Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70

Diskutiere Bewertung Energieausweis EnEV 2009 vs. Kfw70 im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Mag ja durchaus sein, gewisse Übertreibung fördert allerdings Sensibilisierung bzgl. gewisser Schwerpunkte. ...und schadet dem Ruf.

  1. #41 Alfons Fischer, 16.10.2014
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  2. #42 stockstadt, 16.10.2014
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    Hallo,

    das ist wieder mal so ein "rechthaberisches Taipan Thema", bei dem alle Gangster und Verbrecher sind ... kommt noch das bisher nicht erwähnte Luftwechselkonzept dazu, sitzt laut Taipan bestimmt auch bald einer im Gefängnis.:mega_lol:

    @TE
    Lasst euch bei eurer Kaufentscheidung nicht zu sehr von rechnerischen Werten leiten .. die Werte zeigen ein anständiges 0815-Haus.
    Die Bauausführung (z.b. das Ergebnis vom Blower-Door-Test) ist viel wichtiger.

    LG
     
  3. #43 tgaeb01, 16.10.2014
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    Meinem scheinbar nicht ;-) Meine insgesamt kritische Haltung gegenüber reinen, theoretischen Formularausfüllern, Werbegedöns von Anbietern/ Herstellern, scheint Einigen durchaus verständlich, nachvollziehbar und wird scheinbar auch geschätzt;-)
    Der überwiegende Teil meiner AG kommt aus dem Ing.- Bereich anderer Fachrichtungen. Das kommt sicherlich nicht von Ungefähr, da Denen gewisse, allgemeine Grundlagen bereits bekannt sind und nicht mehr mühsam erklärt werden müssen.
    Ich bin nur ein kleines Ing.-Büro mit beschränkter Schlagkraft, auch infolge meiner Gutachtertätigkeit, Massengeschäfte überlasse ich daher gern Anderen. Meine AG sind i.d.R. vorgebildet, clever, begreifen die Gesamtzusammenhänge und erwarten Qualität insgesamt, nicht die HLB für 150 € ;-)
    Beurteilungen von Nichtfachleuten sind ohnehin sinnfrei und für begreifende Nachfrager ohnehin uninteressant ;-)
     
  4. #44 tgaeb01, 16.10.2014
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    In das "Gefängnis" überhöhter Verbrauchskosten setzen sich Naivlinge und Blauaugen selbst :-)
     
  5. #45 Thomas Traut, 16.10.2014
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    Zumindest das ist falsch, siehe Zitat EnEV 2009:
    Der Energieausweis muss das darstellen, was gebaut wurde. Mehr ist nicht gefordert!

    Ansonsten halte ich auch das Geschrei von Energieschleuder usw. für völlig überzogen. Die EnEV-2009-Gebäude sind so schlecht nicht, wenn man sie mit Gebäuden (auch "Niedrigenergiehäusern") aus vergangenen Jahrzehnten vergleicht. Die EnEV 2014 weist bis Bauantragsstellung 2016 nur marginale Unterscheide zur EnEV 2009 auf. Sicher geht mehr immer, aber das kostet und hat m.E. kaum Einfluss auf den Wiederverkaufswert und geringen auf die Verbrauchskosten, erst recht bei eine DHH, wenn beide Hälften bewohnt sind.
     
  6. #46 Alfons Fischer, 16.10.2014
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    ich unterstelle mal, dass ich auch ein reiner, theoretischer Formularausfüller bin, ist doch rund 60% - 70% meiner Arbeitszeit damit gefüllt, EnEV-Nachweise "zu klopfen". Außerdem biete ich nicht das Erstellen von Heizlastberechnungen oder von Haustechnikkonzepten an, bin also (da fachlich nicht tief gefestigt) reiner Theoretiker?

    Kritisch darf man ruhig sein, die Grenze zur Ehrverletzung (hier im Thread wurde sogar der Aufsteller des Ausweises konkret dargestellt -Liebe Moderatoren, ändert das bitte!) kann aber schnell mal überschritten sein...
     
  7. #47 tgaeb01, 16.10.2014
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    Korrekt, nichts Anderes hat Taipan vermittelt! Schwerpunkt ist: Was tatsächlich verbaut, realisiert wurde! ;-)
    Als Gutachter vergleiche ich stets das Datum von Nachweisen und Ausweisen. Bei Gleichheit, gehen meine Ampeln i.d.R. auf Rot!!!
    Mitunter ergeben sich hier gegenüber dem Nachweis erhebliche Differenzen zum erheblichen Nachteil des Bauherrn ;-) Abgesehen vom Baukörper, insbesondere bei der Anlagentechnik!
    Das ist relativ! Wer Niedrigstenergie-Häuser (undefinierter Begriff) mit der Suggestion geringster Ernergieverbrauchskosten zum überhöhten Preis verkauft, sucht naive, blauäugige Kunden. Ein rechtlich verwertbarer Beleg hierfür ist i.d.R. nicht vorhanden ;-)
     
  8. #48 Baufuchs, 16.10.2014
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    erledigt, Anhänge mit Namen des Ausstellers gelöscht
     
  9. #49 Thomas Traut, 16.10.2014
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    Hast Du das Zitat nicht gelesen?
    Was soll das denn? Natürlich haben die i.d.R. das gleiche Datum! Der Ausweis enthält die Werte aus dem Nachweis. Und den kann ich erst erstellen, wenn die Bauteile und die Anlagentechnik der Realität entsprechen! Im Ausweis tauchen schließlich die Werte aus dem Nachweis auf!
     
  10. #50 tgaeb01, 16.10.2014
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    Was hilft das, wenn die Anlagentechnik real nicht entsprechend dem papiermäßigem Wunschkonzert geplant/ ausgeführt wurde? Absolut Nichts!
    Völlig korrekt! Als Nachweisersteller gibst Du baurechtlich, der Detailplanung übergeordnete Vorgaben vor, unabhängig davon, ob real überhaupt realisierbar ;-) Allein hier wäre hinreichende Praxiserfahrung sinnvoll. Als Ausweisersteller musst Du diesen Standard allerdings rechtlich verwertbar bestätigen!!!!!!!
    Frage, wenn ich mit meinem Gutachten der energetischen Beurteilung eines realisierten BV beauftragt werde, und sich hier nachträglich herausstellt, dass statt des verkauftem KfW 55 bestenfalls EnEV Standard herauskommt, dürfte der Ausweisersteller erhebliche, rechtliche Probleme bekommen! Vollkommen berechtigt!
    Was ist denn Ehrverletzung? Die Schlachtung heiliger Kühe von Formularausfüllern?
     
  11. #51 Thomas Traut, 16.10.2014
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    tga, Du sitzt zwar immer auf dem hohen Ross, trotzdem oder deshalb kommt immer wieder Unsinn von Dir. Einem (im Gegensatz zu Dir durch fachlich fundierte Beiträge) ausgewiesenen Fachmann für Bauphysik einen quasi Laienstatus verpassen zu wollen, finde ich schon eine Schlangenlinie entlang der Trollgrenze.

    Nichts leichter als das! Die betreffenden Firmen bestätigen den Einbau gemäß EnEV-Nachweis, oder es kommt zu Änderungen, die dann eingearbeitet werden. Wo soll die rechtliche Unsicherheit liegen? Du wirst auch kaum in der Lage, zu beurteilen, ob eine verbaute Dämmung WLG 032 oder 035 hat. Dafür wirst Du wie jeder andere auch, Lieferscheine und/oder Unternehmererklärungen heranziehen.
     
  12. #52 tgaeb01, 16.10.2014
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    Sicher? Wenn ich als Gutachter oder Baubegleiter allein Lierferscheine kontrolliere, ergeben sich hier mitunter gewisse Merkwürdigkeiten ;-) Der Ausweis kann daher nicht die Werte des Nachweises bestätigen ;-)Gleiches Datum ist schon mal formal nicht möglich, bestenfalls inhaltlich :-) Haftungsproblem?
    :bounce:
    Bestenfalls, wenn die Ausführung der übergeordneten EnEV/ KfW Planung/ Dimensionierung tatsächlich gefolgt ist. ;-) Beim Baukörper mag das u.U. ja noch stimmen, bei der Anlagentechnik meist jedoch nicht ;-)
    Seit 11/2013 beginnt endlich die Haftung von papiermäßigen Ausweiserstellern! Mit Recht!
    Clevere Bauherren klopfen zunehmend ihren Heilsverkündern auf die Finger. Ich unterstütze sie nach Möglichkeit dabei!
     
  13. #53 feelfree, 16.10.2014
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    Was wird hier für ein Aufriss über ein blödes Stück Papier gemacht, unglaublich. Meinen Energieausweis habe ich glaube ich vom Statiker bekommen, als noch nicht mal der Rohbau stand. Soll ich den jetzt verklagen? Oder das Dingens überprüfen lassen? tgaeb, hilfst Du mir dabei? Nee, lass mal stecken. Denn dieses bunte Papier ist mir sowas von sch*egal.
     
  14. #54 tgaeb01, 16.10.2014
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    Diese Beurteilung von einem anlagentechnisch unausgebildeten berührt mich kaum ;-) Immerhin besitze ich neben meiner ursprünglichen Profession auch ein zusätzliches Studium im Bauingenieurwesen. ;-) Wenn Du Gleiches im Anlagenbereich vorweisen kannst, akzeptiere ich das gern ;-)
    Verbündete sucht man stets, wenn eigene fachliche Defizite vorhanden sind ;-)
    Vertragspartner für den Bauherren ist stets der AN, nicht dessen Sub! ;-)
    Beim Baukörper ist das noch relativ einfach, bei der Anlagentechnik jedoch nicht ;-)
     
  15. #55 Alfons Fischer, 16.10.2014
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    er will damit sagen, dass nur jemand, der sowohl ein bautechnisches als auch ein anlagentechnisches Studium aufweist, die Voraussetzungen mitbringt, einen richtigen Energieausweis zu erstellen...

    ok, ich habe mich jetzt schon viel zu lange versteckt. Aber es ist Zeit, sich zu outen:
    ich bin fehlbar!
    Ich habe fachliche Defizite. In der Anlagentechnik und sogar in der Bauphysik! Es gibt so viel, was ich wissen möchte, aber nicht weiß! Damit lasse ich meinen Auftraggeber ins offene Messer laufen!
     
  16. #56 Thomas Traut, 16.10.2014
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    tga, auch doch ständiges Nachkarten wird der Unsinn nicht besser. Der Nachweis hat die gleichen Daten wie der Ausweis zu enthalten. Wo sollten die Angaben für den Ausweis auch sonst herkommen? Würfeln?

    Der Aussteller ist weder Gutachter noch Baubegleiter. Und bei so einem Satz (Hervorhebung von mir)
    kommt mir die Vermutung, dass Du auf Deinen Baustellen auch hauptsächlich als Troll unterwegs bist. Mit Beratung der Bauherren hat das nichts zu tun. Die Haftung für die Richtigkeit der Nachweise lag übrigens schon immer beim Aussteller.

    Den Rest zu kommentieren, erspare ich mir. Der geneigte Leser mag seine Schlüsse ziehen.
     
  17. #57 Thomas Traut, 16.10.2014
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    Deine dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten haben wir schonmal in einem Tröt über Dachbinder kennenlernen dürfen., z.B. hier: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?84971-g%FCnstige-Dachkonstruktion-f%FCr-1-5-geschossiges-Haus-gesucht/page3&highlight=tgaeb01

    In welchem Zusammenhang steht dieser Satz mit dem Thema?

    Deshalb bestätigt der Vertragspartner des Bauherren dem Ausweisersteller, dass die Anlage dem Nachweis entspricht. So what?
     
  18. #58 feelfree, 16.10.2014
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    Amen.
    Ich bin dafür, dass die Verwendung eines zwinkernden Smilies rückwirkend ab 1.1.14 zu je einem Tag Nutzungssperre im BEF führt.
    Gewisse Trolle müssten dann bis zu ihrem Rentenalter ausharren...
     
  19. #59 tgaeb01, 16.10.2014
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    U.U. ja! Regt das ggf. zum Nachdenken an?
     
  20. #60 feelfree, 16.10.2014
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    feelfree Gast

    Was für eine unglaubliche Arroganz. Ich hoffe, deine nächste Zwangspause ist nicht mehr weit.
     
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