Grundstücksgrenze

Diskutiere Grundstücksgrenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Ein Makler hat uns ein Baugrundstück angeboten. Leider hat der Nachbar seinen Gartenzaun ca 1m auf das uns angebotene Grundstück gesetzt. So, dass...

  1. #1 sagittarius1953, 23.10.2014
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    Ein Makler hat uns ein Baugrundstück angeboten. Leider hat der Nachbar seinen Gartenzaun ca 1m auf das uns angebotene Grundstück gesetzt. So, dass von seiner Garagenwand (= Grundstücksgrenze) bis zu seinem Zaun ca 1m "Luft" ist. Da das Grundstück nur 16,50m breit ist benötigen wir aber diesen Meter! Unsere Garage soll an seiner anstehen, anschließend das Wohnhaus und dann wieder 3-3,5m bis zur Grundstücksgrenze.
    Lässt man am besten die Finger vom Kauf oder kann ich seinen Zaun auf meinem Grundstück entfernen? Der Nachbar ist Ex-IHK-Präse und verfügt sicher über ein gutes Netzwerk an einflußreichen Bekannten und Freunden.
    Ich denke mit einer Klage eine Nachbarschaft zu beginnen macht wenig Sinn ... hätte ich da eine Chance auf schnellen Erfolg?

    Würde mich über Tipps und Meinungen freuen!
     
  2. #2 kappradl, 23.10.2014
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    kappradl Gast

    Was sagt denn der Nachbar dazu?
     
  3. #3 Baufuchs, 23.10.2014
    Baufuchs

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    Lass das doch vor dem Kauf den bisherigen Grundstückseigentümer regeln.
     
  4. #4 wadriller, 24.10.2014
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    Oder einfach mal mit dem Nachbarn reden ?
    Vielleicht hat er den Zaun ja nur als Zugangsschutz bis an seine Garage was angebaut wird.

    Ansonsten vielleicht auch mal noch klären ob der bisherige Eigentümer ihm das vertraglich irgendwie erlaubt hat.
    Man kann doch im Grundbuch irgendwie ein Wegerecht eintragen lassen. Geht sowas vielleicht auch in dem Fall ?
     
  5. #5 Geodesy, 24.10.2014
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    Und wenn der Nachbar der Papst oder Putin wäre, das ist schnuppe. Steht der Zaun auf falschem Grundstück ist er unverzüglich zu entfernen.
    U. Hoeneß meinte auch als Promi kann man wohl ungestraft Steuern hinterziehen. Wo er gelandet ist entnimmt man am besten der Presse.
     
  6. #6 sagittarius1953, 26.10.2014
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    Danke für eure Antworten!
    Der Makler will nicht so recht und der Eigentümer ist so wie wir es mitbekommen auch nur am Geld interessiert. Die handeln alle nach der Devise, "soll sich mal der Käufer mit dem Nachbarn rumschlagen."
    Das Rechtsprechung ist ja in diesem Land teilweise sehr seltsam. Könnte ja sein, dass der Zaun unrechtmäßig steht aber nur vom Eigentümer beseitigt werden darf ... und das könnte dann dauern.
    Ich seh schon, ich muss mal bei dem "Herrn Nachbar" läuten und mit ihm reden.
     
  7. #7 wasweissich, 26.10.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    So seltsam ist die rechtsprechung auch nicht ....
     
  8. #8 SirSydom, 26.10.2014
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    Was auf deinem Grundstück steht, gehört dir ganz allein. ICH würde einfach mal beim Nachbarn klingeln oder anrufen und vor fühlen wie er das sieht - denn Ärger kann es ja auch bei glasklarer Rechtslage geben.
     
  9. #9 neoplan, 27.10.2014
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    pragmatisch. am meisten gewinnen kannst du, wenn du dein gesprächsklima mit dem Nachbarn so aufbaust (? next 100j ?), dass "..gutes Netzwerk.." auch für dich arbeitet: do ut des.
     
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