Haustechnikplaner für EFH mit einfacher technischer Ausstattung notwendig?

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  1. Entals

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    Hallo,

    unsere Architekten und wir sind gerade in der fortgeschrittenen Vorplanung für unser EFH (knappes Budget, Holzständerbauweise, einfache Ausstattung, KFW70 erwünscht, aber nicht unbedingt notwendig). Heute fragten uns die Architekten, ob wir einen Haustechnikplaner beauftragen möchten. Sie legten uns ein eingeholtes Angebot von immerhin gut 12500 EUR brutto vor. Die Planungskosten Haustechnik waren in ihrer ersten Kostenschätzung allerdings mit nur 3000 EUR brutto angegeben.
    Sie meinten, bei einem so kleinen EFH und einfacher Haustechnik bräuchte man einen Haustechnikplaner aber nicht unbedingt, sondern könne sich auch darauf verlassen, dass schon alles richtig und überschaubar laufen würde. Das würden sie uns empfehlen.
    Wir sind ziemlich irritiert, da wir auch schon im Vorfeld immer betont haben, dass wir vom Bauen keine Ahnung haben und alles entsprechenden Experten überlassen möchten. Wenn die Architekten also selbst wenig Ahnung von der Haustechnikplanung haben: kann man bei einem EFH mit einfacher Ausstattung wirklichh auf einen Haustechnikplaner verzichten?

    Danke und lieben Gruß
    E.
     
  2. #2 Gast23627, 30.08.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Schick die "----" in die Wüste...

    vieleicht ist es noch früh genug auf diese/n (Minimal) "Architekten" zu verzichten und einen zu suchen der die Planung der Haustechnik für ein EFH wie beschrieben mit im Griff hat.

    Für ein EFH in Standartausstattung halte ich die 12500,-- € ganz einfach für Abzocke!

    Gruß
     
  3. #3 Gast036816, 30.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum in die wüste schicken, aechitekt ist verpflichtet darüber aufzuklären.

    abzocke ist es überhaupt nicht.

    wenn der architekt die haustechnikplanung verantwortlich übernimmt, hat er anspruch auf ein honorar für die haustechnikplanung.
     
  4. #4 Pruefhammer, 30.08.2014
    Pruefhammer

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    und wäre dann in der Haftung- was sicher nicht jeder Architekt möchte. Verständlicher- und Sinnvollerweise.
    @Fragesteller: sag doch mal ganz grob an, was Technikmäßig gewünscht ist: Heizungsystem, Warmwassersystem, KWL, Busystem oder sonstige ausgefallene Dinge wie Pool, Klimaanlage, Hebeanlage, Wellnesstempel usw.
     
  5. #5 Gast036816, 30.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Pruefhammer - er ist auch in der haftung, wenn er das für nippes nebenbei macht. im falle des falles kann dann die haftpflichtversicherung auch noch adio sagen.
     
  6. Entals

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    Klare Ansage von uns: so einfach, robust, manuell und wartungsarm wie möglich. Keinerlei Schnickschnack und Automatisierung, keine Bussysteme u.ä..
    Mehr als die Grundausstattung fällt mir nicht ein: wahrsch. Gasheizung, Fußbodenheizung, Wasseranschlüsse für WaMa und Garten, Bad und Gästebad (2x Dusche, Wanne, 2xToilette, 2xWaschbecken), küche mit Minimalausstattung an Elektro, Steckdosen, normale Türklingel, Licht, normale Lichtschalter und als kleiner Bonus leere Kabelschächte in Wohnzimmer und Arbeitszimmer für die Lautsprecherkabel...
    Eigentlich 08/15, oder? Wir wollen bewusst absolut nichts 'Automatisches'.

    Danke und besten Gruß
    E.
     
  7. #7 stockstadt, 30.08.2014
    stockstadt

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    Hallo,

    :mega_lol:12500,- inkl. Material für die Haustechnik wäre wohl in Ordnung:mega_lol:

    LG
     
  8. #8 Pruefhammer, 30.08.2014
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    ist schon klar, wollte nur sagen warum es der Archi evtl. auch gegen Bezahlung nicht machen will/kann.

    Ansonsten: stockstadt trifft es glaube ich ganz gut.
    Meine Meinung: Architekt die Wünsche oder hier sind es ja schon vielmehr "Nichtwünsche" mitteilen, grundsätzliche "Einplanung" muss er ohnehin vornehmen, also wo und in welcher Größe gibt es ein Hausanschluß/Heizungsraum, wo werden die Verteiler für die Heizkreise montiert wo laufen Wasser oder Lüftungsleitungen entlang. Steht das Ganze grob soweit kann man die technischen Gewerke - bei euch im wesentlichen Elektrik und Sanitär/Heizung- ausschreiben. Steht das ausführende Unternehmen fest bevor der Ronbau beginnt kann man mit dem Unternehmen noch Details abklären um Ärgenisse wie fehlende Durchbrüche und Ähnliches zu verhindern. Da das ausführende Unternehmen feststeht, ist da dann sicher auch die Bereitschaft größer ein wenig mit zu planen. Sind Einheitspreise vereinbart sollte das dann selbst bei kleineren Änderungen kein finanzielles Fiasko werden.
     
  9. #9 Tafelsilber, 31.08.2014
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    Und wer schreibt auf Grunlage welcher Planung zu welchem Honorar das aus? Der Bauherr selber?
     
  10. #10 Kriminelle, 31.08.2014
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    mega lol selber... geht doch nur um Planung oder? Wer schreibt hier von inkl blablablub?
     
  11. #11 Pruefhammer, 31.08.2014
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    Wenn sich ein Architekt schon wegen einer Ausschreibung in der Haftungsfalle sieht, dann ist es scheinbar besser wenn der BH selber ausschreibt oder gleich zum BT läuft, da hat er solche Probleme nicht. Man kann sich bisweilen des Eindrucks nicht erwehren, dass mancher Architekt die Sargnägel produziert, die anschließend den ganzen Berufsstand für EFH-Bauherren unattraktiv machen. Es ist durchaus verständlich, wenn ein Architekt nicht kostenlos und mit umfangreichen Haftungsrisiken versehene Projekte außerhalb seiner Kompetenz übernimmt, aber das hier ist eine Lapalie, da muß es m.E. auch möglich sein einen sinnvollen Kompromiss zu finden, das Honorar für die 15-20k€ Leistungsumfang, die die Haustechnik später vermtl. kosten wird mag der Architekt dann gern zu den anrechenbaren Kosten rechnen. Wobei ich mich da schon frage, was da wirklich zu planen ist. Entsprechende von mir beispielhaft genannte Planungen wie Platzbedarf etc. sind ohnehin Architektenleistung und ob jetzt eine 12 oder 15kW Gastherme oder 1,5mm2 bzw. 2,5mm2 Leitung zur Steckdose gelegt wird kann mit dem jeweiligen Unternehmen geklärt werden und wird sich auch kostenmäßig kaum auswirken.
    Wenn da 12k€ für die Planung aufgerufen werden und ich sehr großzügig 100€/Std. zzgl. MwSt. ansetze komme ich auf rd. 100 Arbeitsstunden - das sind etwa 2,5 Wochen. So eine Planung hätte ich mal gern gesehen die für so ein Kinderkram 2-3 Wochen Zeit benötigt-von einem Fachunternehmen!
    Bei anspruchsvollerer Technik mag die Sache ganz anders aussehen, hier aber nicht.
     
  12. #12 Gast56083, 31.08.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Ich kann mich hier an einen Beitrag von Thomas B erinnern, der ein einziges (!) mal für ein EFH die Haustechnik-Ausschreibung durch einen Fachplaner hat erstellen lassen, weil es die BH wollten. LV von (ich weiß nicht mehr genau) 40-50 Seiten, alles ins kleinste aufgedröselt. Ergebnis: genau 0 Rücklauf, weil kein Betrieb sich die Arbeit macht so ein LV abzuarbeiten. LV am Ende für die Tonne...

    Ist doch lächerlich, für so ein minimal/Standard Haustechnikgedöns 12500€ Planungskosten aufzurufen.
    HLB und FBH Auslegung macht der FBH Hersteller, falls Lüftung, macht auch der Hersteller, Elektro ist doch Eli Standard Geschäft.

    Anrechenbare Kosten für die Technik zum Archigehalt und gut is.
    @TE: lass es den Archi machen und lies dich selber ein klein wenig in das Heizungsthema ein, was es da braucht (HLB nach EN 12831, WW Bedarf...) das ist kein Hexenwerk und Du kannst die Angebote etwas hinterfragen.
     
  13. #13 MoRüBe, 31.08.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hier passt etliches nicht zusammen:

    - knappes Budget
    - Architekt (mit ohne Ahnung?)
    - kfw 70 erwünscht
    - Haustechnikplaner (weil Architekt keine Ahnung!)

    Sorry, das schüttelt jeder gute Holzbauer aus dem Ärmel. Da braucht man höchstens noch einen Stempelaugust und mehr nicht.

    Und Holz und Architekten: ob Du da den 5 %-Griff getan hast bezweifel ich. Denn die 5 % wissen was sie tun.:konfusius
     
  14. #14 ManfredH, 31.08.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wie ist das zu verstehen ?
     
  15. Markul

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    Sind die 12.500 EUR für Planung? Hab ich das richtig verstanden?
     
  16. #16 MoRüBe, 31.08.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    :28: :respekt
     
  17. #17 feelfree, 31.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich vermute, die sind für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Baubegleitung, Kontrolle, etc pp. Dann kommt das nämlich ungefähr hin mit den HOAI-Sätzen.
    Ich habe das einigermaßen unfreiwillig auch gemacht, weil es auf dem Nachbargrundstück mit dem selben Architekt auch noch ein MFH zu bauen gab und dort verständlicherweise ein TGA-Planer mit ins Boot musste.
    Ergebnis so ähnlich wie in #12: Unmengen von LV-Text, die die kleinen, örtlichen Handwerksbetriebe komplett abgeschreckt haben. Angebote gab's deshalb von den größeren überregionalen Betrieben - aufgrund des MFH war ja auch das Volumen etwas größer. Ausgesucht wurde dann nach unten rechts (war ja alles so schön vergleichbar dank detailliertem LV) und das Ergebnis entsprechend :yikes (im MFH - ich habe mich da zum Glück ausgeklingt und eine bessere Lösung gefunden). Die 7 oder 8k€ für den TGA-Planer waren deshalb praktisch komplett für'n Popo.
     
  18. #18 Skeptiker, 31.08.2014
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    Das frage ich mich auch. Als Planer für das Hus würde ich das jedenfalls nicht "nebenher" mitmachen. Es mag ja GU / GÜ / BT geben, die nur drei Häuser im Angebot haben. "Da hat man das mit der TGA-Planung dann natürlich im Griff." Bei individueller Planung unter den heutigen berechtigten energetischen Erwartungen der Bauherren sieht das aber anders. Koordination ist immer geschuldet, aber welcher Architekjt kann fachlich Planungen oder Ausschreibungen für TGA qualifiziert erstellen und dann auch noch die Ausführung fachlich überwachen? Ich nicht!

    Also kann ein Architekt ohne Zusatzausbildung nur die Planung, Ausschreibung und Überwachung ablehnen oder sich zumindest von jeglicher Haftung dafür freistellen lassen wenn der Bauherr die Beauftragung einer Fachplanung ablehnt. Alles andere ist ein existenzbedrohendes Risiko. Aber nicht wenige Kollegen gehen dieses im EFH-Bereich ein.
     
  19. nolu13

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    Deswegen haben viele Architekten entweder eigene TGA-Leute oder Externe oder "gute Spezies" auf die man sich verlassen kann?
    Die Last auf viele Schultern verteilen!
     
  20. #20 Skeptiker, 31.08.2014
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    Falls Du Dich damit auf mich beziehen solltest verstehe ich nicht, was Du meinst.

    Es kann nicht darum gehen, die Haftung zu verteilen. Entweder plane ich und hafte voll oder kann fachlich nicht planen und lasse mir deshalb vor der Ausschreibung / Ausführung vom Bauherrn eine Haftungsfreistellung geben. Ein bisschen schwanger geht nicht!

    Und die Fachplaner haften genauso voll für ihre Planung wie ich für meine. Ärgerlicherweise hafte ich für die sowieso schon mit, weil ich offensichtliche Mängel auch als nicht vertieft Fachkundiger nach ständiger Rechtssprechung erkennen muss. Also bin ich eigentlich doch immer ein bischen mit schwanger ...

    Als Architekt will und kann ich mich auf keinen verlassen. Ich muss wissen was ich tue und dass es richtig ist. "Sich verlassen" führt als Weg im Bauwesen in D im 21. Jahrhundert mit hoher Wahrscheinlichkeit vor den Kadi.
     
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