Grenzabstand Garage

Diskutiere Grenzabstand Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; was sollen die schon antworten: Entweder: "Das Sozialministerium ist zuständig" ;) oder "klären Sie das mit dem örtlichen Bauamt und...

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  1. Yamaki

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    was sollen die schon antworten:

    Entweder:
    "Das Sozialministerium ist zuständig" ;)
    oder
    "klären Sie das mit dem örtlichen Bauamt und beschreiten Sie notfalls den Klageweg"

    Scan doch mal lieber die Buchseite vom Hammer ein. Diese Quelle ist ja bisher nicht belegt:)
     
  2. #82 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Und von Urheberrecht hast noch nix gehört, oder?
     
  3. Yamaki

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    Gute Frage. Das Kopieren einer Seite eines Buches ist bestimmt erlaubt. Google - Books macht das ja auch. Die rechtliche Grundlage dafür können wir ja vorab hier klären. Und dann darfst du das hier sicher guten Gewissens feierlich einstellen:)
     
  4. #84 Ralf Wortmann, 16.10.2014
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    Sag mal, was soll denn ständig dieser aggressive Ton hier?
     
  5. #85 feelfree, 16.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich kann im Zitat nix aggressives finden, eher schon in #82.

    Ernstgemeinte Frage: warum ist denn das Sozialministeriums zuständig?
     
  6. Yamaki

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    ich möchte mich für meine aggressive gesprächsführung in aller form entschuldigen. gerade der user ralf dühlmeyer fällt in diesem forum mit seinem sanftmütigen auftreten besonders positiv auf und hat es damit am allerwenigsten verdient. sorry ralf und ich hoffe du nimmst meine entschuldigung an?
     
  7. H.PF

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    Ich habe diesen Satz gestern einigen baurechtlich unbedarften Menschen (Frauen) gezeigt.

    Durchgängig: 0 m , 1 m oder 3 m.

    Aber es kam keine auf die Idee, das man da Zwischenmaße nehmen dürfte... Und die lesen ALLES zwischen den Zeilen raus!!! (meine persönliche Erfahrung...)
     
  8. Julius

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    Wieviele Juristen waren darunter?
     
  9. H.PF

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    Meine Juristen in meiner Baurechtsausbildung in Niedersachsen sagten das Gleiche, die Meinung kannte ich aber schon...
    Ich wollte mal bewusst keine Juristen dabei haben
     
  10. #90 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Fragt der, der selber kein Jurist ist und sich ein Urteil anmaßt.

    Zwischenstand:

    Im Entwurf von 1984 zur 86er NBauO stand noch drin:
    Warum hätte der Gesetzgeber also die Formulierung in der endgültigen Fassung ändern sollen, wenn er doch den gleichen Sinn gemeint hätte???
     
  11. Yamaki

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    dann haben wir es doch.. der ralf zitiert quellen ohne belege und der hpf kennt genug leute, die das auch so sehen. klingt für mich glaubwürdig! 0, 1 oder 3 meter ist für mich gesetzt

    was machen wir jetzt mit den tankern unter 30.000 BRT:
    "Zwei Meter, so schreibt es die neue IMO-Regel vor, muß bei Tankern über 30 000 Bruttoregistertonnen künftig die innere Hülle von der Außenwand entfernt sein. Bei kleineren Tankern kann nach IMO-Meinung der Wandabstand bis auf einen Meter verringert werden. Für Küstentanker unter 5000 BRT verlangt das internationale Schiffahrtsgremium keine doppelten Seitenwände, sondern nur einen doppelten Boden."

    Schlage vor, alle Tanker deren Außenwände nicht genau 1 oder 2 Meter Abstand halten, müssen von den Weltmeren verschwinden
     
  12. #92 feelfree, 17.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Erstmal danke, dass Du nachgefragt hast. Ich befürchte aber da kommt nicht substantielles zurück.

    Tja. Müßig. Ich kann mir folgendes vorstellen:
    - Das hat einer rein sprachlich redigiert und dadurch verschlimmbessert
    - Das hat bewusst einer unscharf formuliert auf dass der Juristenzunft nicht die Arbeit ausgeht
    - Da hat wirklich jemand eine Regelung mit 0m, 1m, >3m einführen wollen und es ist ihm sprachlich nicht eindeutig gelungen

    Du vertrittst die letztere These. Ich eher nicht. Warum? Das hat der andere Ralf indirekt beantwortet:

    Und ganz ehrlich, ich kann mir beim besten Willen kein Motiv und keinen einzigen Fall ausdenken, bei dem diese Auslegung irgendwie Sinn ergeben würde.

    Aber ich sehe es ein, mit gesundem Menschenverstand scheint man in der Juristerei nicht weit zu kommen.
     
  13. Yamaki

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    Illegale Straßenbahnen fahren ungestört in Deutschland umher?

    "für Straßenbahnen im Nahverkehr mindestens 4,7m lichte Durchfahrtshöhe" ... "Diese Höhe lässt sich bis auf 4,5 m verringern, wenn das Verkehrszeichen 265 der StVO auf die Höheneinschränkung hinweist."

    Fordere Sperrung sämtlicher Straßnbahndurchfahrten mit einer lichten Höhe von 4,51 bis 4,69 Meter deutschlandweit
     
  14. H.PF

    H.PF

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    Mhhh... Ich frage mich nur wieso meine Juristen, die den Unterricht geführt haben genau der gleichen Meinung wie Ralf waren.
     
  15. Yamaki

    Yamaki

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    Mhh.. vielleicht fahren deine Juristen nur Bus ? In Hückeswagen gibt es bestimme keine Straßenbahnen
     
  16. #96 feelfree, 17.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Das haben vielleicht auch die beiden Ralf's schon beantwortet:

    Sprich: Die Juristen machen das, was sie gelernt haben: Sie schauen im Kommentar nach. Steht da was drin, ist ihre Arbeit beendet. Und diese Lehre wird dann weiterverbeitet.

    Selbständiges Weiterdenken (welches Motiv???) ist in der Juristerei .... ach, lassen wir das ;-)
     
  17. #97 Thomas Traut, 17.10.2014
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    Ich finde es auch gut, dass Ralf zumindest soweit Zweifel gekommen sind, dass er eine andere als die von ihm vertretene Auslegung nicht ausschließt.

    feelfree, in #34 hatte ich die Formulierung aus der BbgBO mal eingestellt. Anfangs war man bei den Bauaufsichtsbehörden unterschiedlicher Meinung, ob die alte Regel (entweder auf die Grenze oder 3 m weg) damit noch gelte. Später gab es bei 2 unterschiedlichen Amtsgerichten Verfahren zu diesem Thema. Was vorherzusehen war: Es gab gegensätzliche Urteile (ich habe leider keine Aktenzeichen, diese Auskunft habe ich von einem Mitarbeiter der Bauaufsicht erhalten). Letztlich hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass Garagen mit einem beliebigen Grenzabstand >= 0 gebaut werden dürfen. Gesunder Menschenverstand? Was die jetzige Regelung angeht, ja. Bei der Formulierung und bei der Auslegung nein.

    Nur am Rande zum Stichwort gesunder Mernschenverstand: Ein negativer Nebeneffekt jeder starren Begrenzung ist, dass eine Garage bei nicht exakt um 90° versetzten Grundstücksgrenzen immer auf 1 Seite min. 3 m Grenzabstand einhalten muss. Das gab hier immer Unmut. In Niedersachsen nicht?
     
  18. #98 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Nö - hier ist man pragmatisch. Da wird eben ne schiefe Ecke gemacht. :winken
     
  19. #99 Inkognito, 17.10.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Also, nur mal so nebenbei. Unter den Juristen ist die teleologische Auslegung sehr beliebt, vereinfacht das Gesetz so interpretiert, wie Sinn und Zweck das vorgeben. Wenn man genauer hinguckt, gibt es so einige völlig widersinnige Formulierungen, häufiges Beispiel, das Zeichen für ein eingeschränktes Halteverbot:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot#Eingeschr.C3.A4nktes_Haltverbot_nach_Zeichen_286

    Man darf also ein- oder aussteigen und be- oder entladen. Nach der wörtlichen Auslegung, die nun mal nicht immer maßgeblich ist, dürfte man also aus seinem Auto aussteigen, nicht aber wieder einsteigen. Offensichtlich quatsch? Klar, deswegen interessiert die wörtliche Auslegung eben meistens nicht.
     
  20. #100 Ralf Wortmann, 17.10.2014
    Ralf Wortmann

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    @Yamaki:
    Deine Beiträge #91, #93 und #95 sind reine Trollerei. Unterlasse das künftig, sonst wirst du für eine gewisse Zeit gesperrt. Es reicht langsam. Betrachte dich als angezählt.
     
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