musst ihm ankündigen, ihm sonst den Teilauftrag zu entziehen und ihm die Kosten aufzubrummen, seine dann hingehuschten Details beanstanden, wenn die mangelhaft sind, Nachbesserung mit Fristsetzung fordern usw usw.

    Grosses Fass!
     
  8. #28 Wir bauen bald, 01.08.2014
    Wir bauen bald

    Wir bauen bald

    Dabei seit:
    19.08.2009
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Berlin
    ...das Faß werden wir dann lieber zu lassen, wollen ja irgendwann fertig werden, und beauftragen jemand Dritten.

    Es ist wirklich enttäuschend was wir gerade erleben. Nach negativen Erfahrungen bei der Beratung durch Fertighausfirmen dachten wir mit der Beauftragung eines Architekten eine gute Entscheidung getroffen zu haben...

    Danke für Ihre/ Eure Rückmeldungen!
     
  9. #29 Skeptiker, 01.08.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Dieser "Kollege" ist als "schwarzes Schaf" nur unzureichend beschrieben. Er verletzt eindeutig seine Vertragspflichten.
     
  10. #30 Wir bauen bald, 05.08.2014
    Wir bauen bald

    Wir bauen bald

    Dabei seit:
    19.08.2009
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Berlin
    Puh, heute der große Schreck:

    Nachdem wir unseren Planer baten uns mitzuteilen ob er die Fensterplanung macht oder wir das bei jemandem anderen beauftragen müssen, kam seine Kündigung wegen "Verlust des Vertrauensverhältnisses"...

    Den Aufmesstermin für Freitag werden wir dann wohl mal absagen...
     
  11. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Kammer anrufen und denen den Fall Schildern ... der Architekt kann nicht so einfach kündigen ... der hat seinen Vertrag in aller Regel zu erfüllen ...
     
  12. #32 Ralf Wortmann, 05.08.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    @Wir bauen bald:

    Nehmt euch einen Anwalt. Die Kammer wird euch dabei nicht helfen können.

    Die Kündigung eures Architekten „wegen Verlustes des Vertrauensverhältnisse“ ist kein wichtiger Grund, die ihn zur Kündigung berechtigen würde. Die Kündigung ist unwirksam.

    Eine solche unwirksame, unberechtigte Kündigung stellt für euch indes wiederrum einen „wichtigen Grund“ dar, eurerseits den Architektenvertrag zu kündigen.

    Allerdings solltet ein Anwalt euren Architekten zuvor darauf hinweisen, dass dessen Kündigung unwirksam ist und ihm unter Kündigungsandrohung eine Nachfrist (1 Woche oder 10 Tage) setzen, um die Erklärungen abzugeben dass er aus der Kündigung keine Rechte mehr herleitet und seine Vertragspflichten weiterhin erfüllen wird.

    Kommt die Erklärung nicht, könnt ihr eurerseits den Vertrag kündigen, ohne dass ihr ihn vollständig vergüten müsst. Je nach Sachlage (muss euer Anwalt prüfen) könnt ihr evtl. schon geleistete Vorschüsse z.T. zurückverlangen.

    Die Kosten für eine solche Anwaltseinschaltung hat der Archi euch gem. § 280 BGB zu erstatten.

    Zur Thematik kurz zwei Urteile:

    ===========================================
    OLG Rostock, Urteil vom 05.04.2000, 2 U 63/98:

    1. Ein Architekt kann eine Vergütung auch für erbrachte Leistungen nicht beanspruchen, wenn er sich ohne wichtigen Grund vom Vertrag lossagt, es sei denn, er hat die ihm übertragenen Planungsleistung zum Zeitpunkt der Kündigung bereits vollständig ausgeführt, und diese ist von Auftraggeber abgenommen, mithin als im wesentlichen vertragsgemäß gebilligt worden (Anschluß OLG Düsseldorf, 1997-02-27, 5 U 65/96, BauR 1998, 880).

    2. Die unberechtigte Kündigung eines Architektenvertrages durch den Architekten stellt eine positive Forderungsverletzung dar, die den Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit der Folge zu liquidieren, daß die beiderseits erbrachten Leistungen rückabzuwickeln sind, wenn die Vertragsverletzung den Vertragszweck derart gefährdet, daß dem selbst vertragstreuen Auftraggeber nach Treu und Glauben ein Festhalten am Vertrag nicht zu gemutet werden kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Architekt endgültig jede weitere vertragliche Zusammenarbeit ablehnt.

    3. Der Auftraggeber kann unter den gleichen Voraussetzungen auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung dergestalt verlangen, daß er die Teilleistungen des Auftraggebers ablehnt und seine Leistungen zurückverlangt.

    ==================================================
    OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 1997 – 5 U 65/96 –, juris:

    Ein Architekt, der vor vollständiger Fertigstellung der von ihm übernommenen Leistungen den Architektenvertrag ohne triftigen Grund kündigt, hat keinen Honoraranspruch.
    ====================================================
     
  13. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Au kacke, ich glaube, der Architekt hat sich da massiv ins Knie geschossen...
     
  14. #34 Gast036816, 05.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die architektenkammer wird sich dem fall schon widmen, nur nicht unbedingt juristisch im sinne des auftraggebers. sie wird jedoch dem kollegen mitteilen, dass er sich ein eigentor geschossen hat und ihm raten, die kündigung zurück zu ziehen und den vertrag zu erfüllen.

    das vertrauen ist dann eben weg.
     
  15. #35 Wir bauen bald, 05.08.2014
    Wir bauen bald

    Wir bauen bald

    Dabei seit:
    19.08.2009
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Verwaltung
    Ort:
    Berlin
    Vielen Dank für Ihre/ Eure Rückmeldungen! Nehmen morgen mit einem Fachanwalt Kontakt auf. Hoffen halbwegs heil aus der Sache rauszukommen.

    Solange die Kinder gesund sind ... es ist ja nur Geld...
     
Thema: Bauausführungsplanung beim Fenstereinbau nicht nötig?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dreifach verglasung 4/15/4/15/4

    ,
  2. Hoai fensterplanung

Die Seite wird geladen...

Bauausführungsplanung beim Fenstereinbau nicht nötig? - Ähnliche Themen

  1. Schornstein beim Neubau – Kondenswasser & Alternativen

    Schornstein beim Neubau – Kondenswasser & Alternativen: Wir sind gerade mitten in unserem Bauvorhaben und überlegen, ob wir direkt einen Schornstein mitmachen sollen. Einen geeigneten zentralen Platz im...
  2. Geräusche beim Regenabfluss auf Flachdach

    Geräusche beim Regenabfluss auf Flachdach: Hallo zusammen, ich hätte eine kurze Frage zu einem Problem mit unserem Flachdach auf der Gaube. Bei Regen entsteht ein unangenehmes Geräusch –...
  3. Verzögerung bei der Anlieferung von Beton beim Herstellen der WU Bodenplatte / 90-100min

    Verzögerung bei der Anlieferung von Beton beim Herstellen der WU Bodenplatte / 90-100min: Moin, wir haben gestern unsere WU-Bodenplatte erhalten. Die ersten beiden Betonmischer kamen nacheinander der dritte auch nach ca. 15-20min; es...
  4. Putzfassade hat sich gelöst beim Abdichten mit Silikon

    Putzfassade hat sich gelöst beim Abdichten mit Silikon: Hallo zusammen. Beim Aufbau unserer Terrassenüberdachung wurde das Dach mit der Putzfassade mit Silikon abgedichtet. Nun tropft es unten bei...
  5. Beschädigung des PE-Xc Rohr beim Tackern

    Beschädigung des PE-Xc Rohr beim Tackern: Hallo zusammen, beim Verlegen der Fußbodenheizung wurde ein Rohr beim Tackern leicht beschädigt. Muss das gesamte Rohr ausgetauscht werden, oder...