Grenzabstand Garage

Diskutiere Grenzabstand Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Mein Anliegen: Nachbar baut große Garage ~40-50m² im Abstand von 2,2m zur Gundstücksgrenze. Sein Grundstück liegt 40cm höher,...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 Cglan05, 13.10.2014
    Cglan05

    Cglan05

    Dabei seit:
    16.10.2013
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Niedersachsen
    Hallo,

    Mein Anliegen:

    Nachbar baut große Garage ~40-50m² im Abstand von 2,2m zur Gundstücksgrenze. Sein Grundstück liegt 40cm höher, Garagenwand ist ca 3m hoch und hat ein Satteldach mit 20° Neigung. Bundesland Niedersachsen.
    Mir ist es egal ob die Garage da steht oder nicht. Hab aber Bauchschmerzen ob das Ganze so genehmigungsfähig ist. Nicht das ich da im Nachgang noch eine Baulast auf mein Grundstück eintragen lassen muss. Eure Meinung?
     
  2. #2 Kater432, 13.10.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Somit ist eine Garage im Abstand von 2,2m erstmal zulässig. Ob das jetzt mit der Höhe noch hinhaut? Bis 3m vom ursprünglichen Gelände. Hat er aufgeschüttet, dann wohl nicht mehr. Sind die 3m vom Boden seiner Höhe gemessen? Ich weiss auch nicht ob die Höhe auf der Grenzseite gezählt wird, oder die gesamte Höhe der Garage, da Sattledach mit 20Grad wird die Mitte ja noch nen Stück hpher sein.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ach Kater, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Dieter Nuhr!

    Der NBauO Text ist doch absolut eindeutig.

    Granzabstand entweder 0,0 m oder 1,0 m oder 3,0 m und mehr.

    2,2 m sind baurechtswidrig!!!

    Für die Höhe ist das gewachsene Gelände maßgeblich! Ob das sein, Deins oder ein ganz anderes ist - keine Ahnung.
    ABER:
    Wandhöhe 3 m + Satteldach = NoGo innerhalb des 3 m Streifens!

    Also in keiner Weise genehmigungsfähig.

    Aber deswegen musst DU gar nichts auf Deinem Grundstück eintragen lassen! (Ausser ggf. moralischem Druck folgend)
    Dein Nachbar muss abreissen lassen!
     
  4. #4 Kater432, 13.10.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden, aber habe den Punkt
    so gelesen, das ich die Garage
    - OHNE Abstand zur Grenze bauen darf (als auf der Grenze)
    - ODER einen BIS auf 1m verringerten Abstand von der Grenze (also von 1-3m Abstand zu Grenze), als 0,99m - 0,01m ist nicht erlaubt.

    Aber ich kann mich ja auch irren.
     
  5. #5 feelfree, 13.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass Du Recht hast.

    Ich traue unseren Gesetzesmachern ja viel zu, aber auf so einen Blödsinn kommen vermutlich nicht mal die.
     
  6. #6 saarplaner, 13.10.2014
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    @Feelfree: das kannst du den Gesetzesmachern schon zu trauen, das ist hier im Saarland auch so.
     
  7. #7 Thomas Traut, 13.10.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Ralf, die Eindeutigkeit der Formulierung mit Deiner Darstellung kann ich wie Kater nicht rauslesen. Wenn das "bis" vor "1 m" nicht wäre, würde ich Dir zustimmen. Für mich liest sich das auch wie "alles < 1 m ist unzulässig". Und Nein, ich erwarte keine Logik.

    Ist in diesem Fall aber ohnehin wurscht, weil höchstwahrscheinlich h > 3 m ist.
     
  8. #8 feelfree, 13.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Was ist da auch so? Der Gesetzestext oder die Interpretation von Ralf?
     
  9. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Die ja auch nicht da, im Gegenteil.

    Allerdings!

    Die ist aber trotzdem da:
    Nicht gut zu reinigende und zu pflegende "Dreckschlitze" sollen vermieden werden.
    Also enteder direkt auf die Grenze oder eben mind. 1m davon weg.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Julius, auch Du interpretierst falsch.

    Es geht nicht um die Zwischenwerte zwischen 0 und 1, sondern um die Zwischenwerte zwischen 1 und 3, die hier manche gern hätten, die die NBauO aber nun mal nicht hergibt.

    Denkansatz:
    Start ist der Mindestgrenzabstand von 1/2 h, mindestens aber 3 m.

    Bestimmte Gebäude dürfen dichter an die Grenze.

    Eben direkt dran - unstreitig
    oder einem bis auf einen Meter verringerten Abstand.
    Bis auf bezieht sich hier auf den Mindestabstand. Diesen darf ich bis auf einen Meter reduzieren.

    Ohne das "auf" wäre die Argumentation der Zwischenwerte von 1,01 bis 2,999 richtig.

    Das bis ist hier im Prinzip verstärkend. Wie bei Monopoli "Rücke vor bis ....." Da sagt ja auch keiner bei "Rücke vor bis Schlossallee", dass er am Westbahnhof anhält, weil "bis" mir ja eine Wahlmöglichkeit lasse.
    Wenn feelfree die Schloßalle gehört und er 4 Hotels da stehen hat, wird er wohl keine Interpolationswerte mehr dulden :p
     
  11. #11 Thomas Traut, 13.10.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Ralf, welchen Sin hat das Wort "bis" in diesem Satz? Wenn das nicht da wäre, würde ich Dir recht geben. Alles andere erscheint mir weit hergeholt. Das Monopoly-Beispiel taugt als Beispiel für schlechte deutsche Sprache (richtiger wäre: "Rücke vor zur Schlossallee", genau das ist nämlich gemeint), aber nicht zur Interpretation von Gesetzestexten.

    Irgendein Kommentar versucht das meistens zu konkretisieren, bis der nächste Kommentar kommt oder es einen Richterspruch dazu gibt.
     
  12. #12 Kater432, 13.10.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Also ich habe so richtig keine klare Aussage dazu gefunden. Nur folgenden Link vom Lankreis Lüneburg http://www.landkreis-lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/6_bauen_und_umwelt/60_bauen/Flyer_Garagen_u._Carports_(grau)_neu.pdf

    Da steht auf der zweiten Seite auch dieser "mit einem bis auf 1m verringertem Grenzabstand" drin. Auch wie ja schon klar ist, das 30cm nicht zulässig sind (schmutzecken). Bei nächsten Satz allerdings
    Somit wäre diese weniger als 3m aber auf überflüssig und sie könnten doch klipp und klar sagen "direkt auf Grenze oder genau 1m Abstand oder >=3m.

    ABER wir wollen ja hier nicht streiten, die Architekten haben doch eh immer recht :bef1021:

    :bef1010:
     
  13. #13 Kater432, 13.10.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Seite 14 aus der Gemeinde Diekholzen. Die reden definitiv von unmittelbar auf der Grenze oder mit einem Abstand von mind. 1m. Also so wir wir es alle anscheinend verstehen/lesen. Aber jeder hat da ja ne andere Auffassung. Dieter Nuhr lässt Grüßen

    http://www.diekholzen.de/media/custom/1886_182_1.PDF?1378385105
     
  14. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich interpretiere das zumindest anders als Du.
    Jedoch gleich wie das Niedersächsische Justizministerium!
    Daher überlasse ich die Wertung, wer hier nun falsch interpretiert, gerne den geneigten Lesern...
     
  15. #15 Cglan05, 14.10.2014
    Cglan05

    Cglan05

    Dabei seit:
    16.10.2013
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Niedersachsen
    Mir ist es wie gesagt ziemlich schnuppe. die Garage stört mich nicht. Solange es keinem auffällt, und es keine Beschwerden seitens Anderer gibt wird auch wohl nichts unternommen.
    Die Vermesser für den Lageplan waren allerdings noch nicht da, kann es sein, dass die den Abstand bemängeln, bzw. das an die Gemeinde weitergeben?
     
  16. #16 Kater432, 14.10.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Man ist als auch nicht immer bei einem Architekten gut aufgehoben, auch diese machen Fehler. Evtl. hatte der Bauherr ja gerne 1,5m Abstand zur Grenze um gut durchzukommen, aber der Architekt hat ihm das ausgeredet, weil es seiner Interpretation ja nicht zulässig ist, obwohl das Bauamt das anders sehen würde.
     
  17. #17 Cglan05, 15.10.2014
    Cglan05

    Cglan05

    Dabei seit:
    16.10.2013
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Niedersachsen
    Mir kommt es auch merkwürdig vor. Hatte auch die direkt auf Grenze oder 3m Abstand Regel im Kopf. Hab halt meine Bedenken was passiert wenn es der Gemeinde auffällt.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ach, entscheidet in D mal wieder das "gesunde Volksempfinden" darüber, was richtig und falsch ist. :yikes

    Und nur zur Information: Baurecht ist in Niedersachsen nicht beim Justiz-, sondern beim Sozialministerium angesiedelt.

    @TE
    Dir passiert ausser ggf. moralischem Druck des Nachbarn gar nichts! Wenn es auffällt, muss der Nachbar ändern. Anbauen bis auf 1 m, abreissen, ....
    Du musst gar nix machen! Die Polizei nimmt ja auch nicht Dir den Führerschein weg, wenn Dein Nachbar betrunken Auto fährt.
     
  19. #19 feelfree, 15.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Nein, das entscheidest natürlich immer noch Du als allwissender und vor allem unfehlbarer Architekt :mauer
     
  20. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nö. Die Leser sollen ja nicht über die Auslegung entscheiden, sondern über die Argumentation hier (Ich und andere: Bestätigung durch Aussage Justizministerium - Du: bisher keinerlei Beleg angeführt)!

    Zumindest ich ziehe in unklaren Fällen zur Auslegung juristischer Texte Juristen heran, also weder Architekten noch Sozialwissenschaftler...
     
Thema: Grenzabstand Garage
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. grenzabstände niedersachsen berechnung

    ,
  2. grenzabstand 1m niedersachsen

    ,
  3. schmutzecke garage

Die Seite wird geladen...

Grenzabstand Garage - Ähnliche Themen

  1. Grenzabstand Garage und LBO BaWü

    Grenzabstand Garage und LBO BaWü: Hallo zusammen, betreffend Grenzabstand Garage und LBO BaWü folgender Fall: Möglicher Bau meiner Garage auf die Grundstücksgrenze mit den Maßen 9m...
  2. Garage/Grenzabstände in BW

    Garage/Grenzabstände in BW: Hallo zusammen, bin neu hier und wohne in BW. Aktuell steht ein Hauskauf an und da ich mehrere Oldtimer besitze und auch selbst an diesen...
  3. Grenzbebauung Thüringen Garage/Hundezwinger

    Grenzbebauung Thüringen Garage/Hundezwinger: Guten Tag! Ich habe das folgende Problem: Mein "Projekt": Ein Hundezwinger 3x2m aus Ytong mit Dämmung und Pultdach. Das Ganze mit richtiger...
  4. Grenzabstand Garage wurde nicht eingehalten - rechtliche Konsequenzen - was tun?

    Grenzabstand Garage wurde nicht eingehalten - rechtliche Konsequenzen - was tun?: Hallo zusamman, wir haben ein gravierendes Problem, für das wir vermutlich auch einen versierten Anwalt für Baurecht brauchen werden. Wir...
  5. Grenzabstand Erker und Garage

    Grenzabstand Erker und Garage: Hallo, habe mal eine Frage zu den Grenzabständen. Eine Garage kann man ja bis auf die Grenze bauen. Aber wie ist das wenn man die Garage...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.