Freie Architekten und Verträge mit Verbrauchern

Diskutiere Freie Architekten und Verträge mit Verbrauchern im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Die EU hat mal wieder zugeschlagen und eine Rechtsänderung erzwungen. :mauer Danach müssen auch Architekten bei Verträgen mit (überwiegend)...

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Die EU hat mal wieder zugeschlagen und eine Rechtsänderung erzwungen. :mauer
    Danach müssen auch Architekten bei Verträgen mit (überwiegend) privaten Bauherren umfassend über das Büro, die Leistungen, Schiedsstellen, Rücktrittsrecht usw. aufklären und sich diese Aufklärung zum Beweis des Empfangs quittieren lassen.

    Verträge idealer Weise nur noch im Büro des Architekten unterschreiben lassen, sonst 14 Tage Widerrufsrecht.

    Hier der link zu einem pdf der AK
    http://www.aknds.de/uploads/media/505-verbraucherrechterichtlinie_08.2014.pdf
     
  2. #2 Fassade, 21.08.2014
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    Ist doch gut für die Architekten so kann der private Bauherr hinterher nicht sagen das hab ich nicht gewusst.
    Grad was die Kosten angeht und ob ein Vertrag existiert. Siehe Probleme im anderen Thread.

    Bedeutet für dich natürlich erstmal wieder mehr Arbeit aber auch mehr Sicherheit.
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und Verwirrung beim Bauherren: Ich muss jetzt schon eine dicke Akte mit allen möglichen Festlegungen unterschreiben, deren Auswirkungen ich nicht abschätzen kann.
    Der Verbraucherschutz ist manchmal auch eine Überforderung des zu Schützenden.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
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    Da bringt es nicht ein bisschen.
    Gerade mit dem Widerspruchrecht werde ich nicht mehr wie bisher ggf. "schon mal anfangen", bevor ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird (weil ich sonst für Katte Snup gearbeitet habe).
    Da kann ich aber nur grob die Honorazone einschätzen. Ein Honorar zu berechnen ist nicht möglich, da ich ja noch nicht einen Strich gemacht habe.

    Viel Verwaltungsaufwand für NIX!
     
  5. #5 Skeptiker, 21.08.2014
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    Bevor sich jetzt alle ganz schrecklich aufregen:

    1. Die meisten der Punkte, über die informiert werden muss, sollten aus Gründen der Fairness sowieso bereits im schriftlichen Teil des Angebots stehen. Ich sehe da jedenfalls bei mir erstmal keinen nennenswerten Ergänzungsbedarf.

    2. Die erhöhten Anforderungen und das Widerrufsrecht analog denen an klassische Haustürgeschäfte gelten ja nur dann, wenn ich dem Bauherren in seinen Räumen einen fertigen Vertragsentwurf zur Unterschrift vorlege? Der Regelfall dürfte doch ein mehrmaliges Hin und Her mit Anpassungen und Erklärungen etc. sein. Und sobald ich diesen Prozess dokumentiert habe, ist es kein "Haustürgeschäft" mehr.

    mobil gesendet
     
  6. #6 floba arb, 22.08.2014
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    Ganz Interessant finde ich die Aufklärungspflicht zum §648 BGB, vor allem da dies nur bei den auswärts geschlossenen Verträgen verplfichtend ist.

    Nach Meinung von Herrn Blomeyer (GF Recht + Verwaltung ByAK) ist entscheidend ob du den Vertrag unterschrieben als "Angebot" an den Bauherren schickst. Wenn nach Übersendung eines Entwurfes die Unterschrift in den Geschäftsräumen geleistet wird, entfällt das Widerrufsrecht.
    Ich kläre bei Verbrauchern nun immer im geforderten Umfang auf und lasse mir das Bestätigten.

    Wenn einer einen sofortigen Arbeitsbeginn möchte, hat er das schriftlich mitzuteilen (siehe den von Ralf verlinkten Vorschlag der AKNDS). Andernfalls beginnt die Arbeit erst nach 14 Tagen.
     
  7. #7 StefanMeier, 22.08.2014
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    Bei "einfach schonmal anfangen" und einem Widerruf nach 14 Tagen , hat man aber trotzdem doch ein Anrecht auf eine Entschädigung, die man geltend machen kann... (???)

    so ist doch auch bei anderen Sachen/Dingen/Verträgen die man widerrufen kann.
     
  8. #8 toxicmolotow, 22.08.2014
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    Oder einfach erst nach 14 Tagen anfangen zu entwerfen und so die Frist verstreichen lassen. Wer wer sofortigen Beginn wünscht darauf hinweisen, dass Kosten enstehen.
     
  9. #9 Skeptiker, 22.08.2014
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    Macht er das Entstehen des Widerrufsrechts vom Ort der Unterzeichnung des Vertrages durch den Verbraucher abhängig? Ich lese im Text der AKNds:

    "... versteht man aber nur solche Verträge, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragspartner außerhalb der Geschäftsräume des Architekten, also zum Beispiel auf der Baustelle oder in Räumlichkeiten des Auftraggebers geschlossen werden."

    Damit wären ohne Widerrufsrecht (und erweiterte Belehrungspflicht):

    - bei mir am Schreibtisch unterschriebene Verträge
    - Verträge, die der Bauherr allein irgendwo in der Welt unterschreibt und mir dann unterschrieben zurückschickt

    Das lässt sich doch arrangieren. ... Oder man lässt sich wie von Dir geschrieben ausdrücklich mit dem sofortigen Planungsbeginn beauftragen.
     
  10. #10 Thomas Traut, 22.08.2014
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    Ich sehe das auch recht unkompliziert. Ohne Widerrufsbelehrung kein Planungsbeginn, ohne Unterschrift für den "vorzeitigen" Planungsbeginn passiert eben 2 Wochen nichts. Warum sollte ein Bauherr Probleme mit der Unterschrift haben?
     
  11. #11 Norderstedter, 22.08.2014
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    zumal das ja wirklich nur der Fall ist, wenn außerhalb der Geschäftsräume unterschrieben wird - wobei per e-mail/Fax auch schon wieder alles wie gehabt ist
    und die Aufklärungen über Leistungen und Preise etc sollte bei seriösem Geschäftsgebahren ja schon immer erfolgt sein
     
  12. #12 Thomas Traut, 22.08.2014
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    Ich weiß nicht, wie andere es handhaben, aber bei mir ist das der Regelfall. Der Bauherr bekommt den Vertrag zugeschickt und schickt ihn unterschrieben zurück.
     
  13. #13 Norderstedter, 22.08.2014
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    Na, ich gehe jetzt einfach mal davon aus dass die Architektenkammer sich nicht täuscht.
    Da steht
    "...außerhalb der Geschäftsräume des Architekten, also zum Beispiel auf der Baustelle oder in Räumlichkeiten des Auftrag-
    gebers geschlossen werden. Nicht hierunter fallen Verträge, die durch gegenseitigen Post-, Fax- oder E-Mail-Verkehr zustande kommen."

    Ist doch alles roger wenn das per Post hin und her geschickt wird
     
  14. #14 SirSydom, 22.08.2014
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    Grundsätzlich finde ich es nicht schlecht, da damit etwas Klarheit herrscht. Wir haben ja aktuell auch einen Faden, in dem es darum geht ob der Architekt nun als freier Architekt oder als GÜ tätig war und ob und in welcher Höhe er ein Honorar bekommt.

    Mit der Pflicht zur Aufklärung und Dokumentation ist dass dann geregelt.

    Das Widerrufsrecht halte ich aber für einen schlechten Scherz. Das macht Sinn für klassichen Fernabsatz und Haustür (Staubsauger-Vertreter, Versicherungsverkäufer, Zeitschriftenabos, Katalog und Internetbestellungen) aber doch nicht für Architektenleistungen...
     
  15. #15 toxicmolotow, 22.08.2014
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    Gleiches Recht für alle. Finde ich vollkommen in Ordnung.
     
  16. Taipan

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    Das Problem ist, dass es in der EU nur einen Kamm gibt. Über den wird alles gescheert. Für mich jedenfalls ändert sich durch den "neuen" Verbraucherschutz eigentlich nichts. Der Bauherr wurde immer vorher aufgeklärt, hat immer den Vertrag in die Hand bekommen und musste ihn friedlich zu Hause lesen und dann unterschrieben zurückschicken. Für alles was schnell gehen muss, gibt es einen Dienstleistungsvertrag über die bis dahin zu erledigenden Arbeiten. Es ja auch nur wenige Bauvorhaben, bei denen alles nicht auch 14Tage Zeit hätte. Die meisten Bauherren brauchen schon länger die notwendigen Unterlagen beizubringen.
     
  17. #17 JamesTKirk, 22.08.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Hm, dann sollte man ja Privatpersonen gar nicht mehr bedienen ... und Öffentliche Auftraggeber auch nicht, da man da immer so lange auf seine Kohle warten muss ... und Industriekunden lassen ihr Rechnungswesen in Indien oder Uzbekistan abwickeln, das dauert auch ewig ... eigentlich Zeit, in den Ruhestand zu gehen (ich habe aber noch 20 Jahre :cry )
     
  18. #18 Skeptiker, 22.08.2014
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    Schon!

    Aber es ist etwas irritierend, genau so gesehen zu werden wie unseriöse Drückerkolonnen von Fernsehzeitungen, Buchclubs und unnützen Versicherungen. Aber das Problem haben ja die Mitarbeiter von Banken und Versicherungen schon länger ... :winken
     
  19. #19 toxicmolotow, 22.08.2014
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    Naja, "Drückerkolonnen" scheren sich im Zweifel erst gar nicht um geltendes Recht und die ehrlich Arbeitenden werden in ihrem Tun gehindert.

    Aber dieses Leid trifft eben auch die "Falschen". Und alles unter dem Mantel des Verbraucherschutzes.

    Was ist daran iritierend, plötzlich auch auf der anderen Seite zu stehen? Ich fühle mich schon länger so und man ist immer der Buhmann.

    Man muss auf die Vorgaben reagieren und in 2 Jahren lacht man drüber, weil man es gewohnt ist.

    Einzig die Kosten für den Kunden steigen irgendwann wieder wegen der zusätzlichen Kosten für die Verwaltungsleistungen.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2014
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    Naja - da vergleichst Du aber doch Wiesenerdbeeren mit Riesenkürbissen.

    Zum einen, und das wirst Du nicht bestreiten können, ist gerade auch im Anlagebereich massiver Schindluder getrieben worden. Von den "Schrottimmobilien" bis hin zu 30-jährigen Festgeldern, auf die die Anleger im Alter von 110 Jahren wieder zugreifen konnten.

    Zum anderen bestehen zwischen Banken, aber auch vielen anderen Großkonzernen, und dem "kleinen" Verbraucher massive Unterschiede in der Wirtschaftskraft.

    Architekten handeln weder aug Provisionsbasis wie viele Wirtschaftszweige, die eben deswegen für solche "Modelle" anfällig sind noch besteht ein eklatantes wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen EFH-Bauherren und den Architekten, die solche planen und bauen.

    Auch schützt das alles weder vor ungerechtfertigten Abrechnungen (siehe hier die Tage HZ IV für ein 08/15 EFH) noch vor Leistungsmängeln.

    Diese Regelungen eröffnen aber den gar nicht unmündigen, sondern im Gegenteil sehr abzockewilligen Kunden Tür und Tor, über kleine Formalfehler sich eine teure Leistung für lau zu verschaffen.
    Die einzigen, die davon "profitieren" werden, sind Anwälte und Gerichte!

    Ausserdem frage ich mich grundsätzlich, ob man die Gesellschaft als ganzes wirklich immer weiter zu geistig-verantwortungsunbewussten Sofakartoffeln erziehen muss, in dem man sie in immer mehr Watte packt.
    Solceh Regeln entheben die Verbraucher immer mehr der Notwendigkeit, sich mit den Folgen Ihres Tuns selbst auseinander setzen zu müssen. Das wird auf die Wirtschaft abgeschoben, ohne dabei jedoch Effekt zu erzielen.

    Ich habe heute im Radio gerade einen Bericht gehört, dass irgendwelche Spielkälber am intellegenten Haus basteln (mal wieder) und u.a. einen Spiegel andenken, der mich und meine Bekleidung scant und mir mitteilt, ich habe keinen Schirm dabei, der Wetterbericht sage aber Regen vorher.
    Ja verdammich, darf ich nicht mal unangequatscht etwas riskieren?
    Wahrscheinlich wird das Ding mit dem elektronischen Schloß der Wohnungstür gekoppelt und ich komme erst raus, wenn ich den Schirm unterm Arm habe.
    Ach Georg Orwell, was warst Du ängstlich in Deiner Phantasie!

    Der Unterschied in der Wirtschaftskraft wird durch diesen ganze Formalismus nicht ausgeglichen.
    Eine Fehlberatung in einer Bank oder eine Zahlungsweigerung einer Versicherung muss man immer noch gegen ein Unternehmen mit einer im Vergleich zum einzelnen Verbraucher unendlichen Wirtschaftskraft einklagen.
    Und vor Gericht sowie auf hoher See.......

    Viel wichtiger wäre es, die Unternehmen zur Erläuterung der eigenen Abrechnungsgrundlagen zu zwingen und bei deutlichem wirtschaftlichem Ungleichgewicht den Verbraucher zunächst (= bis zum letztinstanzlichen Urteil) von den Kosten zu entlasten, damit Waffengleichheit herrscht.
    Das würde viele Konzerne zu anderem Verhalten zwingen.
     
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