Terrassendach ohne Baugenehmigung

Diskutiere Terrassendach ohne Baugenehmigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 3 Monaten haben wir unsere Terrasse mit einem Aluminium/Glas-Dach 4x4m überbauen lassen. "Geplant" und...

  1. #1 Maximilan, 03.10.2014
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor ca. 3 Monaten haben wir unsere Terrasse mit einem Aluminium/Glas-Dach 4x4m überbauen lassen. "Geplant" und ausgeführt wurden die Arbeiten von einem deutschen Fachbetrieb aus NRW. Wir wohnen selbst in Sachsen-Anhalt.
    Der Betrieb hatte beste Bewertungen bei ******** und baut wohl im gesamten Bundesgebiet Wintergärten und Terrassendächer.

    Nachdem das Dach stand wurde ich von einem Freund darauf verwiesen, dass ich bei dieser Bautiefe von ca. 4m eine Baugenehmigung hätte beantragen müssen. Nach einigen Recherchen stellte sich dieses als wahr heraus. Vom Fachbetrieb wurde wir zu keiner Zeit darauf hingewiesen. Trotzdem haben wir uns dann dafür entschieden diese Sache beim Bauamt zu heilen und sind dort zum Glück auf verständnisvolle Ohren getroffen. Man war dort sehr hilfsbereit und es gibt nicht einmal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wir müssen nun noch einige Unterlagen nachreichen u.a. einen Standsicherheitsnachweis. Und nun beginnen die Probleme!

    Genau diesen Nachweis kann das Unternehmen ganz offensichtlich nicht erbringen!
    Zunächst wurde uns eine sehr zweifelhafte Regelstatik mit Dacheindeckung Polycarbonat angedreht. Jetzt versucht man noch eine neue Statik aufzutreiben, der aber gemeinsam sein dürfte, dass sie nichts mit dem bei uns aufgestellten Dach zu tun hat. Das Bauamt hat bereits Fotos und selbst erstellte Lagepläne von uns.

    Bei aller Großzügigkeit seitens des Bauamtes gehe ich davon aus, dass wenn die Sache auffliegt eine Rückbauverfügung ergeht. Außerdem wäre ich natürlich auch beruhigt zu wissen, dass die Überdachung tatsächlich statisch in Ordnung ist.

    Hat ein Betrieb die Pflicht vor dem Bau die Statik zu prüfen? Ist er haftbar zu machen? Wo finde ich einen kompetenten Fachanwalt?

    Danke für Eure Antworten oder weitere Hinweise :-)
     
  2. #2 Skeptiker, 03.10.2014
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  3. #3 Ralf Wortmann, 03.10.2014
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    Wenn im Werkvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, hat der Auftragnehmer (AN) meistens nicht die Pflicht, eine kostenlose Statik nachzuliefern, denn zumindest bei größeren Anbietern gibt es i.d.R. entsprechende Formulierungen in den AGB des Vertrags, die die Verpflichtung zur Klärung der Frage einer etwaigen Baugenehmigung und deren Einholung dem Auftraggeber auferlegt. Das müsste anhand der Vertragsunterlagen geklärt werden.

    Allerdings ist der AN stets verpflichtet, ein Werk abzuliefern, das standsicher ist und materiell den öffentlich-rechtlichen Anforderungen der Standsicherheit entspricht. Wenn die Überdachung nicht diesen Anforderungen entspricht, ist das Werk mangelhaft und der AN muss im Rahmen der Mängelbeseitigung das Werk so umgestalten, dass die Standsicherheit gegeben ist.

    Wenn der AN also keine Statik für die Überdachung „aus der Schublade“ zaubern und dazu auf vertraglicher Grundlage auch nicht verpflichtet werden kann, müssen Sie als Auftraggeber wohl in den sauren Apfel beißen, selbst eine Statik erstellen zu lassen. Falls gewünscht, könnte ich per PN einen Tragwerksplaner empfehlen, der allerdings von Halberstadt 35 km entfernt wohnt.

    Wenn die Überdachung nicht allzu teuer war, dürften sich die Kosten dafür in Grenzen halten.

    Falls es sich anhand dieser Berechnungen herausstellen sollte, dass das Werk mangelhaft ist, müssten Mängel gerügt und fristsetzend zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Dann wäre der AN verpflichtet, die Mängel zu beseitigen.

    Falls es sich (nur mal angenommen) herausstellt, dass z.B. einige Profile zu dünn sind und diese Profildimensionen genau im Vertrag bezeichnet sind, könnten dann, wenn stärkere Profile verwendet werden müssen, evtl. Sowiesokosten hinzukommen. Dann würde sich der Gesamtpreis der Überdachung um den Betrag erhöhen, der angefallen wäre, wenn von vornherein mit den stärkeren Profil kalkuliert worden wäre.
     
  4. Yamaki

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    Wenn der AN dem AG eine Statik liefert, wo ist dann noch das Haftungsrisiko für den AG?
    Der AG als bautechnischer Laie ist sicher nicht verpflichtet Statiken zu verstehen?
    Ergo: Statik dem Bauamt geben und gut ist? Bauämter prüfen Statiken doch eh gar nicht mehr(?)
     
  5. #5 Maximilan, 04.10.2014
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    Danke für die Antworten!

    @Yamaki: Das ist natürlich eine interessante Vorgehensweise, aber mir geht es nicht ausschließlich darum die Sache bei der Baubehörde durchzuboxen. Ich möchte natürlich auch eine Sicherheit habe, dass das Dach tatsächlich standsicher ist. Warum es für den Betrieb nicht möglich ist eine Statik vorzulegen, macht mich nämlich stutzig, irgendwie muss ja hoffentlich seriös geplant worden sein... Ich erhebe ja gar nicht den Anspruch dieses Dokument noch nachträglich kostenlos zu bekommen... Allerdings scheitert Ihr vorgeschlagener Weg auch noch daran, dass die mir vorgelegte Regelstatik, erstens krass falsch (und das auf den ersten Blick) ist und zweitens auch nicht unterschrieben oder gespempelt ist. Genauso gut könnte ich mir eine Betriebsanleitung für einen Kaffeeautomaten aus dem Internet laden und einreichen ;-)

    @ Herrn Wortmann: Vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich habe dem Betrieb nun noch eine Woche Zeit gegeben. Er möchte mir noch etwas vorlegen. Ich hoffe er verprellt ich nicht wieder, denn eigentlich sind ja weitere Geschäfte mit diesem Unternehmen geplant. Falls doch, werde ich wohl den von Ihnen vorgeschlagenen Weg gehen müssen, auch wenn der für mich weitere Kosten verursacht. Für die Durchsetzung meiner Rechte würde ich durchaus auf Ihre Dienste zurückkommnen. Ich werde hier wieder informieren.
     
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