Öffnung in f30 wand

Diskutiere Öffnung in f30 wand im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; hallo. ich habe die auflage (nach einer nutzungsänderung in nrw) 3 Bereiche einer Nutzungseinheit voneinander mit f30 wänden zu trennen. und...

  1. Yamaki

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    hallo.

    ich habe die auflage (nach einer nutzungsänderung in nrw) 3 Bereiche einer Nutzungseinheit voneinander mit f30 wänden zu trennen.
    und zwar so angeordnet:

    Lager | Büros & WCs & Aufenthaltsraum & Küche | Lager

    In die wände die die beiden lager und den büroteil trennen sollen, müssen selbstschließende f30 Türen. soweit klar!

    in dem büroteil selbst gibt es aber auch f30 decken und f30 wände mit türöffnungen. können diese Türen so bleiben. oder müssen die alle f30 selbstschließend sein?
    ist eine f30 wand denn überhaupt noch f30 wenn keine f30 tür drin ist?
     
  2. #2 Gast036816, 15.09.2014
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    Gast036816 Gast

    was steht in den auflagen zu den türen in der baugenehmigung?
     
  3. #3 OLger MD, 16.09.2014
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    Die Nutzungseinheiten- Trennung nach der Nutzungsänderung ist Lager || Bürotrakt || Lager.
    Die Brandabschnitte können - je nach baulicher Ausbildung - anders gegliedert sein.
    Das hängt z.B. ab von den Fluchtweglängen, Brandabschnittsgrößen, Öffnungen in den Seitenwänden, Rauchabzugsflächen, Anordnung von Decken und Wänden über/unter den neuen Nutzungseinheiten, usw.
    Unter Umständen kann es sogar möglich sein, dass eine Brandabschnittsgrenze mitten durch den Bürotrakt führt.

    Die T30-Türen sind ja schon eine Erleichterung gegenüber den in §32(3) erwähnten Regelabschlüssen in T90.

    Gibt es denn für den Antrag auf Nutzungsänderung ein Brandschutzkonzept von einem nach §58(3) Sachkundigen?
    Daraus sollten die Brandabschnitte, die Schutzziele für Personen- und Sachschutz sowie alle erforderlichen Maßnahmen und ggf. Kompensationen hervorgehen. Idealerweise gibt es einen Plan mit den Brandabschnitten, Fluchtwegen, Türbezeichnungen, etc.
    Bei gewerblichen Anlagen können auch die Forderungen der VdS 2234 noch eine Rolle spielen, wenn z.B. die Versicherungsprämie nach den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird.

    Wenn es eine Brandmeldeanlage gibt, besteht die Möglichkeit, dass T-30 Türen von elektrischen Haltemagneten offen gehalten werden, die dafür sorgen, dass im Brandfall, bei Stromausfall oder bei einer Störung der Brandmeldeanlage die Türen selbstätig schließen. Das muss aber fachgerecht geplant, gebaut, abgenommen und regelmäßig gewartet werden.

    Gruß
    Holger
     
  4. #4 karo1170, 16.09.2014
    karo1170

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    (kleine Ergänzung vorweg:
    Die Anforderung, betriebsmässig offene Türen im Brandfall zu schliessen, erfüllen üblicherweise bereits die türeigenen Feststellanlagen, FSA).

    Die Frage, ob die Türen im Büroteil auch in T30 auszuführen sind, hängt von der Nutzung (bzw. der Nutzungsänderung) ab. Führen z.B. die Türen aus Aufenthaltsräumen (Büro, Küche, Aufenthaltsraum...) auf einen notwendigen Flur als Flucht-/Rettungsweg? Dann sollte sich im oben erwähnten (und vermutlich nicht existierenden) BSK ein Hinweis zur Ausstattung der Türen finden. Das kann neben der Anforderung feuerhemmend auch noch Anforderungen an Rauchdichtigkeit, selbstschliessend oder, oder,...umfassen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2014
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    Die meisten Schliesser bei T30-Türen haben keinen Feststeller, weil dieser die Türen extrem verteuert, weil er ja einen Rauchmelder oder zumindest einen Anschluß für diesen und eine entsprechende Auslösung haben muss!

    Natürlich sind die Türen gegen Aufpreis aufrüstbar, aber es ist eben meist keine Serie.
     
  6. #6 karo1170, 16.09.2014
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    ???

    Wenn eine Tür mit Anforderung an Brandschutz (Txx) oder Rauchschutz (Rd..) betriebsmässig (definiert) offen gehalten werden soll, bietet sich dafür doch eine sogenannte Feststellanlage an, bestehend aus Haltemagnet, Netzteil, Rauchmelder und evtl. Sturzmelder (je nach Deckenhöhe) sowie Handauslösetaster. Soll eine Tür mit o.g Anforderungen nur leicht öffnen und schliessen, im Brandfall aber definiert geschlossen werden, kann man das mit einer Freilauf-Tür erreichen. Klassischer Anwendungsfall wäre hier z.B. Kita, Altenheim...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2014
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    Du stellst es so dar, als hätten die Türten das alle als Serie. Und das ist nicht der Fall.

    Eine T-30 Tür ist erstmal immer zu, wenn nicht benutzt! Das ist der Auslegungszustand fast aller Türen.
    Die können dann je nach Tür und Schließer auf die eine oder andere oder mehrere Art(en) zu "Offen ausser im Brandfall" hochgerüstet werden.
    Aber eben nicht zum Grundpreis, sondern für mehr Geld.
     
  8. #8 karo1170, 16.09.2014
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    Nein, FSA sind eigenständige Bauteile, werden m.W. in der Bauregelliste erfasst. Der Hinweis in #4 bezog sich auf den Unterschied türeigene (besser: türzugehörige) FSA vs. BMA

    Dazu muss die T30 Tür aber mit der Funktion "selbstschliessend", z.B. über Obentürschliesser, ausgestattet sein. Und der obligatorische K30 darf nicht vorhanden sein...
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2014
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    Eine Brandschutztür ist IMMER selbstschliessend!
    Und was soll das K 30 sein??? Eine Tür hat doch nix mit Lüftungsanlagen zu tun (K ist das "F" für Lüftungen)
     
  10. #10 the motz, 16.09.2014
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    Schätze, damit war der übliche brandschutzkeil K30 gemeint...
     
  11. #11 saarplaner, 16.09.2014
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    :biggthumpup:

    :bef1010: , Ralf, sag nur, du kennst den K30 nicht?

    Das ist der Keil, der die Türen garantiert 30 Min, auch im Brandfall, offen hält.
     
  12. #12 floba arb, 16.09.2014
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    Da habe ich hier im Büro eine ganze Kiste davon.. es sind sogar einige K90-Keile dabei.. :mega_lol:
     
  13. Yamaki

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    ok danke.
    ich glaube ich habe die frage falsch gestellt.

    innerhalb des bürotraktes sind f30 trockenbauwände, die die f30 trockenbaudecke durchbrechen bis zur rohdecke, also nicht an der f30 decke enden.
    für diese türen ist explizit nichts gefordert/eingetragen in den bauunterlagen oder in den auflagen zur genehmigung.
    dürfen diese also normale holztüren haben oder nicht?
     
  14. #14 Gast943916, 16.09.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn, wie du schreibst, für diese Türen keine Umrüstforderung besteht und die schon so da waren vor der Genehmigung, können die auch bleiben
     
  15. #15 OLger MD, 16.09.2014
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    Wenn die F30-Trockenbauwände bis zur Rohdecke hochgehen und in den F30-Wänden auch T30-Türen sind - dann habe ich den starken Verdacht, dass es eine Brandabschnittstrennung ist. Ist denn die abgehängte Decke wirklich F30? Oder sind dort Öffnungen/Aussparungen enthalten für Lampen, Belüftung oder Rohr- und Kabeldurchführungen, die nicht mit einer Brandabschittung versehen sind? Wenn über der abgehängten Decke eine Betondecke ist, so bildet meistens diese (je nach Dicke und Betondeckung) einen F30 /60 / F90-Abschluss.
    Ist für "diese" Türen möglicherweise "nicht gefordert", WEIL diese Türen schon den Anforderungen entsprechen??
    Was würde der Bauherr denken, wenn in den Wänden schon T30-Türen eingebaut sind und in der Baugenehmigung als Auflage steht: "... in die Bürotrennwände sind T30-Türen einzubauen..."
    Reichen die vorhandenen? Muss ich Neue einbauen? Sind doch schon drinne, hat der vom Amt das nicht gesehen?

    Wenn zum Beispiel bestimmte Brandabschnittsgrößen oder Fluchtweglängen eingehalten werden müssen kann auch eine Trennung von Brandabschnitten innerhalb einer Nutzungseinheit (Bürotrakt) erfolgen. Ist eine solche schon vorhanden, kann diese weitergenutzt werden. Immerhin handelt es sich um eine Nutzungsänderung - da will man ja nicht gleich alles umbauen und die ganze Bude auf den Kopf stellen.

    Waren die T30-Türen in den Bauantragsplänen als T30-Türen beschriftet? Dann sind sie beantragt und genehmigt. Eine Änderung der Türen wäre eine Abwechung von der Baugenehmigung.

    Gibt es denn für die Nutzungsänderung ein Brandschutzkonzept?
    Gab es für den "alten" Zustand / die vorherige Nutzung ein Brandschutzkozept?

    Gruß
    Holger
     
  16. Yamaki

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    ok danke.

    ist eine f30 decke. der trockenbauer hats so ausgeführt. kleinere kabeldurchführungen wurden verschäumt.

    in den planunterlagen war keine beschriftung. die feuerwehr ergänzte explizit die forderungen nach den 2 türen in den auflagen der baugenehmigung.

    bransdschutzkonzept gibt es nicht und gab es nicht. das gebäude ist auch nur 24 * 12m. die 35m fluchtweg sind also sowieso immer eingehalten.
     
  17. #17 Fassade, 18.09.2014
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  18. #18 Gast036816, 18.09.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    immer mit b am anfang!

    bauschaum - brandschutzschaum - brunnenschaum!
     
  19. #19 Inkognito, 18.09.2014
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    "Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser bau'n"
     
  20. #20 Skeptiker, 18.09.2014
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    natürlich alles als "b30" geprüft! -> "B-Schott"
     
Thema: Öffnung in f30 wand
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