Gewerbebetrieb in einem Mischgebiet

Diskutiere Gewerbebetrieb in einem Mischgebiet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; das ist richtig. ich wollte nur sagen: man sollte sich immer im guten einigen solange es geht. und wenn man sich mit dem Nachbarn anlegt,...

  1. #21 StefanMeier, 02.05.2014
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    das ist richtig.
    ich wollte nur sagen: man sollte sich immer im guten einigen solange es geht. und wenn man sich mit dem Nachbarn anlegt, überlegen wo man schwächen haben könnte und angreifbar ist

    ein Querulanten-nachbar kann einen, ob im recht oder nicht, halt ganz schön Probleme machen
     
  2. #22 Carden. Mark, 03.05.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die Rodungsaktion stand im Zusammenhang mit dem nachweislichen Interesse des Nachbarn und örtlichen Satzungen.
     
  3. #23 Carden. Mark, 24.08.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    und was jetzt?
    Ich möchte mal wissen wie die das ermittelt haben?
    In dem Bereich wir maximal 3 x die Woche für eine 1/2 Stunde beladen.
    Vielleicht zudem noch 1x im Montat etwas länger.
    Das war es aber schon.
    Soll ich jetzt einen Schallschutzgutachter beauftragen der für ein viertel Jahr beobachtet und misst was passiert?
     

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  4. mls

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    nachfragen, wo die bewertungsgrundlagen herkommen,
    bzw, wie die ermittelt wurden.
     
  5. #25 Gast036816, 24.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das sind fiktive annahmen.

    entstehen überhaupt 110 dB(A) beim ladevorgang?
     
  6. #26 Baufuchs, 24.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    110 dba produziert eine Harley Davidson mit nicht serienmäßigem Auspuff bei 2.800 U/min gemessen in 50cm Abstand zum Auspuff. :-)
     
  7. #27 Carden. Mark, 24.08.2014
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    oder...Dieses soll wohl der Schallleistungspegel während der Entladung von einem leeren LKW mit einem Gabelstapler darstellen.
     
  8. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Der übliche Klumpatsch.

    Nehme Kontakt mit einem Bauphysiker auf, der Schallschutzgutachten für Immissionen (und Emissionen und Missionen und) erstellt. Hat der schon solche Fälle bearbeitet?
    Der solch dich beraten, wie es zu einer Bewertung kommen kann.
    Zuerst einmal die Beurteilungsgrundlagen für die Bewertung klären. Das muss ggf. mit dem Amt abgestimmt werden.
    Dann klären, ob wie man messen kann. mal nen LKW abladen.

    Die Ämter lassen gerne mal sowas los. Dann stellt man fest, gut und schön, aber was sind denn die Grundlagen für die Beurteilung. Wer wie was soll man messen...
     
  9. #29 wasweissich, 24.08.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    gabelstapler bleiben in der regel unter 100 dba (ausgenommen vielleicht ein paar nachkriegsmodelle)

    und wenn gestapelt wird ( dazu ist ein stapler ja da ) bleibt der pegel des ladevorgangs deutlich drunter . was aderes wäre mit einem radlader pflastersteine in einen container reinrieseln lassen , aber von sowas gehe ich bei mark jetzt nicht aus .

    das ist jetzt behördenseits ein schuss ins blaue .
     
  10. #30 Carden. Mark, 24.08.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Fakt ist, Beschwerdeführerin ist beim Amt angestellt, der dem Kreis untersteht.
    Wer jetzt was böses denkt...........
     
  11. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ein seriöses Schallschutzgutachten für den Außenbereich zu bekommen ist sowieso schwer. Es gibt zu viele Störquellen, die bei einer Messung nicht eindeutig zugeordnet werden können. Messungen im Außenbereich sind also schnell anfechtbar. Diese Problem hatten wir in unserer alten Werkstatt auch schon.
     
  12. #32 MoRüBe, 24.08.2014
    MoRüBe

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  13. mls

    mls Bauexpertenforum

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    irgendwo in den rechn. grundlagen gibts den quotienten
    beurteilungszeit/lärmzeit (o.ä.) .. da ist eine grosse
    beurteilungszeit (16h) nicht unbedingt schlecht und wohl
    auch nicht ganz unrealistisch.
     
  14. #34 gunther1948, 25.08.2014
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    Mark, da wirst Du worst case um eine Lärmgutachten nicht herum kommen.

    Ich würde mal folgende Punkte hinterfragen.

    a.) Was passiert genau auf Deinem "Lagerplatz" (LKW, Stapler, Presslufthammer etc.)
    b.) Wie sieht das zeitlich aus? (morgen 1h beladen, abend 1h entladen o.ä.)
    c.) Wie weit ist das vom Nachbarn entfernt? (wirklich 20m oder mehr?)

    zu a.) Der Ansatz mit einem Schallleistungspegel von 110dB(A) ist in meinen Augen schon ziemlich hoch gegriffen. Ein LKW kommt beim Rangieren kaum über 100dB(A). Stapler o.ä. übertreffen das auch nicht. Kurzzeitige Überschreitungen bis zu +30dB (müsste ich jetzt nachschauen) sind ja trotz Einwirkzeit von xh pro Tag erlaubt.

    zu b.) Kürzere Zeitintervalle bringen bei der Berechnung auch ein bisschen, deswegen wäre zu hinterfragen, ob eine Einwirkdauer von 3h pro Tag realistisch ist. Die Betrachtungsdauer von 16h ist OK.

    zu c.) Das ist in meinen Augen der wichtigste Punkt. Hier solltest Du quasi um jeden Meter kämpfen. ;)

    Unterstellen wir mal einen Schallleistungspegel von "nur" 100dB(A) dann ergibt das bei eine Richtungsfaktor von 2 im Abstand von 20m einen Schalldruckpegel von etwa 66dB und zeitlich gewichtet mit einer Einwirkzeit von 2h pro Tag landest Du dann bei etwa 57dB. Das wäre genau betrachtet immer noch zu hoch wenn man einen Grenzwert von 55dB(A) ansetzen müsste (Mischgebiet 60dB(A)?). Erhöht man die Entfernung auf 30m, dann landest Du bei 53,5 dB(A) und Du wärst gerade so im grünen Bereich.

    Kurzzeitige Pegelüberschreitungen, beispielsweise beim harten Absetzen eines Containers o.ä., wären statthaft.

    Solltest Du mit den o.e. Annahmen nicht weiter kommen, dann wäre eine Schallschutzwand die beste Lösung. Aber vorher würde ich zuerst mal schauen was wirklich Sache ist.
     
  16. #36 Alfons Fischer, 26.08.2014
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    Es gibt zwischenzeitlich Möglichkeiten der Zuordnung. Beispielsweise, wenn verschiedene Emissionsquellen darüber streiten, dass jeweils der andere noch viel lauter ist.
    so genannte Lärmkameras. Ist zwar noch selten, dafür aber sehr anschaulich: https://www.youtube.com/watch?v=DRQum4X7Ucs
    (machen Kollegen von mir hier in der Nähe)
     
  17. #37 OLger MD, 26.08.2014
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    Falls Du einen Radlader hast, im Idealfall mit Gabel zum wechseln, dann hat der doch sicher auf der Heckscheibe [meist unten links] so einen Aufkleber mit CE-Zeichen und dem Lärmpegel. Bei vielen steht dort 'was von 9x bis 101. Wenn dieser Radlader Dein Entladefahrzeug ist, wäre dies ein erster Ansatzpunkt. Frag' doch mal die LKW-Fahrer, was bei denen in der Zulassung steht unter dem Punkt 'Standgeräusch' (früher Punkt 30 im Fahrzeugschein). Zu prüfen wäre auch, ob bei der Annahme beide Fahrzeuge gleichzeitig angesetzt wurden. Meist ist der LKW-Motor aus, wenn mit einem Stapler entladen wird.

    Wir hatten schon mehrfach Bauvorhaben im Industriebereich, die eine BImSchG-Genehmigung erforderten, mit mehreren Lärmquellen wozu es auch entsprechende Lärmschutzgutachten gab, die dann auch gleich "Bauvorschläge" enthielten und die Dämpfung derer berücksichtigt haben. Für#s bauamt haben wir dann die baulichen Anforderungen in unsere Pläne übernommen und auch ausführen lassen (z.B. Rohdichteklasse von MW, dB-Werte für Türen).

    Wie wäre es, wenn Du das Bauamt bittest, dass sie Dir die Berechnung und die Berechnungsgrundlagen übersenden, damit Du prüfen kannst, ob sie mit den Örtlichkeiten übereinstimmen und damit Du die Berechnung von einem Sachverständigen prüfen lassen kannst.

    Gruß
    Holger
     
  18. R.B.

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    Die Berechnung, besser gesagt Abschätzung, ist plausibel. Einen Rechenfehler gibt es nicht. Ein Punkt an dem man ansetzen könnte, wäre der angenommene Schallleistungspegel. Dieser ist in meinen Augen mit 110dB(A) etwas hoch angesetzt. Das erreicht ein LKW vielleicht wenn er mit Vollgas gegen eine Wand fährt, aber nicht im normalen Betrieb, auch nicht beim Rangieren o.ä.
    Man darf ja nicht vergessen, dass auch bei der Schallleistung ein Mittelungspegel anzusetzen ist. Einzelne Pegelspitzen dürfen ruhig höher liegen.

    Dein Hinweis mit mehreren Schallquellen ist wichtig, das hatte ich unterschlagen da der Mark die genauen Vorgänge auf dem Lagerhof noch nicht spezifiziert hatte. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann handelt es sich nur um ein "kleines Nebenlager", also vermute ich mal, dass da nicht so viel Verkehr sein dürfte. Ich würde also den Zuschlag wegen mehrerer Schallquellen erst einmal ignorieren.

    Ich bin mir sicher, dass man bei einem realistischen Ansatz zu einem Beurteilungspegel kommt, der unterhalb des Grenzwerts liegen sollte. Wenn dies das "Amt" aber nicht akzeptiert, wird es, allein schon um sich abzusichern, ein Lärmgutachten fordern. Der Nachbar scheint ja schon aktiv zu sein, also wird sich das Amt sehr wahrscheinlich auf die sichere Seite legen wollen. Das geht am besten mit einem externen Gutachten. Dann kann der Sachbearbeiter sich immer herausreden und seine Entscheidung begründen.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #39 Carden. Mark, 26.08.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ja, da hat der Ralf wohl Recht.
    Die wollen nur deren Hintern an die Wand drücken und sicher gehen.
    Nun gut, die 110 dB(A) sind sicherlich zuhoch. Die Einwirkzeit mit 180 Min auch.
    Nur muss unbedingt gemessen werdenß
    Steht das da? Ich meine nicht dass ich das so verstehen muss.
    Also brauche ich einen Lärmmenschen der das kann und irgendwo beeindruckendes mit abstempeln kann.
    Von öbuv steht da nichts (die sind auch zu Teuer :D)
     
  20. #40 ars vivendi, 27.08.2014
    ars vivendi

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    Die wollen, so denke ich, keine Messung über Tage Wochen oder Monate. Im Normalfall wird dies heutzutage fast immer über eine Berechnung erledigt. Zu viele Faktoren können Messergebnisse verfälschen. Das Umweltamt hat bei dir eine vereinfachte Berechnung durchgeführt (wohl Pie mal abgeschätzt) und setzen dich jetzt unter Zugzwang eine " ordentliche Lärmberechnung" einzureichen.
     
Thema: Gewerbebetrieb in einem Mischgebiet
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