Fensterrahmen und Haustür beschädigt - Welche Rechte habe ich?

Diskutiere Fensterrahmen und Haustür beschädigt - Welche Rechte habe ich? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Wir haben dieses Jahr unseren Neubau begonnen. Vor 2 Wochen sind die Fenster, vor 3 Tage die Haustür eingebaut worden. Allesamt von der Firma...

  1. inc337

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    Wir haben dieses Jahr unseren Neubau begonnen.
    Vor 2 Wochen sind die Fenster, vor 3 Tage die Haustür eingebaut worden.
    Allesamt von der Firma Wirus. Innen Weiß, außen RAL 7016 Anthrazit.

    Wir haben in der Baudurchsprache festgehalten, dass diese Sachen spätestens 3 Wochen nach Einbau vom Bauherren abgenommen werden müssen.
    Dies haben wir am Wochenende gemacht und leider einige Mängel festgestellt.

    Auf der Haustüraußenseite ist ein Dicker Kratzer, zudem seit heute (vermutlich durch den Innenputzer) ein weiterer kleinerer Kratzer.
    im EG sind quasi alle Türen und Fenster mit kleineren Kratzern oder Macken eingebaut worden. Zudem ist bei einem Fenster statt anthrazit ein dickerer blauer Streifen. Die Dichtung stimmt bei 2 Fenstern ebenfalls nicht.
    Ich habe dies der Baufirma bereits mitgeteilt.

    Welche Recht habe ich nun? Nachbesserung ? Neueinbau ? Preisnachlass (wenn ja in welcher Höhe?).
    Was muss ich eventuell beachten? Was ist von mir aus zu tun?

    Ich weiß was von der goldenen Regel: 1 Meter Abstand bei Tageslicht. Soweit so gut, was ist aber, wenn fast alle Fenster mit kleineren Macken versehen sind? Gilt dies dann auch noch oder habe ich auch hier irgendwelche Rechte?
     
  2. #2 Baufuchs, 18.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Art der Mängelbeseitigung (wenn es denn Mängel sind) musst Du zunächst dem Auftragnehmer überlassen. Das ist i.d.R. Nachbesserung.
     
  3. #3 stockstadt, 18.08.2014
    stockstadt

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    Hallo,

    mit wem baut ihr ... Eigenregie, Bauträger, Generalunternehmer .... dass ihr vor Fertigstellung bzw Übergabe einzelne Gewerke abnehmt und dann das Folgerisiko zu tragen habt???

    Ich würde immer auf Nachbesserung bestehen.
    Was willst du mit einem Preisnachlass, wenn die Fenster nicht in Ordnung sind und du jedesmal am eingang einen Kratzer in der Haustür siehst.
    Das ist ein Neubau ... was soll ich dann mit defekten und beschädigten Bauteilen.

    LG
     
  4. inc337

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    Lassen Schlüsselfertig von einer hiesigen Baufirma bauen. Einzig das Gewerk Fliesen haben wir aus dem Angebot rausgenommen.
    In der Baudurchsprache wurde vereinbart, dass die Fenster / Türen 3 Wochen nach Einbau spätestens abzunehmen sind.

    Ja, Preisnachlass nützt mir auch nichts. Vor allem bei der Haustür sieht man die Kratzer direkt auch aus größerer Entfernung
     
  5. #5 Gast036816, 19.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    na toll - vorzeitiger gefahrenübergang zum nachteil des bauherrn. der gu oder gü muss sich nicht mehr um schutzmaßnahmen der elemente als nebenleistung kümmern. zerrammeln die subbis des gu/gü die haustür, geht das voll zu lasten des bauherrn. nutz die gunst der stunde, die leistung erst einmal nicht abzunehmen, bis eine akzeptable beseitigung erfolgte, um den zeitunkt des gefahrenübergangs hinauszuzögern. danach lässt du die gefährdeten elemente schön einpacken!

    vielleicht schreibt einer der juristen hier etaws zum vorzeitigen gefahrenübergang.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    = :mauer

    Das einzige, was Du jetzt noch machen kannst, ist bei Beginn und bei Ende jedes Gewerks ein Protokoll des Zustands der Fenster und Türen.

    Zu den Macken: Wurden die bei der Teilabnahme festgehalten??? Wenn ja, dann den BU auffordern, diese Mängel zu beheben.
    Wenn nein, dann :cry
     
  7. #7 berlinerbauer, 19.08.2014
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    Ob der GÜ überhaupt wirksam Teilabnahmen (und dann auch noch mündlich bei Baudurchsprache) vereinbaren konnte, wird dir nur ein Rechtsanwalt sagen können.
    Den brauchst du dann sowieso für ein erstes Anschreiben an den GÜ, sonst nimmt er dich ohnehin nicht ernst. Erstberatung wird sich so 100 bis 150€ kosten.

    Selbst wenn abgenommen und schon dein Eigentum, gibt es dem GÜ ja trotzdem nicht das Recht es einfach so zu beschädigen.
     
  8. inc337

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    Die Baudurchsprache wurde protokolliert und unterschrieben.
    Wir haben die Fenster innerhalb der vereinbarten Frist überprüft und die Mängel unverzüglich dem Bauträger angezeigt.
     
Thema: Fensterrahmen und Haustür beschädigt - Welche Rechte habe ich?
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