Wieviel Baufortschritt verkraftet ein Haus ohne richtiges Dach?

Diskutiere Wieviel Baufortschritt verkraftet ein Haus ohne richtiges Dach? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Ich möchte mich ersteinmal kurz vorstellen. Meine Name ist Andreas und ich wohne mit meiner Familie in Braunschweig....

  1. #1 angiesse, 02.08.2014
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    Hallo zusammen!

    Ich möchte mich ersteinmal kurz vorstellen. Meine Name ist Andreas und ich wohne mit meiner Familie in Braunschweig.
    Angemeldet habe ich mich weil ich als absoluter Baulaie verunsichert bin und mir ein wenig Hilfe bzw. Aufklärung erhoffe.

    Aber von vorn: Wir haben über einen Bauträger eine zu erstellende Erdgeschoss-Eigentumswohnung in einem Haus mit insgesamt fünf geplanten ETWen gekauft.
    Geplant sind zwei Wohnungen im EG, zwei im 1. OG und ein Penthaus. Das Problem ist, für das Penthaus gibt es bis dato noch keine Baugenehmigung, was derzeit (schon länger) gerichtlich geklärt wird.
    Da der Bauträger davon ausgeht den Prozess zu gewinnen, baut er die vier unteren Wohnungen (zwar etwas verlangsamt) weiter, hat oben das Dach jedoch nur provisorisch mit laienhaft "Teerpappe" oder ähnlichem abgedichtet um nach gewonnenem Prozess das Penthaus und ein richtiges Dach aufzusetzen.
    Leider ist das provisorische Dach nicht vollständig dicht, so dass bei Starkregen immer mal Wasser in das Gebäude eindringt. Meine Frage ist nun, wie weit kann oder darf der Bauprozess fortschreiten, bevor mit diesem provisorischen Dach bleibende Schäden an dem Gebäude zu befürchten sind. Derzeit wurde bereits die Außendämmung zu 80% angebracht (KFW 70 Haus), die oben notdürftig ebenfalls mit einer Teerpappe vor dem Eindringen von Wasser zwischen Mauerwerk und Dämmung geschützt wird. Wenn ich es richtig gesehen habe, lässt sich jedoch das Eindringen von Wasser zumindest an den noch nicht ganz fertig gedämmten Stellen nicht ganz vermeiden, was mir als Laien große Sorgen macht. Ist etwas Wasser zwischen Dämmung und Mauerwerk ok?
    Desweiteren war mittlerweile der Elektriker im Haus und hat die Strippen gezogen, obwohl zumindest in zwei der vier Wohnungen deutlicher Wassereinfluss zu erkennen ist.
    Außerdem steht aufgrund von Starkregen ca. 10 cm Wasser im Keller (gebaut mit Weißer Wanne), welches abgepumpt wird. Das Kellerwasser kommt allerdings nicht von oben sondern ist unten aufgrund von Stauwasser durch die Kellerfenster ins Gebäude eingedrungen.
    Auch ist schon Innenputz aufgetragen worden, obwohl die Innenwände teilweise noch nicht richtig trocken waren. Da durch nur auf Kipp stehende Fenster wenig Luft zirkuliert, sind die geputzten Wände stellenweise richtig nass wenn man mit der Hand darüber geht.
    Das alles halte ich aus meiner laienhaften Sicht für nicht ganz unproblematisch, aber vielleicht können mir die Experten ja etwas die Bedenken nehmen.

    Ich füge noch Bilder von dem Haus ohne Dach, sowie der abgedeckten Dämmung an.

    Vielen Dank für Hilfe und viele Grüße.
     
  2. #2 angiesse, 02.08.2014
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    Hier die Bilder:

    Das Haus ohne Dach
    [​IMG]

    Feuchtigkeit im Haus trotz Putz und Elektrik
    [​IMG]

    Das provisorische Dach
    [​IMG]

    Die Abdeckung der Dämmung
    [​IMG]
     
  3. #3 Gast036816, 02.08.2014
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    Gast036816 Gast

    vielleicht ist es besser, mit einem anwalt die rückabwicklung des kaufs zu untersuchen, da das gebäude von außen einen relativ weiten baufortschritt zeigt, aber nicht die vertraglich vereinbarten eigenschaften - dach fehlt - aufweist. fehlende provisorische abdichtungsmaßnahmen zur vermeidung von folgeschäden sind ein weiteres argument.
     
  4. #4 angiesse, 02.08.2014
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    Danke für die Antwort. Allerdings war das nicht die Frage. Wir würden gern in die Wohnung einziehen.
    Es geht darum zu erfahren, inwieweit das Gebäude durch das fehlende Dach bzw. den "falschen" Baufortschritt, also Dach nach Dämmung usw., Schaden nehmen könnte.
    Danke für weitere Infos.
     
  5. #5 Gast036816, 02.08.2014
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    Gast036816 Gast

    wenn du dich später nicht ärgern möchtest, solltest du lieber nicht einziehen. dein bauträger ist von der sorte ahnungslos.
     
  6. #6 angiesse, 02.08.2014
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    Könntest du deine Bedenken konkretisieren und etwas genauer auf meine Fragen eingehen. Vielen Dank im voraus.
    Vielleicht hätte ich im Vorfeld noch etwas zum Bauträger schreiben sollen. Es handelt sich um einen Bauträger der - zumindest vom Hörensagen - hier in Braunschweig einen guten Ruf hat und seit Jahrzehnten gute Arbeit machen soll. Er hat bereits unzählige große Bauprojekte erfolgreich abgeschlossen, angeblich ohne irgendwelche Probleme.
    Allerdings hat es wohl zuvor niemals diese Konstellation gegeben, sprich eine fehlende Baugenehmigung, so dass ein Dach nicht der eigentlichen Baufolge entsprechend installiert werden konnte. Von daher kann es sein, dass er in unserem Fall überfordert ist bzw. mögliche Folgeschäden unterschätzt. Lt. ihm ist alles kein Problem, aber klar, was soll er auch anderes sagen.
     
  7. #7 Pruefhammer, 03.08.2014
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    Wasser hinter dem WDVS: in meinen Augen sehr kritisch, es kann sich der Putz auf dem WDVS ablösen, Blasen bilden etc. Insbesondere Silikonharzputze setzen eine wirklich trockener Oberfläche voraus. Falls der Innenputz Gipsputz ist, ist Wasser auch nicht so toll, auch wenn kleinere Stellen vermtl. folgenlos wieder abtrocknen.
    Ich würde mir aber folgende Fragen stellen:
    - wie lange wird ein Urteil noch auf sich warten lassen? Das ist bei solchen Prozessen oft gar nicht absehbar und was wenn Rechtsmittel eingelegt werden?
    - kann er über den gesamten Zeitraum bis zu einem endgültigen Urteil das Haus in dem Zustand belassen?
    - weitere Arbeiten am Haus erscheinen mir mit der provisorischen Abdichtung kaum noch möglich

    daher sollte man den Rat von Herrn rolf vielleicht doch in die engere Wahl einbeziehen.
    Ich persönlich frage mich schon, was da Genehmigungstechnisch abgeht. Für so ein Haus braucht man eine Baugenehmigung, das geht wohl nicht im Freistellungsverfahren. Dazu müssen die kpl. Unterlagen eingereicht werden, da kann man nicht sagen: Dachausführung, Wohnungsanzahl etc. nach späterem Urteil.
    Was ist, wenn er das Penthouse bauen darf, aber das Amt Auflagen macht, die er nicht bedacht hat?
    Für mich hängt der BU ganz schön weit zum Fenster raus.
     
  8. #8 angiesse, 03.08.2014
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    Danke für die Einschätzung.
    Zur Baugenehmigung: Es fehlt in der Tat nur die Baugenehmigung für die Penthauswohnung. Für alles andere liegen die Genehmigungen vor. Andernfalls hätte es soweit ich weiss gar nicht zu einem notariellen Kaufvertrag kommen können, da die Genehmigung Voraussetzung dafür ist. Dieser Vertrag ist übrigens von Anfang an so geschlossen, dass es nach evt. Genehmigung der fünften Wohnung zu einer neuen Teilungserklärung kommen muss. Es ist soweit eigentlich alles bedacht. Zumindest vertraglich.
     
  9. #9 Gast036816, 03.08.2014
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    Gast036816 Gast

    niemand weiss, wo das niederschlagswasser hineinkriecht, wenn die nahezu fassade fertig ist, aber kein dach - nicht einmal eine funktionierende notabdichtung drauf ist. wenn du dort einziehst, wirst du erst einmal lange trocken wohnen müssen. ich würde mir das nicht antun, bzw. niemanden empfehlen, das risiko auf sich zu nehmen. wenn das gipsputz ist, was man auf bild 2 sieht, dann sollte der schnellstens wieder runter - oder er kommt über kurz oder lang von alleine runter.

    ob der bauträger einen guten ruf hat oder nicht - hier handelt er ohne sinn und verstand!!!
     
  10. KlausK

    KlausK Gast

    Mal für mich: kann eine Baugenehmigung für Teile des Gebäudes erteilt werden und damit der Bau starten? Ich war immer der Meinung "ganz oder gar nicht" bzw. mit Auflagen.
     
  11. #11 Skeptiker, 03.08.2014
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    Ja, eine Baugenehmigung kann auch nur Teile eines Gebäudes oder bspw. nur die Baugrube umfassen. Oft ist eine derartige Vorgehensweise eine Krücke, um Zeitverluste zu reduzieren.
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Danke
     
  13. Neutal

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    Alles wa man auf den Bildern sieht, wäre vermeidbar gewesen. Selbst bei fehlender Baugenehmigung ist es möglich die Mauerkronen abzudecken und den Bau mit weiteren Maßnahmen gegen Wasser zu schützen. Bis zur Abnahme hat jedes Gewerk seine Arbeiten zu schützen. Hier liegt nun ein EXTREMES Risiko von kapitalen Bauschäden und erhöhtem Risiko von Schimmelbildung vor. Von den gesundheitlichen beeinträchtigungen durch erhöhte Feuchtigkeit mal ganz zu schweigen.
    Ein derart vollgesogeneer und eingepackter Stein, kann über mehrere Jahre hinweg die Feuchtigkeit bis zum endgültigen abtrocknen halten, wenn keine usatzmaßnahmen ergriffen werden.
    Von einem Kauf unter normalen umständen würde ich dringend abraten. Durch die langanhaltende Feuchtigkeit ist hier längerfristig mit Schäden zu rechnen. Schimmel unter dem Estrich, Verseifung von Klebern.......das Ende ist gar nicht absehbar.
    Sollten Sie trotz der hier erhaltenen Warnungen an einem Kauf festhalten, so sollten Sie mit Ihrem Anwalt das weitere vorgehen wasserdicht festhalten.
     
  14. #14 Gast036816, 03.08.2014
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    hier aber nicht als nebenleistung im sinne der vob!
     
  15. #15 Kalle88, 03.08.2014
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    Beim Dach sehe ich nicht so sehr das Problem, dass die aufgeschweißte Bahn unter sich nicht dicht wäre. Eher in der Abführung des Niederschlagswasser. Kein Mensch kann sagen wie lange dieser Zustand noch anhält und als provisorisch sicheres Notdach halte ich die Abdichtung nicht. Das hält zwar schon eine Zeit dicht, aber ich würde nicht die Hand ins Feuer legen, dass bei der Ausführung es im Winter auch noch der Fall ist. Und eben, dass entsprechendes Niederschlagswasser, wenn es sich aufgestaut hat unmittelbar an der Fassade herab rinnt.

    Hier wird mit den billigsten aller billigen Bandagen gekämpft und massive Bauschaden zum Kompromiss des Profites eingegangen. Ob so ein Verhalten des Vetragspartners ein gebilligtes Verhalten ist? Hmm. Wenn ich schon nur in Teilbereichen eine Baugenehmigung habe, dann plane ich auch entsprechende Maßnahmen die dem Schutz des Bauwerkes gelten. Spekulation, schnell weiter machen zu können, weil man das Verfahren gewinnt? Ich will nicht wissen, wie weitere Leistungen beauftragt und ausgeführt werden.
     
  16. #16 angiesse, 08.08.2014
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    Nach ein paar erholsamen Tagen an der See melde ich mich zurück.
    Danke für die zahlreichen Kommentare, die wir aufmerksam gelesen haben. Wir sind für jeden Gedankenanstoß dankbar.
    Ich möchte doch noch einmal ein paar Infos nachlegen, da ich den Eindruck habe, dass hier doch recht stark polarisiert wird, wir uns aber auch nicht total verrückt machen lassen wollen. Sicher ist es für mich ein Problem objektiv zu bleiben, da man als Eigentümer doch ein wenig emotionaler an die Sache geht, als ein außenstehender Dritter.
    Nach unserer Rückkehr haben wir uns die Situation umgehend angesehen.
    Mittlerweile sind die Wände trocken, es sieht nicht danach aus, als ob weiteres Wasser in das Gebäude fließt obwohl es regelmäßig geregnet hat. Vielleicht nochmal: Das Dach ist vollständig durchgängig mit Teerpappe (wenn das im Bauwesen so heißt) "verschweißt" worden. Über die am Haus angebrachte Dämmung ist provisorisch eine wasserundurchlässige schwarze dicke Folie aufgebracht worden, die mit Backsteinen stabilisiert wird. Ich dachte all dies könnte man auf den Fotos gut sehen, Zitat Rolf aib "nicht einmal eine funktionierende notabdichtung drauf ist..." Das ist so nicht richtig. Zitat Flocke "Selbst bei fehlender Baugenehmigung ist es möglich die Mauerkronen abzudecken..." Ist von Anfang an passiert. "Ein derart vollgesogener und eingepackter Stein" Der Stein ist nicht vollgesogen. Klar gibt es keine Regenrinnen und das Wasser läuft am Gebäude ab. Aber es liegen weder Dämmung noch Steine frei, so dass diese sich mit Wasser vollsaugen könnten. Zumindest nicht mehr als bei anderen Rohbauten.
    Der Keller ist noch nicht ganz trocken, es werden derzeit Zisternen für die Regenwasserabführung installiert, hier hat die Stadtentwässerung Braunschweig ein Auge drauf und hat Bauauflagen erteilt, die so vorher nicht vorgesehen waren (eben diese Zisternen).
    Möglicherweise neige ich dazu uns die Sache ein wenig schönzureden, ich bin mittlerweile allerdings nicht mehr so pessimistisch wie noch vor ein paar Wochen.
    Nochmal: wir nehmen jeden Hinweis ernst und sind dankbar dafür. Für eine so krasse Maßnahme wie Rückabwicklung sind mir die Ferndiagnosen jedoch zu wenig.
    Daher stellt sich jetzt vielmehr die Frage, wie man einen möglichen späteren Baumangel jetzt richtig dokumentiert bzw. evt. durch Anwalt bzw. Gutachter absichert. Macht ein Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt Sinn? Wie ist es später vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistung des Bauträgers? Wie ist hier die richtige Vorgehensweise bzw. Reihenfolge?
    Vielen Dank schon jetzt für weitere Hilfestellung.
     
  17. #17 Thomas B, 08.08.2014
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    Ein wenig?

    Nein!!!
     
  18. #18 angiesse, 08.08.2014
    angiesse

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    hast du auch fachlich etwas beizutragen?
     
  19. Taipan

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    Das war der fachliche Beitrag dazu, dass Du beginnst Schieße als Gold anzusehen ... oder wie andere sagen würden: Die AWG-Hormone beginnen zu wirken.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2014
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    Nein - zumindest auf Deinen Bildern (Anderen Grundlagen haben wir nicht) nicht!
    und die auf Deinen Fotos das nackte Mauerwerk nicht schützt und davongeweht ist!
    Ich sehe auf den Bildern nicht abgedeckte Mauerkronen!

    Thomas hat also recht!

    **********************************************************

    Ansosnte sehe ich:
    Eine Alufensterbank, die als Laufstegauflager mißbraucht wird.
    Eine Baugrube, die vollgelaufen ist (und auch nach dem Verfüllen immer so hohen Wasserstand haben wird!)
    Nicht druckwasserdichte Lichtschächte (was, wenn der Pegel höher steigt?)
    Ein WDVS, das tielweise schon armiert ist, an anderen Stellen aber noch nicht mal fertig gedämmt ist
    Bei der Dämmung keine umlaufende Wulst zwischen Platte und Wand (mag da sein, aber nicht zu sehen)
    Nicht bis zur Rohdecke herunter verputzte Wände (Luftdichte)

    Oder zusammenfassend:
    Jede Menge :Baumurks

    Aber Du redest Dir ja nix schön. Ne, nie nicht.
     
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