Riss in weißer Wanne mit Feuchtigkeitsaustritt an Neubau EFH

Diskutiere Riss in weißer Wanne mit Feuchtigkeitsaustritt an Neubau EFH im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, wir haben vor einem Jahr ein Neubau EFH bezogen bei der Keller als weiße Wanne ausgeführt wurde. Mittig auf einer...

  1. #1 Kellarkind, 15.08.2014
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    Hallo Experten,
    wir haben vor einem Jahr ein Neubau EFH bezogen bei der Keller als weiße Wanne ausgeführt wurde.

    Mittig auf einer Kelleraußenwand (etwa in Hüfthöhe) hat sich ein ca 1/2m langer Riß gebildet, bei dem Wasser austritt. Der Riß ist mit bloßem Auge kaum zu erkennen, und die Menge an austretendem Wasser ist gering... sprich die Stelle ist einfach nur Naß.

    Der BU war vor Ort und hat angeboten und empfohlem die Stelle anbohren zu lassen um sie mit Kunstharz zu verpressen.

    Freilegen des Aussenbereichs des Kellers würde nichts bringen, da die Leckstelle bei der das Wasser eindringt überall sein könne.

    Der BU ist bekannt dafür, dass immer unter Zeitdruck gearbeitet wird und die billigsten Subunternehmer den Zuschlag bekommen.

    Ich hab mich hier im Forum schon einigermassen eingelesen und möchte Fragen, wie ich weiter vorgehen soll.

    Ist ein suchen der Leckstelle mittels Feuchtemessungen ratsam?
    Muß ein SV hinzu gezogen werden? Kann ich darauf bestehen? Wie sieht es da mit den anfallenden Kosten aus?
    Kann an einer nassen Leckstelle überhaupt verpresst werden?
    Muß ich damit rechnen, dass das Wasser über kurz oder lang woanders austritt?

    Verunsichert Grüsse ich Euch

    KK
     
  2. #2 Thomas B, 15.08.2014
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    Verpressen vom Innenraum ist hier die richtige Vorgehensweise!
     
  3. #3 Kellarkind, 15.08.2014
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    Danke.

    Was meinst Du hinsichtlich meiner Bedenken wie suchen der Leckstelle und hinzuziehen eines Sachverständigen usw?
     
  4. #4 Inkognito, 15.08.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Der Vorteil einer weißen Wanne ist ja eben, dass man nicht von außen aufbuddeln muss, sondern von innen verpressen kann.

    Bleibt die Frage ob Sie wirklich eine weiße Wanne haben oder lediglich irgendwas aus WU Beton.
     
  5. nolu13

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    Ein Denkanstoß?


    Vielleicht doch besser einen SV dazunehmen.
    Der kostet natürlich Geld.

    Die Kosten für die Reparatur trägt der BU wegen Gewährleistung.
    Die SV- Kosten kann man nach Absprache evtl. " aufteilen".

    Wenn weitere Haarrisse vorhanden sind ,kann das immer so weitergehen.

    Deshalb SV dazuholen und der entscheidet dann die weitere Vorgehensweise.
     
  6. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wozu jetzt schon ein SV?
    Nur weil der Fragesteller zuviel Geld hat...?
    Verpressen lassen und in Ruhe weitersehen!
     
  7. #7 Thomas B, 15.08.2014
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    Wozu SV?????

    Wie soll er evtl. entstehende, zukünftige Risse antiziperen?????
     
  8. nolu13

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    wg. meines Denkanstoß!

    Denn der TE hat ja schon Bedenken ,das hier seitens BU höchsten Wert auf die Bauqualität gelegt wird.
    So verstehe ich das.
     
  9. #9 JamesTKirk, 15.08.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Risse "gehören gemäß DAfStb-Richtlinie WU-Bauteile zum System" und müssen gemäß DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie abgedichtet (verpresst) werden. Somit sind sie zunächst (!) nicht als Mangel zu werten.
     
  10. nolu13

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    Nicht zukünftige ,sondern schon weitere vorhandene im Bereich der schadhaften Stelle

    Dann geht alles in einem Abwasch und Ruhe im Karton.
    Meine Meinung!
     
  11. nolu13

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    @ Kirk

    bekannt
     
  12. #12 OLger MD, 15.08.2014
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    Bei den Verpressarbeiten darauf achten, dass die Verpressnippel schräg (unter ca. 45°) wechselseitig in den Riss hineingesetzt werden und möglichst in Bauteilmitte enden, dass die Risse ordentlich verdämmt werden, damit die Brühe nicht sonstwo wieder herausläuft und dass ein Verpressgut eingebracht wird, welche geeignet ist in Rissen verwendet zu werden, deren Rissufer bereits feucht/nass sind.

    Lass Dir vorher das Material nennen, und die Geräte, die er einsetzen will. Lass Dir die Datenblätter und die Verarbeitungsanweisungen des Herstellers geben. Frag beim Hersteller nach, welche Qualifikation der ausführende Betrieb und der Mitarbeiter haben sollte - ob z.B. ein SIVV-Schein o.ä. erforderlich ist.

    Achte beim Verpressen darauf, dass mit dem vom Hersteller vorgegebenen Druck verpresst wird und dass dieser möglichst konstant gehalten wird. Je nach Material und Hersteller ist ggf. ein Nachverpressen erforderlich.

    Verlange auch, dass alle erforderlichen Vor- und Nacharbeiten mit erledigt werden, und dass Dir eine Kopie des Lieferscheines ausgehändigt wird. Optimalerweise werden Rissbreiten und -Längen, Bauteiltemp., Lufttemp., Luftfeuchte gemessen und protokolliert. Aber das wäre nur das Tüpfelchen auf dem I.

    Gruß
    Holger
     
  13. nolu13

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    Und das soll der TE eigenständig überwachen können !
    Als i.d.Fall "technischer Laie"?

    Wohl kaum!

    berufl.bedingt habe ich an/in Wasserbauwerken,z.B Schleusen -Anlagen zu tun.
    Wenn dort Betonteile verpresst werden,wird da kein technischer Aufwand gescheut.
    Ganz dicht und auf Dauer wird es auch dort nie.

    Ist zwar ein anderes Kaliber,weil hier die Rahmenbedingungen ganz andere sind,aber nur mal am Rande.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2014
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    Auch WU-Konstruktionen dürfen Risse haben, wenn sie eine gewisse Grösse nicht überschreiten.
    Was also soll der SV mit den Rissen machen, die ggf. noch vorhanden, aber nicht wasserführend sind? Jeden Riss auf relevante Grösse beurteilen??

    Das wäre schiessen auf Spatzen mit der dicken Berta!
     
  15. nolu13

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    Genau!
    Dazu ist er doch vor Ort?
     
  16. #16 OLger MD, 15.08.2014
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    Er könnte den Bauherren unterstützen, die Rissbreite zu messen, zu dokumentieren und diese Ergebnisse anhand der Statik und der dort festgelegten Rissbreitenbegrenzung einzustufen: Mangel / grenzwertig / kein Mangel.
    Dann hätte der Bauherr auch eine gut dokumentierte Mängelfeststellung und kann dem BU die Mängel anzeigen und ihn auffordern, diese im Zuge seiner Gewährleistung zu beheben.

    Da der Bu schon vor Ort war, die Mängel kennt und deren Behebung in Aussicht gestellt hat, wird er eine - auch anteilige - Kostenübernahme für den SV zur Mängelfeststellung zunächst ablehnen. Für die Prüfung des Instandsetzungskonzeptes und die Überwachung der Ausführung kann sich der Bauherr jederzeit auf seine Kosten fremden Sachverstand einkaufen. Ob er diese Kosten dann als Mängelbeseitigungskosten, die er ja ohne die Mängel nicht hätte, dem BU aufdrücken kann, liegt im Geschick von Juristen.

    @nolu
    Das kellarkind hat mehrere Möglichkeiten:
    - dem BU blind zu vertrauen
    - nur danebenstehen und zusehen
    - Wissen aneignen und Ausführung prüfen
    - Planung und Ausführung von einem Wissenden (und Erfahrenen) prüfen und überwachen lassen

    Die Kosten aber auch die erzielbaren Qualitäten sind dann nicht in allen Punkten gleich.
    Kellarkind hat es ja schon angedeutet - der BU ist bekannt für "billich"

    Gruß
    Holger
     
  17. #17 Thomas B, 15.08.2014
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    Ich sehe hier nicht Notwenigkeit eines SV.

    Ein Riss nach einem Jahr....so what?

    Wären da mehrere oder andere haarsträubende Dinge....O.K., dann könnte man darüber gerne nachdenken.

    Aber ein Riss in einer Betonkonstruktion ist normal (unvermeidlich!). Dessen Größe war hier wohl nun etwas zu groß (sonst wäre ja kein Wasser eingedrungen). Einzelfall? Dann also nachbessern und gut ist!
     
  18. nolu13

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    Achso!
    Dann ist es ja nicht so schlimm.

    Wenn beim Konstrukt WW die Feuchtigkeit sich den Weg bis in den Innenraum gesucht hat,liegt da wohl einiges versteckt ,was schnellstens entdeckt/untersucht werden sollte .



    Klar fängt man erst mal mit dem kleinsten Übel( Verpressung) an.

    Aber von einem Experten,der das beurteilen/überwachen kann


    :shades
     
  19. #19 Thomas B, 15.08.2014
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    sehe ich so....richtig!

    Darf man fragen, wie Du zu dieser Ansicht kommst?????

    Nur zur Information:

    Risse bzw. deren Planung (natürlich Minimierung) gehören zum Abdichtungskonzept und können -je nach Nutzungsklasse/ Planung- unterschiedlich groß ausfallen.

    So kann es z.B. wirtschaftlich richtig sein die Rissbreitenbegrenzung statt auf 0,1 auf 0,2 mm festzulegen um Baustahl zu sparen. Dafür muß man dann eben ggf. mehr Verpressungen einplanen als bei einer geplanten Rissbreite von 0,1 mm.
     
  20. nolu13

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    Ganz einfach,weil der Keller des TE als WW ausgeführt wurde und ein Schaden vorliegt,der eigentlich so nicht auftreten darf.

    Wie ich vorgehen würde steht weiter oben.
    Kann sich ja jeder raussuchen,was richtig oder falsch ist.
     
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