vom Plan ueber die Bauvoranfrage zum fertigen Haus

Diskutiere vom Plan ueber die Bauvoranfrage zum fertigen Haus im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Experten! Ich plane seit einiger Zeit ein Haus fuer mich zu bauen. Ein Grundstueck dafuer habe ich schon aber es liegt leider nicht...

  1. #1 flyingeagle83, 15.09.2014
    flyingeagle83

    flyingeagle83

    Dabei seit:
    20.12.2009
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Bonn
    Hallo liebe Experten!

    Ich plane seit einiger Zeit ein Haus fuer mich zu bauen. Ein Grundstueck dafuer habe ich schon aber es liegt leider nicht in einem Bebauungsplan.
    Fuer mein Bauvorhaben muss also eine Bauvoranfrage bei der Stadt gestellt werden. Wenn ich korrekt informiert bin dann kann dies nur ein Architekt machen (das Bauvorhaben waere in Bonn).

    Jetzt habe ich mal mit einem Architekten ueber die Kosten gesprochen und war erstmal ein wenig platt. Die Bauvoranfrage selber kostet bei der Stadt wohl irgendwas um 500 Euro. Der Architekt schaetzt mit ca. 10.000 Euro kosten bis zur Bauvoranfrage. Wenn die also nicht durchkommt dann habe ich 10.000 Euro ausgegeben und stehe mit nichts da.

    Wer von euch hat so etwas mit einer Bauvoranfrage schonmal durchgezogen und wie ist das bei euch abgelaufen?
    Vielleicht tummeln sich ja auch ein paar Architekten hier herum die mal etwas dazu sagen koennen/moechten :)

    Weiterhin habe ich relativ genaue Vorstellungen von dem was ich gerne haben moechte. Der Architekt ist darauf aber nicht wirklich eingegangen und hat gleich von seinen Vorstellungen erzaehlt, was man da alles machen koennte ... Das passt mir ja soweit schonmal gar nicht. Ich muss es ja schliesslich bezahlen, darin wohnen und mich wohlfuehlen.

    Ich wuerde mich ueber Erfahrungen in diese Richtung sehr freuen.

    Gruesse Martin
     
  2. #2 Gast036816, 15.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    naja - 10.000 € wirst du nicht in den sand setzen. der architekt schuldet dir eine genehmigungsfähige planung, auch bei einer voranfrage. wenn du selbst vorhast einige auflagen außer acht zu lassen, muss der kollege dich vorher darauf hinweisen.

    frag doch einmal beim amt, ob du selbst die voranfrage stellen kannst.
     
  3. #3 benutzernam1982, 15.09.2014
    benutzernam1982

    benutzernam1982

    Dabei seit:
    13.06.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inf
    Ort:
    Sonneberg
    Also, ich hab das alles erst durchgemacht. Und alles selbst.
    Die bauvoranfrage kannst du selbst machen, ohne Probleme. Musst nur alle Unterlagen einreichen und eine möglichst genau bauvoranfrage schreiben.
    Zu den Unterlagen zählt zum Beispiel :
    Amtlicher Lageplan
    Nachweis das das Grundstück erschlossen ist, oder kann von Wasser und Strom Werke
    Klären ob es außenbereich ist. Usw. Brauchst eben Zeit und auch etwas Geld. Bin auf Kosten von etwa 400 Euro gekommen und habe jetzt eine positive voranfrage bekommen und hab jetzt nen Architekt der mir den Bauantrag mit allen Sachen macht.
     
  4. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    jo... Und wenn ein kleiner Fehler der vermeidbar gewesen wäre in der Bauvoranfrage drin ist und sie abgelehnt wird hast du völlig verschissen...

    Sorry, aber Bauvoranfragen gehören in Profi-Hand...
     
  5. #5 Thomas B, 16.09.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ja....sollte ein Profi machen. Sehe ich auch so.

    Aber: EUR 10.000 für eine Bauvoranfrage? Bei einem EFH?

    Das ist schon mehr als üppig!

    Meines Erachtens wäre die Hälfte noch viel zu viel.

    Bei einer BVA klärt man doch erstmal das Grundsätzliche: Die Bebaubarkeit. Da muß kein fertiger Entwurf vorliegen. Da müssen keine Fassaden entworfen, Installationen optimiert und Räume durchdesignt werden!

    Ich würde eine BVA -je nach Komplexität/ Aufwand- irgendwo zw. EUR 1.000 und 2.000 verorten (+/-).
     
  6. #6 Wookie81, 16.09.2014
    Wookie81

    Wookie81

    Dabei seit:
    10.06.2013
    Beiträge:
    133
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    München
    Das eigene Grundrisse oft nicht funktionieren sieht man hier im Forum. Deshalb wird empfohlen eher mit einer Wunschliste zum Archi. zu gehen. Je nachdem wie genau deine Vorstellungen schon ausgebildet sind, kann es also schwer sein davon wieder weg zu kommen, auch wenn sie einfach unsinnig sind.

    ABER: Der Architekt sollte natürlich zu einem passen und seine Vorprojekte sollten euch gefallen (er baut Betonklötze, ihr wollt ein Holzhaus? passt eher nicht, das gleiche kann man auf Fenster, Raumaufteilung etc. übertragen). Für mich hört sich das auch so an, dass er alle HOAI Phasen ganz normal durchziehen will? Entweder nochmal mit ihm reden oder halt wechseln.

    Warum MUSS außerdem eine Bauvoranfrage gestellt werden? Bei uns war die Vorgabe: Bebauung wie Nachbarbebauung. Eine Bauvoranfrage braucht man, wenn man sich da nicht einfinden kann oder etwas besonderes möchte (z. B. Flachdach statt Satteldächern in der Umgebung) ohne das man nicht leben kann.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich habe mal eine Bauvoranfrage für ein Grundstück ohne B-Plan gemacht, das mit zwei Häsuern bebaut werden sollte, die den Vorstellungen der Gemeinde nicht entsprachen.
    Also mit Umfeldanalyse, Vorentwürfen, Berechnungen zur GRZ und GFZ, Verhandlungen mit den Behörden usw.
    Hat grob 3.000 € gekostet (+MWST).

    Und das ist für eine Voranfrage, wenn es nicht um hochkomplziertes geht, schon recht teuer (aber angemessen)

    10 k€ - Was will der Kollege da alles leisten???

    Ich würde mal andere Kollegen aufsuchen und schauen, ob die das nicht besser hinbekommen.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 16.09.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    @flyingeagle83:

    Mit scheint, dein Architekt hat im Sinn, mit dir gleich einen relativ umfangreichen Architektenvertrag zu schließen, der deutlich mehr Leistungen beinhaltet, als für eine Bauvoranfrage erbracht werden müssten.

    Je nach Anforderungen kann man eine Bauvoranfrage schon in der Leistungsphase 1 oder 2 stellen, denn es geht ja zumeist erstmal nur um die äußeren Umrisse des Gebäudes, seine Form und seine Lage.

    Dafür brauchen auch noch nicht alle in den Leistungsphase 1 und 2 nach der HOAI vorgesehenen Grundleistungen erbracht zu werden.

    Wenn dein Architekt für eine simple Bauvoranfrage solche Beträge aufruft, such dir notfalls einen anderen. Schließe mit diesem schriftlich einen Vertrag, der nur die für diese Bauvoranfrage notwendigsten Mindestleistungen umfasst zu einem Festpreis. Für den Fall, dass du dich nach dem Bescheid entschließt, zu bauen, könnt ihr in diesem Vertrag vereinbaren, dass die bisher gezahlten Beträge auf einen sich ggf. anschließenden umfangreicheren Architektenvertrag angerechnet werden.

    Weitergehend solltest du dich vertraglich noch nicht binden.
     
  9. #9 Norderstedter, 16.09.2014
    Norderstedter

    Norderstedter

    Dabei seit:
    17.07.2014
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreibtischtäter (Computer)
    Ort:
    Norderstedt
    Eagle, ich glaube Du hast eigentlich 2 Fragen bzw Probleme.
    1. Wie wird das mit der Bauvoranfrage gehandhabt? Antwort: Weiter oben wird ja schon gesagt dass man es selbst machen kann und erster Schritt ein freundliches Telefonat mit dem Amt ist. Aber auch dass man auf diese Art ein weiteres Risiko hat und man dieses ggf folgenschwere Risiko mit 1-2Tsd für einen Fachmann aus dem Weg räumen kann.
    2. Sind Architekten ihr Geld wert und passt dieser spezielle Architekt zu mir? Antwort: Da gehen die Meinungen insgesamt auseinander. Oftmals wird auch alternativ ein Generalübernehmer ("Fertighausbauer") gewählt, da sind die Lösungen aber nicht so invididuell/kreativ - was aber nicht schlecht sein muss. Der spezielle Architekt in Deinem Fall wollte wohl die Leistungsphasen inkl. kompletter Planung abrechnen. Da bekommst Du dann auch mehr als nur ein paar Papiere für die Bauvoranfrage sondern hast schon einen Teil der kompletten Architektenleistung in der Hand. Falls er Dich nicht über den Tisch ziehen wollte. Bitte ihn doch einfach mal, aufzuschreiben was Du für die ca 10000 EUR genau bekommen würdest. Gerne nach Leistungsphasen der HOAI definiert. Ich wäre mal gespannt was er antwortet.

    Zum Umgang mit Architekten insgesamt (das ist jetzt meine sehr subjektive Meinung): Es gibt da doch einige Starrköpfe, die genau das verwirklichen wollen was sie selbst als "gut" erachten. Von Fenstersprossen bis Hausform. Falls man nicht zufällig weiß ob genau der Stil des Architekten einem gefällt (Referenzen ansehen) dann besser Finger weg von denen. Mögen Künstler sein, aber Du sollst ja Hundertausende EUR ausgeben und dann Jahrzehnte darin leben, da sollst Du Dich wohl fühlen. Ansonsten würde ich aber tatsächlich nicht mit fertigen Plänen zum Archi sondern erst mal nur die "must have" und "nice to have" Punkte in Tabellenform definieren und er soll dann mal machen. Danach kann man seine Vorschläge immer noch mit dem eigenen vorher gemachten Entwurf vergleichen und bei bestimmten Elementen, die man vermisst, den Architekten fragen ob das nicht einzuarbeiten wäre.

    Oder Du stellst Deinen Entwurf mal spaßeshalber hier im Forum online und guckst wie die Reaktion ist. Prognose: Harsch. Denn einige wichtige Punkte übersieht man als Laie halt am Anfang doch immer und dann passt das Gesamtgebilde nicht mehr zueinander wenn man irgendwo nachflickt...
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Hat der Bauherr aber im Unwissen erstmal einen Weg zementiert, kann auch der beste Fachmensch den meist nicht mehr abändern.
    Ein Fachmensch ist keine Garantie für Erfolg, aber ohne ist die Wahrscheinlichkeit, nicht das Optimum zu bekommen, sehr hoch!

    Sollte wirklich (s.u.) eine Bauvoranfrage erforderlich sein, schwindet der Kreis der geeigneten GÜ ganz extrem, denn viele haben Bauzeichner oder Pizzabäcker, die mit Hilfe von Billig-CAD-Prorammen die "Zeichnungen" mit denen der Interessent kommt, eine Zeichnung erstellen, die dann von einem Stempelauguts zum Bauantrag gemacht wird.
    Das mag für Villa Tausendschick im B-Plan umrahmten Gebiet halbwegs funzen, aber eine Bauvoranfrage ist für die schwerer als für den engagierten Laien.

    Für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Voranfrage erforderlich ist.
    Das Fehlen eines B-Plans erzeugt nicht automatisch die Notwendigkeit einer Bauvoranfrage. Eine Baulücke, ein geteiltes Grundstück oder ein Grundstück nach dem Hausabbruch in einem alten Wohngebiet ohne B-Plan ist bebaubar.
    Und wenn man sich an das halten kann, was da so rundrum steht, kann damit auch eine Planung OHNE Bauvoranfrage erfolgen.

    Die wird nötig, wenn - warum auch immer - nicht klar ist, ob der Wunsch auch durchsetzbar ist.

    @ TE schildere doch mal mehr über die Gegend und Dein Vorhaben.
     
  11. howa

    howa

    Dabei seit:
    09.02.2009
    Beiträge:
    241
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    Niederbayern
    Warum muss man bei euch eine Bauvoranfrage machen wenn kein Bebauungsplan da ist? Bei uns wird einen Bauvoranfrage eigentlich gemacht um festzustellen ob auf den Grundstück überhaupt ein Gebäude (Einfamilienhaus) gebaut werden darf! Außenbereich, Baugrundstück!? Wenn es ein voll erschlossenes Baugrundstück ohne Bebauungsplan ist, kann man nach Bauordnung bauen! Wie das dann Aussieht, haben andere nicht zu bestimmen, solange die Bauordnung erfüllt ist.
    Ich weis manche Gemeinden oder Beamte meinen immer sie können bei der Optik/Einzelheiten mitbestimmen!
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Howa, was soll der Einwurf schon wieder?

    Es gibt genug Gründe, in einem B-Plan losen Gebiet sehr wohl eine Bauvoranfrage zu stellen!
    Von der Möglichkeit, einfach, schnell und kostengünstig an eine klagefähige behördliche Entscheidung zu kommen über Gebiete, in denen Lage der Gebäude, Grad der Grundstücksausnutzung o.ä. nicht klar sind bis hin zur rechtssicheren vorkauflichen Absicherung des eigenen Bauwunsches, wenn es darum geht, das Grundstück in einer oder mehreren Dimensionen maximal auszunutzen!

    Das alles hat 0,garnichts mit der Idee mancher Bürgermeister zu tun, auch noch die Farbe des Klopapiers bestimmen zu wollen.
     
  13. howa

    howa

    Dabei seit:
    09.02.2009
    Beiträge:
    241
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    Niederbayern
    Bin etwas vom Thema abgewichen mit den Beamten!

    Bauvoranfrage braucht man doch nur wenn ich was Baue das nicht mit den Bebauungsplan zusammen passt oder ich wo bauen will wo nicht klar ist ob man überhaupt dort bauen darf!

    Diese Fragestellung ist vom Threadersteller nicht mal klar! Er schreibt nur das er eine Bauvoranfrage machen will da kein Bebauungsplan da ist!
     
  14. #14 ralfs1969, 17.09.2014
    ralfs1969

    ralfs1969

    Dabei seit:
    11.10.2013
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Karlsruhe Land
    Nein so kan man das nicht sehen. Wir haben auch gerade die Bauvoranfrage gestellt obwohl das Grundstück in einem alten Ortskern bereits erschlossen und mit einem Altbestand bebaut ist. Es exisitiert da auch kein Bebaungsplan und es wird nach §34 gebaut, wo man sich ja an das vorhandene Umfeld anpssen sollte.
    Es muss da ja trotz Einhaltung der Landesbauordnung geklärt werden ob z.B. die gewünschte First-/Traufhöhe, Dachform und Neigung, GRZ/GFZ (die es ja eigentlich da garnicht gibt), max. Grenzbebaunug usw. genehmigt werden kann. Gleichzeitg werden auch bereits in dieser Phase die Nachbarn angeschrieben und man kann somit frühzeitig mögliche Bedenken/Einsprüche von vorne herein ausräumen.

    Ohne solch eine Bauvoranfrage wäre unser Projekt garnicht realisierbar, siehe hier:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?80057-Vorentwurf-Neubau-f%FCr-Ortskernsanierung
     
  15. #15 ManfredH, 17.09.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Und auch das stimmt nicht!
    Nach Bauordnung bauen KANN man nicht, sondern MUSS man, und zwar bei jedem Bauvorhaben.
    Ab wo und ob überhaupt bzw. in welchem Umfang gebaut werden darf, ist keine Frage des Bauordnungsrechts (Landesbauordnung und ergänzende Vorschriften), sondern des Planungsrechts (BauGB, BauNVO).
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 17.09.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das ist so nicht ganz richtig, howa.

    Das beabsichtigte Bauvorhaben muss sich im Innenbereich gem. § 34 Absatz 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Zudem müssen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

    Die Frage, ob diese Anforderungen erfüllt werden, entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde, im Streitfall die Widerspruchsbehörde und im Falle einer weiterführenden Streitigkeit Verwaltungsrichter.

    Falls man in einzelnen Punkten im Zweifel ist, ob das beabsichtigte Bauvorhaben diesen Anforderungen gerecht wird, ist eine Bauvoranfrage grundsätzlich keine schlechte Idee.
     
  17. howa

    howa

    Dabei seit:
    09.02.2009
    Beiträge:
    241
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    Niederbayern
    Wieder was dazugelernt. liegt wahrscheinlich auch daran, da ich in der Regel nur normale Häuser plane/zeichne. Da ist bis jetzt noch nie ein Problem aufgekommen, das es nicht ins Ortsbild gepasst hätte.

    Die fragwürdigen Häuser lasse ich euch Architekten gerne über! :-) bei denen im Vorfeld schon Probleme abzuklären sind.
     
  18. #18 Thomas B, 18.09.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ob BVA notwendig oder nicht kann wohl nur der Planer entscheiden, der die genaueren Umstände kennt.

    Der aufgerufene Preis von EUR 10.000 ist aber so weit von jenseits des normal Vorstellbaren, daß es sich entwder doch um etwas sehr viel Größeres handeln muß oder einfach einen Mondpreis (Abwehrangebot?).
     
  19. #19 ralfs1969, 18.09.2014
    ralfs1969

    ralfs1969

    Dabei seit:
    11.10.2013
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Karlsruhe Land
    Unser Objekt wird auch ein normales Haus, trotzdem müssen viele besondere Bedingungen zuvor über eine Bauvoranfrage abgeklärt werden die über die Landesbauverordnung hinaus gehen. Alleine die Grenzbebauung unserer Doppelgarage und des Carports sind so laut Landesbauverordnung (in Summe max. 15m Grenzbebauung und max. 50m² Giebelwandfläche) erstmal nicht möglich und in einem Neubaugebiet mit Bebauungsplan schon garnicht. In einem alten gewachsenen Ortskern ist eine solche Grenzbebauung, selbst bei den Häusern, oft vorhanden und bei einem Neubau oft Bedingung um die Fläche überhaupt wieder sinnvoll nutzen zu können.

    Aber wenn man halt nur Objekte für Bauträger, GÜ, Fertighausfirmen usw. plant hat man halt nicht mit solchen Dingen zu tun.
     
Thema:

vom Plan ueber die Bauvoranfrage zum fertigen Haus

Die Seite wird geladen...

vom Plan ueber die Bauvoranfrage zum fertigen Haus - Ähnliche Themen

  1. Wohn-Esszimmer mit Küche planen

    Wohn-Esszimmer mit Küche planen: Hallo, unser Wohn-Essbereich und die Küche haben die L-Form als Grundriss. Die Küche ist hierbei "um die Ecke"und hat eine Schiebetür zum...
  2. Abdichtung Abluftrohr Flachdach mit Plane

    Abdichtung Abluftrohr Flachdach mit Plane: Hallo zusammen, ich habe vor für das Abgasrohr (Durchmesser 11 cm) der neuen Gastherme durch unser Flachdach zu führen. Es wurde vor einigen...
  3. Gartenhaus in Holzrahmenbau selber planen und bauen

    Gartenhaus in Holzrahmenbau selber planen und bauen: Hallo liebe Bauexperten, ich habe schon einiges im Netz gelesen und möchte gerne meine Planung hier mit euch Profis besprechen, da ich in der...
  4. Plan erstellen mit Software Vorgehensweise bei Betonständer

    Plan erstellen mit Software Vorgehensweise bei Betonständer: Hallo, ich möchte mir rein privat einen Plan für ein Haus erstellen. (ich nutze Plan7Architekt expert) Das Haus soll in Betonständerbauweise...
  5. Ausbau Dach: Pläne / Grundriss inkl. Benennung der Tragenden Wände fehlt. Problem?

    Ausbau Dach: Pläne / Grundriss inkl. Benennung der Tragenden Wände fehlt. Problem?: Hallo zusammen, Wir möchten einen alten Dachboden zu Wohnzwecken umbauen. Wir dachten, dass wir über die Akteneinsicht beim Amt Pläne über die...