Baugenehmigung vs Bauvoranfrage vs Schadenersatz

Diskutiere Baugenehmigung vs Bauvoranfrage vs Schadenersatz im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Aloha! Ich hab folgendes Problem im Bekanntenkreis mitbekommen: An ein bestehendes EFH (2-geschossig + Keller) soll ein eingeschossiger Anbau...

  1. #1 meisterLars, 03.09.2014
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    Aloha!
    Ich hab folgendes Problem im Bekanntenkreis mitbekommen:

    An ein bestehendes EFH (2-geschossig + Keller) soll ein eingeschossiger Anbau ohne Keller gebaut werden. Die Bauvoranfrage war postiv.
    Dann hat der Archi den Bauantrag fertig gemacht, woraufhin von Amts wegen die Vermesser da waren.

    Kurze Zeit später meldet sich der Kreis, und will den Anbau (der Anbau soll hinters Haus, es gibt nur seitliche Nachbarn) so nicht genehmigen.
    Der Anbau soll anstatt 6,30 nur noch 5,60 lang werden. Man solle sich an dem Anbau eines Nachbarn 5 Häuser weiter orientieren. Dieser hat vor gut 10 Jahren angebaut und hatte seinerseits nichts, woran er sich orientieren konnte/musste.

    Das ist den Bauwilligen definitv zu wenig, so dass diese überlegen, den Anbau komplett zu canceln.
    Da der Archi den Bauherren in spe schon das ok zum Start der Erdarbeiten gegeben hat (es wurden bestehende Außenanlagen abgebrochen und entsorgt, außerdem wurde die Terasse, die überbaut werden sollte, von den Baumaschinen zu Klump gefahren), fragen sich die Bauherren, ob der Archi im schlimmsten Fall schadenersatzpflichtig im Sinne von Wiederherstellung der Außenanlagen ist.
     
  2. #2 eltorito, 03.09.2014
    eltorito

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    Müsste nicht das Amt Schadenersatz leisten, wenn die Voranfrage Positiv war?
     
  3. #3 StefanMeier, 03.09.2014
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    das kommt darauf an wie genau die bauvoranfrage war. je konkreter und detailierter die bauvoranfrage desto besser für später.
     
  4. #4 SirSydom, 03.09.2014
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    Aufgrund der hier gegebenen Infos kann das doch keiner beurteilen..

    Könnte sein, dass der Bauantrag und die Bauvoranfrage sich unterschieden haben und daher die Behörde zu Recht die Baugenehmigung verweigert. Wäre ein Thema für den Architekten der bei mindestens einem der beiden Anträge Fehler gemacht hat.
    Könnte auch sein dass in der Behörde ein Fehler gemacht wurde und man den vorher positiven Bescheid ignoriert. Grundsätzlich sind solche Ablehnungen auch rechtsmittelfähig, heißt man kann ggf. die Baugenehmigung einklagen.

    Sofern den Betroffenen was daran liegt ihr Vorhaben umzusetzen oder Schadensersatz zu bekommen, rate ich zu einem Gang zum (Fach)-Anwalt.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2014
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    Na, ist heute Brillenbeschlagswetter.

    Will nicht - heisst, hat noch nicht abgelehnt!

    @ Lars

    1) Müsste geklärt werden, ob die Genehmigung wirklich versagt werden wird, welche Begründung dafür vorliegt und was dagegen ggf auch schon im Vorfeld unternommen werden kann.
    2) Dann müssten Aussichten und Erfolgschancen von Rechtsmitteln abgewogen werden. Sind diese gut und die Bauherren verzichten darauf, dürfte es mit dem Schadenersatz wohl Essig.
    3) Wäre dann zu klären, ob der Kollege auf den Erfolg des Genehmigungsverfahrens hoffen durfte
    4) Ist wesentlich, ob die Bauherren, sollte die Ablehnung sicher sein, nur aus Trotz auf den kleineren Anbau verzichten oder ob der wirklich nicht zu gebrauchen wäre für den angedachten Zweck. Ist es Trotz, wirds auch keinen Schadenersatz geben, weil die Erdarbeiten im wesentlichen ja auch für den kleineren Anbau nötig gewesen wären.
    5) Wäre zu klären, wie das Fangt schon mal mit Erdarbeiten an tatsächlich gelaufen ist.

    Ein klares Ja oder Nein zur Haftungsfrage ist hier nicht möglich
     
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