Bodenplatte so zulässig?

Diskutiere Bodenplatte so zulässig? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, ich habe eine Frage an die Tiefbauexperten. Aktuell bauen wir ein EFH mittels einem GU. Zuerst einmal etwas grundsätzliches zu...

  1. #1 Mittelstaendler, 26.08.2014
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    Guten Abend,

    ich habe eine Frage an die Tiefbauexperten.
    Aktuell bauen wir ein EFH mittels einem GU. Zuerst einmal etwas grundsätzliches zu unserem
    Grundstück. Der Boden besteht lt. Bodengutachten in den oberen Schichten aus Sand, schwach kiesig,
    Bodenklasse 3-5 und wird in tieferen Lagen felsig (Sandstein, Quarze).
    Für das Fundament wurde eine Frostschürze und Bodenplatte vorgesehen. Die Aushubtiefe für die Frostschürze
    konnte im ersten Bauabschnitt nicht auf die vom GU standartisierte Tiefe von 1m gesetzt werden, sondern nur
    auf ca. 70cm. Lt. Bodengutachten darf man die Frostschürze jedoch über die geplante Gründungstiefe setzen
    wenn sich entsprechend harter Boden (ich sag mal Fels) befindet.
    Das Problem bereitet mir nun allerdings der zweite Bauabschnitt, das Gießen der Bodenplatte. Da ich beim Gießen
    nicht vorort war, konnte ich die geschossenen Fotos meiner Frau erst nach Fertigstellung der Platte ansehen.
    Auf den Fotos ist erkennbar, das 1. die Folie anscheinend etwas zu kurz war, und 2. der wichtigere Punkt ist, dass
    anscheinend keine Sauberkeitsschicht verwendet wurde. Die Folie wurde direkt auf den sandigen Untergrund gelegt.
    Als ich meinen Bauleiter im Nachhinein darauf ansprach, kam die Aussage, er müsse erst einmal im Bodengutachten
    nachsehen, ob der Boden über eine entsprechende kapillarbrechende Schicht verfügt.
    Hier ist nun meine Frage an euch, darf man in dieser Art und Weise eine Bodenplatte bauen, welche Folgeschäden sind
    möglich, und für den Fall, dass die Ausführung bautechnisch so nicht erlaubt ist, welche Möglichkeiten bestehen nun,
    Bodenplatte abreissen, und neu gießen oder irgendwie dämmen.
    Vielen Dank!
     

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  2. #2 Inkognito, 26.08.2014
    Inkognito

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    Betonieren gegen Erdreich geht schon, man muss nur die Betondeckung entsprechend anpassen. Ist hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geschehen.
    Abstandshalter liegen... irgendwie, aber nicht richtig und sind auch nicht (s.o.) hoch genug.
    Übergreifungsstoß der Matten rechts vorne...sportlich, vielleicht kann man das mit dem sehr spitzen Bleistift noch hinrechnen.
    Ob das bisschen Karnickeldraht ausreicht um die Rissbreiten der Bodenplatte auf das erforderliche Maß zu begrenzen darf bezweifelt werden.
    Ansonsten bleibt zu hoffen, dass der Rest der Bewehrung, der auf dem Foto nicht zu sehen ist noch eingelegt wurde. Wobei, wenn nicht, dann ist das Abbrechen einfacher.
    Zum Fundamenterder auf Folie wird bestimmt noch einer von der Elektrikerfraktion was erzählen.

    Kann natürlich sein, dass am Ende alles noch korrigiert wurde. Haben Sie noch mehr Fotos? Mit oberer Lage und Randsteckern und allem was dazu gehört?
    Zeigen Sie die Bilder Ihrem Tragwerksplaner.
     
  3. mls

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  4. #4 Gast036816, 26.08.2014
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    am besten eigenen und selbst bezahlten sachverstand zulegen. das ist erst der anfang!
     
  5. #5 Mittelstaendler, 26.08.2014
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    Danke für die ersten Einschätzungen,
    ich habe hier noch ein paar Fotos angehängt.
     

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  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2014
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    Ganz kurz und ganz schmerzhaft:
    Raus und neu!

    Beginnend mit zu 99 % falscher Lage der Bewehrung, zu geringer Mattenüberdeckung, nicht fachgerecht montiertem Potentialausgleich, fehlender Sauberkeitsschicht, unterschiedlicher Betondicke auf Grund des massiv unebenen Untergrunds bis hin zu ..... (ich hab keinen Bock mehr)
    Ach ja - was ist fachgerecht an der Bodenplatte? Ich sehe nichts!

    An der Schule meiner Kinder gibts ne Arbeistgruppe, die beim Aufbau einer Schule in Tansania hilft, auch durch Arbeitseinsätze vor Ort. Die Bilder von DER Bodenplatte, die dort mit Lehrern, Schülern (beider Schulen) und örtlichen Helfern entstanden, erweckten mehr Vertrauen als Deine Bilder!
     
  7. #7 Mittelstaendler, 27.08.2014
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    Vielen Dank für eure Meinungen, die letzte Antwort hat es natürlich
    in sich, und bereitet mir persönlich kopfschmerzen, wie das mit
    dem GU und deren Subs künftig noch weitergehen wird.

    Ich habe daher für Morgen einen Termin bei einem externen Sachverständigen
    vereinbart, um ein weiteres Vorgehen abzustimmen.
     
  8. #8 Inkognito, 27.08.2014
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    Hmm, ich hatte mich wohl zu höflich ausgedrückt.

    Daran tun sie gut. Das Problem ist, es ist ja nicht alleine die miserable Ausführung, das ist ja zudem geplanter Blödsinn.
     
  9. Taipan

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    glaube ich nicht.
     
  10. #10 Inkognito, 27.08.2014
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    Wenn ich das auf dem Foto richtig erkenne, dann reicht die Bewehrung nicht aus, die für Gründungsbauteile erforderliche Rissbreitenbeschränkung auf 0,3mm aus der Anforderung XC2 zu gewährleisten.
     
  11. #11 Skeptiker, 27.08.2014
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    Jetzt versaut dem Mittelständler 'mal nicht den Abend!
     
  12. Taipan

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    Ich habe nicht bestritten, dass das Blödsinn ist. Ich habe bestritten, das da was geplant wäre.


    Randstory: Ein Vertreter eines etwas größeren Kellerbauers hat heute wohl etwas belämmert geschaut, Schalplan und Bewehrungsplan für die Bodenplatte wurden gefordert ... irgendwie muss man ja kontrollieren, was die da zusammenlegen ...
     
Thema: Bodenplatte so zulässig?
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