Grunderwerbssteuer

Diskutiere Grunderwerbssteuer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, na dann will ich auch mal ne Frage stellen. Mein Schwager will bauen. Ich soll ihm etwas unter die Arme greifen. Keine Bauleitung...

  1. #1 Friedl1953, 12.08.2014
    Friedl1953

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    Hallo Leute, na dann will ich auch mal ne Frage stellen.

    Mein Schwager will bauen. Ich soll ihm etwas unter die Arme greifen. Keine Bauleitung und so sondern nur beraten.

    Er kauft ein Grundstück über einen Makler und baut mit GU-Vertrag. So schön nach GU Plänen in einer Bauweise die mir bekannterweiße nicht gefällt. Ich werde nicht missionieren.

    Die Maklerin hat einen GU empfohlen mit dem er auch bauen will. Es wird einen Grundstücksvertrag mit dem Eigentümer geben und einen GU-Vertrag. Beide unabhängig voneinander.

    Seht Ihr eine Gefahr, dass ein findiger Finanzbeamter daraus Steuerschuld auf das Gesamtobjekt ableiten kann, oder ist diese Konstellation ungefährlich. Also nur Steuerschuld auf das blanke Grundstück.

    Danke schon mal vorab.
    Friedrich
     
  2. #2 feelfree, 12.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Die Konstellation ist ungefährlich, wenn alle Verträge voneinander unabhängig sind. Bekommt er das Grundstück auch ohne GU-Vertrag?
    Wenn ja, dann soll er es kaufen. Und später den GU-Vertrag machen.
    Wenn nein, wird vermutlich irgendwann auch das Finanzamt dahinter kommen.
     
  3. #3 Friedl1953, 12.08.2014
    Friedl1953

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    Danke für die schnelle Antwort.

    Das Grundstück bekommt er auch ohne GU-Vertrag. Zeitlich werden die Verträge auch einen Unterschied aufweisen. Das Grundstück muss er in den nächsten 3 Wochen kaufen, dann läuft die Reservierung aus. GU wird sicherlich noch eine Weile länger dauern.
     
  4. #4 Friedl1953, 12.08.2014
    Friedl1953

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    Ach was mir noch einfällt. Die Maklerin kassiert Ihre Provision für das Grundstück und bestimmt auch eine Provision vom GU.
     
  5. Julius

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    Vermutlich.
    Und wer bezahlt jene im Endeffekt?
    Also...
     
  6. Taipan

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    Dann ordentlich Zeit zw. den Verträgen verstreichen lassen und mittels einer wirtschaftsauskunft herausbekommen, ob Makler und GU (sicher? Nicht eher GÜ?) wirtschaftlich zusammenhängen.

    Wenn es tatsächlich ein GU sein sollte, wer macht dann die Planung?
     
  7. #7 Gast56083, 12.08.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Und wieder die alte Diskussion. Auch GUs können planen. Nur weil es hier im Forum so definiert ist, ist es nicht zwingend so. Es gibt auch andere Ansichten in der Fachwelt, wie man GU und GÜ unterscheidet.
     
  8. Taipan

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    blubb ... blubb ... Die Definition im Forum ist nicht willkürlich, sondern folgt den üblichen Bezeichnungen ...
     
  9. #9 Friedl1953, 12.08.2014
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    O.K. nach Wiki wäre es ein Totalübernehmer.:yikes

    @Julius, schon klar. Aber wie oben geschrieben ich missioniere nicht. Soll er bauen wie er will. Stell dir mal vor, ich schleppe ihn zum Archi und überzeuge ihn von der Bauweise die für mich die einzig wahre ist (Massivholzbau).:think Dann passiert was, dass Theater muss ich mir in der Familie nicht antun. Meine einzige Aufgabe ist es ihn auf mögliche Fallstricke hinzuweisen, da er null Ahnung vom Bauen hat. Das wäre jetzt als erstes mal die Grunderwerbsteuer.

    @Taipan, ja da vergeht schon eine längere Zeit. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Maklerbüro und dem Totalübernehmer gibt es sicherlich nicht, werde ich aber zur Sicherheit noch prüfen.
    Was es allerdings sicher gibt, ist eine Provisionsvereinbarung zwischen der Maklerin und dem Totalübernehmer. Hier scheinbar nur mit der Maklerin weil zu der Grundstücksbesichtigung bei der ich dabei war, war ein Kollege von ihr vor Ort. Seine Aussage: Es ist mir vollkommen egal mit wem Sie bauen, hört zwar meine Kollegin nicht gerne...."
     
  10. #10 Gast56083, 12.08.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Selber blubb..blubb..
    Hab ich was von willkürlich geschrieben? “Der Bauprozeß" ist nicht willkürlich, genausowenig wie Haenes oder Mathoi oder FIEC oder KfW oder oder oder...
    Lassen wir das, wurde ja schon hinreichend emotional diskutiert...

    Nur diese Pseudo Gescheithaferlfragen "wer plant wenn mit GU gebaut wird" nerven echt...
     
  11. Taipan

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    – R.v.Eitelberger: Zur Orientierung auf dem Gebiete der Baukunst und ihrer Terminologie in Mittheilungen DER K.K. Central-Commission ZUR ERFORSCHUNG UND ERHALTUNG DER BAUDENKMALE, Wien, April 1856
     
  12. #12 Gast56083, 13.08.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    @ Friedl: Google mal nach "verdecktes Bauherrnmodell". Das musst Du verhindern. Die FAs kennen das inzw. gut und fragen genau nach.
    Die Verträge müssen inhaltlich und zeitlich getrennt sein. Der Erwerber des Grundstücks muss frei sein in der Wahl des Baupartners.
    Wenn z.b. vor Verbriefung des Grundstücks bereits eine einseitige Unterzeichnung eines Werkvertrags stattgefunden hat den der BU erst nach Verbriefung gegenzeichnet, ist das ein verbundenes Geschäft.
     
  13. Julius

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    Am besten nimm einfach einen anderen GU/GÜ!
    Denn bei diesem zahlst Du ja die Provision mit, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
    Und dann erübrigt sich jede Steuerdebatte.
     
  14. #14 Friedl1953, 13.08.2014
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    @Zellstoff, trifft glaube ich nicht zu weil der Eigentümer des Grundstückes und der GU/GÜ oder TÜ definitiv keinerlei wirtschaftlichen Verbund haben.

    @Julius, sicher eine Lösung die nicht ganz unwahrscheinlich ist. Meine Aufgabe wäre unter anderem, wenn mal eine Entwurf steht Gegenangebote einzuholen. Wenn aber der empfohlene Unternehmer auch das beste Angebot hat dann wird es in seine Richtung laufen.

    Ja bin halt noch unsicher. Maklergebühren und gleichzeitig Provision an die Maklerin vom Bauunternehmen ob da jemand drauf kommt und daraus Steuer auf das Gesamtobjekt konstruiert werden können.
     
  15. #15 Baufuchs, 13.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    und
    Beliebte Masche.

    GU erstellt Entwurf , dann wird kopiert und rumgeschickt.......

    Schon mal gelesen?

     
  16. #16 Friedl1953, 13.08.2014
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    @Baufuchs das trägt nun gar nichts zur Frage bei.

    Wenn Du mal hin und wieder meine Beiträge gelesen hast dann wüsstest Du, dass ich sehr lange Zeit für Gu/GÜ/TÜ usw gearbeitet habe. Ein Fertighausbauer ist ja auch nichts anderes. Ich kenne die Problematik bestens und Du kannst davon ausgehen, dass ich in der Lage bin solche Gegenangebote fair einzuholen. Oder hälst Du es schon für unfair mehrere Angebote haben zu wollen?

    Mit dem, "so schön nach GU Plänen" war ausschließlich gemeint, dass er eben keinen Architekten beschäftigen wird.
     
  17. #17 Baufuchs, 13.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1. Sollte auch nichts zur Beantwortung der Frage beitragen, sondern war Kommentar zu Deinem Beitrag

    2. Gegenangebote machen Sinn, wenn alle Angebote auf gleichen Zeichnungen beruhen.

    Die macht natürlich der 1. GU gegen auskömmliche Entlohnung und erlaubt kopieren und weitergeben. Ja nee, ist klar.......
     
  18. #18 Friedl1953, 13.08.2014
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    Die macht natürlich bei Dir der 1. GU gegen auskömmliche Entlohnung und erlaubt kopieren und weitergeben. Ja nee, ist klar.......

    Genau das werde ich nicht tun. Ich werde einen Entwurf zeichnen und eine Anforderungsprofil erstellen. Der Entwurf würde zwar hier auch hoffnungslos zerissen werden aber zur Preisfindung wäre mir das egal. Wenn der GU/GÜ/TÜ ausgesucht ist dann kann er sich anstrengen was vernünftiges zu liefern.
     
  19. #19 Thomas Traut, 13.08.2014
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    Friedl, Du willst uns also ernsthaft weis machen, dass Du zuerst einen Preis machen lässt und hinterher die Planung? Also ich setz mit den Hut nicht mit dem Kran auf...
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 13.08.2014
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    Meiner Meinung nach ist die Konstellation ungefährlich, da die beiden Verträge nicht voneinander abhängen und auch die Vertragsparteien (Verkäufer und dem TÜ) nicht identisch bzw. miteinander verflochten sind.
     
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